Steinkauz  (Athene noctua (Scop.,1769))

EU-Code: A218

Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)

1. Bestandserfassung (Ersterhebung)

1.1. Bestandserfassung Brutvögel

1.1.1. Kartiermethode: Revierkartierung

Kartierung singender Männchen; Verwendung einer Klangattrappe („Guhk“-Rufreihe mit Frequenz von ca. 16 Rufen / Minute) notwendig; Abfolge: 15 Sekunden locken, 1 Minute warten; 30 Sekunden locken, 1 Minute warten, 1 Minute locken, 3 Minuten warten. Sofortiger Abbruch bei Reaktion. Auch wenn vor Benutzung der Klangattrappe bereits ein Vogel ruft, ist es sinnvoll, durch kurzen Einsatz der Klangattrappe (ca. 15 Sekunden) zu prüfen, ob weitere Vögel antworten. Ansonsten kann der Bestand unterschätzt werden.

1.1.2. Termine:
  • 1. Ende Februar bis Anfang März (Gesang).
  • 2. Mitte März bis Ende März (Gesang).
  • 3. Anfang April bis Mitte April (Gesang).
  • 4. Ende Mai bis Mitte Juni (ggf. gezieltes Beobachten von Fütterungen am Brutplatz aus der Distanz zur Erfassung erfolgreicher Bruten).
  • (In Gebieten mit geringer Siedlungsdichte ist die Reaktion auf Klangattrappen schwächer ausgeprägt. Daher ist hier bereits eine Feststellung in o. g. Zeitspanne als Brutverdacht bzw. Revier zu werten.)
1.1.3. Günstige Tageszeit:
  • Ab halbe Stunde nach Sonnenuntergang bis Mitternacht und ab 2:00 Uhr nachts bis Sonnenaufgang, nicht bei Niederschlägen und nicht bei Wind über Windstärke 3 (Blätter und dünne Zweige in ständiger Bewegung).
1.1.4. Auswertung der Bestandserfassung:

Wertungsgrenzen: Anfang Februar bis Ende Juli.

  • Brutverdacht:
    • Einmalige Feststellung von Duettgesang.
    • Einmalige Feststellung von Reviergesang eines Männchens (Anfang Februar bis Mitte Mai), möglichst jedoch Bestätigung.
    • Einmalige Beobachtung eines Altvogels im potenziellen Lebensraum, möglichst jedoch Bestätigung.
  • Brutnachweis: insbesondere
    • Feststellung fütternder Altvögel
1.1.5. Hinweise:
  • Bei möglichem Vorkommen auch von Waldkauz, Waldohreule und / oder Schleiereule zuerst Klangattrappe Steinkauz abspielen.
  • Duettgesang von Männchen und Weibchen mit ineinander greifenden Lock-, Bettel- und Erregungsrufen. Reviergesang mind. 600m hörbar. Minimalabstand für Klangattrappeneinsatz 300-400m, dabei Nachzieheffekt beachten bzw. das Nachziehen vermeiden.
  • Zur Unterscheidung von Revieren in dicht besiedelten Gebieten (mehrere Käuze stehen in Rufkontakt zueinander) auf gleichzeitige Feststellungen achten.
  • Auch bei vermeintlich guten Kartierbedingungen kann die Rufbereitschaft verringert sein. Deshalb ist eine Überprüfung bei einem bekannten Steinkauzvorkommen mit normal guter Rufbereitschaft („Testkauz“) sinnvoll. Falls dieser nicht antwortet, sollte man die Erfassung abbrechen und an einem anderen Tag wiederholen.
  • Tagesruheplätze in Dachböden (u. a. Scheunen, Viehställe, seltener in Kirchen), Mauer- und Dachnischen, Bäumen. Tagsüber auch gerne frei sitzend an exponierten Stellen (Sonnenbad, meist in Nähe eines Verstecks).
  • Befragung von Landwirten und regionalen / örtlichen Naturschutzgruppen kann nützliche Hinweise ergeben.
  • Im Falle von Bruthöhlenbetreuung grundsätzlich keine Kontrollen der Höhlen zwischen Anfang Februar und Mitte Mai. Reinigung der Nistkästen ab September / Oktober, dabei auf möglicherweise noch brütende Untermieder (z. B. Feldsperling) achten. Absprache mit Nistkastenbetreuern.

1.2. Bestandserfassung Rastvögel

Nicht relevant.

1.3. Bestandserfassung Zugvögel

Nicht relevant.

Literatur