Große Bartfledermaus (Myotis brandtii (Eversm.,1845))
(Syn.: Bartfledermaus)
Artenschutzmaßnahmen
- Installation von Fledermauskästen, dauerwaldartige Nutzung des Kastenstandortes (FL2.1/ W1.4)
- Erweiterung des Quartierangebotes im Siedlungsbereich (FL1)
- Anlage von Spaltenquartieren an Jagdkanzeln und -hütten (FL2.4)
- Sanierung von Winterquartieren (FL4)
- Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)
- Entwicklung von Feuchtwald und Anlage / Optimierung von Gewässern (W8.1, W6.1, W2.1, G1, G4)
- Entwicklung / Förderung von Baumquartieren (W1.1/W1.4/W5.3, W5.2)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Installation von Fledermauskästen, dauerwaldartige Nutzung des Kastenstandortes (FL2.1/ W1.4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Durch das Ausbringen von Fledermauskästen / Flachkästen in Waldlebensräumen sollen Quartierverluste kurzfristig kompensiert werden. Die Maßnahme ist nur als Kompensation von verlorengehenden Baumquartieren geeignet, nicht jedoch für verlorengegangene Gebäudequartiere. Fledermauskästen eignen sich als Zwischenquartier / Männchenquartier (LANUV 2012, TAAKE & HILDENHAGEN 1989); Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen sind in NRW bislang nicht belegt. Da Zwischenquartiere für die Art im Allgemeinen ausreichend zur Verfügung stehen, ist die Einrichtung von Kastenrevieren für die Große Bartfledermaus nur ausnahmsweise sinnvoll.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Die Maßnahme ist in Kombination mit Maßnahme 8 umzusetzen.
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Für die Maßnahmendurchführung wird ein Wald ausgewählt, der ausreichend Entwicklungspotenzial hat, um mittel- bis langfristig auch Qualitäten als Quartierwald mit dem entsprechenden natürlichen Höhlenpotenzial zu entwickeln.
- Lage im Wald bzw. am Waldrand, möglichst in Gewässernähe und / oder über Leitstrukturen (Hecken) an diese Lebensräume angebunden (TAAKE 1984, DIETZ et al. 2007).
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
- Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Quartierverlust: je Verlust eines (pot.) Quartiers hat sich in der Praxis ein Ersatz durch 10 Fledermauskästen etabliert. (Es gibt keine begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen die genannten Orientierungswerte unter dem Aspekt geringerer Lebensdauer und - thermischer und im Hinblick auf Parasitenbefall - eingeschränkter Funktionalität gegenüber natürlichen Baumhöhlen).
- Als Zwischenquartier werden sowohl Rundkästen (z.B. Rundkasten 2F von Schwegler, TAAKE & HILDENHAGEN 1989), als auch Flachkästen oder Brettverschalungen an Forsthütten und Feldscheunen oder Jagdkanzeln (s.
- Maßnahme Anlage von Spaltenquartieren an Jagdkanzeln und -hütten) angenommen.
- Auf Grundlage der Erfahrung der Experten aus NRW präferiert diese Art Spaltenquartiere. Somit ist die Anbringung von Flachkästen empfehlenswert.
- Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren sind 15 Kästen pro Hektar (in Anlehnung an die ABC-Bewertung, LANUV) in Gruppen zu je 10 Stk. in den ausgesuchten Parzellen auszubringen, in der Regel in einem Radius von < 2500m bzw. im Aktionsraum der Kolonie. Große Kastengruppen werden vermutlich schneller als kleine Kastengruppen durch Fledermäuse besiedelt.
- Jede Kastengruppe soll mehrere Modelle beinhalten.
- Das Anbringen der Kästen soll in unterschiedlichen Höhen (>3-4 m als Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Störungen) und mit unterschiedlicher Exposition (von schattig bis sonnig, am Bestandsrand / im Bestand) erfolgen.
- Kasten tragende Bäume sind zu markieren und dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen (mind. 10 Bäume pro Hektar). (Nach der ABC-Bewertung des LANUV gilt ein dauerhaftes Quartierangebot mit >10 Quartieren / ha als sehr günstig; zur mittelfristigen Sicherung eines Quartierverbunds halten BERG & WACHLIN (2011) mittelfristig mindestens 25 alte Bäume bzw. Höhlenbäume pro Hektar Wald für erforderlich).
- In einer Pufferzone von 100 m um die Kastengruppe muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet werden oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume / Bäume an denen Kästen angebracht werden).
- Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern). Flachkästen müssen mindestens alle 5 Jahre auf Funktionsfähigkeit geprüft werden (keine Reinigung notwendig).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Zur kurzfristigen Kompensation sind Fledermauskästen vor allem in älteren, aber baumhöhlenarmen Wäldern auszubringen, wobei die langfristige Sicherung von Quartieren über den Nutzungsverzicht von Höhlenbäumen im Umkreis von 100 m um den Kastenstandort anzustreben ist (z.B. durch die Schaffung von Altholzinseln).
- Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.
- Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
- Die langfristige Sicherung von Baumquartieren erfolgt parallel über den Nutzungsverzicht von Höhlenbäumen im Umkreis von 100 m um den Kastenstandort (z.B. durch die Schaffung von Altholzinseln).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksam innerhalb von im Allgemeinen ≤1-5 Jahre
Aspekte der Prognosesicherheit
- Fledermauskästen eignen sich als Ersatz für Zwischenquartiere / Männchenquartiere (TAAKE & HILDENHAGEN 1989); Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen sind in NRW nicht bekannt.
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind noch lückenhaft.
- Die Nutzung von Kästen als Zwischenquartier ist dokumentiert (Nachweise der Nutzung als Wochenstubenquartier liegen nicht vor). Da Zwischenquartiere für die Art im Allgemeinen ausreichend zur Verfügung stehen, ist die Einrichtung von Kastenrevieren für die Große Bartfledermaus nur ausnahmsweise sinnvoll.
- Nach MESCHEDE & HELLER (2000, F&E-Vorhaben des BfN: „Untersuchungen und Empfehlungen zur Erhaltung der Fledermäuse in Wäldern“) ist der Einsatz von Nistkästen nicht geeignet, um langfristig den Mangel an natürlichen Höhlen auszugleichen. (Ebenso: BRINKMANN et al. 2008).
- Vor diesem Hintergrund wird die Maßnahme - soweit überhaupt eine zusätzliche Bereitstellung von Zwischenquartieren im Wald erforderlich erscheint - hier in der Form vorgeschlagen, dass zumindest der den Kasten tragende Baum - besser noch ein entsprechender Waldbestand - dauerhaft aus der Nutzung genommen wird. In
- der Regel sollte die Maßnahme eingebettet sein in eine Maßnahme: Nutzungsaufgabe von Bäumen / Waldbereichen.
- Im Grundsatz liegen positive Experteneinschätzungen (in Bezug auf den Einsatz als Zwischenquartier) vor. Es sind jedoch Erkenntnisdefizite zu den artspezifischen Ansprüchen vorhanden. Wirksamkeitsbelege sind nicht vorhanden.
- Da sich die Wochenstuben der Großen Bartfledermaus meist an Gebäuden innerhalb von Spalten oder geräumigen Dachböden befinden und nur selten Einzelquartiere im Wald nachgewiesen sind, besitzt diese Maßnahme nur bei verloren gehenden Einzelquartieren / Baumquartieren eine mittlere Eignung als CEF-Maßnahme.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Ja
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit
Eignung: mittel
2. Erweiterung des Quartierangebotes im Siedlungsbereich (FL1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Durch Neuschaffung und / oder Sanierung von quartiergeeigneten Strukturen im Siedlungsbereich sollen Quartierverluste kompensiert werden (diese Maßnahme gilt nur für den Fall, dass bestehende Quartiere im Siedlungsbereich, beispielsweise auf Dachböden oder sonstige Spaltenquartiere verloren gehen). Möglichkeiten Gebäudestrukturen zu erhalten sind bei DIETZ & WEBER (2000) und REITER & ZAHN (2006) dargestellt. Die Maßnahmen müssen ortspezifisch festgelegt werden und können nicht allgemein beschrieben werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Je nach örtlicher Situation müssen spezifische Rahmenbedingungen eingehalten werden (s. die allgemeinen Zusammenstellungen in DIETZ & WEBER (2000), REITER & ZAHN (2006), LfU Bayern (2008) und LFULG (2017: 11).
- Der Fokus zur Schaffung neuer Quartiere soll in der Anlage von Quartiermöglichkeiten / Spaltenquartieren an Gebäuden liegen, die sich in direkter Waldnähe (z.B. Dorfrand in Waldnähe) oder im Wald (z.B. Forsthäuser, Jagdhütten) befinden. Gebäudequartiere liegen meist nahe an Waldrändern oder sind über Leitstrukturen (z. B. Baumreihen) an Wälder angebunden (DIETZ et al. 2007, SACHANOWICZ & RUCZYNSKI 2001). Austauschbeziehungen mit benachbarten Baumquartieren werden von DENSE & RAHMEL (2002) genannt.
- Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (fledermausgerechte Öffnungen, die anderen konkurrierenden Arten keinen Zutritt erlauben). Bei allen Arbeiten an Gebäuden ist es sehr wichtig, dass vorhandene Ein- und Durchflugöffnungen erhalten bleiben, da neue Öffnungen meist nur zögerlich oder gar nicht angenommen werden.
- Da die Art als lichtempfindlich gilt, dürfen die Maßnahmenstandorte nicht durch nächtliche Beleuchtung (Straßenlaternen, Gebäudebeleuchtung) beeinträchtigt sein (VOIGT et al. 2018).
- Auf günstige, dunkle An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (fledermausgerechte Öffnungen, die anderen konkurrierenden Arten keinen Zutritt erlauben).
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Art, Umfang und sonstige Eigenschaften des neuen Wochenstubenquartiers müssen sich an den verloren gehenden Strukturen und Quartiereigenschaften orientieren. (Es wird empfohlen, von den Fledermäusen genutzte Strukturen aus dem verloren gehenden Quartier auszubauen und für die Neugestaltung des neuen Quartiers zu nutzen).
- Je nach örtlicher Situation müssen spezifische Rahmenbedingungen bezüglich der (störungsfreien) Bauzeiten, der Bauausführung und der verwendeten Materialien eingehalten werden (s. die allgemeinen Zusammenstellungen in DIETZ & WEBER 2000, FAIRON et al. 2002, REITER & ZAHN 2006, LfU Bayern 2008, LFULG 2017, MARNELL & PRESETNI 2010).
- Hangmöglichkeiten im Giebel von Dachböden sowie in engen Nischen / Spalten von Deckenbohlen (geeignete Spalten können zum Beispiel mittels im Abstand von 1-2 cm parallel verlaufenden Dachlatten geschaffen werden). Hangmöglichkeiten mit unterschiedlichen Temperatureigenschaften (besonnt / warm bis ausgeglichen). Vorhandene Hangmöglichkeiten und Duftmarken sollen möglichst erhalten und ausgedehnt werden. Die Spaltenbreite muss sich am ursprünglichen Versteck orientieren (Reiter & Zahn 2006:34).
- Öffnung des Zuganges: Schaffung von mehreren Zugangsmöglichkeiten, beispielsweise durch Fledermausluken (trichterförmige Lüftungsöffnung, die in die Dachschräge eingebaut wird, mit mindestens ca. 40 cm Breite und höchstens 7 cm, bei Gefahr des Taubenbesatzes 6 cm Höhe (siehe FAIRON et al. 2002).
- Weitere Optimierungsmöglichkeiten:
- Einbau von taubensicheren Durchflugmöglichkeiten für Fledermäuse (LfU Bayern 2008) in Dach- und / oder Giebelfenster oder Schleppgauben. Dadurch können verschlossene Dachböden zugänglich gemacht werden. Beispiele in LfU 2008: http://www.fledermaus-bayern.de/content/fldmcd/schutz_und_pflege_von_fledermaeusen/fledermausquartiere-gebaeuden-lfu-broschuere.pdf.
- Anbringen von zusätzlichen Hangplätzen (Schemazeichnungen des NABU Hessen): Fledermausbretter http://hessen.nabu.de/imperia/md/content/hessen/fledermaeuse/4.pdf.l
- Spalten als Giebelverkleidung http://hessen.nabu.de/imperia/md/content/hessen/fledermaeuse/3.pdf
- Es ist darauf zu achten, dass keine für Fledermäuse giftigen Holzschutzmittel verwendet werden. Bei allen Holzteilen, mit denen die Fledermäuse direkt in Kontakt kommen, ist auf chemischen Holzschutz zu verzichten.
- Fledermausverträgliche Holzschutzmittel: http://www.fledermausschutz.ch/DOWNLOAD/PDF/Holzschutzmittelliste.pdf.
- Alternativ können Heißluftverfahren, die alle Holzschädlinge abtöten, angewendet werden.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Das Quartier ist dauerhaft alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Die Maßnahme sollte nur nach vorheriger Suche nach potenziell vorhandenen Ausweichquartieren im räumlich-funktionalen Zusammenhang durchgeführt werden (ggf. Telemetrie erforderlich).
- Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei der Planung und Durchführung durch Art-Experten. Beratung durch erfahrene Fledermausexperten bei baulichen Veränderungen.
- Bauarbeiten sind bei Wochenstubenquartieren von Ende August (Auflösung der Wochenstube meist bereits abgeschlossen) bis Anfang April und bei Winterquartieren von Anfang Mai bis Ende Juli möglich. Renovierungen bei ganzjährig genutzten Quartieren sind im Einzelfall nach den Empfehlungen der örtlichen Experten zu planen, der günstigste Zeitpunkt ist nur über eine Einzelfallprüfung ermittelbar.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 1-5 Jahren (sofern ein bestehendes Quartier saniert wurde bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem bestehenden Quartier neu entsteht).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Im Grundsatz liegen positive Experteneinschätzungen vor (s.o.). Es sind jedoch Kenntnisdefizite zu den artspezifischen Ansprüchen vorhanden. Artbezogene Wirksamkeitsbelege sind im Einzelfall vorhanden (GRÜTZMACHER et al. 2003).
- Nach Angaben der Experten aus NRW gibt es bezüglich der Quartiernutzung dieser Art Kenntnisdefizite, da sehr wenige Gebäudequartiere in NRW bekannt sind. Die bislang bekannten Quartiere liegen überwiegend in direkter Nähe zu Waldrändern bzw. in Parkanlagen oder im Wald. Zudem werden die Quartiere dieser Art sehr konservativ genutzt und sehr selten gewechselt.
- Der Maßnahmentyp Sanierung wird in der Literatur als allgemeine Zielsetzung häufig benannt (z. B. BfN: https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/grosse-bartfledermaus-myotis-brandtii/erhaltungsmassnahmen.html - Abruf am 05.05.2020). Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen im Einzelfall vor (GRÜTZMACHER et al. 2003). Hinweise die den Maßnahmentyp infrage stellen, beziehen sich darauf, dass die Traditionsbindung der Fledermaus-Individuen nicht unterschätzt werden darf und der Maßnahmenerfolg insoweit ungewiss bleibt, wenn ein Quartier nicht spiegelbildlich zu den verloren gehenden Strukturen hinsichtlich der Hangplatzqualität und der Lage der Öffnungen für den Einflug hergestellt werden kann (GRÜTZMACHER et al. 2003). Die Maßnahme als solche wird aber nicht in Frage gestellt.
- Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt, sofern die genannten Rahmenbedingungen gewahrt werden können. Sind wesentliche Änderungen in der Quartierbeschaffenheit unvermeidbar, besteht dagegen eine geringe Erfolgswahrscheinlichkeit / Prognosesicherheit.
- Aufgrund der konservativen Quartiernutzung der Gebäudequartiere als Wochenstube durch die Große Bartfledermaus, wird die Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme trotz eines positiven Beleges in der Literatur (s. o.) lt. Experten in NRW als gering eingeschätzt.
- Die für eine hohe Prognosesicherheit erforderliche Randbedingung, dass die beeinträchtigten Quartierqualitäten annähernd eins zu eins wiederhergestellt werden, wird sich nur äußerst selten realisieren lassen. Sofern dies aber gewährleistet werden kann, kann die Maßnahme als besonders sinnvoll und insoweit auch als CEF-Maßnahme geeignet angesehen werden. Die Prognosesicherheit ist dann hoch.
- Aufgrund des geringen Kenntnisstandes bezüglich der Quartiernutzung bzw. der Quartierneuschaffung für die Große Bartfledermaus, sollte stets ein populationsbezogenes Monitoring stattfinden.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Ja
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit
Eignung: gering
3. Anlage von Spaltenquartieren an Jagdkanzeln und -hütten (FL2.4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Durch das Anbringen von Fledermausflachkästen bzw. durch die Schaffung von Spaltenquartieren an Jagdhütten und -kanzeln, Forsthäusern oder waldnah gelegenen Feldscheunen durch zusätzliche Brettverschalungen o.ä. geeignete Strukturen die als Versteckmöglichkeit für Fledermäuse geeignet sind, sollen Quartierverluste kurzfristig kompensiert werden und das Quartierpotenzial im Wald erhöht werden. Diese Maßnahme ist nur als Ersatz für im Wald wegfallende Einzel- und Paarungsquartie geeignet. Quartierverluste im Siedlungsbereich an / in Gebäuden insbesondere von Wochenstuben können mit dieser Maßnahme nicht kompensiert werden. Dieses gilt auch für den Fall, wenn sich das betroffene Gebäudequartier in unmittelbarer Waldrandlage oder im Wald selbst befindet.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Die Anbringung der Spaltenquartiere / Flachkästen soll an Jagdkanzeln / -hütten oder in ähnlicher Weise geeigneten Gebäuden / Strukturen die sich im Wald oder in unmittelbarer Waldrandnähe befinden erfolgen.
- Das Anbringen der Spaltenquartiere / Kästen soll mit unterschiedlicher Exposition (von schattig bis sonnig) und in unterschiedlichen Höhen (je nach Voraussetzung >3-4 m als Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Störungen) erfolgen.
- Die dauerhafte Sicherung des Maßnahmenstandorts muss ebenso wie eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen sichergestellt sein (s. Einführung zum Leitfaden).
- Eine Anbringung von Spaltenquartieren darf grundsätzlich nicht an mobilen Jagdkanzeln durchgeführt werden.
- Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).
- Da die Art als lichtempfindlich gilt (FÖA 2011, VOIGT et al. 2018:22), dürfen die Maßnahmenstandorte nicht durch Nähe zu Beleuchtungseinrichtungen (Straßenlaternen, Siedlung) beeinträchtigt sein.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren, soll jeder Maßnahmenstandort nach Möglichkeit mit unterschiedlichem Spaltenangebot ausgestattet werden.
- In der Regel handelt es sich hierbei um angepasste Einzelanfertigungen durch Holzverschalung oder angefertigte Flachkästen aus Holz, die entsprechend geeignete Quartierspalten bereitstellen können (vgl. LfU Bayern 2008:33ff - Bauanleitungen zu Fledermausholzkästen).
- Auf Flachkästen aus Holzbeton, die kommerziell vertrieben werden, soll nicht ausschließlich zurückgegriffen werden.
- In einer Pufferzone von 100 m um den Maßnahmenstandort muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.
- Orientierungswerte pro Quartierverlust: je Verlust eines Quartiers hat sich in der Praxis ein Ersatz durch 5-10 Fledermauskästen etabliert. Daher muss die Maßnahmenfläche ausreichend groß sein oder aus mehreren verteilten Einzelflächen im Aktionsraum der Kolonie bestehen. (Es gibt keine begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen die genannten Orientierungswerte (fachliche Einschätzung) unter dem Aspekt geringerer Lebensdauer und im Hinblick auf eine zeitlich verzögerte Annahme der Strukturen gegenüber natürlichen Baumhöhlen / Spaltenverstecken, die die unmittelbare Funktionalität einschränken könnten).
- Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren sind 10 Kästen / Spaltenquartiere pro Hektar in Anlehnung an die Empfehlungen zur Maßnahme „ Installation von Fledermauskästen“ zu empfehlen.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die Spaltenquartiere sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern). Flachkästen müssen mindestens alle 5 Jahre auf Funktionsfähigkeit geprüft werden (keine Reinigung notwendig).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Diese Maßnahme eignet sich nicht für die Kompensation von verloren gehenden Gebäudequartieren.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksam innerhalb von im Allgemeinen ≤2 Jahren (1-5 Jahre).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind nur teilweise bekannt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen aus NRW nicht vor, jedoch auch keine dem Maßnahmentyp widersprechenden Hinweise.
- Das Anbringen von Fledermausbrettern an Jagdkanzeln wird von Expertengremien allgemein empfohlen (z.B. http://www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/naturschutz/fledermaus/nistkaesten/ content.html, 27.07.2011).
- Ein wissenschaftlich begleitetes Projekt „Ersatzquartiere für Fledermäuse an Jagdkanzeln“ fand in Österreich statt (KFFÖ 2010, Projektinternetseite nicht mehr verfügbar, Hinweis in https://www.zobodat.at/pdf/Kopfueber_10_1_2009_0001-0012.pdf, Seite 6). Das Projekt ist abgeschlossen, erste wissenschaftliche Ergebnisse belegen eine Annahme der Spaltenquartiere durch Einzeltiere bereits nach wenigen Wochen / Monaten. Weitere Informationen sind aber nicht veröffentlicht.
- Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund als hoch eingeschätzt. Daher besteht eine gewisse Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme. Jedoch reichen die Belege nicht.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Ja
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit
Eignung: mittel
4. Sanierung von Winterquartieren (FL4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Winterquartiere können im Allgemeinen nicht neu geschaffen werden. Gehen Winterquartiere verloren, kann Ersatz geschaffen werden, indem vorhandene Strukturen (Keller, Stollen, Tunnel, Bunkeranlagen), die bislang nicht besiedelt sind, in Bezug auf die von der Art geforderten Quartiereigenschaften optimiert bzw. saniert werden (zum Beispiel durch Schaffung von Hangstrukturen, Verbesserung der klimatischen Eigenschaften des Quartierraumes). Weiterhin können vorhandene, als Winterquartier genutzte, Strukturen hinsichtlich ihrer Quartiereigenschaft optimiert werden, indem zum Beispiel vorhandene Störungen (Zugang für störende Menschen, Zugang für Fressfeinde) eliminiert werden. Vgl. die Spezialpublikationen (u.a. MITCHELL-JONES et al. 2007). Die Maßnahmen müssen ortspezifisch festgelegt werden und können nur rahmenhaft allgemein beschrieben werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Möglichst geringe Entfernung zum verlorengehenden Quartier.
- Die Maßnahme ist beschränkt auf sporadische Vorkommen von Einzeltieren und nur dann anzuwenden, wenn einzelne Quartiere von einzelnen Individuen verloren gehen. Traditionelle Dauerquartiere müssen stets als Einzelfall betrachtet werden.
- Hangmöglichkeiten mit unterschiedlichen Temperatur- und Hangeigenschaften (frostfrei, raue Decken, 2 cm breite Spalten oder Bohrlöcher).
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
- Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (fledermausgerechte Öffnungen, die Fressfeinden keinen Zutritt erlauben).
- Bei allen Sanierungen ist es sehr wichtig, dass vorhandene Ein- und Durchflugöffnungen erhalten bleiben, da neue Öffnungen meist nur zögerlich oder gar nicht angenommen werden.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Die Maßnahmen müssen ortspezifisch festgelegt, von Spezialisten begleitet und können nur rahmenhaft allgemein beschrieben werden.
- Die neuen Strukturen sollten möglichst den verloren gehenden 1:1 entsprechen, bzw. diesen soweit möglich in Größe, Gegebenheiten etc. ähneln.
- Vorrangig zu ergreifende Optimierungsmöglichkeiten (MITCHELL-JONES et al. 2007: 15 ff.):
- Sicherung der Zugänge vor unbefugtem Betreten
- Steuerung von Luftströmung und Temperatur
- Wiedereröffnung verschlossener unterirdischer Quartiere
- Anbringen von zusätzlichen Hangplätzen
- Je nach örtlicher Situation müssen spezifische Rahmenbedingungen eingehalten werden (s. die allgemeinen Zusammenstellungen in MITCHELL-JONES et al. 2007, DIETZ 2005, REITER & ZAHN 2006).
- Schwärmbereiche sowie An- und Abflugbereiche sollten frei von jeglichen Lichteinflüssen sein. Ggf. zusätzliche Abschirmung des Einflugbereichs vor Lichtimmissionen (z.B. durch Pflanzung von Bäumen oder Hecken
- Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Art, Umfang und sonstige Eigenschaften des neuen Wochenstubenquartiers müssen sich an den verloren gehenden Strukturen und Quartiereigenschaften orientieren.
- Wenn Quartiere im Wald:
- In einer Pufferzone von 100 m um das Quartier bzw. den Einflugbereich muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet werden oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden. Ggf. Abschirmung des Einflugbereichs vor Lichtimmissionen (z.B. durch Pflanzung von Bäumen oder Hecken).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Das Quartier ist dauerhaft alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Generell: Bauarbeiten sind bei Winterquartieren in der Regel von Mai bis Ende Juli möglich (u.U. sind Frühsommerschwärmphasen zu berücksichtigen). Renovierungen bei ganzjährig genutzten Quartieren sind im Einzelfall nach den Empfehlungen der örtlichen Experten zu planen, der günstigste Zeitpunkt ist meistens nur über eine Einzelfallprüfung ermittelbar.
- Es ist stets zu beachten, dass meist auch weitere Arten in unterirdischen Winterquartieren betroffen sind, die möglicherweise andere mikroklimatische Bedingungen präferieren und anderen phänologischen Aktivitätsverläufen folgen.
- Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei der Planung und Durchführung durch Art-Experten. Beratung durch erfahrene Fledermausexperten ist v.a. bei baulichen Veränderungen erforderlich.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 1-5 Jahren (sofern ein bestehendes Quartier saniert wurde bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem bestehenden Quartier neu entsteht).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Es sind Kenntnisdefizite zu den artspezifischen Ansprüchen vorhanden
- Artbezogene Wirksamkeitsbelege sind nicht vorhanden.
- Der Maßnahmentyp Sanierung wird naturschutzfachlich als allgemeine Zielsetzung häufig benannt (z. B. Erhaltung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren (BfN: https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/grosse-bartfledermaus-myotis-brandtii/erhaltungsmassnahmen.html, Abruf am 05.05.2020; v.a. Einrichtung von einbruchsicheren Verschlüssen bzw. Fledermausgittern, Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Besucherlenkung, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen aber nicht vor.
- Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt. Sind wesentliche Änderungen in der Quartierbeschaffenheit unvermeidbar, besteht allerdings eine geringe Erfolgswahrscheinlichkeit. Nach Erfahrungen der Experten aus NRW ist die Umzugswahrscheinlichkeit in neue Winterquartiere bei dieser Art eher gering.
- Die speziellen Anforderungen und die Wissenslücken bezüglich der Artökologie im Detail verursachen Unsicherheiten. Die für eine hohe Prognosesicherheit erforderliche Randbedingung, dass die beeinträchtigten Quartierqualitäten annähernd eins zu eins wiederhergestellt werden, wird sich nur äußerst selten realisieren lassen. Sofern dies aber gewährleistet werden kann oder andere notwendige Maßnahmen (Sicherung des Zuganges) unternommen werden, kann die Maßnahme als besonders sinnvoll und insoweit als FCS-Maßnahme geeignet angesehen werden).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit
Eignung: mittel
5. Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Bartfledermäuse erschließen sich den Raum vorrangig entlang von Leitstrukturen, welche von Hecken, Alleen, Waldrändern und anderen Vegetationselementen gebildet werden (ARBEITSGEMEINSCHAFT QUERUNGSHILFEN 2003; DENSE & RAHMEL 2002, DIETZ et al. 2016:230). Entsprechend kann durch Pflanzung von Hecken / Gehölzen der Zugang der Fledermäuse zu vorhandenen oder zusätzlichen Jagdhabitaten erschlossen werden. Durch das Schließen von größeren Lücken in Heckensystemen wird ein vergleichbarer Effekt erzielt. Eine besondere Attraktivität für Bartfledermäuse haben hierbei Gehölzstrukturen in Gewässernähe, wie z.B. Galeriewälder an Fließgewässern oder Gehölzbestände am Uferbereich von Seen und Teichen sowie Auwaldbereiche, die häufig von Bartfledermäusen als Jagdhabitat genutzt werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Als verbindendes Element zwischen Standort der Wochenstubenkolonie und günstigen (potenziellen oder nachgewiesenen) Jagdhabitaten.
- Der Fokus dieser Maßnahme liegt auf der Schaffung von Gewässer begleitenden Strukturen (Galeriewälder), welche sowohl als Leitstrukturen, als auch als Jagdhabitate genutzt werden können, wenn diese fehlen.
- Ergibt sich aus Telemetrie- oder Detektoruntersuchungen, dass die Flugwegeverbindungen eine unterschiedliche Funktion / Bedeutung haben, muss dies Berücksichtigung finden.
- Der Maßnahmenstandort darf keine nächtliche Beleuchtung aufweisen. Hierbei kann Dunkelheit auch als Lenkmaßnahme gezielt eingesetzt werden.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur vorhanden. Für jeweils eine(n) Flugweg / verloren gehende Struktur muss ein(e) neue(r) im Umfeld der Kolonie / Wochenstube als Leitstruktur und Jagdhabitat entwickelt werden. Ein räumlich-funktionaler Zusammenhang ist aufgrund der relativ geringen Aktionsräume bis max. 2 km möglich.
- Ergibt sich aus Telemetrie- oder Detektoruntersuchungen, dass die Flugwegeverbindungen eine unterschiedliche Funktion / Bedeutung haben, muss dies Berücksichtigung finden.
- Für jeweils einen Flugweg / verloren gehende Struktur muss eine neue entsprechend entwickelt werden.
- Empfehlungen für die Maßnahmenkonzeption (u.a. BERTHE 2010, NACHTaktiv / SWILD 2008, TOFFOLI 2016):
- Pflanzung von ein-, besser zweizügigen Baumhecken. Baumpflanzungen im Abstand von 7 (-10) m in der Reihe. Gepflanzt werden ausreichend stark vorgezogene Hecken-/ Strauch-Pflanzen, ggf. auch Hochstämme, damit die Verbund- und Nahrungsfunktionen sich zeitnah entfalten.
- Um den Insektenreichtum zu fördern werden fruktifizierende Gehölze mit einem Anteil von 10 - 30% gepflanzt. Verwendung von ausschließlich heimischen (insektenreichen) Strauch- und Baumarten (Artenzusammenstellung z.B. in DIETZ & KRANNICH 2019:153)
- Um den Insektenreichtum zu erhöhen und eine Gefährdung der Heckenpflanzung durch die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen zu unterbinden, ist ein Kraut- oder Staudenstreifen mit ≥ 3 m Breite vorzusehen, der nicht gedüngt oder gespritzt und alle 1-2 Jahre gemäht wird.
- Fachliche Einschätzung: Eine Wirksamkeit dieser Maßnahme wird bei einer Gehölzhöhe von 2-3 m erreicht sein.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Gehölzpflege alle 10-15 Jahre (Erhaltung der geschlossenen Struktur) durch begrenzte Pflegeeingriffe (Einzelbaumpflege, s. u.).
- Die Pflege ist abschnittsweise durchzuführen, niemals im Gesamten. Die Abschnitte sollten maximal 20 m Länge umfassen, wobei nicht mehr als 20 % der Hecke im Laufe von mehreren Jahren geschnitten werden dürfen (Zeitraum ist abhängig vom Zuwachs).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Um die Pflanzung dauerhaft zu machen, sollten die geplanten Heckenstandorte mit der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden. Insbesondere sind breitere Zufahrten (>10 m) im Hinblick auf die Artanforderungen abzustimmen.
- Umfangreiche Pflegeeingriffe (zum Beispiel „auf den Stock setzen“) können auf größerer Länge nur durchgeführt werden, wenn die Individuen nicht präsent sind (Winter) bzw. sofern Ersatzstrukturen die Verbindungsfunktion auch während der Pflege bzw. des Wiederanwachsens aufrechterhalten können.
- Je nach Standortbedingungen (Nährstoff- und Wasserversorgung) ist das Pflanzgut im Einzelfall auszuwählen und es sind schnellwüchsige Arten zu bevorzugen, deren Pflanzung relativ dicht durchzuführen ist, um somit eine Leitstruktur für Fledermäuse zeitnah entwickeln zu können.
- Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahme ist - je nach Standort - kurz- bis mittelfristig (1-5 Jahre) umsetzbar.
- Die Gehölzpflanzungen müssen eine Höhe von mindestens 2-3 m haben, um funktional wirksam zu sein (Nachweise Struktur gebundener Fledermausarten an 2-3 m hohen neuen Heckenstrukturen im Zuge wissenschaftlicher Nachkontrollen an der A 17 bei Dresden; NACHTaktiv / SWILD 2008).
- Schnellwachsende Gehölze (z.B. Weiden) an gut wasserversorgten Standorten sorgen kurzfristig für eine dichte und ausreichend hohe Leitstruktur.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen sind unter günstigen Bedingungen kurzfristig entwickelbar.
- Die Habitatansprüche der Art sind (insoweit) vergleichsweise gut bekannt.
- Wissenschaftliche Belege existieren nicht. Die Plausibilität der Maßnahme wird aber als hoch eingestuft, zumal eine direkte Kausalbeziehung zwischen Nutzung durch die Fledermausart und Maßnahme herstellbar ist. (Insoweit wäre ggf. auch der Maßnahmenerfolg durch ein maßnahmenbezogenes Monitoring eindeutig feststellbar).
- KYHERÖINEN et al 2019:40 und BfN (https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/grosse-bartfledermaus-myotis-brandtii/erhaltungsmassnahmen.html, Abruf am 05.05.2020) empfehlen diesen Maßnahmentyp.
- Aufgrund der bekannten Ökologie dieser Art und der Anpassung an linienhafte und gewässernahe Strukturen, besitzt diese Maßnahme eine hohe Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
6. Entwicklung von Feuchtwald und Anlage / Optimierung von Gewässern (W8.1, W6.1, W2.1, G1, G4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Optimierung von Jagdhabitaten zwecks Erhöhung des Nahrungsangebotes an Insekten (ENTWISTLE et al. 2001: 29, RICHARZ 1997: 298, 299) durch waldbauliche Maßnahmen (Schaffung von Feuchtwäldern) sowie durch Schaffung von feuchten Kleinstrukturen / Gewässern:
- Entwicklung von feuchtem Laubwald, insbesondere im Verbund mit Gewässern (W8.1)
- Auflichten von dichten Beständen (W2.1)
- Anlage / Optimierung von Stillgewässern (G1)
- Stabilisierung des Grundwasserstandes / Wiedervernässung (G4.4).
Als Kernmaßnahme wird von den meisten Autoren zur Förderung der Großen Bartfledermaus die Entwicklung feuchter Habitate, die Anlage von Gewässern oder die Renaturierung Bestehender empfohlen (ENTWISTLE et al. 2001: 29, RICHARTZ
1997: 297 f.). Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Nahrungshabitate zu ersetzen. Hinweis: Wegen der Flexibilität der Art bezüglich der Nahrungshabitate sind diese nur in Ausnahmefällen bestandslimitierend. Die Maßnahme sollte in der Regel in Kombination mit Maßnahme 7 unternommen werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Maßnahmenflächen (Waldflächen) sollten >1 ha sein. Als Maßnahmenstandort eignen sich vorrangig geschlossene Wälder bzw. Waldinseln ab einer Größe von > 3-5 ha (zum Ausschluss von Außeneinflüssen, z.B. bei der Regelung der Wasserstände).
- Je nach Maßnahme besteht eine Abhängigkeit zum Beispiel von der Wasserverfügbarkeit. Die Gewässer dürfen während der sommerlichen Anwesenheit der Fledermäuse nicht vollständig austrocknen
- Feuchtwaldflächen und Gewässer sollen innerhalb des Aktionsraumes der lokalen Population (Kolonie) liegen.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Vor dem Hintergrund, dass die Art als empfindlich gegenüber Barrieren und gegenüber Kollisionen gilt, sollten Nahrungshabitate und Quartierhabitate zueinander räumlich zugeordnet sein und nicht durch Barrieren bzw. Kollision verursachende Infrastruktur, wie zum Beispiel eine breite Straße, zerschnitten sein.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur.
- Aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung von Nahrungshabitaten entspricht der Maßnahmenbedarf auch bei Betroffenheit von Jagdgebieten mehrerer Individuen der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche.
- Bewirtschaftung des Waldes als Mosaik aus verschiedenen Entwicklungsstufen, Altersklassen, Baumarten und Sonderbiotopen:
- Erhöhung des Anteils sehr alter Eichen und Buchen (z.B. durch Schaffung nutzungsfreier Waldbestände / Einzelbäume oder Heraufsetzung des Endnutzungsalters (Buchen ≥ 180 Jahre, Eichen ≥ 250 Jahre).
- Belassen von älteren Bäumen und Totholz im Bestand, insbesondere von Biotopbäumen mit Spaltenquartieren/Rindenquartieren.
- Einzelbaumentnahmen, punktuelle Auflichtungen. Ziel ist ein Wechsel aus lückigen bis dichteren Beständen. Schaffung von strauch- und baumfreien Bereichen innerhalb des Bestandes (10%) zur Erhöhung der Strukturvielfalt sowie zur Schaffung zusätzlicher horizontaler und vertikaler Grenzlinien.
- Möglichst Anreicherung mit zusätzlichen Gewässern (LINTON 2011): Schaffung von (mindestens temporären) Kleinstwasserflächen mit Ufervegetation, je nach Örtlichkeit 1,5 m - 5 m breit in vorzugsweise linearer Erstreckung (Mulden, Rinnen, „Pfützen“) oder Komplexe aus mehreren Kleingewässern / Teichen (flächenhaft größer, 150 -
- 1500m2). Optimierung von Gewässern (Wiedereinstau ungenutzter bzw „vernachlässigter“ Waldteiche) in Wäldern, Vergrößerung der Flachwasserzonen
- Ggf. Regelung (Verringerung) des Fischbesatzes, da hoher Fischbesatz zu reduzierter Insektendichte führt.
- Steuerung der Wasserversorgung in Feuchtwäldern und Gewässern (Verschließen von Entwässerungsgräben, Einstau).
- Als besonders günstig gelten Gebiete (hervorragender Erhaltungszustand entsprechend ABC Bewertung des LANUV 2010), welche >5 Gewässer > 1 ha oder 1 Gewässer >10 ha und zusätzlich ein langsam fließendes, insektenreiches Fließgewässer aufweisen.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein
- Nach Bedarf: Freischneiden der Gewässer.
- Sicherung der (Mindest-)Wasserversorgung der Gewässer in trockenen Sommern.
- Überwachung des Fischbesatzes.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Die Maßnahme sollte in der Regel in Kombination mit Maßnahme 7 unternommen werden.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Wirksamkeit tritt - je nach Maßnahmentyp - kurz-, mittel- oder langfristig ein. Eine unmittelbare kausale Beziehung zwischen Maßnahme und Auswirkung auf die Fledermäuse ist bei einigen Maßnahmen nicht ohne weiteres herstellbar
- Mittelfristig: Entwicklung von feuchtem Laubwald, insbesondere im Verbund mit Gewässern (W8.1)
- Kurzfristig: Auflichten von dichten Beständen (W2.1); die entsprechenden Habitate werden durch die Auflichtung erst bejagbar. Allzu dichte (Jung-)Bestände werden dagegen nicht bejagt (u.a. KLENKE et al. 2004).
- Kurzfristig: Anlage / Optimierung von Stillgewässern (G1); die Zahl / Dichte an Insekten erhöht sich schon nach wenigen Wochen spürbar. Neue Stillgewässer werden von Fledermäusen dementsprechend auch bereits nach kurzer Zeit aufgesucht und bejagt.
- Mittelfristig: Stabilisierung des Grundwasserstandes / Wiedervernässung (G4.4).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurz- bis mittelfristig bereit, z.T. ist der notwendige Zeitraum nicht genau vorhersagbar.
- Es sind Kenntnisdefizite zu den artspezifischen Ansprüchen vorhanden.
- Eine unmittelbare kausale Beziehung zwischen Maßnahme und Auswirkung auf die Große Bartfledermaus ist nicht ohne weiteres herstellbar. Die Maßnahmen werden jedoch zum Schutz der Fledermäuse allgemein und der Großen Bartfledermaus speziell empfohlen (vgl. LINTON 2011 und LEITL 2013 für die Gewässerentwicklung, Waldentwicklung in ASCHOFF 2006, DIETZ 2012, ENTWISTLE et al. 2001: 29, KYHERÖINEN et al. 2019, RICHARTZ 1997: 297 f.). Sie sind auch Bestandteil aktueller Schutzkonzepte z.B. des LfU Bayern: https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/steckbrief/zeige?stbname=Myotis+brandtii, 20.6.2020). Äußerungen, die gegen die Maßnahme als Schutzmaßnahme für die Große Bartfledermaus sprechen würden sind nicht bekannt.
- Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Die vorgeschlagenen Maßnahmen gelten generell als günstig für Waldfledermäuse. Es liegen positive Experteneinschätzungen vor. Lt. Expertenworkshop (2012) hat die Umwandlung von Nadel- in Feuchtwälder auf Vorkommen der Art positiv gewirkt.
- Einige Maßnahmen sind in der Durchführung kritisch und benötigen deswegen ein maßnahmenbezogenes Monitoring (v.a. Maßnahmen zur Steuerung der Wasserversorgung und zur Steuerung des Fischbesatzes).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig, mittelfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit
Eignung: hoch (als FCS-Maßnahme oder in Kombination mit kurzfristig wirksamen CEF-Maßnahmen)
7. Entwicklung / Förderung von Baumquartieren (W1.1/W1.4/W5.3, W5.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Entwicklung / Förderung von Höhlenbäumen durch:
- Nutzungsverzicht / waldbauliche Maßnahmen (Nutzungsverzicht ausgewählter Einzelbäume (W1.1/W5.3))
- Erhöhung des Erntealters von Waldbeständen (W1.4)
- Aktive Förderung von Totholz (z.B. Ringeln von Bäumen, Kronenabschuss) (W5.2).
Die Maßnahme dient dazu, Quartierhabitate im räumlichen Zusammenhang an anderer Stelle zu fördern und zu entwickeln.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Die Maßnahme ist in Kombination mit Maßnahme 6 und/oder mit Maßnahme 1 (Schaffung von Quartier- und Jagdhabitaten) umzusetzen.
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Waldbestand mit entsprechender Eignung und hohem Aufwertungsbedarf bzw. -potenzial aus naturschutzfachlicher Sicht.
- Als besonders günstig (Ausgangsbestand / Sollzustand) sind alte Laub (Misch)-Altholzbestände, mit ausgeprägter Strauchschicht anzusehen.
- Als Maßnahmenstandort eignen sich vorrangig geschlossene Wälder bzw. Waldinseln ab einer Größe von mind. 3-5 ha.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Der Maßnahmenbedarf entspricht der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche. Werden die Ersatzhabitate für die Fledermäuse nicht durch zusätzliche Habitate, sondern durch Aufwertung geschaffen, muss dies durch Flächenaufschläge berücksichtigt werden.
- Alle Maßnahmen zur Förderung der Bruthabitate der Spechtarten Großer Buntspecht, Mittelspecht, Grau- und Grünspecht.
- Die Maßnahmen / Maßnahmenflächen sind geeignet, wenn sie folgende Umsetzung auf denselben Flächen oder eng räumlich benachbart erlauben:
- Nutzungsverzicht ausgewählter Einzelbäume (insbesondere vorgeschädigter Bäume, z.B. durch Blitzschlag auf Kuppen, durch Wind- und Schneebruch), ab BHD >40cm, 10 Bäume / ha.
- Erhöhung des Erntealters von Waldbeständen: ≥ 180 Jahre für Buchen-, ≥ 250 Jahre für Eichen (ausnahmsweise und je nach vorheriger örtlicher Feststellung sind auch Nadelbäume geeignet: ≥ 120 Jahre Fichte).
- Strukturierung der oberen Baumschicht: Bei vollständig geschlossenem Kronendach kann zur Förderung besonnter Flächen eine geringe Auflichtung durchgeführt werden (Zielwerte Laubwald: Deckungsgrad 80-90 %, Mischwald: Deckungsgrad 60-80 %, in Anlehnung an GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1991 S. 1215).
- Evtl. zusätzlich Förderung von Totholz (z.B. Ringeln von Bäumen, Kronenabschuss) bzw. Nutzungsverzicht.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein
- Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume / Bäume an denen Kästen angebracht werden).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
- Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Kurzfristig / unbekannt: Nutzungsaufgabe (speziell: ausgewählte Einzelbäume, insbesondere vorgeschädigter Bäume, z.B. durch Blitzschlag auf Kuppen, durch Wind- und Schneebruch), Nutzungsaufgabe und/oder Förderung von Totholz (W1.1/W5.3)
- Kurzfristig / unbekannt: Erhöhung des Erntealters von Waldbeständen (W1.4)
- Langfristig/ unbekannt: Aktive Förderung von Totholz (Ringeln von Bäumen, Kronenabschuss) (W5.2).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen sind z.T. kurz- bis mittelfristig entwickelbar, z.T. ist die Veränderung (Zunahme der Habitatqualität und -menge) eher mittel- bis langfristig zu erwarten.
- Die Habitatansprüche der Art sind ausreichend bekannt (Lücken vorhanden).
- Die Zielhabitate entsprechen den Anforderungen der Art in besonderer Weise. Obwohl keine wissenschaftlichen Nachweise i.e. Sinn vorliegen, wird die Plausibilität der Maßnahmen mehrheitlich als hoch eingestuft. Die Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen in der Literatur (u.a. RICHARZ 1997: 299; MESCHEDE & HELLER 2000 sowie artbezogen den Handlungsempfehlungen nach BfN, https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/grosse-bartfledermaus-myotis-brandtii/erhaltungsmassnahmen.html, Abruf am 05.05.2020).
- Maßnahmen, deren Wirksamkeit aus den dargestellten Gründen als mittel-, langfristig oder unbekannt beurteilt wurden, sollten im Regelfall nicht als CEF-Maßnahmen Anwendung finden, sind aber als FCS-Maßnahmen geeignet.
- Aufgrund defizitärer Wirksamkeitsbelege in der Literatur und der genannten Unsicherheiten bezüglich der Zeiträume in denen sich die Wirksamkeit entfaltet, wird bei Anwendung als CEF-Maßnahmen in bestimmten Fällen ein Monitoring für notwendig erachtet.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch (als FCS-Maßnahme oder in Kombination mit kurzfristig wirksamen CEF-Maßnahmen)
8. Fazit
Für die Große Bartfledermaus stehen keine kurzfristig wirksamen Maßnahmentypen zur Neuschaffung von Siedlungs- oder Baumquartieren zur Verfügung; Sanierungsmaßnahmen dagegen können kurzfristig wirksam sein. Das Habitatpotenzial kann mittelfristig wirksam durch Waldmaßnahmen verbessert werden.
Angaben zu Priorisierung:
Aufgrund der engen Bindung an Leitstrukturen entlang der Flugrouten hat die Anlage von Gehölzen eine hohe Priorität.