Wasserralle  (Rallus aquaticus L.)

EU-Code: A118

Artenschutzmaßnahmen

  1. Entwicklung von Gewässern und Verlandungszonen mit Brutplätzen und Nahrungsflächen: Wiedervernässung von Feuchtgebieten (G3.5, G4.3)
  2. Entwicklung von Gewässern und Verlandungszonen mit Brutplätzen und Nahrungsflächen: Optimierung von verlandeten Gewässern zur Wiederherstellung der Flachwasser- und Verlandungszone (G3, G6.2)
  3. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Entwicklung von Gewässern und Verlandungszonen mit Brutplätzen und Nahrungsflächen: Wiedervernässung von Feuchtgebieten (G3.5, G4.3)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

In entwässerten, ehemaligen Feuchtgebieten wird eine Wiedervernässung durchgeführt, so dass in Teilbereichen eine ganzjährige Überstauung gegeben ist. Ein dauerhaft hoher Wasserstand fördert die Ausbreitung der Röhricht- und Riedvegetation und damit die sukzessionsbedingte Verlandung des Gewässers. Wasserrallen bewohnen den dabei entstehenden Komplex aus Verlandungszone und Flachwasserbereich.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Eine nachhaltige Vernässung des Gebietes muss vom Grundwasserstand her möglich sein.
  • Idealerweise bereits vorhandene Röhrichtflächen oder dichte Ufersäume.
  • Günstig ist die Nähe zu anderen Wasserrallenvorkommen (erhöhte Besiedlungswahrscheinlichkeit).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mind. im Umfang der lokal ausgeprägten Reviergröße.
  • Der Wasserstand im Röhricht bzw. im Seggenried soll nach STERMIN et al. (2011) zwischen 10 und 20 cm sein (STERMIN et al. 2011), möglich sind jedoch auch Wasserstände lt; 10 cm (BECKER schr. Mitt).
  • Das Röhricht kann entweder aus Schilf oder Rohrkolben bestehen (BRAMBILLA & RUBOLINI 2004). Seggenrieder sollen aus Großseggen aufgebaut werden (HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Im NSG Fleuthkuhlen (Kreis Kleve) bevorzugten Wasserrallen hochwüchsige, alte, an Weidengebüsche angrenzende Schilfröhrichte gegenüber niedrigwüchsigen Seggenrieden (WONNEBERGER & LOMME 2001, S. 172).
  • Soweit entwässerte Flächen noch deutliche Reliefunterschiede aufweisen, kann durch den Anstau von Wasser ein Mosaik aus Wasserflächen und Verlandungszonen entstehen. Soweit kein entsprechendes Relief zur Bildung von dauerhaft wasserführenden Flächen vorhanden ist, müssen zusätzlich künstliche Senken und/oder Gräben angelegt werden, damit die benötigte Zonierung Flachwasserzone – Schilfröhricht oder Seggenried entstehen kann. Hierfür müssen die Ufer der Gewässer sehr flach ansteigen. Optimal sind Röhrichtgürtel oder Seggenrieder von mehreren Metern Breite in 10 bis 20 cm Wassertiefe, die an eine, wenigstens einige Quadratmeter große offene Wasserfläche grenzen. Ein ansteigendes Uferprofil stellt sicher, dass im Zuge der natürlichen Sukzession über längere Zeiträume während des Verlandungsprozesses stets eine für die Wasserralle optimale Zonierung vorhanden ist.
  • Für eine rasche Besiedlung durch eine geeignete Vegetation sind Vorkommen der Röhrichtpflanzen oder Seggen im Umfeld der Maßnahme notwendig (ggf. Auszäunung der Röhrichte als Schutz vor Beweidung / Mahd bzw. Gänsefraß notwendig). Bei der Neuanlage von (Schilf-) Röhricht ist eine detaillierte Prüfung zur Eignung des Standortes (Substrat, Wasserhaushalt) und zur Maßnahmendurchführung erforderlich, da sie ansonsten erfolglos verlaufen kann (z. B. JEDICKE 2000 S. 139). Da insbesondere beim Schilf die Etablierungsrate von Keimlingen gering ist und um die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu erhöhen, soll die Neuanlage der Röhrichte über Anpflanzungen erfolgen. Die jeweils geeignete Pflanzmethode (z. B. Wurzelstecklinge, Rhizomballen, Rhizompflanzungen, flächige Vegetationsmatten mit Röhricht) ist auf den Einsatzort abzustimmen (KÜMMERLIN 1993 S. 227, OSTENDORP 2009 S. 133 f.). Schilf vermehrt sich überwiegend vegetativ, günstig sind daher in der Regel mehrere kleinere Pflanzflächen (in die sich das Schilf ausbreitet) anstelle einer großen Pflanzfläche (ROTH et al. 2001 S. 132). Untersuchungen zur Etablierung von Seeuferröhrichten zeigten, dass sich Schilfklone unterschiedlicher Herkunft nach Auspflanzen auf verschiedenen Standorten in ihrem Wachstumsverhalten innerhalb genetisch fixierter Bereiche bewegen. Daher besteht die Anforderung, eine gezielte Auswahl von Schilfklonen entsprechend den lokalen Standortbedingungen und benötigten phänotypischen Eigenschaften des Schilfs zu treffen (KOPPITZ et al. 1997, 1999 in WICHTMANN & TIMMERMANN 2001, S. 494 f.) Zum Schutz der Jungpflanzungen vor Wellenschlag und Fraß durch Vögel (insbesondere Gänse) oder Säuger (Nutria) müssen ggf. wasser- und landseitig Absperrungen errichtet werden. Wichtig für den Erfolg ist weiterhin das Erhalten der optimalen Pflanzzeit im zeitigen Frühjahr (FISELIUS et al. 1995, HERRMANN et al. 1993, KÜMMERLIN 1993). Bei größeren Gewässern sind begleitende Maßnahmen wie flache Gestaltung der Uferzonen, Errichtung von Vorschüttungen zum Schutz vor Ufererosion und mechanischer Belastung zu prüfen (FISELIUS et al. 1995). Über die Neuanpflanzung von Röhrichten berichten neben o. g. Autoren auch WICHTMANN & TIMMERMANN (2001), SCHROTH (1989) sowie AKERS & ALLCORN (2006) auf großer Fläche mittels rhizomhaltiger Bodenübertragung. Allgemeine Hinweise zur Anpflanzung von Röhrichten und Beispiele finden sich z. B. bei ÖKON Vegetationstechnik GmbH (o. J.), ausführliche Anleitungen für britische Projekte, insbesondere in Kiesgruben, bei RSPB (1990), HAWKE & JOSÉ (1996) und WHITE & GILBERT (2003).
  • Bei starkem Vorkommen von Wildschweinen ggf. Auszäunung der Röhrichte.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Sicherung ausreichender Wasserstände muss gegeben sein, sodass ein Großteil des Röhrichts bzw. des Seggenrieds während der Brut- und Aufzuchtszeit stets flach unter Wasser steht.
  • Flache Gewässer unterliegen einer raschen Verlandung und müssen je nach Verlandungsgeschwindigkeit geräumt werden (Durchführung im Winter außerhalb der Brutzeit).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Gehölze im Bereich der Maßnahmen können verbleiben, da Wasserrallen bei einem Vorkommen von Röhricht und einem geeigneten Wasserstand auch in lichten Weiden- und Erlenbrüchen vorkommen (MILDENBERGER 1982, 1969).
  • Auf Maßnahmenflächen für die Wasserralle darf die Schilfmahd, wenn überhaupt nur teilweise und im Wechsel verschiedener Jahre erlaubt werden. Die Wasserralle bewohnt in der Regel das Altschilf (HOFEDITZ & BRUNS 2010) und wird durch Schilfmahd negativ beeinflusst (BERNDT et al 2003).
  • Das Ausheben eines Netzes aus tieferen Gräben bei der Oberflächengestaltung der Maßnahmenfläche verhindert das zu schnelle Vordringen der Röhrichte, sodass die Verlandung verlangsamt wird. Diese Gräben sollten mindestens 1,5 m breit und 1 m tief sein, um die Rhizome von Schilf und Rohrkolben zu stoppen (GARNIEL 1993, S. 284, HAWKE & JOSÉ 1996).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Erweiterung von (Röhricht-) Ufersäumen ausgehend von schmalen, vorhandenen Beständen (z. B. durch Auszäunung): Wirksam innerhalb von 2 bis 5 Jahren.
  • Neuanlage von Röhrichten: Nach LfU (2006, S. 19) ist mit einer Zeitdauer von 5-10 Jahren zu rechnen, bis ein Großröhricht seine ökologische Funktion weitgehend erreicht hat (Ausgangssituation: Spontanbesiedlung). Bei einer Anpflanzung wird von einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren ausgegangen, bis der für die Wasserralle notwendige Zustand erreicht wird. RASKIN (mdl., siehe Maßnahme „Entwicklung von Gewässern und Verlandungszonen mit Brutplätzen und Nahrungsflächen“) berichtet von einem Projekt an einem Regenrückhaltebecken, wo nach Anpflanzung von Uferröhrichten nach 2 Jahren ein Lebensraumpotenzial für die Wasserralle angenommen wird. KLOSE (2002 S. 34) stuft die Art 2 Jahre nach Wiedervernässung einer ca. 9 ha großen Grünlandniederung (Klenzauer See bei Eutin, Schleswig-Holstein) als Brutvogel ein.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Ökologie und Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind bei günstiger Ausgangssituation kurzfristig, ansonsten mittelfristig entwickelbar.
  • Spezifische wissenschaftliche Untersuchungen, wie sich Vernässungsmaßnahmen auf den Bestand der Wasserrallen auswirken, sind nicht vorhanden. Es liegen jedoch aus wiedervernässten Gebieten Berichte über positive Bestandsveränderungen bzw. Neubesiedlungen durch die Wasserralle vor (z.B. BAUER & BERTHOLD 1997, BECKERS 2002, GLOE 2002, GÖCKING et al. 2003, KLOSE 2002 S. 34, SCHMIDT, 2002, WEGGLER et al. 2004).
  • Maßnahmen zur Förderung von Röhrichten erfordern aus den o. g. Gründen eine genaue Vorbereitung. Weiterhin sind Wiedervernässungen in der Regel großflächig und planungsaufwändig. Daher ist im Falle einer CEF-Bindung ein maßnahmenbezogenes Monitoring vorzusehen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

2. Entwicklung von Gewässern und Verlandungszonen mit Brutplätzen und Nahrungsflächen: Optimierung von verlandeten Gewässern zur Wiederherstellung der Flachwasser- und Verlandungszone (G3, G6.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Die Sukzession von stehenden Gewässern führt mittelfristig zu einer vollständigen Verlandung, sodass vor allem die für die Wasserralle notwendige Flachwasserzone verschwindet. In verlandeten Gewässern fehlen der Wasserralle die flach überstauten Röhrichtzonen und Seggenriede. Zur Optimierung des Habitatangebotes der Wasserralle in einem verlandenden Gewässer werden Ausbaggerungsarbeiten und / oder Maßnahmen zur Optimierung des Wasserstandes durchgeführt, so dass in Teilbereichen wieder offene Wasserflächen bzw. frühe Sukzessionsstadien entstehen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Verlandete Gewässer (auch Kiesgruben, Regenrückhaltebecken, Klärteiche, Rieselfelder.) ab einer Größe von ca. 2000 qm mit einer für die Wasserralle geeigneten Ufervegetation. Günstig ist die Nähe zu anderen Wasserrallenvorkommen in der Umgebung (erhöhte Besiedlungswahrscheinlichkeit).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mind. im Umfang der lokal ausgeprägten Reviergröße.
  • Die Wasserralle benötigt einen flach überstauten Röhrichtgürtel oder ein flach überstautes Seggenried an einem stehenden oder langsam fließenden Gewässer (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1994). Der Wasserstand im Röhricht bzw. im Seggenried soll nach STERMIN et al. (2011) zwischen 10 und 20 cm sein (STERMIN et al. 2011), möglich sind jedoch auch Wasserstände lt; 10 cm (BECKER schr. Mitt vom 9. 4.2012.). Das Röhricht kann entweder aus Schilf oder aus Rohrkolben bestehen (BRAMBILLA & RUBOLINI 2004). Seggenrieder sollten aus Großseggen aufgebaut werden (HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Im NSG Fleuthkuhlen (Kreis Kleve) bevorzugten Wasserrallen hochwüchsige, alte, an Weidengebüsche angrenzende Schilfröhrichte gegenüber niedrigwüchsigen Seggenrieden (WONNEBERGER & LOMME 2001, S. 172).
  • Bei Ausbaggerungsarbeiten muss der Umfang von Fall zu Fall festgelegt werden. Es sollen jedoch stets einige Bereiche mit Röhrichten und Seggenriedern ausgespart werden, die zum einen als Ausbreitungszentren für die Pflanzen dienen, aber auch kontinuierlich als Nistplatz, soweit eine Überstauung weiterhin gegeben ist. Es soll ein abwechslungsreiches Relief mit vertieften Bereichen (Wassertiefe > 1 m) und flachen Abschnitten angelegt werden, damit der benötigte Komplex aus Flachwasserzone und Röhricht bzw. Seggenried möglichst langfristig stabil bliebt. Hierfür müssen die Ufer der Gewässer flach ansteigen. Optimal sind Röhrichtgürtel oder Seggenrieder von mehreren Metern Breite in 10 bis 20 cm Wassertiefe, die an eine offene Wasserfläche grenzen. Ein ansteigendes Uferprofil stellt sicher, dass über längere Zeiträume während des Verlandungsprozesses stets eine für die Wasserralle optimale Zonierung vorhanden ist. Wassertiefen von über 1 m Tiefe werden nicht vom Röhricht besiedelt, so dass eine erneute Ausbaggerung zur Wiederherstellung des für die Wasserralle notwendigen Lebensraumkomplexes deutlich später anfallen wird.
  • Je nach Ausgangssituation kann zusätzlich oder separat ein Anheben des Wasserstandes notwendig sein, um hinreichende Wasserstände in der Verlandungszone wiederherzustellen bzw. um die Bedingungen für Röhrichtpflanzen zu verbessern (vgl. Maßnahme Wiedervernässung von Feuchtgebieten
  • Ggf. Anpflanzung von Röhrichten (vgl. Maßnahme Wiedervernässung von Feuchtgebieten).
  • Bei starkem Vorkommen von Wildschweinen ggf. Auszäunung der Röhrichte.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Sicherung ausreichender Wasserstände muss gegeben sein, sodass ein Großteil des Röhrichts bzw. des Seggenrieds während der Brut- und Aufzuchtzeit stets flach unter Wasser steht.
  • Flache Gewässer unterliegen einer raschen Verlandung und müssen je nach Verlandungsgeschwindigkeit geräumt werden (Durchführung im Winter außerhalb der Brutzeit).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Auf Maßnahmenflächen für die Wasserralle darf die Schilfmahd wenn überhaupt, nur teilweise und im Wechsel verschiedener Jahre erlaubt werden. Die Wasserralle bewohnt in der Regel das Altschilf (HOFEDITZ & BRUNS 2010) und wird durch Schilfmahd negativ beeinflusst (BERNDT et al 2003).
  • Die Anlage von tiefen Gewässerteilen verhindert das zu schnelle Vordringen der Röhrichte, sodass die Verlandung verlangsamt wird. Diese Gewässerteile sollten mindestens 1,5 m breit und 1 m tief sein, um die Rhizome von Schilf und Rohrkolben zu stoppen (GARNIEL 1993, S. 284, HAWKE & JOSÉ 1996).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Soweit zur Optimierung nur offene Wasserzonen hergestellt werden müssen, eine zur Besiedlung geeignete Verlandungszone (Röhricht oder Seggenried, während der Brut- und Aufzuchtzeit 10 bis 20 cm überstaut) jedoch bereits vorhanden ist, ist die Wirksamkeit bereits für die nächste Brutperiode gegeben.
  • Die Wiederherstellung von für die Wasserralle geeigneten Verlandungszonen kann innerhalb von bis zu 5 Jahren erreicht werden, wenn geeignete Pflanzen in ausreichender Verteilung auf der Maßnahmenfläche verbleiben, von denen aus die Wiederbesiedlung der freigeräumten Bereiche erfolgt.
  • Anpflanzung von Röhrichten: Nach LfU (2006, S. 19) ist mit einer Zeitdauer von 5-10 Jahren zu rechnen, bis ein Großröhricht seine ökologische Funktion weitgehend erreicht hat (Ausgangssituation: Spontanbesiedlung). Bei einer Anpflanzung wird von einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren ausgegangen, bis der für die Wasserralle notwendige Zustand erreicht wird.
  • RASKIN (mdl.) berichtet von einer Aufwertungsmaßnahme an einem künstlichen Regenrückhaltebecken im Ruhrgebiet. Auf ca. 1000 qm wurden Röhrichte und Seggenriede im Verbund mit offenen Wasserflächen bei dauerhafter Wasserführung im Spätsommer angelegt. Dazu wurden 5000 Schilf-Pflanzeinheiten sowie jeweils 1.250 Einheiten vom Breitblättrigen Rohrkolben und Sumpfsegge (durchschnittlich ca. 4 Pflanzen / qm) eingesetzt. Zusammen mit bereits vorhandenen kleinflächigen Röhricht- und Riedsäumen entlang eines Grabens ergab sich ein potenzieller neuer Wasserrallen-Lebensraum von knapp 2000 qm. Die Entwicklung des Pflanzbestandes entspricht bisher voll den Erwartungen. Nach 20 Monaten sind keine Ausfälle in nennenswertem Umfang beobachtet worden. Im Verbund mit dem bestehenden Röhricht- und Riedbestand längs der Flutungsrinnen ist bei permanenter Wasserführung von einer Funktionalität als Lebensstätte der Wasserralle innerhalb von 2 Jahren auszugehen.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind entwickelbar.
  • SCHLEEF & WALTER (2001) berichten von Optimierungsmaßnahmen an ehemaligen Rieselfeldern bei Bielefeld (mit Anlage von Gewässern, Einzäunung zur Beweidung, Besucherlenkung). Nach Abschluss der Maßnahmen im Frühjahr 1998 verdoppelte sich ihr Bestand von 3 Paaren (1997, 1998) auf 6 Paare (1999, 2000, ebd. S. 55). Auch aus anderen wiedervernässten Gebieten liegen Berichte über positive Bestandsveränderungen und Neubesiedlungen durch die Wasserralle vor (z.B. BAUER & BERTHOLD 1997, GÖCKING et al. 2003, WEGGLER et al. 2004).
  • BECKER (2008) berichtet von der Nutzung eines ehemaligen Teiches einer Eisenerz-Waschanlage bei Goslar als (Wurzelraum-) Kläranlage seit 1974. Die sich auch aufgrund des nährstoffreichen Klärwassers vergrößernde Schilfzone bot den Vögeln immer mehr Lebensraum, so dass die Siedlungsdichte von 3 Paaren / 10 ha in den 1970er Jahren auf 30 Paare / 10 ha (2008) um das Zehnfache gestiegen ist. Die Wurzelraumkläranlage hat sich zu einem der bedeutendsten Brutgebiete der Wasserralle im südlichen Niedersachsen und zu einem wichtigen Überwinterungsplatz entwickelt (ebd. S. 391).
  • Die Maßnahmen sind in der Regel umfangreich und planungsaufwändig. Daher ist im Falle einer CEF-Bindung ein maßnahmenbezogenes Monitoring vorzusehen

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

3. Fazit

Für die Wasserralle bestehen Möglichkeiten zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen bezüglich der Brut- und Nahrungshabitate.

Angaben zu Priorisierung: