Rauchschwalbe (Hirundo rustica Linnaeus, 1758)
EU-Code: A251
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
Zählung singender Männchen, Nest bauender Altvögel, Zählung in Gebäude ein- bzw. ausfliegender Altvögel. Nach Möglichkeit Zählung besetzter Nester. Bei hoher Bestandsdichte bzw. kolonieartigen Brutbeständen ist eine Zählung besetzter Nester (Nest bauende Altvögel, fütternde Altvögel, Jungvögel im Nest, frische Kotspuren am Nest) unabdingbar.
- 1. Anfang April (Gesang, Nestbau, Zählung der Altvögel/Paare, brütende Altvögel).
- 1. Anfang Mai (Zählung singender Männchen und Nest bauender Altvögel).
- 2. Mitte Mai bis Ende Mai (Zählung singender Männchen und Nest bauender Altvögel, nach Möglichkeit Zählung besetzter Nester).
- 3. Anfang Juni (Zählung fütternder bzw. Kotballen tragender Altvögel, nach Möglichkeit Zählung besetzter Nester).
- Ganztägig bei milder, sonniger Witterung.
Wertungsgrenzen: Ende April bis Ende Juni.
- Brutverdacht:
- Einmalig Nestbau.
- Zweimalige Beobachtung eines singenden Männchens am potenziellen Brutplatz im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Anfang Mai bis Anfang Juni.
- Einmalige Beobachtung eines singenden ♂ und mindestens einmalige Beobachtung eines Paares am potenziellen Brutplatz im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Anfang Mai bis Anfang Juni.
- Zweimalige Beobachtung eines Paares am potenziellen Brutplatz im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Anfang Mai bis Anfang Juni.
- Bettelfliegende Jungvögel sowie eine weitere Beobachtung eines Altvogels mindestens 7 Tage vorher.
- Brutnachweis: insbesondere
- Jungvögel am Nest.
- Fütternde Altvögel.
- Ergebnisse der Befragungen von Gebäudenutzern bezüglich Zahl besetzter Nester sehr unsicher! Möglichst eigene Zählungen durchführen, die allerdings i.d.R. einen hohen Zeitaufwand erfordern (lange Gespräche mit Grundbesitzern meist unvermeidbar).
- In offenen Landschaften auf Einzelvorkommen achten (z.B. unter Brücken, in/an Scheunen und in/an anderen Einzelgebäuden). Niederschlags- und windgeschützte Nester können jahrelang erhalten bleiben.
- Zweit- und Drittbruten werden durch die o. g. Erfassungstermine ggf. nicht erfasst.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel
Nicht relevant.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.