Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Schleiereule  (Tyto alba (Scop.))

EU-Code: A213

Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)

1. Bestandserfassung (Ersterhebung)

1.1. Bestandserfassung Brutvögel

1.1.1. Kartiermethode: Revierkartierung

Überwiegend Kartierung rufender Männchen (lang gezogenes, lauter werdendes Kreischen bei der Reviermarkierung im Fluge bzw. am Sitzplatz in Brutplatznähe) vor allem zu Beginn der Brutphase; weitere Beobachtungen.

1.1.2. Termine:
  • 1. Ende März bis Anfang April (Rufe des Männchens).
  • 2. Mitte April bis Ende April (Rufe des Männchens).
  • 3. Anfang Mai bis Mitte Mai (Rufe des Männchens, ggf. Futterflüge und bettelnde Junge (in Nistplatznähe zur Erfassung erfolgreicher Bruten).
  • (Die Schleiereule ist Standvogel mit hoher Ortstreue. Daher können auch Einzelnachweise mit revieranzeigendem Verhalten innerhalb der genannten Zeitspanne als Reviernachweis gelten; weitere Kontrollen können dann an dieser Stelle entfallen.)
1.1.3. Günstige Tageszeit:
  • Von Sonnenuntergang bis 3 Stunden nach Sonnenuntergang in möglichst windarmen, trockenen Nächten.
1.1.4. Auswertung der Bestandserfassung:

Wertungsgrenzen: Anfang Februar bis Anfang Juli.

  • Brutverdacht:
    • Zweimalige Feststellung von Reviermarkierung im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon möglichst eine ab Ende März.
    • Einmalige Feststellung von Reviermarkierung und eine weitere Feststellung eines Altvogels im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon möglichst eine ab Ende März.
    • Einmalige Feststellung von Männchen und Weibchen im vermuteten Revier.
  • Brutnachweis: insbesondere
    • Einflug in Niststätte mit Beute.
    • Niststätte mit brütendem Weibchen, Gelege oder Jungen.
    • Bettelrufende Junge am Nistplatz.
1.1.5. Hinweise:
  • Befragung von Anwohnern potenzieller Niststandorte, Kirchenbediensteten sowie örtlichen / regionalen Naturschutzgruppen kann nützliche Hinweise ergeben. Kontrollen am Nistplatz mögen weitgehend Artbetreuern vorbehalten bleiben.
  • Indirekte Nachweise von Tagesruheplätzen oder Brutplätzen v. a. in Gebäuden durch Auffinden von Gewöllansammlungen oder Kotspuren an Einfluglöchern.
  • Selten 2 Brutpaare innerhalb eines Gebäudes.

1.2. Bestandserfassung Rastvögel

Nicht relevant.

1.3. Bestandserfassung Zugvögel

Nicht relevant.

Literatur