Wimperfledermaus (Myotis emarginatus (Geoff.,1806))
(Syn.: Isotus ciliatus, Vespertilio ciliatus)
EU-Code: 1321
Gefährdungen und Beeinträchtigungen
- Verlust oder Entwertung von Gebäudequartieren durch Umnutzung oder Beseitigung von Einflugmöglichkeiten, Hangplätzen (u.a. Aufgabe oder Modernisierung von Höfen); Schließung von Dachböden und Kirchtürmen.
- Tierverluste durch Vergiftung (v.a. Holzschutzmittel) oder durch Fliegenklebefallen bzw. elektrische Fliegenfallen in Viehställen sowie Störungen in den Wochenstuben.
- Verlust oder Entwertung der Sommerlebensräume im Wald (v.a. Umbau von alten Laub- und Mischwäldern in strukturarme Bestände (z.B. Nadelwälder), Entfernen von starkem Alt- und Totholz).
- Verlust von (potenziellen) Quartierbäumen durch Entnahme von Höhlenbäumen sowie alten, kranken oder toten Bäumen (v.a. im Sommer).
- Verlust oder Entwertung von Nahrungsflächen in strukturreichen Parklandschaften und im Siedlungsbereich sowie von linearen Gehölzstrukturen (u.a. Pflanzenschutzmittel).
- Zerschneidung der Lebensräume und Flugrouten (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
- Tierverluste durch Kollision an Straßen.
- Beeinträchtigung von unterirdischen Winterquartieren (v.a. Behinderung der Zugänglichkeit für Fledermäuse, Erosion, Mikroklimaänderung, Freizeitnutzung, Störungen, Vandalismus).
Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen
- Schutz aller Wochenstubenvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren (Belassen von Einflugmöglichkeiten, Hangplätzen; Öffnen von Dachböden und Viehställen).
- Vermeidung aller Störungen während der Jungenaufzucht (v.a. Mai bis August); Sanierungsarbeiten nur zwischen Ende Oktober und Anfang März.
- Verzicht auf chemische Holzschutzmittel in Gebäudequartieren sowie Verzicht auf Klebefallen od. elektrische Fliegenfänger bzw. nur mit Schutzgitter.
- Erhaltung und Entwicklung von lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha) und strukturreichen Waldrändern.
- Erhaltung und Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Quartierbäume.
- Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nahrungsflächen sowie von linearen Gehölzstrukturen entlang der Flugrouten im Offenland (u.a. keine Pflanzenschutzmittel).
- Erhaltung von unterirdischen Winterquartieren (v.a. Einrichtung von einbruchsicheren Verschlüssen bzw. Fledermausgittern, Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Besucherlenkung, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung).