Waldohreule (Asio otus (Linnaeus, 1758))
EU-Code: A221
Artenschutzmaßnahmen
- Nutzungsverzicht von Einzelbäumen (W1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4)
- Anlage von Kunsthorsten (Av1.1)
- Grünlandextensivierung (O1.1)
- Entwicklung von Extensivacker (O2.1) und Brachen (O2.2)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Nutzungsverzicht von Einzelbäumen (W1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Die Waldohreule nutzt vorhandene Nester anderer Vogelarten (z. B. Rabenvögel, Tauben, Greifvögel). Bei Mangel an natürlichen Brutmöglichkeiten (z. B. baumarme Landschaften) werden in der Maßnahme potenziell als Brutplatz geeignete Gehölzbestände oder Einzelbäume gesichert, um ein Angebot an störungsarmen Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu gewährleisten.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
- Vorkommen von nestbauenden Arten (alternativ kann die Maßnahme auch mit der Anlage von Kunsthorsten kombiniert werden, s. u.)
- Nähe zu geeigneten Nahrungshabitaten
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Brutpaar: Waldohreulen bauen keine eigenen Horste, sondern nutzen die Nester von Krähen, Tauben und Greifvögeln. Waldohreulen brüten zwar oft über Jahre im selben Gebiet (reviertreu), wechseln aber häufig den Horst. Daher muss die Maßnahmenfläche ausreichend groß sein oder aus mehreren verteilten Einzelflächen im Aktionsraum des Paares bestehen.
- Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Orientierungswerte: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Art auf Horste / Nester anderer Arten angewiesen ist.
- Die Maßnahme kann umgesetzt werden über einen Nutzungsverzicht (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen) oder die Erhöhung des Erntealters (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen).).
- Gewährleistung freien An- und Abfluges zu den potenziellen Horstbäumen.
- Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein
- Erhöhung des Erntealters: Bei der Ernte muss gewährleistet sein, dass inzwischen andere Gehölze geeignete Strukturen ausgebildet haben. Solange geeignete Altbäume ein limitierender Faktor sind, dürfen bestehende Altbäume nicht eingeschlagen werden.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Konflikte, die dem Zielzustand u. a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Sofort bzw. in der nächsten Brutperiode.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie als hoch eingeschätzt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor und sind mit derzeitigen Methoden für konkrete Flächen nur begrenzt und mit hohem Aufwand nachweisbar, da Waldohreulen große Aktionsräume haben und innerhalb ihres Aktionsraumes ggf. flexibel verschiedene geeignete Bruthabitate nutzen können.
- Von der Artökologie her erscheint es plausibel, dass Waldohreulen bei Mangel an geeigneten Brutgehölzen ein bestehendes, konkretes Angebot nutzen können. Daher besteht grundsätzlich eine hohe Eignung der Maßnahme.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall klären)
2. Anlage von Kunsthorsten (Av1.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind im Siedlungsbereich möglich.
- Grundsätzlich geeignet sind Gehölze ab schwachem Baumholz (BHD > 21 cm) in Waldrandnähe (Waldrand lt; 50 m, idealerweise lt; 10 m, BLOCK & BLOCK 1987, GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994, S. 404) bzw. Feldgehölze.
- Vorkommen von Nadelholz wie Kiefer oder Fichte oder dichten, hohen Dornenhecken als Deckungsmöglichkeit.
- Gewährleistung freier An- und Abflugmöglichkeiten.
- Nähe zu Nahrungshabitaten.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Brutpaar: Von Kunsthorsten für die Waldohreule können auch andere Greifvögel (Baum- und Turmfalke) profitieren. Turmfalke und Waldohreule können Kunsthorste im Wechsel nutzen (RUGE 1989, S. 114). Um dieser Konkurrenzsituation vorzubeugen, sind pro Paar mind. 3 Horste in räumlicher Nähe anzubringen.
- Aufhängung in stabilen, Deckung bietenden Bäumen in mehr als 5 m Höhe im oberen Drittel der Bäume, idealerweise in Kiefer oder Fichte (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994, S. 404, BLOCK & BLOCK 1987) oder auch in dornenreichen, hohen Hecken. Der Horst ist windfest so anzubringen, dass er von oben und dem Bestandesinneren durch Zweige geschützt ist, d. h. Anflug nur von der angrenzenden Freifläche (als Schutz vor Prädatoren). Verwendung von Weiden- oder Plastikkörben (letzte mit Löchern im Boden), Durchmesser ca. 30 cm, Füllung mit Reisig, Auspolsterung mit altem Gras o. a. (RUGE 1989, S. 114). Angrenzend Zweige als Sitzmöglichkeiten für die ausgeflogenen Jungvögel.
- Das Anbringen ist von einer fachkundigen Person durchzuführen.
- Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (Bäume, an denen Kästen angebracht werden).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Pflegedauer: Einmal jährlich Kontrolle auf Funktionstüchtigkeit außerhalb der Brutzeit.
- Die Kunsthorste müssen so lange funktionsfähig bleiben, bis geeignete Gehölzbestände natürliche Niststätten bieten bzw. bis nestbauende Arten das Gebiet besiedelt haben.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Der Maßnahmentyp ist nicht grds. notwendig, wenn im Raum aufgrund des Vorkommens von nestbauenden Arten (v. a. Rabenvögel) das Angebot von Horsten kein limitierender Faktor ist (vgl. BAUER & BERTHOLD 1996, S. 263). Die Kunsthorste erfüllen dann lediglich die Aufgabe eines stützenden und ergänzenden Angebotes. Sie sind jedoch insofern von Vorteil, als ein natürliches Nest meist nach 1-2 Jahren verfallen ist.
- Bei vorhandenem Angebot natürlicher Nester werden manche Kunsthorste nur eine Brutsaison, andere mehrere Jahre lang genutzt (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994, S. 403).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Kunsthorste sind ab der nächsten Brutperiode wirksam. Um den Eulen eine Raumerkundung und Eingewöhnungszeit zu ermöglichen, sollen die Kästen mit einer Vorlaufzeit von > 1 Jahr aufgehängt werden.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei Planung und Durchführung durch Art-Experten.
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar. Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die Annahme von Kunsthorsten durch die Waldohreule ist z. B. durch KLAMMER (1996, 2006), MEBS & SCHMIDT (2006, S. 267) belegt.
- Nach Experteneinschätzung (Workshop LANUV 7.11.2011) wird die Maßnahmeneignung mit „mittel“ eingeschätzt.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: mittel
3. Grünlandextensivierung (O1.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Bei der Jagd auf Kleinsäuger ist die Waldohreule auf offene, kurzrasige oder lückige Bereiche angewiesen, die ihr einen Zugriff auf die Nahrungstiere, meist Wühlmäuse, ermöglichen (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994, S. 401). Die Maßnahme stellt günstige Nahrungshabitate bereit, indem ein stetiges Angebot kurzrasiger Bereiche innerhalb eines strukturierten Grünlandes zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes der Waldohreule ist eine flächendeckende Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann aber punktuell durch mehrere, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
- Standort mit Potenzial zur Besiedlung durch Kleinnager (z. B. keine staunassen Standorte)
- Möglichst zentral im Aktionsraum der betroffenen Paare.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen (möglich in Kombination mit Maßnahme „Entwicklung von Extensivacker und Brachen“. Bei streifenförmiger Anlage, Breite der Streifen mind. 6 m (LANUV 2010), idealerweise > 10 m.
- Grundsätzlich gelten die allgemeinen Vorgaben zur Herstellung und Pflege von Extensivgrünland (siehe Maßnahmenblatt Extensivgrünland).
- Die Grünlandflächen weisen bei Mahd je nach Wüchsigkeit regelmäßig neu gemähte „Kurzgrasstreifen“ und höherwüchsige, abschnittsweise im mehrjährigen Rhythmus gemähte Altgrasstreifen / Krautsäume auf. Die Form von Alt- und Kurzgrasstreifen richtet sich nach den lokalen Bedingungen (gerade oder geschwungene Streifen). Die Streifenform ist wegen des hohen Grenzlinieneffekts wichtig (BOSSHARD et al. 2007, FUCHS & STEIN-BACHINGER 2008, MÜLLER & BOSSHARD 2010, Schweizer Vogelschutz SVS & BirdLife Schweiz 2010, SIERRO & ARLETTAZ 2007). Die Mindestbreite einzelner Streifen beträgt > 6 m, idealerweise > 10 m. Die „Altgrasstreifen“ sollen als Kleinsäuger- und Insektenhabitat dienen, während die „Kurzgrasstreifen“ für die Zugriffsmöglichkeit auf Kleinsäuger wichtig sind. Da in den ersten Tagen nach der Mahd die Nutzungsfrequenz und der Jagderfolg von Greifvögeln besonders hoch sind (ASCHWANDEN et al. 2005 für Turmfalke und Waldohreule, SZENTIRMAI et al. 2010 für die Wiesenweihe, MAMMEN et al. 2010 für den Rotmilan bei Luzerne, PEGGIE et al. 2011 für den Turmfalken), sollen die Flächen in der Vegetationsperiode ca. alle 2-4 Wochen (Anpassung an die Wüchsigkeit erforderlich) gemäht werden, möglich ist auch eine Staffelmahd innerhalb einer Fläche (PEGGIE et al. 2011 S. 397) oder über verschiedene Flächen hinweg. (Mahdturnus zum Vergleich: 10-30 Tage Steinkauz, 2-4 Wochen Waldkauz, 3-5 Wochen Schleiereule. Schleiereule jagt mit längeren Fängen eher auch in höherer Vegetation, Steinkauz braucht v. a. für Regenwurmfang kurze Vegetation.)
- Bei einer Beweidung ist die Beweidungsintensität so zu wählen, dass der Fraß ein Muster von kurzrasigen und langrasigen Strukturen gewährleistet.
- Unbefestigte Feldwege können in die Maßnahme einbezogen werden. Bei gering befahrenen Wegen, die im Laufe der Vegetationsperiode zuwachsen, sollen dann die Fahrspuren o. a. Streifen offen / kurzrasig gehalten werden.
- Pro Fläche > 2 Sitzwarten, sofern keine sonstigen geeigneten Strukturen vorhanden sind (z. B. Zaunpfähle) und sofern durch die Sitzwarten das Prädationsrisiko für andere Zielarten (Bodenbrüter) nicht gesteigert wird.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die Maßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein, dass während der Vegetationsperiode insbesondere in der Zeit der Jungenaufzucht der Waldohreule bzw. bis zum Erntebeginn der Hauptfeldfruchtart kurzrasige / lückige Strukturen in den Maßnahmenflächen vorhanden sind, die eine optische Lokalisierung der Beute und deren Zugriff erlauben (d. h. bei Mahd regelmäßiger Schnitt).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Ein hoher Besatz von Mäusen kann negative Auswirkungen auf angrenzende Kulturen haben.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren (Pflege / Herstellung von Grünland und Besiedlung durch Kleinnager).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Entsprechende Maßnahmen zur Extensivierung der Landwirtschaft werden z. B. von BAUER et al. (2005 S. 714), MEBS & SCHERZINGER (2000, S. 109 für Eulen allgemein) und RÜCKRIEM et al. (2009, S. 256) empfohlen.
- Die Ergebnisse von ASCHWANDEN et al. (2005) belegen eine hohe Habitateignung von gemähten kurzrasigen Flächen, die an Buntbrachen / Krautsäume angrenzen. Die Plausibilität der Maßnahme wird daher als hoch eingestuft.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
4. Entwicklung von Extensivacker (O2.1) und Brachen (O2.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Bei der Jagd auf Kleinsäuger ist die Waldohreule auf offene, kurzrasige oder lückige Bereiche angewiesen, die den Zugriff auf die Nahrungstiere ermöglicht. Die Maßnahme zur Herstellung von extensiv bewirtschafteten Ackerkulturen und Ackerbrachen stellt günstige Nahrungshabitate bereit, indem ein stetiges Angebot lückiger, grenzlinienreicher Strukturen zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes der Waldohreule ist eine flächendeckende Neuanlage / Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann aber punktuell durch mehrere, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
- Umsetzung vorzugsweise in ackergeprägten Gebieten
- Standort mit Potenzial zur Besiedlung durch Kleinnager (z. B. keine staunassen Standorte)
- Möglichst zentral im Aktionsraum der betroffenen Paare
- Keine Flächen mit starker Vorbelastung von „Problemkräutern“ (z. B. Ackerkratzdistel, Quecke, Ampfer)
- Kein Umbruch von Grünland für die Maßnahme
- Lage der streifenförmigen Maßnahmen nicht entlang von abends / nachts frequentierten (Feld-) Wegen.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen (möglich in Kombination mit Maßnahme Grünlandextensivierung). Bei streifenförmiger Anlage Breite der Streifen > 6 m (LANUV 2010); idealerweise > 10 m.
- Grundsätzlich sollen bei den folgenden Maßnahmen im Regelfall keine Düngemittel und Biozide eingesetzt werden und keine mechanische Beikrautregulierung erfolgen. Ansonsten sind die im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz NRW (LANUV 2010), nach denen sich die im folgenden aufgeführten Maßnahmentypen richten, angegebenen Hinweise zur Durchführung zu beachten. Die Maßnahmen führen zu besseren Jagdmöglichkeiten für Mäusejäger wie die Waldohreule. Sie werden idealerweise in Kombination untereinander durchgeführt, zudem ist eine Kombination mit Maßnahme: Grünlandextensivierung, möglich. Zu beachten ist die jahreszeitliche Wirksamkeit (z. B. Stoppeln nur im Winterhalbjahr wirksam).
- Stehenlassen von Getreidestoppeln oder Rapsstoppeln (Paket 4024 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz). Rapsstoppeln stellen wegen ihrer Länge und Härte eine ernsthafte Verletzungsgefahr für Greifvögel dar (KRETSCHMER 2005). Deshalb sind die Rapsstoppeln abzuhäckseln.
- Anlage von Ackerstreifen oder Parzellen durch Selbstbegrünung – Ackerbrache (Paket 4041 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz).
- Anlage von Ackerstreifen oder –flächen durch dünne Einsaat mit geeignetem Saatgut (Paket 4042 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz, Hinweis Hybridisierungsgefahr bei Luzerne im Anhang 3 S. 47 beachten; in den meisten Fällen sind selbstbegrünende Brachen, insbesondere auf mageren Böden, Einsaaten vorzuziehen).
- Für die Hellwegbörde können zudem die differenzierten Maßnahmenvorschläge von BRABAND et al. (2006) herangezogen werden.
- Pro Fläche > 2 Sitzwarten, sofern keine sonstigen geeigneten Strukturen vorhanden sind (z. B. Zaunpfähle) und sofern durch die Sitzwarten das Prädationsrisiko für andere Zielarten (Bodenbrüter) nicht gesteigert wird.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Regelmäßige Pflege entsprechend den Ausführungen im Anwenderhandbuch Naturschutz (LANUV 2010). Wichtig ist, dass die Ackerfrüchte / Brachen nicht zu hoch und dicht aufwachsen. Ggf. sind über Mahd / Umbruch Strukturen herzustellen, so dass eine Zugriffsmöglichkeit auf Beutetiere für die Waldohreule bestehen bleibt.
- BRABAND et al. (2006 S. 160) fanden beim Modellvorhaben „Extensivierte Ackerstreifen im Kreis Soest“, dass Mäusebussard und Rotmilan (Arten mit ähnlicher Ernährung und Jagdweise wie die Waldohreule) die Maßnahmenflächen zwar häufiger als konventionelle Getreidefelder, insgesamt aber noch vergleichsweise selten aufsuchten, wobei der Rotmilan im Untersuchungsgebiet grundsätzlich nur selten vorkam. Dies wird damit in Zusammenhang gebracht, dass beide Arten in hohem Maße auf offene Bodenflächen für den Nahrungszugriff angewiesen sind, was in den extensivierten Ackerstreifen nur bedingt der Fall war: So wurde festgestellt, dass die Brachestreifen nach der Bodenbearbeitung im März meist schon im Mai wieder so weit aufgewachsen waren, dass sie für beide Arten nicht mehr attraktiv gewesen sein dürften.
- Auch für andere Arten mit ähnlicher Jagdstrategie wird darauf hingewiesen, dass Brachen bei hoher Wüchsigkeit der Bestände wegen des zunehmend hohen und dichten Bewuchses nur in den ersten 1-2 Jahren für Greifvögel geeignet sind (z. B. KOKS et al. 2007: Wiesenweihe, S. 43, LOSKE 2009: Rotmilan, WUNDTKE & SCHNEIDER 2003, S. 78:Schleiereule).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Ein hoher Besatz von Mäusen kann negative Auswirkungen auf angrenzende Kulturen haben.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Strukturen sind innerhalb eines Jahres herstellbar. Um eine Besiedlung mit Nahrungstieren und eine Anpassung durch die Waldohreule zu ermöglichen, soll die Maßnahme mit 1 Jahr Vorlaufzeit durchgeführt werden.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Entsprechende Maßnahmen zur Extensivierung der Landwirtschaft werden z. B. von BAUER et al. (2005 S. 714), MEBS & SCHERZINGER (2000, S. 109 für Eulen allgemein) empfohlen.
- Die Ergebnisse von ASCHWANDEN et al. (2005) belegen eine hohe Habitateignung von gemähten kurzrasigen Flächen, die an Buntbrachen / Krautsäume angrenzen. Für mehrere andere, mäusejagende Greifvogelarten mit ähnlicher Jagdweise ist eine hohe Bedeutung von lückigen Brachen und Extensivacker bekannt (z. B. WUNDTKE & SCHNEIDER 2003: Schleiereule; MAMMEN et al. 2010: Rotmilan; KRACHER 2008: Wiesenweihe). HÖTKER et al. (2004) beschreiben die Bedeutung von Stoppeläckern mit Ackerbegleitflora für mäusejagende Greifvögel wie Mäusebussarde im Winter.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
5. Fazit
Für die Waldohreule stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Sicherung von Bruthabitaten und zur Pflege von Nahrungshabitaten zur Verfügung.
Angaben zu Priorisierung:
Maßnahme Kunsthorste: geringe Priorität. Das Brutplatzangebot ist für die Waldohreule im Regelfall in NRW kein limitierender Faktor. Weiterhin kann zwar grds. Annahme von Kunsthorsten durch Waldohreulen als gesichert gelten. Aufgrund der Gebietstreue, jedoch geringen Horsttreue kann die konkrete Annahme eines angebotenen Kunsthorstes mit Unsicherheiten behaftet sein. Maßnahme Grünlandextensivierung und Entwicklung von Extensivacker und Brachen: Für die Waldohreule ist die Ansitz- und Bodenjagd in extensivierten Äckern / Brachen graduell schwieriger als im Grünland, da die Waldohreule auf kurzrasige Flächen zur Nahrungssuche angewiesen ist und die Bestände in den Ackermaßnahmen im Regelfall hochwüchsiger sind. Daher hat Maßnahme: Grünlandextensivierung gegenüber Maßnahme: Entwicklung von Extensivacker und Brachen eine höhere Priorität.