Kleinabendsegler  (Nyctalus leisleri (Kuhl,1817))

(Syn.: Kleiner Abendsegler)

Artenschutzmaßnahmen

  1. Installation von Fledermauskästen, dauerwaldartige Nutzung des Kastenstandortes (FL2.1, W1.4)
  2. Entwicklung / Förderung von Baumquartieren (W1.1, W5.2, W1.4)
  3. Neuschaffung von Spaltenquartieren an / in Gebäuden als Sommerquartier (FL1.1)
  4. Strukturanreicherung von Wäldern (W6.1, W2.5, W2.1, W3.1, G1)
  5. Anbohren von Bäumen bzw. Fräsen von Initialhöhlen (FL2.2)
  6. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Installation von Fledermauskästen, dauerwaldartige Nutzung des Kastenstandortes (FL2.1, W1.4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Durch das Ausbringen von Fledermauskästen sollen Quartierverluste kurzfristig kompensiert werden. Zur langfristigen Sicherung des Quartierstandorts muss der umliegende Wald aus der regulären forstlichen Nutzung genommen werden. Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Quartiere / Quartierhabitate im räumlichen Zusammenhang an anderer Stelle zu fördern und zu entwickeln.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Die Maßnahme ist in Kombination mit Maßnahme 2 umzusetzen.

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Für die Maßnahmendurchführung wird ein Wald ausgewählt, der die Eignung als Nahrungshabitat aufweist und aufgrund des vorhandenen Entwicklungspotenzials mittel- bis langfristig auch als Quartierwald in Betracht kommt (vgl. Maßnahme 2).
  • Als Maßnahmenstandort eignen sich größere Wälder bzw. Waldinseln ab einer Größe von mind. 3-5 ha.
  • Die Standortverhältnisse müssen sich an den Verhältnissen der verloren gegangenen Quartiere orientieren (Struktur, Belaubungsgrad, Alter des Bestandes etc). Bevorzugt werden lichte Wälder oder aufgelichtete Standorte (ggf. Windwurfflächen) in älteren Wäldern, die ausreichend Entwicklungspotenzial haben, um mittel- bis langfristig auch Qualitäten als Quartierwald mit dem entsprechenden natürlichen Höhlenpotenzial zu entwickeln. Keine Ausbringung von Kästen in dichten Beständen.
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Quartierverlust: pro Verlust eines Quartiers hat sich in der Praxis ein Ersatz durch 5-10 Fledermauskästen etabliert. Es gibt keine begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen die genannten Orientierungswerte unter dem Aspekt geringerer Lebensdauer und - thermischer und im Hinblick auf Parasitenbefall - eingeschränkter Funktionalität gegenüber natürlichen Baumhöhlen.
  • Als Quartiere werden nach Erfahrungswerten u.a. Rundkastentypen angenommen (Fledermaushöhle 2 F und 2FN und Großraumhöhle 2FS - Fa. Schwegler, Fledermaushöhle FLH - Fa. Hasselfeldt, Koloniekasten - Fa. Strobel) (u.a. DIETRICH 1998, DIETRICH & DIETRICH 1991, FUHRMANN 1992, POMMERANZ et al. 2004, SCHWARTING 1990, 1994).
    • Lt. SCHORCHT (zitiert in MESCHEDE & HELLER 2000) sind die meist besuchten Kastentypen im südthüringischen Werratal geräumige Flachkästen.
    • Regelmäßig werden jedoch auch Fledermaushöhlen mit doppelter Vorderwand und Fledermaushöhlen des Typ 2FN (beide Fa. Schwegler) angenommen.
    • Besonders günstige thermischer Eigenschaften weisen lt. ENCARNAÇÃO & BECKER (2019) sogenannte „Seminatürliche Fledermaushöhlen“ aus Eiche auf.
  • Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren sind 15 mind. 10 Kästen pro Hektar (ACKERMANN et al. 2016) gruppenweise auf den geeigneten Flächen anzubringen.
  • Die Ausbringung der Kästen soll in Gruppen zu je 10 Stk. in den ausgesuchten Parzellen erfolgen. Jede Kastengruppe soll mehrere Modelle beinhalten (s.u.).
  • Das Anbringen der Kästen soll in unterschiedlichen Höhen (>3-4 m) und mit unterschiedlicher Exposition (von schattig bis sonnig, am Bestandsrand / im Bestand) erfolgen.
  • Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).
  • Kasten tragende Bäume sind zu markieren und dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen.
  • In einer Pufferzone von 100 m um die Kastengruppe muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume / Bäume an denen Kästen angebracht werden).
  • Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern). Flachkästen müssen mindestens alle 5 Jahre auf Funktionsfähigkeit geprüft werden (keine Reinigung notwendig).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
  • Die Maßnahme kann u.U. über die aktive Förderung von Totholz (Ringeln von Bäumen, Kronenabschuss) kurzfristig unterstützt werden (ACKERMANN et al. 2016).
  • Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksam innerhalb von im Allgemeinen ≤2 Jahren (1-5 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Der Maßnahmentyp wird häufig vorgeschlagen bzw. dokumentiert (s.o.). Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor, jedoch auch keine dem Maßnahmentyp widersprechenden Hinweise.
  • Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt.
  • Nach Angaben der Experten aus NRW ist der Kleine Abendsegler bezüglich seiner Quartierwahl flexibel (Pionierart). Daher besteht eine Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme. Auch ACKERMANN et al. 2016 sieht die Maßnahme als „hoch wirksam“ an, um kurzfristig Quartiere bereitzustellen. Kästen werden als kurzfristige Interimslösung zum funktionalen CEF-Ausgleich bei Höhlenverlust in Kombination mit langfristigem Bestands- und Habitatbaumschutz als geeignet angesehen (vgl. ENCARNAÇÃO & BECKER 2019b - Posterbeitrag zum evidenzbasierter Fledermausschutz bei Windkraftvorhaben 2019).
  • Nach MESCHEDE & HELLER (2000, F&E-Vorhaben des BfN: „Untersuchungen und Empfehlungen zur Erhaltung der Fledermäuse in Wäldern“) ist der Einsatz von Nistkästen nicht geeignet, um langfristig den Mangel an natürlichen Höhlen auszugleichen (Ebenso: BRINKMANN et al. 2008).
  • Vor diesem Hintergrund wird die Maßnahme hier in der Form vorgeschlagen, dass zumindest der den Kasten tragende Baum - besser noch ein entsprechender Waldbestand - dauerhaft aus der Nutzung genommen wird. In der Regel sollte die Maßnahme eingebettet sein in eine Maßnahme Nutzungsaufgabe von Bäumen / Waldbereichen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Ja
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit

Eignung: hoch

2. Entwicklung / Förderung von Baumquartieren (W1.1, W5.2, W1.4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Entwicklung / Förderung von Höhlenbäumen durch Nutzungsverzicht / waldbauliche Maßnahmen: Nutzungsverzicht ausgewählter Einzelbäume (insbesondere vorgeschädigter Bäume, z.B. durch Blitzschlag auf Kuppen, durch Wind- und Schneebruch), ab BHD >30cm, 10 Bäume / ha ), wobei nicht nur Einzelbäume, sondern eher größere Flächen zur Anlage eines Pufferbereiches um die Einzelbäume, aus der Nutzung genommen werden sollen. Nutzungsaufgabe und / oder Förderung von Totholz, Nutzungsverzicht als „Altholzinseln“. Erhöhung des Erntealters von Waldbeständen ≥ 180 Jahre für Buchen-, ≥ 250 Jahre für Eichen >120 Jahre für Nadelwälder). U.U. flankierend aktive Förderung von Totholz (Ringeln von Bäumen, Kronenabschuss). Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Quartiere / Quartierhabitate im räumlichen Zusammenhang an

anderer Stelle zu fördern und zu entwickeln.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Als besonders günstig (Ausgangsbestand / Sollzustand) sind alte, ggf. feuchte Laub(Misch)-Altholzbestände, Auwälder sowie Waldrandbereiche anzusehen. Die Anlage von Waldtümpeln, kleinräumigen Lichtungen und strukturreichen Wegrändern führt zu einer höheren Insektendichte und damit zur Erhöhung des Nahrungsangebotes.
  • Auch ist Nähe (<1 bis max. 2 km) zu ggf. nährstoffreichen Gewässern (Seen, Teiche, Flussauen) günstig für die Auswahl des Maßnahmenstandorts. Eine Anbindung an vorhandene Gewässer kann durch Gehölzstrukturen optimiert werden.
  • Paarungsquartiere liegen lt. OHLENDORF & OHLENDORF (1998) auf exponierten Hügel- und Bergkuppen meist an Waldinnenkanten oder an Lichtungen, wo die Fledermäuse im Umkreis von 300 m eine ausreichende Fläche inkl. Waldschneisen, Waldkanten usw. als Patrouillenwege zwecks ihrer Balzflüge auffinden. Günstig ist dementsprechend die Ausführung dieser Maßnahme an solchen exponierten Stellen, vor allem wenn das betroffene Gebiet inmitten der Herbstflugroute liegt.
  • Als Maßnahmenstandort eignen sich vorrangig geschlossene Wälder bzw. Waldinseln ab einer Größe von mind. 3-5 ha.
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte: Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur vorhanden.
  • Der Maßnahmenbedarf entspricht der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche. Werden die Ersatzhabitate für die Fledermäuse nicht durch zusätzliche Habitate, sondern durch Aufwertung geschaffen, muss dies durch Flächenaufschläge berücksichtigt werden.
  • Zielführend sind alle Maßnahmen, die sowohl den Höhlenreichtum, als auch den Insektenreichtum fördern. Am besten
    • alle Maßnahmen zur Förderung der Bruthabitate der Spechtarten Schwarzspecht, Mittelspecht, Grau- und Grünspecht.
    • Maßnahmen zur Schaffung dauerhaft totholzreicher optimaler Waldstrukturen durch Förderung mäßig lichter, stellenweise besonnter Waldbereiche (Durchforstung).
  • Die Maßnahmen / Maßnahmenflächen sind geeignet, wenn sie folgende Umsetzung auf denselben Flächen oder eng räumlich benachbart erlauben:
  • Erhalt einer ausreichenden Dichte von Höhlenbäumen (>8-10 / ha) (MESCHEDE & HELLER 2000, FRANK 1997).
  • mind. 25-30 Höhlen/ha Altbestand bzw. mind. 10 Höhlenbäume (ACKERMANN et al. 2016, DIETZ & PIR 2011:78-79, MESCHEDE & HELLER 2000a, DIETZ & KRANNICH 2019).
  • Erhöhung des Anteils sehr alter Eichen (wenn vorhanden) und Buchen (z.B. durch Schaffung nutzungsfreier Waldbestände / Einzelbäume oder Heraufsetzung des Endnutzungsalters):
  • Nutzungsverzicht ausgewählter Einzelbäume (insbesondere vorgeschädigter Bäume, z.B. durch Blitzschlag auf Kuppen, durch Wind- und Schneebruch), ab BHD >40cm (DIETZ & PIR 2009:332)
  • Evtl. zusätzlich Förderung von Totholz (z.B. Ringeln von Bäumen, Kronenabschuss) bzw. Nutzungsverzicht.
  • Erhöhung des Erntealters von Waldbeständen: ≥ 180 Jahre für Buchen-, ≥ 250 Jahre für Eichen (ausnahmsweise und je nach vorheriger örtlicher Feststellung sind auch Nadelbäume geeignet: ≥ 120 Jahre Fichte, vgl. DIETZ & PIR 2011:79).
  • Strukturierung der oberen Baumschicht: Bei vollständig geschlossenem Kronendach kann zur Förderung besonnter Flächen eine geringe Auflichtung durchgeführt werden (Zielwerte Laubwald: Deckungsgrad 80-90 %, Mischwald: Deckungsgrad 60-80 %). (in Anlehnung an GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1991 S. 1215).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein

  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Flächen / Bäume / Bäume an denen Kästen angebracht werden).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
  • Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Kurzfristig: Nutzungsverzicht ausgewählter Einzelbäume (insbesondere vorgeschädigter Bäume, z.B. durch Blitzschlag auf Kuppen, durch Wind- und Schneebruch), ab BHD >20cm, 10 Bäume / ha.
  • Unbekannt: Aktive Förderung von Totholz (Ringeln von Bäumen, Kronenabschuss, baumchirurgische Maßnahmen).
  • Unbekannt: Nutzungsaufgabe und / oder Förderung von Totholz.
  • Langfristig: Erhöhung des Erntealters von Waldbeständen.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind z.T. kurz- bis mittelfristig entwickelbar, z.T. ist die Veränderung (Zunahme der Habitatqualität und -menge) eher mittel- bis langfristig zu erwarten.
  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Die Zielhabitate entsprechen den Anforderungen der Art in besonderer Weise. Obwohl keine wissenschaftlichen Nachweise i.e. Sinn vorliegen, wird die Plausibilität der Maßnahmen als hoch eingestuft. Die Maßnahmen entsprechen den allgemeinen Empfehlungen in der Literatur (u.a. RICHARZ 1997: 299; MESCHEDE et al. 2002,
  • ACKERMANN et al. 2016, BfN: https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/kleiner-abendsegler-nyctalus-leisleri/erhaltungsmassnahmen.html, Abruf am 30.04.2020).
  • Maßnahmen, deren Wirksamkeit aus den dargestellten Gründen als mittel-, langfristig oder unbekannt beurteilt wurden, sollten im Regelfall nicht als CEF-Maßnahmen Anwendung finden, sind aber als FCS-Maßnahmen geeignet.
  • Der Nutzungsverzicht, d.h. Sicherung bereits vorhandenen günstigen Potenzials, soll als Ergänzung / in Kombination mit weiteren (vorgezogen möglichen) CEF-Maßnahmen durchgeführt werden.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Ja
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig, mittelfristig, langfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit

Eignung: hoch (als FCS-Maßnahme oder in Kombination mit kurzfristig wirksamen CEF-Maßnahmen)

3. Neuschaffung von Spaltenquartieren an / in Gebäuden als Sommerquartier (FL1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme zielt nur auf gebäudebewohnende Kolonien ab. Durch die Anlage von Spalten / Hohlräumen als Hangplätze in störungsarmer Umgebung sollen Quartierverluste kompensiert werden. Die Schaffung von Quartierangebot an

Gebäuden ist für den Kleinen Abendsegler vorzugsweise an großen Gebäuden (Fabrikgebäude, Schornsteine, Hochhäuser) vorzusehen. Entwicklung von neuen Quartierstrukturen: Anbringung von Verschalungen, Flachkästen, Fassadenkästen, Anlage von spaltenreichen Strukturen an Wänden / Mauern / Löchern in Hohlblockwänden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Möglichst in direkter Umgebung zu verloren gehenden Strukturen.
  • Die Art ist zwar zum Teil als „lichtnutzend“ (bei der Jagd) einzustufen (FÖA 2011: 45), Störungen durch Licht im direkt Ein- und Ausflugsbereich des Quartiers sind aber zu vermeiden.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Maßnahme muss möglichst 1:1 dem verloren gehenden Quartier entsprechen.
  • Maßnahme ist nur geeignet bei der Zerstörung nur eines (lokalen) Quartiers, nicht bei der Beeinträchtigung des Quartierverbundes.
  • Aufgrund der jeweils sehr unterschiedlichen Bedingungen (Lage der Maßnahme, Besonnung etc.), ist die Maßnahmendurchführung stets eine Einzelfallentscheidung. Somit muss die Planung und Umsetzung bei besonderen Vorkommen von ortskundigen Experten begleitet werden.
  • Weitere Optimierungsmöglichkeiten siehe in der Anleitung zur Schaffung von Fledermausquartieren an und in Gebäuden siehe bei LFULG Sachsen (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/22958/documents/32722); Beispiel zum Einbau von Flachkästen unter Dachhaut (in LFULG 2017: 32). Weitere Infos in LfU Bayern (2008).
  • Orientierungswerte pro Quartierverlust: Es gibt keine begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Gutachtervorschlag: pro Verlust eines Quartiers muss mindestens die fünffache Menge an Angebot geschaffen werden. Dieser Orientierungswert (fachliche Einschätzung) ist plausibel unter dem Aspekt, dass durch ein höheres Angebot die Wahrscheinlichkeit des Auffindens und die Wahlmöglichkeit unter verschiedenen Angeboten die Akzeptanz steigert.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Vorrichtungen sind alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Weitere Unterhaltungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die einzelnen Kolonien bzw. Kolonieverbände haben mitunter starke Nutzungsgewohnheiten bezüglich der Wahl von Wald- bzw. Gebäudequartieren. Vor Ergreifen der Maßnahme muss durch Untersuchung sichergestellt sein, dass es sich um eine gebäudebewohnende Kolonie handelt.
  • Werden Gebäudequartiere durch Baumaßnahmen beansprucht, sollten zunächst die Lage des Quartiers sowie die Einflugmöglichkeiten in das Quartier abgeklärt werden, sodass geprüft werden kann, ob das Quartier bzw. wesentliche Quartiereigenschaften nicht erhalten bleiben können, beispielsweise durch eine Modifikation des geplanten Umbaus bzw. der Bauausführung.
  • Konflikte mit Gebäudeeigentümern / Bewohnern sind im Vorfeld zu klären / auszuräumen.
  • Gebäudequartiere dieser Art in NRW sind lt. Angaben der Experten sehr selten.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 2 Jahren (1-5 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen bislang nicht vor, jedoch existieren keine dem Maßnahmentyp widersprechenden Hinweise. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der fehlenden positiven Nachweise als mittel eingestuft.
  • Aufgrund der Seltenheit von Gebäudequartieren des Kleinen Abendseglers in NRW ist diese Maßnahme stets als Einzelfall zu betrachten.
  • Daher besteht eine mittlere Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Ja
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: gering

Fazit

Eignung: mittel

4. Strukturanreicherung von Wäldern (W6.1, W2.5, W2.1, W3.1, G1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Optimierung von Jagdhabitaten durch waldbauliche Maßnahmen (siehe die separaten Maßnahmenbeschreibungen):

  • Entnahme von Fremdgehölzen, insbesondere Fichten, in Laubwaldbeständen,
  • Freistellen von älteren, eingewachsenen Eichen,
  • Auflichten von dichten Beständen,
  • Anlage von Stillgewässern,
  • Anlage von Schneisen im Wald.

Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Nahrungshabitate zu ersetzen. Hinweis: Wegen der Flexibilität der Art bezüglich der Nahrungshabitate sind diese nur in Ausnahmefällen bestandslimitierend.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Waldbestand mit entsprechender Eignung und hohem Aufwertungsbedarf bzw. -potenzial aus naturschutzfachlicher Sicht.
  • Je nach Maßnahme in Abhängigkeit von der Wasserverfügbarkeit.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Habitatanforderungen hinsichtlich Qualität und Menge sind unspezifisch bzw. deckungsgleich mit den generell für den Fledermausschutz angegebenen Anforderungen (u.a. BOYE & DIETZ 2005, MESCHEDE & HELLER 2000). Aufgrund des Jagdverhaltens (entlang von Blößen, Lichtungen, Waldrändern, Waldwegen oder Waldschneisen) profitiert die Art besonders von der Entwicklung der Wälder durch Anlage von Schneisen und Blößen / artenreichen Waldinnenrändern (vgl. MESCHEDE & HELLER 2000).
  • Zielführend sind alle Maßnahmen, die den Insektenreichtum fördern (vgl. DIETZ&PIR 2011:78 f., DIETZ & KRANNICH:2019:109ff):
  • Bewirtschaftung des Waldes als Mosaik aus verschiedenen Entwicklungsstufen, Altersklassen, Baumarten und Sonderbiotopen (Gewässer, s.o.) durch Einzelbaumentnahmen, Belassen von älteren Bäumen und Totholz im Bestand, punktuelle Auflichtungen. Ziel ist ein Wechsel aus lückigen bis dichteren Beständen.
  • Förderung des Laubwaldanteils, z. B. durch Umwandlung von Nadelholzbeständen in Laubwald, v. a. im Umfeld von Wochenstuben (ACKERMANN et al. 2016)
  • Schaffung von strauch- und baumfreien /-armen Bereichen innerhalb des Bestandes (0,5-1 ha, lt ACKERMANN etal. 2016) zur Erhöhung der Strukturvielfalt sowie zur Schaffung zusätzlicher horizontaler und vertikaler Grenzlinien. Durchforstung der Strauch- und unteren Baumschicht und Auflichtung auf ca. 25 % Deckung.
  • Strukturierung der oberen Baumschicht: bei vollständig geschlossenem Kronendach kann eine geringe Auflichtung durchgeführt werden. Evtl. Einzelbaumentnahmen
  • Erhöhung des Anteils sehr alter Eichen und Buchen (z.B. durch Schaffung nutzungsfreier Waldbestände / Einzelbäume oder Heraufsetzung des Endnutzungsalters (Buchen ≥ 180 Jahre, Eichen ≥ 250 Jahre) sowie Belassen von älteren Bäumen und Totholz im Bestand.
  • Schaffung von (mindestens temporären) Kleinstwasserflächen: je nach Örtlichkeit 1,5 m - 5 m breit in vorzugsweise linearer Erstreckung (Mulden, Rinnen, „Pfützen“) oder Komplexe aus mehreren Kleingewässern / Teichen (flächenhaft größer, 150 - 1500m²).
  • Orientierungswerte: Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur.
  • Orientierungswerte: Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Der Maßnahmenbedarf entspricht der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche. Werden die Ersatzhabitate für die Fledermäuse nicht durch zusätzliche Habitate, sondern durch Aufwertung geschaffen, muss dies durch Flächenaufschläge berücksichtigt werden.
  • Aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung von Nahrungshabitaten entspricht der Maßnahmenbedarf auch bei Betroffenheit von Jagdgebieten mehrerer Individuen der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein

  • Nach Bedarf: Freischneiden der Gewässer.
  • Sicherung der (Mindest-)Wasserversorgung der Gewässer in trockenen Sommern.
  • Ggf. nach Bedarf Reduzierung des Laubfalls in die Gewässer, Regulierung des Fischbesatzes (hoher Fischbesatz reduziert die Insektendichte).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Wirksamkeit tritt - je nach Maßnahmentyp - kurz-, mittel- oder langfristig ein. Da eine unmittelbare kausale Beziehung zwischen Maßnahme und Auswirkung auf die Fledermäuse bei einigen Maßnahmen nicht ohne weiteres herstellbar ist, ist die zeitliche Dauer bis zur Wirksamkeit bei diesen Maßnahmen unbekannt:
    • Kurzfristig: Schaffung von Schneisen und Waldlichtungen als Jagdreviere.
    • Kurzfristig: Anlage von Stillgewässern: die Zahl / Dichte an Insekten erhöht sich schon nach wenigen Wochen spürbar. Neue Stillgewässer werden von Fledermäusen dementsprechend auch bereits nach kurzer Zeit aufgesucht und bejagt (pers. Mitt. J. LÜTTMANN).
    • Kurzfristig / unbekannt: Entnahme von Fremdgehölzen, insbesondere Fichten, in Laubwaldbeständen.
    • Kurzfristig: Auflichten von dichten Beständen: die entsprechenden Habitate werden durch die Auflichtung erst bejagbar. Allzu dichte (Jung-)Bestände werden dagegen nicht bejagt (u.a. KLENKE et al. 2004).
    • Kurzfristig / unbekannt: Freistellen von älteren, eingewachsenen Eichen.
    • Mittel- bis langfristig / unbekannt: Nutzungsaufgabe und / oder Förderung von Totholz.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche des Kleinen Abendsegler sind grundsätzlich gut bekannt (z.B.: DIETZ et al. 285, KYHERÖINEN et al. 2019:53).
  • Die benötigten Strukturen sind z.T. kurzfristig entwickelbar, z.T. ist die Veränderung eher mittel- bis langfristig zu erwarten.
  • Die Zielhabitate entsprechen den Anforderungen der Art. Obwohl keine wissenschaftlichen Nachweise i.e. Sinn vorliegen, wird die Plausibilität der Maßnahmen als hoch eingestuft. Von einer Eignung zur Herstellung von Nahrungshabitaten wird im Analogieschluss ausgegangen. Die Maßnahmen entsprechen den zumeist auf den allgemeinen Fledermausschutz gerichteten Empfehlungen in der Literatur (u.a. RICHARZ 1997: 299; MESCHEDE & HELLER 2000, BOYE & DIETZ 2005, SMITH & RACEY 2002). Die Plausibilität der Maßnahme wird wegen fehlender Nachweise und weil eine direkte Kausalbeziehung zwischen Nutzung durch die Fledermausart und der Maßnahme nicht herstellbar ist (insoweit ist auch der Maßnahmenerfolg nicht eindeutig feststellbar) als mittel eingestuft.
  • Maßnahmen, deren Wirksamkeit aus den dargestellten Gründen als langfristig / unbekannt beurteilt wurden, sollten im Regelfall nicht als CEF-Maßnahmen Anwendung finden, sind aber als FCS-Maßnahmen geeignet.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig, langfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit

Eignung: mittel (langfristig wirksamer Maßnahmen-Subtyp nur als FCS)

5. Anbohren von Bäumen bzw. Fräsen von Initialhöhlen (FL2.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Durch Anbohren von Bäumen bzw. Fräsen von Initialhöhlen wird künstlich ein zusätzliches Höhlenangebot geschaffen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Die Maßnahme ist in Kombination mit Maßnahme 2, Entwicklung / Förderung von Baumquartieren durch Nutzungsverzicht, Erhöhung des Erntealters, aktive Förderung von Totholz und dem Erhalt und Förderung von Altholz und stehendem Totholz, umzusetzen.

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Wie Maßnahme 1 „Installation von Fledermauskästen“
  • Für die Maßnahmendurchführung werden möglichst Baumstämme ausgesucht, welche bereits Vorschädigungen aufweisen (z.B. Trocken- / Rindenschäden, Pilzbefall), sodass eine schnelle(re) Ausfaulung der Höhle erwartet werden kann.
  • Aufgrund der Harzbildung sollte diese Maßnahme nach Angaben der Experten aus NRW bei Nadelbäumen keine Anwendung finden.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Quartierverlust: Siehe Fledermauskästen (Maßnahme 1). Je Verlust eines Quartiers ist ein Ersatz durch mind. 10 Kunsthöhlen zu schaffen.
  • Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren, sind > 10 künstliche Baumhöhlen pro Hektar gruppenweise auf den geeigneten Flächen herzustellen (SIMON, 2016, ACKERMANN ET AL. 2016).
  • Die angestrebte Fräsform (Höhlenmaße) orientiert sich an den in der Literatur dargestellten Maßen, Quartiervolumen ≥ 1000 cm3, Quartierhöhe zwischen 5-15 m, etc. (z.B. DIETZ & PIR 2011:44). Die Größe des Einflugloches orientiert sich an der des Einflugloches einer Buntspechthöhle.
  • Fräsung ca. 35 cm lang schräg nach oben (Fledermäuse hängen in der Kuppel; dient dazu, die Konkurrenz zwischen Fledermäusen um nistenden Vögeln zu minimieren).
  • Bäume mit künstlichen Baumhöhlen sind dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die gefrästen Höhlen sind dauerhaft alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume / Bäume an denen Kästen angebracht werden).
  • Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.
  • Die Maßnahme soll zwecks langfristiger Sicherung von Baumquartieren i.d.R. ergänzt werden durch den Nutzungsverzicht von Höhlenbäumen im Umkreis von 100 m um den Kastenstandort (z.B. durch die Schaffung von Altholzinseln).
  • Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • In der Regel ist mit einer längeren „Herstellungszeit“ zu rechnen (> 5 Jahre).
  • Die Quartierstrukturen müssen - je nach Rahmenbedingungen und Ausführung - nach dem Herstellen der Höhlen durch Anbohren / Fräsen durch weitere Ausfaulungsprozesse erst reifen (vgl. J. ENCARNAÇÃO, http://inatu.re/fledermaushoehle.html, Stand 21.04.2020).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurz- bis mittelfristig bereit. Weil die Quartierstrukturen (Höhlendom mit Hangmöglichkeiten) nach dem Herstellen der Höhlen durch Anbohren / Fräsen - je nach Ausführung - erst durch weitere Ausfaulungsprozesse entstehen müssen, ist eine kurze Herstellungszeit nicht sicher anzunehmen (>5 Jahre).
  • Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Ein Vorteil der Maßnahme ist, dass mittel- bis langfristig Höhlen entstehen (können), die hinsichtlich der Eigenschaften (thermische Eigenschaften, Parasitenbefall) natürlichen Specht- bzw. Baumhöhlen nahe kommen oder diesen sogar entsprechen.
  • Es liegen (bislang) keine hinreichenden Wirksamkeitsbelege vor. Der Maßnahmentyp wurde von M. SIMON erstmalig vorgeschlagen; eine Erprobung und wissenschaftliche Dokumentation wurde begonnen (Bild auf: http://www.simon-widdig.de/html/fue_artenschutz.html); Weder die von SIMON berichteten Maßnahmen (für Bechsteinfledermaus) noch vorhandene weitere, offenbar vergleichbare Maßnahmen im Bereich der niedersächsischen Forstverwaltung (Zielarten sind alle Waldfledermausarten) sind publiziert und stehen insoweit
  • einer Evaluierung zur Verfügung.
  • Es existieren keine dem Maßnahmentyp grundsätzlich widersprechenden Hinweise. Vor dem Hintergrund der Artökologie wird gutachterlich erwartet, dass die Maßnahme mittelfristig wirksam wird. Entsprechende Versuche haben allerdings bis zum Vorliegen gesicherter Erkenntnisse experimentellen Charakter (Monitoring immer erforderlich).
  • Entsprechend wird die Maßnahme mit einer mittleren Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme belegt.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Ja
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig, mittelfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit

Eignung: mittel

Die Maßnahme ist als CEF-Maßnahme nach Einzelfallprüfung geeignet, Risikomanagement erforderlich. Die Maßnahme ist als FCS geeignet, Risikomanagement erforderlich.

6. Fazit

Für den Kleinen Abendsegler stehen kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Quartierangebotes zur Verfügung. Auch ist es durch Strukturanreicherung in Wäldern möglich, Nahrungshabitate für die Art bereitzustellen bzw. aufzuwerten.

Angaben zu Priorisierung:

Aufgrund der nachweislich schnellen und dauerhaften Annahme von Fledermauskästen durch diese Art besitzt die Maßnahme Anbringen von Fledermauskästen in Kombination mit der Entwicklung und Förderung von Baumquartieren durch langfristige Sicherung eines natürlichen Baumhöhlenangebotes mittels Nutzungsverzicht eine hohe Priorität. Maßnahmen zur Schaffung von Nahrungshabitaten sind in NRW derzeit nachrangig.