Steppenmöwe (Larus cachinnans )
EU-Code: nicht vergeben
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
Kein Brutvogel in NRW.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel (Rastplätze)
Von der Steppenmöwe sind nur Rastbestände planungsrelevant, die oberhalb des Schwellenwertes für eine landesweite Bedeutung (2 % des landesweiten Rastbestandsmaximums) liegen:
- Steppenmöwe: 10
- Erfasst werden nur die Schlafgewässer.
Die bereits auf dem Wasser rastenden Steppenmöwen werden ausgezählt. Danach werden die einfliegenden Möwen notiert. Bei größeren Gewässern ist die Beteiligung von mehreren Zählern notwendig, um die verschiedenen Einflugrichtungen abzudecken. Wenn die Beobachtung von Einflügen nicht möglich ist (zu unübersichtliches Gelände, zu große einfliegende Trupps), dann sind die rastenden Möwen mehrfach bis zur absoluten Dunkelheit durchzuzählen. Da auch spät noch Möwen eintreffen ist das Maximum als Ergebnis zu werten.
- Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte März.
- Kartierintensität: Halbmonatszählungen.
- 2,5 Stunden vor Sonnenuntergang bis zur absoluten Dunkelheit.
- Angabe der Tageszählungen (Bestandsgrafik).
- Maximalwertbetrachtung.
- Zeitraum der Anwesenheit der Möwen im Rastgebiet.
- Ein Verzeichnis der Schlafplätze führt die AG Möwen der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft (NWO). Diese koordiniert auch Synchronzählungen im Dezember und Januar eines jeden Winters.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.
Literatur
- https://www.sovon.nl/ (Zählanweisung Möwen; Abruf 18.11.2014).
- http://www.nw-ornithologen.de (Abruf 18.11.2013).