Steinkauz  (Athene noctua (Scop.,1769))

EU-Code: A218

Artenschutzmaßnahmen

  1. Anbringen von Nisthilfen (Av1.1)
  2. Entwicklung (Erweiterung) und Pflege von Streuobstbeständen, Kopfbäumen und baumbestandenem Grünland (O3.1.3, O5.1)
  3. Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland (O1.1)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Anbringen von Nisthilfen (Av1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Steinkauz brütet natürlicherweise in vorhandenen Höhlen, meistens in Baumhöhlen. Bei Mangel an natürlichen Nistmöglichkeiten werden durch das Anbringen von artspezifischen Nistkästen dem Steinkauz neue Brutmöglichkeiten angeboten.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen, insbesondere zu Straßen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Nicht in unmittelbarer Waldrandnähe (Waldrandnähe begünstigt Waldkauzvorkommen, Waldkauz als Prädator vom Steinkauz).
  • Im Umkreis von lt; 200m zu Nahrungshabitaten (VOSSMEYER et al. 2006).
  • Idealerweise unmittelbare Nähe zu Quellpopulationen des Steinkauzes (bis 2 km), nicht weiter als max. 10 km.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Um Konkurrenzsituationen mit anderen Vögeln (z. B. Star) vorzubeugen und um dem Steinkauz auch eine Schlafhöhle anzubieten, sind pro Revierpaar mind. 3 artspezifische Nistkästen (Niströhren) anzubringen (FURRINGTON & EXO 1982).
  • Artspezifische Nistkästen für den Steinkauz (Länge ca. 90 -100 cm, Durchmesser ca. 18 cm) und Details zur Anbringung sind in der Literatur zahlreich beschrieben (z. B. FURRINGTON & EXO 1982, MEBS & SCHERZINGER 2000, S. 330; RUGE 1989, S. 41, SCHWARZENBERG 1985 S. 24 ff., vgl. auch die angegebenen Internetseiten).
  • Die Form (Röhre, Kasten) ist dabei sekundär. Höhe mind. 3 m, beschattete Lage. Verwendung von Nistkästen mit Marderschutz, sofern der Marder die Röhre erreichen kann. Nistkasten mit Einrichtungen zur Drainage / Belüftung (z. B. Lüftungslöcher im Boden).
  • Einbringen von morschen Holzstückchen, Häckselsgut von Baum- und Heckenschnitt oder groben Sägespänen (wegen Entstehung eines „Kloakenmilieus“ wird bei kleineren Nistkästenformaten empfohlen, auf Sägespäne oder Heu zu verzichten“, SCHÖNN et al. 1991, S. 210, SCHWARZENBERG 1985, S. 21).
  • Öffnung soll nicht zur Wetterseite zeigen, wenn nicht der Stamm oder Hauptäste einen Schutz zur Wetterseite hin bieten.
  • Befestigung auf einem weitgehend waagerechten Hauptast oder in Stammnähe mit Anbindung des Ausschlupfes an Hauptäste, so dass die jungen Käuze beim Verlassen der Nisthilfe im Baum klettern und ohne abzustürzen in den Nistkasten zurück können. Die Niströhre soll leicht nach hinten geneigt sein (d. h. Einfluglochseite liegt etwas höher), damit bei eventuell auftretender Feuchtigkeit für die jungen Käuze die Möglichkeit besteht, nach vorne auszuweichen und damit die Eier nicht in Richtung Einflugloch rollen. Keine Anbringung von nach vorne geneigten Niströhren.
  • SCHÖNN et al. (1991, S. 211) verweisen darauf, dass Höhlen mit Zwischenscheibe als Marderschutz offenbar nur ungern angenommen werden und daher auf Gebiete mit hohem Marderbesatz beschränkt bleiben sollen. Blechmanschetten zur Marderabwehr haben den Nachteil, dass sie die Brutbäume kennzeichnen und auf den Boden gesprungene Jungvögel nicht mehr kletternd in die Bruthöhle zurückkehren können.
  • Die Anbringung soll von fachkundigen Personen vorgenommen werden. Da fast überall in NRW lokale Schutzprojekte für den Steinkauz bestehen, sind die lokalen Steinkauzschützer in die Maßnahme mit einzubeziehen. Kontakte zu lokalen Gruppen durch Vogelschutzwarte LANUV, NABU, AG Eulen und EGE.
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (Bäume, an denen Kästen angebracht werden).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflegedauer: Der Kasten ist jährlich im Herbst (September / Oktober) auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und ggf. von Nistmaterial zu befreien (v. a. Stare tragen viel Nistmaterial ein). Nach der Entleerung Einbringen von grobem Sägemehl, Hobelspänen oder Gehölzhäckselgut oder einen Teil des Nistmulms im Kasten belassen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Nistkästen sollten dort nicht aufgehängt werden, wo Naturhöhlen in ausreichender Zahl vorhanden sind.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Nisthilfen sind ab der nächsten Brutperiode wirksam. Um den Käuzen eine Raumerkundung und Eingewöhnungszeit zu ermöglichen, sollen die Kästen mit einer Vorlaufzeit von > 1 Jahr aufgehängt werden.
  • Grundsätzlich gilt: je näher die Maßnahmenfläche zu einer starken Quellpopulation liegt, desto eher ist mit einer Besiedlung zu rechnen.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Nistkästen sind kurzfristig einsetzbar. Die für den Maßnahmentyp relevanten Ansprüche der Art sind gut bekannt. Die Annahme von Nistkästen speziellen Bautyps durch den Steinkauz ist zahlreich belegt (z. B. BAUER et al. 2005, MEBS & SCHERZINGER 2000, NABU RLP o. J., SCHWARZENBERG 1985) und kann grundsätzlich als gesichert gelten.
  • Jedoch liegen zur Erfolgswahrscheinlichkeit unterschiedliche Ergebnisse vor: Während z. B. in NRW in Bereichen mit geringem Besiedlungsdruck das Anbringen von Nisthilfen trotz offenkundig geeigneter Nahrungshabitate erfolglos war, waren Nisthilfen in Hessen wahrscheinlich ein wesentlicher Faktor für die Ausbreitung des Steinkauzes (CIMIOTTI & LEHR 2009; für das thüringische Eichsfeld erfolgreicher Nachweis bei HASELOFF 1997 nach Auswilderung im benachbarten niedersächsischen Eichsfeld). Daher soll die Maßnahme idealerweise in einer Entfernung von max. 2 km zu einer starken Quellpopulation umgesetzt werden. Bei einer Entfernung bis max. 10 km oder bei kleinen, instabilen Vorkommen ist grundsätzlich ein Monitoring durchzuführen (vgl. auch MEBS & SCHERZINGER 2000, S. 331, LOSKE 2007).
  • Die Maßnahme bezieht sich nur auf den Brutplatz. In der Regel ist eine Kombination mit Aufwertungen in den Nahrungshabitaten erforderlich.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (bei nahen Quellpopulationen) bis mittel (bei geringem Besiedlungsdruck)

2. Entwicklung (Erweiterung) und Pflege von Streuobstbeständen, Kopfbäumen und baumbestandenem Grünland (O3.1.3, O5.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Grünlandbestände mit Streuobst und Kopfbäumen sind bevorzugte Steinkauz-Habitate. Im Bereich vorhandener Bestände, die aktuell z.B. aufgrund mangelnder Pflege oder zu geringer Größe suboptimal für den Steinkauz ausgeprägt sind, werden Maßnahmen zur Optimierung bzw. Herstellung der Brutplatz- und Nahrungsverfügbarkeit durchgeführt.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Nicht in unmittelbarer Waldrandnähe (Waldrandnähe begünstigt Waldkauzvorkommen, Waldkauz als Prädator vom Steinkauz).
  • Im Umkreis von lt; 200m zu Bruthabitaten (VOSSMEYER et al. 2006)
  • Idealerweise unmittelbare Nähe zu Quellpopulationen des Steinkauzes (bis 2 km), nicht weiter als max. 10 km.
  • Bestand mit vorhandenen älteren Obst- oder Kopfbäumen (regionaltypische Arten), die derzeit z.B. aufgrund mangelnder Pflege des Grünlandes (Verbrachung o. a.) für den Steinkauz suboptimal ausgeprägt ist.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mind. im Umfang der lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 5 ha Nahrungshabitat in einem für den Steinkauz geeigneten Umfeld. Die Winteraktionsräume sind in der Regel > 10 ha groß.
  • Grundsätzlich gelten die allgemeinen Angaben im Maßnahmenblatt im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz (LANUV 2010, Pakete 4301 und 4302: „Erhaltung und Ergänzung von Streuobstwiesen“) sowie bei MKULNV (2009) (weitere Details zu Streuobstwiesen z. B. bei ARGE Streuobst 2010).
  • Pflege der Bäume: Erhalt alter, bestehender Bäume, Durchführung von Pflegeschnitten unter Erhalt von Totholzstrukturen (s. u.). Setzen junger Obst- und Kopfbäume bei Lücken im Altbaumbestand oder um diesen zu erweitern. Die Baumdichte soll variieren, im Durchschnitt ca. 50 bis 70 Bäume pro ha, Besonnung des Unterwuchses muss gewährleistet sein (ARGE Streuobst 2010). Bei Obstbäumen Verwendung von Hochstämmen.
  • Totholzanteile: geringe Anteile feines Totholz, hohe Anteile starkes Kronentotholz (ab etwa Armdicke) besonders in älteren Bäumen soweit statisch möglich belassen; einige schon abgestorbene Bäume verbleiben als stehendes Totholz möglichst lange im Bestand (ARGE Streuobst 2010).
  • Baumpflege: regelmäßiger Baumschnitt, um vorzeitiger Alterung vorzubeugen und um eine lichte und stabile Krone zu erhalten (ARGE Streuobst 2010).
  • Unter den Obstbäumen sind Apfelbäume von besonderer Bedeutung, da sie durch Pilzbesiedlung deutlich früher und zahlreicher Höhlen ausbilden als andere Obstbäume (ARGE Streuobst 2010 S. 8).
  • Wo sie traditionell vorkommen, können Kopfbäume gepflanzt werden. Als Kopfbäume kommen die Arten Weide, Esche, Linde, Erle oder Eiche in Betracht. Die Kopfbäume müssen etwa alle 5 Jahre geschnitten werden. Wichtig ist der richtige Schnitt der Kopfbäume, damit es zur Bildung von Höhlen kommen kann: Die Kopfbäume sollen nicht direkt am Stamm, sondern an den Austrieben in einer Höhe von 20 cm geschnitten werden.
  • Die ARGE Streuobst (2010) empfiehlt als anzustrebende Altersstruktur für Vögel in Streuobstbeständen: ca. 15 % Jungbäume, 75-80 % ertragsfähige Bäume, 5-10 % abgängige „Habitatbäume“, die auch nach Ende der Ertragsphase im Bestand bleiben.
  • Bei Mangel an für den Steinkauz geeigneten Nisthöhlen kann die Maßnahme in Kombination mit dem (temporären) Aufhängen von Nistkästen durchgeführt werden (Anbringen von Nisthilfen).
  • Grünlandpflege: Grundsätzlich gelten die allgemeinen Angaben im Maßnahmenblatt Extensivgrünland. Herstellung geeigneter Nahrungshabitate für den Steinkauz über Pflege des Grünlandes durch Beweidung (favorisiert) oder Mosaik-Mahd, bereits ab Anfang Mai, wobei sich kurz- und langrasige Strukturen abwechseln (Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland). Bei einer Nutzung als Weide sind die Obstbäume vor Verbiss / Scheuern (insbesondere bei Pferden und Schafen) zu schützen. Bei Mangel an Sitzwarten können neben neu anzupflanzenden Einzel-Gehölzen auch Zaunpfähle Verwendung finden (Einzäunungen möglichst nicht mit Stacheldraht wegen Verletzungsgefahr. Bei Beweidung v.a. mit Pferden ist eine Sicherung der Tränken (Kunstoff-Eimer und Kübel, in denen v.a. junge Steinkäuze ertrinken können) zu gewährleisten.
  • Je nach Ausgangsbestand kann es sich anbieten, die den Anteil der Kräuter durch Einsaat mit autochthonem Saatgut zu erhöhen (Verbesserung des Insekten- und somit des Nahrungsangebotes für den Steinkauz).
  • Kleinstrukturen wie Hecken, Krautsäume, Trockenmauern, Totholzhaufen oder Zaunpfähle sollten auf ca. 10-15 % der Fläche zur Verfügung stehen (ARGE Streuobst 2010 S. 12) unter Ausnutzung von ggf. bereits vorhandenen Strukturen.
  • Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflege- und Erziehungsschnitte der Obstbäume; Pflege des Grünlandes nach obigen Vorgaben (Details bei MKULNV 2009 und ARGE Streuobst 2010). ). Um einen langfristigen Erfolg zu gewährleisten, sind, sofern im Gebiet vorhanden, örtliche Initiativen zum Streuobstschutz und Kopfbaumschutz bei Pflege bzw. Neuanpflanzungen einzubeziehen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Bei Beweidung mit Pferden können Schäden an den Bäumen (Streuobstbestand) auftreten.
  • Für den Steinkauz ist die Nahrungsversorgung im Winterhalbjahr (schneereiche, kalte Winter) bedeutsam. Dann spielen Vögel als Nahrungsquelle eine herausragende Bedeutung. Neben Maßnahmen, die Strukturen für Übernachtungsplätze von Kleinvögeln bieten (Hecken u. a.), wirken hier auch das Samenangebot z. B. für Finken, Sperlinge und Ammern (Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland) positiv.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die zeitliche Dauer bis zur Wirksamkeit ist abhängig von der Ausprägung des aktuellen Bestandes. Bei Optimierung von Beständen mit vorhandener Grundeignung (Instandsetzungspflege des Grünlandes, Anlage von Säumen, Anlage von Kleinstrukturen, ggf. Schnittpflege vorhandener Gehölze) ist eine Wirksamkeit meist innerhalb von bis zu 2 (-5) Jahren möglich. Die Entwicklung eines ausreichenden Baumhöhlenangebotes beansprucht bei Neupflanzungen mindestens etwa 40 bis 50 Jahre. Hier kann die Zeitspanne durch das temporäre Aufhängen von Nistkästen (Anbringen von Nisthilfen) überbrückt werden. Neupflanzungen von hochstämmigen Obstbäumen erreichen erst nach frühestens 10 bis 15 Jahren annähernd die Struktur einer Streuobstwiese, die vom Steinkauz als Bruthabitat besiedelt werden kann, wenn Nistkästen vorhanden sind.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind zum Teil kurzfristig entwickelbar Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die Maßnahme wird in der Literatur z. B. von BAUER et al. (2005 S. 702), MEBS & SCHERZINGER (2000 S. 332), NLWKN (2010) und SCHÖNN et al. (1991 S. 208 ff.) empfohlen. Die Zielbiotope stellen typische Steinkauzhabitate dar. Von daher kann eine Wirksamkeit der Maßnahme erwartet werden.
  • Die Maßnahme soll idealerweise in einer Entfernung von max. 2 km zu einer starken Quellpopulation umgesetzt werden, ein Monitoring ist dann nur bei besonderen Vorkommen erforderlich. Bei einer Entfernung bis max. 10 km oder bei kleinen, instabilen Vorkommen ist grundsätzlich ein Monitoring durchzuführen (siehe Anbringen von Nisthilfen).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (bei Neuanpflanzungen langfristige Wirksamkeit beachten)

3. Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland (O1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Die Nahrungssuche auf Kleinsäuger, Großinsekten und Regenwürmer und Kleinvögeln betreibt der Steinkauz von niedrigen Ansitzwarten aus, im niedrigen Such- oder Rüttelflug und laufend / hüpfend am Boden (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994). Daher sind für die Art kurzrasige Grünlandstrukturen im Nahrungshabitat von Bedeutung. In Flächen mit hoher Vegetation werden die Zugriffsmöglichkeit und die Bewegungsmöglichkeit (Laufen) eingeschränkt. Ein stetiges Angebot kurzrasiger Bereiche innerhalb eines strukturierten Grünlandes ist Voraussetzung für eine gute Qualität des Nahrungshabitats.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Nicht in unmittelbarer Waldrandnähe (Waldrandnähe begünstigt Waldkauzvorkommen, Waldkauz als Prädator vom Steinkauz).
  • Im Umkreis von lt; 200m zu Bruthabitaten (VOSSMEYER et al. 2006)
  • Idealerweise unmittelbare Nähe zu Quellpopulationen des Steinkauzes (bis 2 km), nicht weiter als max. 10 km.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mind. im Umfang der lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 5 ha Nahrungshabitat in einem für den Steinkauz geeigneten Umfeld. Die Winteraktionsräume sind in der Regel > 10 ha groß.
  • Grundsätzlich gelten die allgemeinen Vorgaben zur Herstellung und Pflege von Extensivgrünland (siehe Maßnahmenblatt Extensivgrünland).
  • In der Regel ist eine Beweidung gegenüber einer Mahd zu favorisieren, da so eher ein Vegetationsmosaik von kurz- und langrasigen Strukturen entsteht. Die Beweidungsintensität ist so zu gestalten, dass der Fraß ein Muster von kurzrasigen und langrasigen Strukturen gewährleistet.
  • Die Grünlandflächen weisen bei Mahd je nach Wüchsigkeit regelmäßig neu gemähte „Kurzgrasstreifen“ (lt; 10-20 cm Halmlänge, GRIMM 1988 S. 74) und höherwüchsige, abschnittsweise im mehrjährigen Rhythmus gemähte Altgrasstreifen / Krautsäume auf. Die Form von Alt- und Kurzgrasstreifen richtet sich nach den lokalen Bedingungen (gerade oder geschwungene Streifen). Die Streifenform ist wegen des hohen Grenzlinieneffekts wichtig (BOSSHARD et al. 2007, FUCHS & STEIN-BACHINGER 2008, MÜLLER & BOSSHARD 2010, Schweizer Vogelschutz SVS & BirdLife Schweiz 2010, SIERRO & ARLETTAZ 2007). Die Mindestbreite einzelner Streifen beträgt > 6 m, idealerweise > 10 m. Die „Altgrasstreifen“ sollen als Kleinsäuger- und Insektenhabitat dienen, während die „Kurzgrasstreifen“ für die Zugriffsmöglichkeit auf Kleinsäuger wichtig sind. Da in den ersten Tagen nach der Mahd die Nutzungsfrequenz und der Jagderfolg von Greifvögeln besonders hoch sind (ASCHWANDEN et al. 2005 für Turmfalke und Waldohreule, SZENTIRMAI et al. 2010 für die Wiesenweihe, MAMMEN et al. 2010 für den Rotmilan bei Luzerne), sollen die Teilflächen in der Vegetationsperiode je nach Wüchsigkeit ca. alle 10 bis 30 Tage gemäht werden. (Mahdturnus zum Vergleich: 2-4 Wochen Waldohreule, 3-5 Wochen Schleiereule. Schleiereule jagt mit längeren Fängen eher auch in höherer Vegetation, Steinkauz braucht v. a. für Regenwurmfang kurze Vegetation).
  • Je nach Ausgangsbestand kann es sich anbieten, den Anteil der Kräuter zu erhöhen, um das Nahrungsangebot in Form von Großinsekten und anderen Nahrungstieren des Steinkauzes zu erhöhen.
  • Pro Fläche > 2 Sitzwarten (je nach Größe der Einzelfläche), sofern keine sonstigen geeigneten Strukturen vorhanden sind (z. B. Zaunpfähle) und sofern durch die Sitzwarten das Prädationsrisiko für andere Zielarten (Bodenbrüter) nicht gesteigert wird.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Maßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein, dass während der Vegetationsperiode bzw. bis zum Erntebeginn der Hauptfeldfruchtart auf angrenzenden (Acker-) Flächen im Raum kurzrasige / lückige Strukturen in den Maßnahmenflächen vorhanden sind, die eine optische Lokalisierung der Beute und deren Zugriff erlauben (d. h. bei Mahd regelmäßiger Schnitt).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Für den Steinkauz ist die Nahrungsversorgung im Winterhalbjahr (schneereiche, kalte Winter) bedeutsam. Dann spielen Vögel als Nahrungsquelle eine herausragende Bedeutung. Neben Maßnahmen, die das Samenangebot z. B. für Finken, Sperlinge und Ammern erhöhen (Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland), wirken hier auch Strukturen positiv, die als Übernachtungsplätze für Kleinvögel geeignet sind (Hecken u. a., Entwicklung (Erweiterung) und Pflege von Streuobstbeständen, Kopfbäumen und baumbestandenem Grünland).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 bis 5 Jahren (Herstellung der Grünlandstrukturen und Besiedlung durch Beutetiere: Kleinsäuger bis 2 Jahre, Großinsekten bis 5 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die Ergebnisse von z. B. DALBECK et al. (1999), PFEIFER & BRANDL (1991), NICOLAI (2006), SALEK et al (2010), VOSSMEYER et al. (2006) weisen auf die Bedeutung der Zugänglichkeit zu Nahrungstieren (kurzrasige Bereiche) hin. Die Maßnahme (Beweidung oder kleinflächige Mahd zur Schaffung kurzrasiger Bereiche) wird vom Typ her z. B. von BAUER et al. (2005, S. 702), GRIMM (1988), LUDER & STANGE (2001), NLWKN (2010) und THORUP et al. (2010) empfohlen.
  • Wissenschaftlich dokumentierte Nachweise liegen nicht vor, jedoch Ergebnisse zur Wirksamkeit für andere Arten mit ähnlicher Ökologie (z. B. Waldohreule und Turmfalke: ASCHWANDEN et al. 2005, SIERRO & ARLETTAZ 2007: Zwergohreule). Die Plausibilität der Maßnahme wird daher als hoch eingestuft.
  • Die Maßnahme soll idealerweise in einer Entfernung von max. 2 km zu einer starken Quellpopulation umgesetzt werden, ein Monitoring ist dann nur bei besonderen Vorkommen erforderlich. Bei einer Entfernung bis max. 10 km oder bei kleinen, instabilen Vorkommen ist grundsätzlich ein Monitoring durchzuführen (siehe Anbringen von Nisthilfen).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (bei nahen Quellpopulationen) bis mittel (bei geringem Besiedlungsdruck)

4. Fazit

Für den Steinkauz stehen je nach Ausgangszustand der Flächen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Sicherung von Bruthabitaten und zur Pflege von Nahrungshabitaten zur Verfügung. Bei Fehlen von stabilen Quellpopulationen in der Nähe ist ein Monitoring vorzusehen.

Angaben zu Priorisierung:

Anbringen von Nisthilfen: geringe Priorität. Im Regelfall stellen Nistkästen Übergangslösungen und kein Ersatz für Naturhöhlen dar.Die Entwicklung (Erweiterung) und Pflege von Streuobstbeständen, Kopfbäumen und baumbestandenem Grünland hat eine höhere Priorität als die Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland.