Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Waldkauz  (Strix aluco L.)

EU-Code: A219

Artenschutzmaßnahmen

  1. Erhalt höhlenreicher Altholzbestände (Nutzungsverzicht (W1.1) / Erhöhung des Erntealters (W1.4))
  2. Anbringen von Nistkästen (Av1.1)
  3. Entwicklung von Nahrungshabitaten: Anlage von Extensiv-Grünland (O1.1)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Erhalt höhlenreicher Altholzbestände (Nutzungsverzicht (W1.1) / Erhöhung des Erntealters (W1.4))

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Waldkäuze brüten natürlicherweise in Baumhöhlen. Altholzbestände werden weiterhin auch als Nahrungshabitat genutzt. In als Brut- und / oder Nahrungshabitat optimal geeigneten Gehölzbeständen werden für den Waldkauz Flächen gesichert, um insbesondere in Landschaften, wo die entsprechenden Habitate limitierender Faktor sind, ein Angebot dieser Strukturen zu gewährleisten.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Gehölzbestand mit für den Waldkauz geeigneten potenziellen Brutbäumen, d. h. Vorkommen von primären oder durch z.B. Schwarzspechte geschaffenen Baumhöhlen. Alternativ kann die Maßnahme mit der Anlage von Nistkästen kombiniert werden (Anbringen von Nistkästen).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Orientierungswerte pro Brutpaar: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen.
  • Die Maßnahme kann umgesetzt werden über einen Nutzungsverzicht (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen) oder die Erhöhung der Erntezeit (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen).
  • Die Maßnahme ist ggf. mit dem Aufhängen von Nistkästen kombinierbar (Anbringen von Nistkästen).
  • Markierung und Sicherung der (potenziellen) Höhlenbäume. Gewährleistung freien An- und Abfluges zu den Höhlenbäumen.
  • Erhalt und Pflege des lichten, strukturierten Altholzbestandes (Nahrungshabitat des Waldkauzes).
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein

  • Bei Erhöhung des Erntealters: Bei der Ernte muss gewährleistet sein, dass inzwischen andere Gehölze geeignete Strukturen ausgebildet haben. Solange geeignete Altbäume ein limitierender Faktor sind, dürfen bestehende Altbäume mit Höhlen nicht eingeschlagen werden.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Der Waldkauz tritt als Fressfeind u. a. von Raufußkauz, Sperlingskauz und Steinkauz auf. In der Nähe (lt; etwa 300 m) von Brutvorkommen dieser Arten ist auf die Förderung des Waldkauzes in der Regel zu verzichten (BAUER et al. 2005 S. 726, MEBS & SCHERZINGER 2000, S. 243, MELDE 1989 S. 91).
  • Konflikte, die dem Zielzustand u. a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Sofort bzw. in der nächsten Brutperiode.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie als hoch eingeschätzt. Die Maßnahme wird z. B. von BAUER et al. (2005 S. 726) und LWF (2009 S. 21) genannt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Von der Artökologie her erscheint es jedoch plausibel, dass Waldkäuze bei Mangel an geeigneten Brutgehölzen ein bestehendes, konkretes Angebot nutzen können.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall klären)

2. Anbringen von Nistkästen (Av1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Waldkauz brütet in Höhlen. An geeigneten Standorten ohne natürliche Nisthöhlen (z. B. altholzarme Wälder) werden bei Betroffenheit von Brutstätten künstliche Nisthilfen für den Waldkauz angebracht.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Im Umfeld bis ca. 100 m Vorkommen von deckungsreichen Tageseinständen (Baumgruppen) und Nahrungshabitaten.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Mind. 3 Nisthilfen. Artspezifischer Höhlenkasten mit Bodenfläche Durchmesser mind. 25 cm bei runden Höhlen, bei Kästen 20 x 30 cm; Fluglochdurchmesser > 11 x 12 cm, Bruthöhle mit grobem Sägemehl, Hobelspänen oder Gehölzhäckselgut als Unterlage für die Eier, Aufhänge-Höhe > 4 m (JUNKER-BORNHOLDT et al. 2001, S. 75, STEINBACH 1990, S. 33),
  • Die Maßnahme ist ggf. mit der Entwicklung bzw. dem Erhalt höhlenreicher Altholzbestände kombinierbar (Erhalt höhlenreicher Altholzbestände (Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters).
  • Gewährleistung von Störungsarmut insbesondere während der Balz, Brut- und Jungenaufzucht (Januar bis Juni).
  • Vor Maßnahmendurchführung ist zu prüfen, ob im Umfeld eine Betreuung von (anderen) Waldkauzkästen durch Lokalbetreuer stattfindet. Das Aufhängen der Kästen ist dann ggf. mit den Lokalbetreuern abzustimmen und von einer fachkundigen Person durchzuführen.
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (Bäume, an denen Kästen angebracht werden).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflegedauer: Die Nisthilfen müssen so lange funktionsfähig bleiben, bis ein Ausweichen auf natürlich entstandene Höhlen möglich ist. Da eine Besetzung von Kästen auch durch andere Arten möglich ist, die Nistmaterial eintragen, ist eine Entleerung einmal jährlich im Herbst vorzusehen, insbesondere wenn Dohlen, Hohltauben, Eichhörnchen, Hornissen- oder Wespen den Kasten zubauen und verstopfen. Nach der Entleerung Einbringen von grobem Sägemehl, Hobelspänen oder Gehölzhäckselgut oder einen Teil des Nistmulms im Kasten belassen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Der Waldkauz tritt als Fressfeind von kleineren Eulenarten wie Rauhfußkauz, Sperlingskauz und Steinkauz auf. In der Nähe (lt; etwa 300 m) von Brutvorkommen dieser Arten ist auf das Anbringen von Nistkästen für den Waldkauz zu verzichten (BAUER et al. 2005 S. 726, MEBS & SCHERZINGER 2000, S. 243, MELDE 1989 S. 91).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Nisthilfen sind ab der nächsten Brutperiode wirksam. Um den Käuzen eine Raumerkundung und Eingewöhnungszeit zu ermöglichen, sollen die Kästen mit einer Vorlaufzeit von > 1 Jahr aufgehängt werden.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Nistkästen sind kurzfristig einsetzbar. Die Annahme von Nistkästen durch den Waldkauz ist zahlreich belegt (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994, S. 592, MEBS & SCHERZINGER 2000, S. 231). Widersprüchliche Erkenntnisse liegen nicht vor, z. B. kann sich der Waldkauz meist gegenüber Nistplatzkonkurrenten durchsetzen. Probleme kann es mit dominanten Dohlen geben.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

3. Entwicklung von Nahrungshabitaten: Anlage von Extensiv-Grünland (O1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Bei der Jagd auf Kleinsäuger ist der Waldkauz auf offene, kurzrasige oder lückige Bereiche angewiesen, die den Zugriff auf die Nahrungstiere ermöglicht. Weiterhin stellen v. a. in schlechten Mäusejahren Regenwürmer eine wichtige Nahrungsquelle bereit. Die Maßnahme stellt günstige Nahrungshabitate bereit, indem ein stetiges Angebot kurzrasiger Bereiche innerhalb eines strukturierten Grünlandes zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes des Waldkauzes ist eine flächendeckende Neuanlage / Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann bereits durch mehrere punktuelle, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Standort mit Potenzial zur Besiedlung durch Kleinnager (z. B. keine staunassen Standorte)
  • Möglichst zentral im Aktionsraum der betroffenen Paare.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen. Bei streifenförmiger Anlage Breite der Streifen > 6 m (LANUV 2010); idealerweise > 10 m.
  • Grundsätzlich gelten die allgemeinen Vorgaben zur Herstellung und Pflege von Extensivgrünland (siehe Maßnahmenblatt Extensivgrünland).
  • Die Grünlandflächen weisen bei Mahd je nach Wüchsigkeit regelmäßig neu gemähte „Kurzgrasstreifen“ und höherwüchsige, abschnittsweise im mehrjährigen Rhythmus gemähte Altgrasstreifen / Krautsäume auf. Die Form von Alt- und Kurzgrasstreifen richtet sich nach den lokalen Bedingungen (gerade oder geschwungene Streifen). Die Streifenform ist wegen des hohen Grenzlinieneffekts wichtig (BOSSHARD et al. 2007, FUCHS & STEIN-BACHINGER 2008, MÜLLER & BOSSHARD 2010, Schweizer Vogelschutz SVS & BirdLife Schweiz 2010, SIERRO & ARLETTAZ 2007). Die Mindestbreite einzelner Streifen beträgt > 6 m, idealerweise > 10 m. Die „Altgrasstreifen“ sollen als Kleinsäuger- und Insektenhabitat dienen, während die „Kurzgrasstreifen“ für die Zugriffsmöglichkeit auf Kleinsäuger wichtig sind. Da in den ersten Tagen nach der Mahd die Nutzungsfrequenz und der Jagderfolg von Greifvögeln besonders hoch sind (ASCHWANDEN et al. 2005 für Turmfalke und Waldohreule, SZENTIRMAI et al. 2010 für die Wiesenweihe, MAMMEN et al. 2010 für den Rotmilan bei Luzerne), sollen die Flächen in der Vegetationsperiode je nach Wüchsigkeit ca. alle 2 bis 4 Wochen gemäht werden. (Mahdturnus zum Vergleich: 10-30 Tage Steinkauz, 2-4 Wochen Waldohreule, 3-5 Wochen Schleiereule. Schleiereule jagt mit längeren Fängen eher auch in höherer Vegetation, Steinkauz braucht v. a. für Regenwurmfang kurze Vegetation.)
  • Pro Fläche > 2 Sitzwarten, um ggf. junge Gehölzanpflanzungen im Umfeld vor Schäden zu bewahren, sofern keine sonstigen geeigneten Strukturen vorhanden sind (z. B. Zaunpfähle > 2 m Höhe) und sofern durch die Sitzwarten das Prädationsrisiko für andere Zielarten (Bodenbrüter) nicht gesteigert wird.
  • Idealerweise werden unbefestigte Feldwege mit geringer Störungsfrequenz in die Maßnahme einbezogen. Bei gering frequentierten Wegen, die im Laufe der Vegetationsperiode zuwachsen, sollen dann die Fahrspuren o. a. Streifen offen / kurzrasig gehalten werden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Maßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein, dass während der Vegetationsperiode insbesondere in der Zeit der Jungenaufzucht des Waldkauzes (Beginn Vegetationsperiode bis Juni) bzw. bis zum Erntebeginn der Hauptfeldfruchtart kurzrasige / lückige Strukturen in den Maßnahmenflächen vorhanden sind, die eine optische Lokalisierung der Beute und deren Zugriff erlauben (d. h. bei Mahd regelmäßiger Schnitt).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Ein hoher Besatz von Mäusen kann negative Auswirkungen auf angrenzende Kulturen haben.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren (Pflege / Herstellung von Grünland und Besiedlung durch Kleinnager).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Von der Artökologie her erscheint die Maßnahme jedoch plausibel.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

4. Fazit

Für den Waldkauz stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Sicherung von Bruthabitaten und zur Pflege von Nahrungshabitaten zur Verfügung.

Angaben zu Priorisierung:

Erhalt höhlenreicher Altholzbestände (Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters: Nutzungsverzicht ist gegenüber Erhöhung des Erntealters zu favorisieren. Ebenso ist ein flächiger Schutz gegenüber dem Schutz von Einzelbäumen zu favorisieren.Anbringen von Nistkästen: geringe PrioritätIm Verhältnis zu Erhalt höhlenreicher Altholzbestände (Nutzungsverzicht/ Erhöhung des Erntealters (Waldkäuze im Wald) ist die Entwicklung von Nahrungshabitaten: Anlage von Extensiv-Grünland bei betroffenen Waldkäuzen im strukturierten Offenland, z. B. an Ortsrändern, zu favorisieren.