Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis (Pall.))
EU-Code: A004
Artenschutzmaßnahmen
Maßnahmen im Einzelnen
1. Optimierung von Rastgewässern (G1.2, G6.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Zwergtaucher rasten auf deckungsreichen Fließgewässern, in Feuchtgebieten mit ausgeprägter Verlandungsvegetation, Rieselfeldern, Abgrabungsgewässern, Stauseen mit ausreichendem Nahrungsangebot u. ä. In der Maßnahme werden bestehende Nahrungsgewässer optimiert oder neu geschaffen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
- Vorhandene Gewässer mit Vorkommen von Wasserpflanzen und Nahrungstieren, Aufwertungspotenzial bezüglich Ufervegetation(z. B. Uferverbauungen vorhanden) und / oder Störungsberuhigung. Fließgewässer: langsame Fließgeschwindigkeit, Breite > 2 m.
- Neu zu schaffende Stillgewässer, die einen Bestand von Nahrungstieren der Arten entwickeln können.
- Keine nährstoffarmen Gewässer, deren Nährstoffarmut im Rahmen eines anderen Naturschutzziels zu erhalten ist (nährstoffarme Gewässer weisen oft einen geringeren Bestand an Nahrungstieren für die Zielarten auf als nährstoffreichere Gewässer: EINSTEIN 1983, KOOP 1996, SCHMITZ 1996, UTSCHIK 1995).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Der räumliche Umfang ist im Einzelfall festzulegen insbesondere anhand der Parameter Flächengröße und Zustand der betroffenen Gebiete und Individuenzahl. Grundsätzlich Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung.
- Optimierung / Anlage der Gewässer entsprechend den o. g. Artansprüchen. Bei der Renaturierung von Fließgewässern gelten grundsätzlich die Hinweise in der „Blauen Richtlinie“ (MULNV 2010, Kapitel 6: Maßnahmen). Abflachung der Ufer, Rückbau von Uferverbauungen, Optimierung und Gestaltung einer standortsangepassten submersen Ufervegetation inklusive von Gehölzen (letztere müssen nicht sein). Bei Fließgewässern mind. 2 m durchgehende Breite mit Platz für Aufweitungen, Gewässerdynamik.
- Ggf. Einschränkung der Fischerei (NWLKN 2011 S. 12).
- Ggf. Einbringen von Kleinfischen, Muscheln o. a., sofern dadurch andere Funktionen des Gewässers nicht negativ beeinträchtigt werden (im Regelfall nicht bei Fließgewässern; Zielkonflikte und Vorgaben Wasserrahmenrichtlinie beachten, siehe unten).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Gewährleistung der artspezifischen Ansprüche an die Gewässer.
- Ggf. Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung von Verlandungen.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Zielkonflikte bei im Ausgangszustand nährstoffarmer Gewässer mit anderen Arten / Naturschutzzielen / der Wasserrahmenrichtlinie beachten: Taucher, Tauchenten und Säger mit überwiegend tierischer Ernährung sind weniger stark von Nährstoffbelastungen betroffen als z. B. sich vorwiegend pflanzlich ernährende Gründelenten. Ein extrem hohes Nährstoffangebot bis hin zum Umkippen des Gewässers (Polytrophie mit starker Gewässertrübung und Verschwinden von Muscheln und Fischen) führt zwar auch bei Tauchenten / Sägern zu einer Abnahme (bis hin zum Verschwinden) der Nahrungsbasis, sie können sich jedoch zumindest in geringem Maße auch in nährstoffreicheren Gewässern von der Schlammfauna des Seebodens ernähren (z. B. Schlammröhren- und Zuckmückenlarven: EINSTEIN 1983 S. 386: Federsee in Baden-Württemberg; GALHOFF 1987: Kemnader See). Eine mäßige Gewässerbelastung mit Nährstoffen kann für Tauchenten und Säger mit vorwiegend tierischer Ernährung positive Auswirkungen haben, wenn dadurch die Nahrungstiere gefördert werden. Umgekehrt kann eine „bessere“ (nährstoffärmere) Gewässerqualität für diese Arten negativ sein (SCHMITZ 1996, UTSCHIK 1995, KÖHLER & KÖHLER 1996, KOOP 1996 S. 395).
- Zielkonflikte können auch im Rahmen von Gewässer-Unterhaltungsmaßnahmen auftreten (z. B. Entschlammung und Entkrautung der Wasserpest an einer Wuppervorsperre führte zur Aufgabe eines bedeutenden Zwergtaucher-Rastplatzes, SCHMITZ 1996).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksamkeit je nach Ausgangsbedingungen innerhalb von bis zu 5 Jahren (Abflachung der Ufer, Einhalten Abstandzonen für Störungen, Optimierung Ufervegetation bei vorhandenem Ausgangsbestand). Zwergtaucher können neue Rastgewässer schnell annehmen:
- Die 1976 gebaute Wuppervorsperre in NRW wurde ab Winter 1979/80 in „relativ großen Anzahlen“ von rastenden Zwergtauchern angenommen (SCHMITZ 1996 S. 52). GRIMS (1963) berichtet, dass sich auf einem im September 1961 fertiggestellten Stausee (Bayern / Österreich) bereits im darauf folgenden Winter 20 Zwergtaucher aufhielten. An einem nordhessischen Staugewässer war der Zwergtaucher in den ersten 5 Jahren nach Flutung mit im Mittel 5 Individuen / Tag häufig (JEDICKE 2000 S. 132).
- Für die Etablierung einer submersen Ufervegetation sowie die Besiedlung durch Muscheln u. a. Nahrungstiere des Zwergtauchers kann eine längere Zeitdauer benötigt werden. Ggf. kann diese durch Anpflanzungen und Einbringen von Fischen, Muscheln o. a. verkürzt werden.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurzfristig innerhalb von bis zu 10 Jahren herstellbar. Zwergtaucher können schnell auf günstige Rasthabitate reagieren.
- Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen erfordern im Regelfall eine umfangreiche Maßnahmenplanung und es sind große Gewässerflächen erforderlich. Daher ist im Regelfall ein Monitoring durchzuführen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
2. Fazit
Angaben zu Priorisierung:
Artenschutzmaßnahmen
Maßnahmen im Einzelnen
1. Entwicklung und Pflege von Gewässern (G1.1, G6.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Der Zwergtaucher brütet an stehenden Binnengewässern mit meist dichten Pflanzen im Uferbereich und geringer Wassertiefe. In der Maßnahme werden geeignete Gewässer hergestellt oder bestehende Gewässer in ihrer Eignung optimiert.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
- Stillgewässer (an Fließgewässer kann es durch Wasserstandsschwankungen und starken Strömungen zu Brutverlusten kommen: KONTER 2004).
- Der Standort muss eine permanente Wasserführung gewährleisten mit einer Flachwasserzone zwischen 0,3 bis 1 m (2 m) zur Brut- und / oder Rastzeit sowie insbesondere bei Funktion als Bruthabitat ein Aufkommen von dichter Ufervegetation (Röhricht, Stauden etc.) ermöglichen. Bei Funktion als Rastgewässer soll das Gewässer nicht zufrieren.
- Kein Vorkommen von Fischen, die als Prädator vom Zwergtaucher auftreten können (z. B. Hecht: SACKL 1982, GROß 2000) oder von Fischen, die eine Gewässertrübung bewirken (z. B. wühlende Karpfen und Schleihen, BURKHARDT 1995 S. 10).
- Standorte mit Sonnenexposition. Keine Kleingewässer im Wald, die nur eine begrenzte Sonneneinstrahlung erfahren, da ansonsten die Wassertemperatur zu gering ist (WESTERMANN 1987 S. 758).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Zwergtaucher können im Einzelfall auch sehr kleine Gewässer ab ca. 100 qm besiedeln (BAUER et al. 2005 S. 184). In Anlehnung an die erfolgreiche Besiedlung von Kleingewässern in den Kreisen Borken und Coesfeld (IKEMEYER & SCHOMAKER 1996 S. 36, NSG Heubachwiesen) soll die Gewässergröße pro Paar mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung und mind. 1000 qm betragen. Nach WESTERMANN (1987 S. 758) soll die Gewässerbreite mind. 8 m betragen, da kleinere Gewässer nicht besiedelt werden.
- Anlage oder Optimierung vorhandener Kleingewässer: Ausbildung einer Flachwasserzone mit 0,3 bis 1 m Tiefe. Insgesamt soll das Gewässer eine unterschiedlich tiefe Gewässersohle besitzen, so dass auch bei unterschiedlichen Wasserständen geeignete Habitatbedingungen für den Zwergtaucher gegeben sind.
- Optimierung vorhandener, in Verlandung begriffener Kleingewässer durch Gehölzrückschnitt, Entschlammung und Entkrautung. Grundsätzlich Erhalt und Entwicklung von Wasserpflanzenbeständen (z. B. Laichkräuter, Wasserpest), da sich hier Wasserinsekten als wichtige Nahrungsgrundlage ansiedeln. Eine Entkrautung ist jedoch spätestens dann notwendig, wenn die Dichte des Wasserpflanzenbestandes ein Schwimmen und Tauchen verhindert. Die u. g. Pflegehinweise sind zu beachten.
- Bei Funktion als Bruthabitat: Förderung der Ufervegetation z. B. durch Auflichtung bei starkem Gehölzbewuchs oder Anpflanzung / Förderung von standortsgemäßer Ufervegetation.
- Sofern nicht vorhanden, Schaffung von Störungsarmut (v. a. Freizeitnutzung, Angeln) insbesondere während der Balz, Brut- und Jungenaufzucht (Anfang April bis Ende September) im Umfeld von bis zu 100 m (in Anlehnung an die bei FLADE (1994) genannte Fluchtdistanz von 50-100 m). Bei Gewässern im Schwarzwald kam es nach Restriktionen für Besucher zu einer Ansiedlung vom Zwergtaucher (WESTERMANN et al. 1998 S. 235). In nicht oder wenig gestörten Revieren bestehen offenbar geringere Anforderungen an eine dichte, schützende Ufervegetation (WESTERMANN 1987 S. 758). Bei der Extensivierung von Fischteichen ist eine extensive Weiterführung der Bewirtschaftung mit Sömmerung günstig (AUERSWALD & SCHÖNBORN 2011, Thüringen).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die natürlicherweise ablaufende Sukzession führt mittel- bis langfristig zu einer Verlandung der vom Zwergtaucher besiedelten (Klein-) Gewässer, wodurch die Habitateignung nicht mehr gegeben ist, der Bestand nimmt dann ab (siehe bei „zeitliche Dauer“). Andererseits können Maßnahmen zur Verhinderung der Verlandung (Entschlammung und Entkrautung der Wasserpflanzen) kurzfristig zu einer Abnahme der Gewässereignung führen, da die Wasserpflanzen den Nahrungsorganismen des Zwergtauchers günstige Entwicklungsmöglichkeiten bieten (z. B. SCHMITZ 1996: Abnahme des Bestandes rastender Zwergtaucher nach Entschlammung und Entkrautung an einer Wuppervorsperre in NRW). Bei Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung der Verlandung (z. B. bei so starkem Wasserpflanzenbestand, dass ein Tauchen nicht mehr möglich ist), ist diese entweder abschnittsweise durchzuführen bei Aussparung einiger Flachwasserbereiche bei der Ausbaggerung (SCHMITZ 1996, LIEDER 1987 S. 54) oder es müssen für den Zwergtaucher Alternativgewässer vorhanden sein.
- Kein Fischbesatz o. g. Arten bzw. bei Vorkommen Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung der Fischarten. Ggf. jährliches Abfischen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Aufgrund der Ansprüche des Zwergtauchers an die Vegetationsstruktur ist je nach standörtlichen Voraussetzungen eine Wirksamkeit innerhalb von 1 bis 5 Jahren (ca. 5 Jahre bis zur Neu-Etablierung einer dichten Ufervegetation, Ansiedlung jedoch auch bereits nach 1 Jahr möglich, s. u.) gegeben. Der Zwergtaucher ist grundsätzlich in der Lage, geeignete Gewässer kurzfristig anzunehmen (Einstufung als „r-Stratege“ bei VLUG 2007).
- Eine artenreiche und üppige Ufervegetation ist zwar für den Zwergtaucher optimal und erhöht Besiedlungschancen und Bruterfolg (und ist daher auch Maßnahmenziel), sie ist jedoch für eine Besiedlung nicht zwingend, da Zwergtaucher zumindest teilweise auch an strukturarmen Teichen vorkommen können (BAUER et al. 2005 S. 184, KLOSE 2002 S. 31, RUDOLPH 1993 S. 151, WESTERMANN 1987 S. 758). Ebenso ist ein Vorkommen von Wasserpflanzen zwar günstig, jedoch nicht zwingend auch für „gut besetzte Gewässerabschnitte“ (WESTERMANN 1987 S. 758.). Nach WESTERMANN (ebd.) müssen in Zwergtaucher-Revieren, in denen das freie Wasser mit > 0,2 m / s strömt, in denen der Haubentaucher (als Konkurrent) vorkommt oder in denen menschliche Störungen (v. a. vom Wasser aus) erfolgen, im Regelfall größere Schilfgürtel vorhanden sein. In wenig gestörten Revieren zieht der Zwergtaucher die Deckung von herabhängenden Zweigen von gewässernahen Gehölzen offenbar der Schilfdeckung vor (ebd.). - IKEMEYER & SCHOMAKER (1996, NSG Heubachwiesen NRW) berichten, dass sich in den seit 1988 angelegten insgesamt 38 Kleingewässern ab 1991 4 bis 6 Zwergtaucher angesiedelt haben. An einem 1992 angelegten Teich im Schwarzwald siedelten ab 1994 1-2 Paare (WESTERMANN et al. 1998 S. 245), an einem nordhessischen Staugewässer trat der Zwergtaucher in den ersten vier Jahren nach Flutung mit max. 4 Paaren auf (JEDICKE 2000 S. 132). SACKL (1982) beschreibt die Besiedlung eines 1974 angelegten Baggerteiches in Österreich (1,3 ha), an dem 1975 4 Brutpaare siedelten, SCHLEGEL & WEBER (2005) beschreiben die Annahme von Kleingewässern ab 2 Jahren nach deren Anlage. SCHINDLER (1992, zit. bei BURKHARDT 1995) stellte im Lahn-Dill-Kreis (Hessen) fest, dass neu entstandene Kleingewässer – z. T. ohne jede Ufervegetation – schnell besiedelt, aber nach wenigen Jahren wieder verlassen wurden. Er führt dieses Verhalten auf eine anfangs gute Nahrungsbasis und geringe Konkurrenz durch andere Wasservögel und Fische zurück. Auch aus anderen Teilen Hessens liegen ähnliche Beobachtungen vor, z. B. im NSG „Taubensemd“, wo 1976 neue Teichanlagen entstanden. Der Bestand erhöhte sich von 1 Paar 1975 auf 6 Paare 1977 und 1978 und nahm dann bis 1984 mit 2 Paaren wieder ab (BURKHARDT 1995 S. 13). Im Norden Luxemburgs (Oeslinger Plateau) führte die Optimierung eines verlandeten Gewässers (Entfernung dichter Ufervegetation, Anhebung Wasserstand) zur Ansiedlung eines Zwergtaucherpaares im nächsten Jahr (PALER et al. 1980). Teilweise erfolgt die Besiedlung neuer Habitate jedoch nicht sofort (WERNER 1986 zit. bei BORNHOLDT 1995 S. 11 für Kiesbaggerseen im Bereich der mittleren Fulda). Als Ursache für die Abnahme kommen natürliche Gewässerverlandung und Fischbesatz (Nahrungskonkurrenz um aquatische Wirbellose mit den Fischen) in Frage (HEIMER zit. in BORNHOLDT 1995 S. 2, HGON 2010 S. 116). An Gewässer, an denen ein Fischbesatz unterbleibt, hält sich der Zwergtaucher dauerhaft in höheren Beständen (HGON 2010 S. 116 mit 2 Beispielen) auf.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Obwohl nicht zwangsläufig alle als geeignet erscheinenden Gewässer besiedelt werden (MILDENBERGER 1982 S. 80), liegen zahlreiche Nachweise der Annahme von gestalteten Gewässern durch Zwergtaucher vor (s. o.). Nach VLUG (2007) weist der Zwergtaucher als Anpassung an unvorhersehbare Habitatbedingungen in der Brutzeit wie Verlandung, Trockenheit oder plötzlich hohe Wasserstände eine hohe Bereitschaft auf, Neugewässer zu suchen und zu besiedeln (auch Umsiedlungen innerhalb einer Brutzeit möglich). Die benötigten Strukturen sind kurzfristig innerhalb von 1 bis 5 Jahren herstellbar. Die o. g. Maßnahmentypen werden z. B. von BAUER et al. (2005 S. 184) empfohlen. Die Maßnahme ist daher entsprechend der Artökologie plausibel.
- Die Entwicklung und Pflege der Gewässer ist von einem Monitoring zu begleiten.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
2. Fazit
Für den Zwergtaucher besteht die Möglichkeit zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen durch die Anlage von (Klein-) Gewässern.