Feldlerche (Alauda arvensis (Linnaeus, 1758))
Artenschutzmaßnahmen
- Entwicklungsmaßnahmen im Ackerland (O2.1, O2.2)
- Anlage von Extensivgrünland (O1.1)
- Anlage von Feldlerchenfenstern (Av2.2)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Entwicklungsmaßnahmen im Ackerland (O2.1, O2.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
In intensiv genutzten Ackerkulturen entstehen für die Feldlerche häufig Probleme durch zu hoch und dicht aufwachsende Vegetation und ein geringes Nahrungsangebot. Durch Nutzungsextensivierung von Intensiväckern und Anlage von Ackerbrachen werden für die Feldlerche günstige Ackerkulturen geschaffen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
- Offenes Gelände mit weitgehend freiem Horizont, d. h. wenige oder keine Gehölze / Vertikalstrukturen vorhanden: In Anlehnung an angegebene Spannen zur Meidung gegenüber Vertikalstrukturen (ALTEMÜLLER & REICH 1997: 125, BLANA 1978: 98, DIERSCHKE & VOWINKEL 1990: 217, HOLSTEN 2003: 111, OELKE 1968: 25f.,1985: 253f.; SCHAEFER 2001, SCHLÄPFER 1988: 323, ZENKER 1982: 70) werden für Abstände von Maßnahmenflächen folgende Orientierungswerte vorgeschlagen:
- Kein Abstand: einzelne niedrige Buschgruppen bis ca. 1,5 m, einzeln stehende Kleingehölze (Bäume, Büsche) mit Höhen bis 5 m;
- Abstand 25 m: z. B. Gebüschreihen / Hecken / Gehölze mit Höhen bis 5 m; Einzelbäume mit Höhen bis 10 (15) m;
- Abstand 50 m: z. B. hohe Einzelbäume mit Höhen > 15 m, Hochspannungsleitung mit Masthöhe bis 40 m);
- Abstand 75 m: Mischsituation zwischen Abstandszone 50m / 100m;
- Abstand 100 m: z. B. Baumreihen; Waldrandkante mit Höhen bis 15 m; Hochspannungsleitung mit Masthöhe 40-60m;
- Abstand 150 m: z. B. ausgeprägte Waldrandkante mit Höhen > 15 m, Hochspannungsleitung mit Masthöhe > 60 m);
- Abstand 200 m: wie 150m, aber zudem ausgeprägte Kulissenwirkung z. B. durch ansteigendes Relief; mehrere parallel geführte Hochspannungsleitungen, davon eine mit Masthöhe > 60m.
- Keine Umwandlung von Grünland für die Maßnahme. Grundsätzlich sollen in ackergeprägten Gebieten (z. B. Börden) vorrangig Maßnahmen im Acker, in grünlandgeprägten Gebieten (z. B. Auen, Mittelgebirge) vorrangig Maßnahmen im Grünland umgesetzt werden.
- Wegen der meist vorhandenen Ortstreue soll die Maßnahmenfläche möglichst nahe zu bestehenden Vorkommen liegen, im Regelfall nicht weiter als 2 km entfernt.
- Lage der streifenförmigen Maßnahmen nicht entlang von frequentierten (Feld-) Wegen (Abstand vom Feldrand/Weg mindestens 25 m).
- Flächen mit einer sehr guten Habitatqualität eignen sich nicht als Feldlerchen-Maßnahmenfläche (fehlende Aufwertungseignung).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Revier: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mit Bezug zur lokal ausgeprägten Reviergröße.
- Folgende Maßnahmentypen (Ackerstreifen oder -flächen) sind möglich:
- Ackerbrache (Selbstbegrünung) oder „Blühfläche“ durch dünne Einsaat mit geeignetem Saatgut (in den meisten Fällen sind selbstbegrünende Brachen, insbesondere auf mageren Böden, Einsaaten vorzuziehen)
- Acker-Einsaat („Saatreihe“) mit doppeltem Saatreihenabstand (mind. 20 cm in Anlehnung an LANUV 2019b: 15) in Sommergetreide, Winterweizen oder Triticale; Wintergerste ist wegen des frühen Erntezeitpunktes ungeeignet.
- Mengen: Typ Ackerbrache (Selbstbegrünung) oder Blühfläche: pro Revier mind. 0,5 ha (in Anlehnung an LfU 2020 und RASKIN schr. Mitt. Januar 2013), Typ Saatreihe pro Revier mind. 1,0 ha (in Anlehnung an LfU 2020). Im Einzelfall können größere Flächen erforderlich sein.
- Falls streifenförmig: Länge ca. 100-150 m, Breite der Streifen in der Regel 20 m, mind. 10 m (schmalere Streifen haben höheres Prädationsrisiko, NABU 2019: 37).
- Im Regelfall kein Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden und keine mechanische Beikrautregulierung.
- Idealerweise werden unbefestigte Feldwege mit geringer Störungsfrequenz in die Maßnahme einbezogen. Bei gering frequentierten Wegen, die sonst im Laufe der Vegetationsperiode zuwachsen, sollen dann die Fahrspuren o. a. Streifen kurzrasig und mit vegetationsfreien Stellen gehalten werden.
- Im Regelfall weisen die Flächen einen Vorbesatz auf. Ein Feldlerchen-Vorbesatz auf den Maßnahmenflächen ist in Bezug auf die Festlegung der benötigten Flächengröße ggf. durch einen entsprechenden Zuschlag zu berücksichtigen.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die Kulturen müssen regelmäßig neu angelegt werden. Eine Rotation der Maßnahmen auf verschiedenen Flächen ist im engen räumlichen Kontext möglich.
- Doppelte Saatreihe: keine Ernte in der Brutzeit der Feldlerche (Anfang April bis Ende Juli).
- Brachen: Umbruch je nach Vegetationsstruktur im mehrjährigen Rhythmus im Herbst / Winter, um den Pioniercharakter zu erhalten.
Weitere zu beachtende Faktoren
- In den Regionen Niederrheinische Bucht, Weserbergland, Süderbergland, Ballungsraum Ruhrgebiet, Westfälische Bucht und Westfälisches Tiefland ist der Anbau von Saatluzerne Medicago x varia und Medicago sativa aufgrund von Hybridisierungsgefahr mit Sichelklee Medicago falcata nur außerhalb dessen Schwerpunktvorkommen gestattet. Die Schwerpunktvorkommen sind örtlich abzugrenzen (LANUV 2019b: 65).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahmen sind unmittelbar nach Etablierung der Vegetation bzw. innerhalb der nächsten Brutperiode wirksam.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar. Die Maßnahmen werden z. B. von BAUER et al. (2005: 141), HÖTKER (2004), FLADE et al. (2003: 78) und WAHL et al. (2005: 64) empfohlen.
- Die Wirksamkeit flächiger Extensivierungsmaßnahmen bezüglich Bestandserhöhungen der Feldlerche ist zahlreich nachgewiesen: Allgemein z. B. BRABAND et al. (2006) und JOEST (2018), bezüglich weitem Saatreihenabstand z. B. JOEST (2014), SCHOEBEL (2016), für Buntbrachen z. B. JENNY (2000), KÖNIG & SANTORA (2011), STÖCKLI et al. (2006) und für Stoppeläcker z. B. CHRISTEN (2000: 121), GEIGER et al. (2014: 508), GILLINGS & FULLER (2001) sowie WENZEL & DALBECK (2011). Daher besteht eine hohe Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.
- Streifenförmige Maßnahmen können die Nahrungsdiversität erhöhen (OTTENS et al. 2014: 161) und zur Steigerung der Siedlungsdichte von Feldlerchen führen (JOSEFSSON et al. 2013: 101, TEUNISSEN et al. 2009). RASKIN (schr. Mitt. Januar 2013) berichtet, dass in rheinischen Bördelandschaften bei paralleler Anlage mehrerer 10-12m breiter Streifen aus Sommer- und Wintergetreide, Luzerne und Brache eine Flächengröße von 0,5 ha / zusätzliches Revier ausreichend war. Allerdings wurden bei Streifen nicht immer positive Effekte nachgewiesen, da die Verluste der in benachbarten Kulturen angelegten Nester durch landwirtschaftliche Bearbeitung hoch sein können (nachteilige Nachbarschaftseffekte) (KUIPER et al. 2015: 557f.). Streifenförmige Maßnahmen können zudem verstärkt Prädatoren anlocken (MORRIS & GILROY 2008: 168). Daher sollen streifenförmige Maßnahmen für den Bodenbrüter Feldlerche möglichst breit sein und möglichst mit flächenhaften Maßnahmen kombiniert werden.
- Um langfristig wirksam zu sein, bedürfen alle Maßnahmen im Ackerland einer auf den konkreten Fall abgestimmten sorgfältigen Auswahl geeigneter Flächen, in die Landschaftsstrukturen und konkrete Vorkommen eingehen. Gleiches gilt für die Auswahl und Kombination der Maßnahmen und die langfristige Qualitätssicherung der Umsetzung (Pflege zur Initiierung früher Sukzessionsstadien, Rotation, Fruchtfolge, Auftreten von Problemunkräutern etc.). Daher ist trotz der generell attestierten Wirksamkeit ein maßnahmenbezogenes Monitoring unter Einbeziehung der Landwirte erforderlich.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
2. Anlage von Extensivgrünland (O1.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
In intensiv genutztem Grünland entstehen für die Feldlerche häufig Probleme durch zu hoch und dicht aufwachsende Vegetation, zu hohe Besatzstärke bei Beweidung (Tritt, Kahlfraß) sowie durch Mahdverluste der Brut (BUSCHE 1989, JENNY 1990a). Durch Anlage von Extensivgrünland werden für die Feldlerche günstige Habitatbedingungen geschaffen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Siehe Maßnahme 1.
- Keine stark wüchsigen Standorte, die in der Brutzeit eine geschlossene und dichte Vegetationsdecke > 20 cm ausbilden (eingeschränkte Fortbewegung der Feldlerche, JENNY 1990b: 35, SCHLÄPFER 1988: 327 f.) oder vorige Ausmagerungsphase.
- Maßnahmen für die Feldlerche können bei fehlenden Vorkommen der Art in der Umgebung ohne Wirksamkeit bleiben (NRW & LANUV 2011: 22 bezüglich Lerchenfenster). Wegen der meist vorhandenen Ortstreue soll die Maßnahmenfläche möglichst nahe zu bestehenden Vorkommen liegen, im Regelfall nicht weiter als 2 km entfernt.
- Grundsätzlich sollen in ackergeprägten Gebieten (z. B. Börden) vorrangig Maßnahmen im Acker, in grünlandgeprägten Gebieten (z. B. Mittelgebirge) vorrangig Maßnahmen im Grünland umgesetzt werden.
- Flächen mit einer sehr guten Habitatqualität eignen sich nicht als Feldlerchen-Maßnahmenfläche (fehlende Aufwertungseignung).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Revier: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mit Bezug zur lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 1 ha.
- Im Regelfall keine Anwendung von Pestiziden und Düngern.
- Bei Neuanlage bzw. bei kräuterarmen Ausgangsbestand soll der Anteil der Kräuter durch Einsaat mit autochthonem Saatgut erhöht werden, um Insekten und andere Wirbellose zu fördern und so das Nahrungsangebot für die Feldlerche zu erhöhen. Das Saatgut soll nicht zu Dichtwuchs neigen.
- Die durchschnittliche Vegetationshöhe soll insbesondere bei Flächen, die zu Dichtwuchs neigen (z. B. Fettwiesen), 20 cm nicht überschreiten (JENNY 1990b: 35), eine Vegetationshöhe bis 40 (50) cm ist bei lückigem Bewuchs möglich (SCHLÄPFER 1988: 327 für Ackerkulturen).
- Bei Nutzung als Wiese keine Mahd in der Brutzeit der Feldlerche (Anfang April bis Ende Juli).
- Bei Beweidung ist die Besatzdichte so zu wählen, dass der Fraß ein Muster von kurzrasigen und langrasigen Strukturen gewährleistet. Während der Brutzeit (Anfang April bis Ende Juli) zur Vermeidung von Gelegeverlusten durch Tritt möglichst geringe Besatzdichte.
- Kein Abschleppen, Walzen o. a. des Grünlandes ab 01.04. (in Gebiete mit Vorkommen weiterer Bodenbrüter ggf. auch bereits ab Mitte März zur Verhinderung von Gelegeverlusten).
- Im Regelfall weisen die Flächen einen Vorbesatz auf. Ein Feldlerchen-Vorbesatz auf den Maßnahmenflächen ist in Bezug auf die Festlegung der benötigten Flächengröße ggf. durch einen entsprechenden Zuschlag zu berücksichtigen.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Jährliche Mahd oder Beweidung entsprechend den o. g. Vorschriften.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Bei Optimierung aktuell suboptimaler Habitate Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren. Bei Neuanlage innerhalb von bis zu 5 Jahren.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
- Entsprechende Maßnahmen zur Extensivierung von Grünland werden z. B. von BAUER et al. (2005: 141), HÖTKER (2004: 25), NABU (2019: 27) und WILSON et al. (1997) genannt. STÖCKLI (2003) fand in der Schweiz einen positiven Einfluss u. a. von Extensiv-Wiesen auf die Reviergröße der Feldlerche (kleinere Reviergröße mit steigendem Anteil der Kulturen). SCHUBERT et al. (2006) belegen hohe Siedlungsdichten auf extensiv genutzten Dauer-Weiden.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
3. Anlage von Feldlerchenfenstern (Av2.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
In intensiv genutzten Ackerkulturen entstehen für die Feldlerche häufig Probleme durch zu hoch und dicht aufwachsende Vegetation. Durch punktuelle Anlage von Fehlstellen im Getreide („Feldlerchenfenster“) wird der Zugang zum Boden und somit zu Nahrung / zum Nest ermöglicht.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Siehe Maßnahme 1
- Die Maßnahmen vom Typ Fenster müssen im engen räumlichen Kontext zu den übrigen Maßnahmen umgesetzt werden.
- Flächen mit einer sehr guten Habitatqualität eignen sich nicht als Feldlerchen-Maßnahmenfläche (fehlende Aufwertungseignung).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Anlage von kleinen, nicht eingesäten Lücken („Feldlerchenfenster) in Winterweizen (keine Wintergerste, Raps, oder Mais aufgrund fehlender Eignung oder zu frühem Erntetermin; in der Regel kein Sommergetreide aufgrund zu geringer Aufwertungseignung, s. u.). Die Fenster werden nach der Aussaat normal wie der Rest des Schlages bewirtschaftet (BRÜGGEMANN 2009, MORRIS 2009).
- Pro Revier 10 Fenster a mind. 20 m², ca. 3 Fenster pro Hektar (d. h. pro Revier ca. 3 ha „Bruttofläche“) (in Anlehnung an LfU 2020 und VSW & PNL 2010: 15).
- Anlage durch Aussetzen / Anheben der Sämaschine, nicht durch Herbizideinsatz. Möglichst großer Abstand zu Fahrgassen (Nutzung durch Prädatoren); Abstand zum Feldrand mind. 25 m (BRÜGGEMANN 2009: 21; LBV 2006).
- Aufgrund graduell höherer Entwicklungs- und entsprechender Prognoserisiken der Fenster-Maßnahme im Verhältnis zu den anderen Maßnahmentypen (s. u.) sollen die Maßnahmen für die betroffenen Feldlerchenreviere überwiegend als Ackerbrache, Blühfläche oder Saatreihenabstand (vgl. Maßnahme 1) oder als Extensivgrünland (vgl. Maßnahme 2) umgesetzt werden.
- Im Regelfall weisen die Flächen einen Vorbesatz auf. Ein Feldlerchen-Vorbesatz auf den Maßnahmenflächen ist in Bezug auf die Festlegung der benötigten Fensterzahl ggf. durch einen entsprechenden Zuschlag zu berücksichtigen.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die o. g. Kulturen müssen regelmäßig (jährlich) neu angelegt werden. Eine Rotation der Maßnahmen auf verschiedenen Flächen ist dabei möglich.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahmen sind unmittelbar nach Etablierung der Vegetation bzw. innerhalb der nächsten Brutperiode wirksam.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
- Feldlerchenfenster lassen sich leicht umsetzen, ihre Akzeptanz bei Landwirten ist meist hoch (CIMIOTTI et al. 2011: 3, DVBS & LANUV 2011: 22, SCHMIDT et al. 2017: 6; SCHÖNBRODT & HERZOG 2017: 26).
- Positive Effekte von Feldlerchenfenstern sind in verschiedenen Untersuchungen nachgewiesen. Es gibt regionale sowie lokale Unterschiede (u.a. SCHÖNBRODT & HERZOG 2017: 23).
- Einige Untersuchungen (FISCHER et al. 2009: 34, JOEST 2018: 116; TEUNISSEN et al. 2009) fanden generell keine positiven Auswirkungen von Feldlerchenfenstern auf Dichte oder Reproduktion der Feldlerche, ebenso JOEST (2021). Die Ursachen sind vermutlich verschiedener Natur (s.u.) und nicht abschließend geklärt.
- Als positiver Effekt wird tlw. eine Erhöhung der Revierdichte beschrieben (CIMIOTTI et al. 2011: 18, FEHNLE et al. 2013: 104, SCHMIDT et al. 2017: 1; SCHÖNBRODT & HERZOG 2017: 12) und eine Erhöhung der Reproduktionsrate (DONALD & MORRIS 2005: 575) gegenüber Flächen ohne Lerchenfenstern.
- Positive Wirkungen der Fenster wurden in Winterweizen gefunden (FEHNLE et al. 2013: 103, FISCHER et al. 2009: 34; SCHÖNBRODT & HERZOG 2017: 14). Mehrere Untersuchungen weisen darauf hin, dass Wintergetreideflächen mit Feldlerchenfenstern in der ersten Hälfte der Brutzeit keine deutlichen Effekte gegenüber solchen ohne Fenster zeigen, sondern dass der positive Effekt erst in der zweiten Hälfte der Brutsaison auftritt, da dann die Flächen ohne Fenster zu dicht aufgewachsen sind (CIMIOTTI et al. 2011: 3; DONALD & MORRIS 2005: 575; FEHNLE et al. 2013: 104, FISCHER et al 2009: 34; MORRIS 2009: 311). Die Möglichkeit zur Zweitbrut wird dadurch erhöht, was sich positiv auf die Reproduktion auswirkt (DONALD & MORRIS 2005; JOEST 2018: 116).
- Die positiven Effekte der Feldlerchenfenster werden diskutiert im Rahmen verbesserter Möglichkeiten zur Nahrungssuche am Boden (DONALD & MORRIS 2005: 575, MORRIS 2009: 312) oder als Landeplatz, um das Nest aufzusuchen (FISCHER et al. 2009: 34; MORRIS 2009: 313).
- Positive Effekte werden v. a. in Landschaften mit großflächigem Wintergetreideanbau erwartet.
- Keine positiven Effekte werden dagegen in Räumen erwartet, die bereits günstige Bedingungen für die Feldlerche bieten, z. B. aufgrund eines Nutzungsmosaiks oder des Anbaus von Sommergetreide (BERG & KVARNBÄCK2011: 3, CIMIOTTI et al. 2011: 23; FISCHER et al. 2009: 34; MORRIS 2009: 315, SACHER & BAUSCHMANN 2011: 123; SCHMIDT et al. 2017: 7; SCHÖNBRODT & HERZOG 2017: 23, 27).
- Lerchenfenster sind nicht so attraktiv, dass es kurzfristig zu Neuansiedlungen in Bereichen kommt, in denen aktuell keine oder sehr wenige Feldlerchen siedeln (vgl. DVBS & LANUV 2011: 21).
- Widersprüchliche Daten liegen für folgende Feldfrüchte vor: Wintergerste: kein Effekt: Forschungsstelle Rekultivierung 2014; positiver Effekt: SCHÖNBRODT & HERZOG 2017: 18); Raps: geringere Effekte in Winterraps (SCHMIDT et al. 2017: 5; SCHÖNBRODT & HERZOG 2017: 18). Nach SCHÖNBRODT & HERZOG (2017: 27) ist die Eignung von Raps zur Anlage von Feldlerchenfenstern noch nicht abschließend geklärt.
- Feldlerchenfenster allein reichen nach dem derzeitig erreichten Wissenstand nicht aus, um den Bestand der Feldlerche zu halten (CIMIOTTI et al. 2011: 3, 24, JOEST 2018: 116). Daher sollen Feldlerchenfenster nur in Kombination mit Maßnahme 1 oder 2 durchgeführt werden, wobei der Schwerpunkt auf diesen Maßnahmen liegen soll (s. o.).
- Zahlreiche Faktoren sind für den Maßnahmenerfolg wichtig: die richtige Lage im Feld (DVBS & LANUV 2011: 22), das Vorkommen der Feldlerche im Raum (CIMIOTTI et al. 2011: 21; DVBS & LANUV 2011: 22), die Struktur der Umgebung (geringe Effekte in bereits für die Feldlerche günstigen Habitaten, s. o.) sowie eine Beratung und Begleitung der Landwirte (DVBS & LANUV 2011: 22; SCHMIDT et al. 2017: 6).
- Aufgrund der Unsicherheiten, als deren Ursachen v.a. Falsch- oder Nichtbeachtung von Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung geschildert werden, ist ein maßnahmenbezogenes Monitoring unter Einbeziehung der Landwirte erforderlich.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit
Eignung: mittel
4. Fazit
Für die Feldlerche bestehen Möglichkeiten zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Brut- und Nahrungshabitaten.
Angaben zu Priorisierung:
Flächenform der Maßnahmen: absteigende Priorität in der Reihenfolge flächig - streifenförmig. Innerhalb von Maßnahme 1 soll die Priorität auf der Selbstbegrünung von mageren Standorten liegen. Feldlerchen-Fenster sollen nachrangig als Maßnahme ergriffen werden.