Wanderfalke (Falco peregrinus Tunstall,1771)
EU-Code: A103
Artenschutzmaßnahmen
- Anbringen von Nistkästen an Gebäuden, (Av1.1) / Anlage von Nistnischen in Felsen (Av1.5) / Anbringen von Nisthilfen in Bäumen (Av1.1)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Anbringen von Nistkästen an Gebäuden, (Av1.1) / Anlage von Nistnischen in Felsen (Av1.5) / Anbringen von Nisthilfen in Bäumen (Av1.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Wanderfalken bauen ihre Nester nicht selbst, sondern nutzen Nischen z. B. in hohen Felsen, an Gebäuden oder auch in Einzelfällen Baumnester anderer Arten. Durch die Optimierung von vorhandenen Felswänden durch Freischneidung oder Anlage von Nistnischen, durch das Anbringen von artspezifischen Nisthilfen an Gebäuden oder Stabilisierung von Nestern in Bäumen wird je nach betroffenem „Bruttypus“ das Angebot an Fortpflanzungsstätten erhöht und der Bruterfolg gesichert.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Je nach betroffenem „Bruttypus“: Zugewachsene Felswände (Optimierung von Fortpflanzungsstätten); anthropogen entstandene Felswände ohne Nischen bzw. ohne optimale Nischen (keine Anlage von Nischen bei Naturfelsen); hohe Gebäude; Bäume mit Eignung als potenzieller Horstbaum für den Wanderfalken (mind. mittleres Baumholz).
- Gewährleistung freier An- und Abflugmöglichkeiten.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung an Felsen und in Steinbrüchen (Touristen etc.) zu achten.
- Kein gleichzeitiger Brutplatz des Uhus (Uhu kann Wanderfalke schlagen). Keine Zugänglichkeit für Säugetiere.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Paar: Der anzulegende Nisttypus richtet sich nach der betroffenen Fortpflanzungsstätte. Um den Falken ein Ausweichen zu ermöglichen, sollen pro Paar mind. 3 Nistmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
- Betroffene Felsbrüter: Freistellung von zugewachsenen Felswänden mit vorhandenen Nischen oder Schaffung von Nistnischen in anthropogen entstandenen Felswänden (keine Schaffung von Nischen in Naturfelsen). Höhe der Felswand mind. 20 m, für Säugetiere und Menschen schwer erreichbar, Schutz vor Witterungseinflüssen (Regen, längere Sonneneinstrahlung) durch überhängende Decke, keine Vernässungsgefahr durch Tropf- und Sickerwasser, Anlegen einer Drainage, ausreichend Platz für die heranwachsenden Jungen, ggf. Anbringung von Brettern unter geeigneten Überhängen (FICHT et al. 1995 S, 42 f.; nicht bei Naturfelsen).
- Betroffene Gebäudebrüter: Anbringung artspezifisch geeigneter Nistkästen an Gebäuden. Orientierungswerte (nach WEGNER & SCHILLING 1995, S. 268): Mindesthöhe 20 m, aber nicht höher als 50 m (-80 m), da ansonsten der Altvogel zu viel Energie beim Anflug verbraucht. Kastentypen: a) offener Kistentyp mit 80-100 cm Länge x 80-100 cm Breite, falls möglich Anbringung unter wetterschützenden Überbauten; b) Kastentyp mit > 60 cm hoher Öffnung zum Anflug und evtl. halbseitiger Verblendung, Kästen nur aus witterungsbeständigem Material. Ca. 10 cm starke Kiesschicht in Nistkasten erforderlich.
- Die Kästen müssen so konstruiert sein, dass ein Abstürzen der Jungfalken nach dem Ausfliegen verhindert wird (MEBS & SCHMIDT 2006 S. 424). Dem Nistkasten wird ein „Balkon“ mit mind. 0.5 qm vorgelagert.
- Metallkästen sollen nur verwendet werden, wenn direkte Sonneneinstrahlung oder Abstrahlung von benachbarten Wärmespendern ausgeschlossen werden können. Gegen Aufheizung des Brutraumes sind Eier und Nestlinge empfindlich. An Stellen, wo Regenwasser eintreten kann, sind Bodenbohrungen als Drainage vorzusehen. Die Nistunterlage soll aus einer Schicht von gerolltem Kies (d = 1-2 cm, Höhe 10 cm) bestehen. Bevorzugte Exposition Nordost bis Südost. Nachmittags soll der Kasten im Schatten liegen. Ein Zuviel an Sonnenstrahlung ist ebenso wie Durchnässung mit Regen bei Westwinden zu vermeiden (WEGNER & SCHILLING 1995, S. 268 ff.)
- Betroffene Baumbrüter (Ausnahmefall): Schaffung künstlicher Horstplattformen (Maße und Durchführung in Absprache mit Experten).
- Details zur Durchführung und zur Auswahl der Standorte sind bei allen Maßnahmen von fachkundigen Personen vorzunehmen. Die Nistkästen sind so zu platzieren, dass sie kontrolliert werden können.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Einmal jährlich Kontrolle auf Funktionstüchtigkeit außerhalb der Brutzeit, Reinigung der Nistkästen bei starker Verschmutzung (WEGNER & SCHILLING 1995, S. 271). Bei Felsbruten Sicherstellung des freien Anflugs, ggf. Gehölzrodung.
Weitere zu beachtende Faktoren
- An Felsen ist auf Konkurrenzsituationen mit Uhu zu achten.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Nisthilfen sind ab der nächsten Brutperiode wirksam (FICHT et al. 1995, S. 43). Um dem Wanderfalken eine Eingewöhnung zu ermöglichen, sollen die Nischen / Kästen jedoch mit 1 Jahr Vorlaufzeit angelegt werden.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Nisthilfen stehen kurzfristig bereit. Die Annahme von Nisthilfen kann für den Wanderfalken als gesichert gelten (vgl. die Veröffentlichungen der AGW, z. B. FICHT et al. 1995 S- 41 ff., WEGNER, 1995, WEGNER & SCHILLING 1995; weiterhin MEBS & SCHMIDT 2006 S. 424).
- Der Wanderfalke hat in NRW in beiden Regionen einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand (rot). Daher ist bei Maßnahmen für den Wanderfalken ein begleitendes Monitoring durchzuführen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: sehr hoch
2. Fazit
Für den Wanderfalken besteht die Möglichkeit zur Durchführung von Optimierungsmaßnahmen in den Bruthabitaten.