Große Bartfledermaus  (Myotis brandtii (Eversm.,1845))

(Syn.: Bartfledermaus)

EU-Code: 1320

Artenschutzmaßnahmen

  1. Installation von Fledermauskästen (FL2.1, W1.4)
  2. Erweiterung des Quartierangebotes im Siedlungsbereich (FL1)
  3. Anlage von Spaltenquartieren an Jagdkanzeln und –hütten (FL2.4)
  4. Sanierung von Winterquartieren (FL4)
  5. Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)
  6. Strukturanreicherung von Wäldern (W8.1, W6.1, W2.1, W1.1/W5.2/W5.3, W4, G1)
  7. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Installation von Fledermauskästen (FL2.1, W1.4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Durch das Ausbringen von Fledermauskästen / Flachkästen in Waldlebensräumen sollen Quartierverluste kurzfristig kompensiert werden. Die Maßnahme ist nur als Kompensation von verlorengehenden Baumquartieren geeignet, nicht jedoch für verlorengegangene Gebäudequartiere. Fledermauskästen eignen sich als Zwischenquartier / Männchenquartier (LANUV 2012, TAAKE & HILDENHAGEN 1989); Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen sind in NRW bislang nicht belegt. Da Zwischenquartiere für die Art im Allgemeinen ausreichend zur Verfügung stehen, ist die Einrichtung von Kastenrevieren für die Große Bartfledermaus nur ausnahmsweise sinnvoll.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Für die Maßnahmendurchführung wird ein Wald ausgewählt, der ausreichend Entwicklungspotenzial hat, um mittel- bis langfristig auch Qualitäten als Quartierwald mit dem entsprechenden natürlichen Höhlenpotenzial zu entwickeln.
  • Lage im Wald bzw. am Waldrand, möglichst in Gewässernähe und / oder über Leitstrukturen (Hecken) an diese Lebensräume angebunden (TAAKE 1984, DIETZ et al. 2007).
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Die Ausbringung der Kästen soll in Gruppen zu je 10 Stk. in den ausgesuchten Parzellen erfolgen. Jede Kastengruppe soll mehrere Modelle beinhalten (s.u.).
  • Das Anbringen der Kästen soll in unterschiedlichen Höhen (>3–4 m als Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Störungen) und mit unterschiedlicher Exposition (von schattig bis sonnig, am Bestandsrand / im Bestand) erfolgen.
  • Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Als Zwischenquartier werden sowohl Rundkästen (z.B. Rundkasten 2F von Schwegler, TAAKE & HILDENHAGEN 1989), als auch Flachkästen oder Brettverschalungen an Forsthütten und Feldscheunen oder Jagdkanzeln (s. Maßnahme Anlage von Spaltenquartieren an Jagdkanzeln und -hütten) angenommen.
  • Auf Grundlage der Erfahrung der Experten aus NRW präferiert diese Art Spaltenquartiere. Somit ist die Anbringung von Flachkästen empfehlenswert.
  • Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren sind 15 Kästen pro Hektar gruppenweise auf den geeigneten Flächen anzubringen.
  • Kasten tragende Bäume sind zu markieren und dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen (15 Bäume pro Hektar). (Nach der ABC-Bewertung gilt ein dauerhaftes Quartierangebot mit >10 Quartieren / ha als sehr günstig; zur mittelfristigen Sicherung eines Quartierverbunds halten BERG & WACHLIN (2011) mittelfristig mindestens 25 alte Bäume bzw. Höhlenbäume pro Hektar Wald für erforderlich).
  • In einer Pufferzone von 100 m um den Kastenstandort muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet werden oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.
  • Orientierungswerte pro Quartierverlust: je Verlust eines Quartiers hat sich in der Praxis ein Ersatz durch 5-10 Fledermauskästen etabliert. Daher muss die Maßnahmenfläche ausreichend groß sein oder aus mehreren verteilten Einzelflächen im Aktionsraum der Kolonie bestehen. (Es gibt keine begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen die genannten Orientierungswerte (fachliche Einschätzung) unter dem Aspekt geringerer Lebensdauer und – thermischer und im Hinblick auf Parasitenbefall – eingeschränkter Funktionalität gegenüber natürlichen Baumhöhlen).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume / Bäume an denen Kästen angebracht werden).
  • Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern). Flachkästen müssen mindestens alle 5 Jahre auf Funktionsfähigkeit geprüft werden (keine Reinigung notwendig).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Zur kurzfristigen Kompensation sind Fledermauskästen vor allem in älteren, aber baumhöhlenarmen Wäldern auszubringen, wobei die langfristige Sicherung von Quartieren über den Nutzungsverzicht von Höhlenbäumen im Umkreis von 100 m um den Kastenstandort anzustreben ist (z.B. durch die Schaffung von Altholzinseln).
  • Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.
  • Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
  • Die langfristige Sicherung von Baumquartieren erfolgt parallel über den Nutzungsverzicht von Höhlenbäumen im Umkreis von 100 m um den Kastenstandort (z.B. durch die Schaffung von Altholzinseln).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksam innerhalb von im Allgemeinen ?1-5 Jahre.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Fledermauskästen eignen sich als Ersatz für Zwischenquartiere / Männchenquartiere (www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de 2010, TAAKE & HILDENHAGEN 1989); Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen sind in NRW nicht bekannt.
  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind noch lückenhaft. Die Nutzung von Kästen als Zwischenquartier ist dokumentiert (Nachweise der Nutzung als Wochenstubenquartier liegen nicht vor). Da Zwischenquartiere für die Art im Allgemeinen ausreichend zur Verfügung stehen, ist die Einrichtung von Kastenrevieren für die Große Bartfledermaus nur ausnahmsweise sinnvoll.
  • Nach MESCHEDE & HELLER (2000, F&E-Vorhaben des BfN: „Untersuchungen und Empfehlungen zur Erhaltung der Fledermäuse in Wäldern“) ist der Einsatz von Nistkästen nicht geeignet, um langfristig den Mangel an natürlichen Höhlen auszugleichen. (Ebenso: BRINKMANN et al. 2008).
  • Vor diesem Hintergrund wird die Maßnahme – soweit überhaupt eine zusätzliche Bereitstellung von Zwischenquartieren im Wald erforderlich erscheint – hier in der Form vorgeschlagen, dass zumindest der den Kasten tragende Baum – besser noch ein entsprechender Waldbestand – dauerhaft aus der Nutzung genommen wird. In der Regel sollte die Maßnahme eingebettet sein in eine Maßnahme: Nutzungsaufgabe von Bäumen / Waldbereichen.
  • Im Grundsatz liegen positive Experteneinschätzungen (in Bezug auf den Einsatz als Zwischenquartier) vor. Es sind jedoch Erkenntnisdefizite zu den artspezifischen Ansprüchen vorhanden. Wirksamkeitsbelege sind nicht vorhanden.
  • Da sich die Wochenstuben der Großen Bartfledermaus meist an Gebäuden innerhalb von Spalten oder geräumigen Dachböden befinden und nur selten Einzelquartiere im Wald nachgewiesen sind, besitzt diese Maßnahme nur bei verloren gehenden Einzelquartieren / Baumquartieren eine mittlere Eignung als CEF-Maßnahme.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel

2. Erweiterung des Quartierangebotes im Siedlungsbereich (FL1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Durch Neuschaffung von quartiergeeigneten Strukturen im Siedlungsbereich sollen Quartierverluste kompensiert werden (diese Maßnahme gilt nur für den Fall, dass bestehende Quartiere im Siedlungsbereich, beispielsweise auf Dachböden oder sonstige Spaltenquartiere verloren gehen).Möglichkeiten Gebäudestrukturen zu erhalten sind bei DIETZ & WEBER (2000) und REITER & ZAHN (2006) dargestellt. Die Maßnahmen müssen ortspezifisch festgelegt werden und können nicht allgemein beschrieben werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Der Fokus zur Schaffung neuer Quartiere soll in der Anlage von Quartiermöglichkeiten / Spaltenquartieren an Gebäuden liegen, die sich in direkter Waldnähe (z.B. Dorfrand in Waldnähe) oder im Wald (z.B. Forsthäuser, Jagdhütten) befinden. Gebäudequartiere liegen meist nahe an Waldrändern oder sind über Leitstrukturen (z. B. Baumreihen) an Wälder angebunden (DIETZ et al. 2007, SACHANOWICZ & RUCZYNSKI 2001). Austauschbeziehungen mit benachbarten Baumquartieren werden von DENSE & RAHMEL (2002) genannt.
  • Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (fledermausgerechte Öffnungen, die anderen konkurrierenden Arten keinen Zutritt erlauben). Bei allen Arbeiten an Gebäuden ist es sehr wichtig, dass vorhandene Ein- und Durchflugöffnungen erhalten bleiben, da neue Öffnungen meist nur zögerlich oder gar nicht angenommen werden.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Hangmöglichkeiten im Giebel von Dachböden sowie in engen Nischen / Spalten von Deckenbohlen (geeignete Spalten können zum Beispiel mittels im Abstand von 1-2 cm parallel verlaufenden Dachlatten geschaffen werden).
  • Hangmöglichkeiten mit unterschiedlichen Temperatureigenschaften (besonnt / warm bis ausgeglichen).
  • Je nach örtlicher Situation müssen spezifische Rahmenbedingungen eingehalten werden (s. die allgemeinen Zusammenstellungen in DIETZ & WEBER 2000, REITER & ZAHN 2006, LfU Bayern 2008).
  • Generell: Bauarbeiten sind bei Wochenstubenquartieren von Ende August (Auflösung der Wochenstube meist bereits abgeschlossen) bis Anfang April und bei Winterquartieren von Anfang Mai bis Ende Juli möglich. Renovierungen bei ganzjährig genutzten Quartieren sind im Einzelfall nach den Empfehlungen der örtlichen Experten zu planen, der günstigste Zeitpunkt ist nur über eine Einzelfallprüfung ermittelbar.
  • Weitere Optimierungsmöglichkeiten:
  • Einbau von taubensicheren Durchflugmöglichkeiten für Fledermäuse (LfU Bayern 2008) in Dach- und / oder Giebelfenster oder Schleppgauben. Dadurch können verschlossene Dachböden zugänglich gemacht werden. Beispiele in LfU 2008: http://www.fledermaus-bayern.de/content/fldmcd/schutz_und_pflege_von_fledermaeusen/fledermausquartiere-gebaeuden-lfu-broschuere.pdf.
  • Anbringen von zusätzlichen Hangplätzen (Schemazeichnungen des NABU Hessen): Fledermausbretter http://hessen.nabu.de/imperia/md/content/hessen/fledermaeuse/4.pdf.l
  • Spalten als Giebelverkleidung http://hessen.nabu.de/imperia/md/content/hessen/fledermaeuse/3.pdf
  • Es ist darauf zu achten, dass keine für Fledermäuse giftigen Holzschutzmittel verwendet werden. Bei allen Holzteilen, mit denen die Fledermäuse direkt in Kontakt kommen, ist auf chemischen Holzschutz zu verzichten.
  • Fledermausverträgliche Holzschutzmittel: http://www.fledermausschutz.ch/DOWNLOAD/PDF/Holzschutzmittelliste.pdf.
  • Alternativ können Heißluftverfahren, die alle Holzschädlinge abtöten, angewendet werden.
  • Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Art, Umfang und sonstige Eigenschaften des neuen Wochenstubenquartiers müssen sich an den verloren gehenden Strukturen und Quartiereigenschaften orientieren. (Es wird empfohlen, von den Fledermäusen genutzte Strukturen aus dem verloren gehenden Quartier auszubauen und für die Neugestaltung des neuen Quartiers zu nutzen).
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • In einer Pufferzone von 100 m um das Quartier muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Das Quartier ist dauerhaft alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei der Planung und Durchführung durch Art-Experten. Beratung durch erfahrene Fledermausexperten bei baulichen Veränderungen.
  • Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 1-5 Jahren (sofern ein bestehendes Quartier saniert wurde bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem bestehenden Quartier neu entsteht).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Im Grundsatz liegen positive Experteneinschätzungen vor (s.o.). Es sind jedoch Kenntnisdefizite zu den artspezifischen Ansprüchen vorhanden. Artbezogene Wirksamkeitsbelege sind im Einzelfall vorhanden (GRÜTZMACHER et al. 2003). Nach Angaben der Experten aus NRW gibt es bezüglich der Quartiernutzung dieser Art Kenntnisdefizite, da sehr wenige Gebäudequartiere in NRW bekannt sind. Die bislang bekannten Quartiere liegen überwiegend in direkter Nähe zu Waldrändern bzw. in Parkanlagen oder im Wald. Zudem werden die Quartiere dieser Art sehr konservativ genutzt und sehr selten gewechselt.
  • Der Maßnahmentyp Sanierung wird in der Literatur als allgemeine Zielsetzung häufig benannt (z. B. NLWKN 2010, Internetquellen s.u.). Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen im Einzelfall vor (GRÜTZMACHER et al. 2003). Hinweise die den Maßnahmentyp infrage stellen, beziehen sich darauf, dass die Traditionsbindung der Fledermaus-Individuen nicht unterschätzt werden darf und der Maßnahmenerfolg insoweit ungewiss bleibt, wenn ein Quartier nicht spiegelbildlich zu den verloren gehenden Strukturen hinsichtlich der Hangplatzqualität und der Lage der Öffnungen für den Einflug hergestellt werden kann (GRÜTZMACHER et al. 2003). Die Maßnahme als solche wird aber nicht in Frage gestellt.
  • Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt, sofern die genannten Rahmenbedingungen gewahrt werden können. Sind wesentliche Änderungen in der Quartierbeschaffenheit unvermeidbar, besteht dagegen eine geringe Erfolgswahrscheinlichkeit / Prognosesicherheit.
  • Aufgrund der konservativen Quartiernutzung der Gebäudequartiere als Wochenstube durch die Große Bartfledermaus, wird die Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme trotz eines positiven Beleges in der Literatur (s. o.) lt. Experten in NRW als gering eingeschätzt.
  • Aufgrund des geringen Kenntnisstandes bezüglich der Quartiernutzung bzw. der Quartierneuschaffung für die Große Bartfledermaus, sollte stets ein populationsbezogenes Monitoring stattfinden.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: gering

3. Anlage von Spaltenquartieren an Jagdkanzeln und –hütten (FL2.4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Durch das Anbringen von Fledermausflachkästen bzw. durch die Schaffung von Spaltenquartieren an Jagdhütten und –kanzeln, Forsthäusern oder waldnah gelegenen Feldscheunen durch zusätzliche Brettverschalungen o.ä. geeignete Strukturen die als Versteckmöglichkeit für Fledermäuse geeignet sind, sollen Quartierverluste kurzfristig kompensiert werden und das Quartierpotenzial im Wald erhöht werden. Diese Maßnahme ist nur als Ersatz für im Wald wegfallende Einzel- und Paarungsquartie geeignet. Quartierverluste im Siedlungsbereich an / in Gebäuden insbesondere von Wochenstuben können mit dieser Maßnahme nicht kompensiert werden. Dieses gilt auch für den Fall, wenn sich das betroffene Gebäudequartier in unmittelbarer Waldrandlage oder im Wald selbst befindet.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Die Anbringung der Spaltenquartiere / Flachkästen soll an Jagdkanzeln / -hütten oder in ähnlicher Weise geeigneten Gebäuden / Strukturen die sich im Wald oder in unmittelbarer Waldrandnähe befinden erfolgen.
  • Das Anbringen der Spaltenquartiere / Kästen soll mit unterschiedlicher Exposition (von schattig bis sonnig) und in unterschiedlichen Höhen (je nach Voraussetzung >3-4 m als Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Störungen) erfolgen.
  • Die dauerhafte Sicherung des Maßnahmenstandorts muss ebenso wie eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen sichergestellt sein (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Eine Anbringung von Spaltenquartieren darf grundsätzlich nicht an mobilen Jagdkanzeln durchgeführt werden.
  • Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren, soll jeder Maßnahmenstandort nach Möglichkeit mit unterschiedlichem Spaltenangebot ausgestattet werden.
  • In der Regel handelt es sich hierbei um angepasste Einzelanfertigungen durch Holzverschalung oder angefertigte Flachkästen aus Holz, die entsprechend geeignete Quartierspalten bereitstellen können.
  • Auf Flachkästen aus Holzbeton, die kommerziell vertrieben werden, soll nicht ausschließlich zurückgegriffen werden.
  • In einer Pufferzone von 100 m um den Maßnahmenstandort muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.
  • Orientierungswerte pro Quartierverlust: je Verlust eines Quartiers hat sich in der Praxis ein Ersatz durch 5-10 Fledermauskästen etabliert. Daher muss die Maßnahmenfläche ausreichend groß sein oder aus mehreren verteilten Einzelflächen im Aktionsraum der Kolonie bestehen. (Es gibt keine begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen die genannten Orientierungswerte (fachliche Einschätzung) unter dem Aspekt geringerer Lebensdauer und im Hinblick auf eine zeitlich verzögerte Annahme der Strukturen gegenüber natürlichen Baumhöhlen / Spaltenverstecken, die die unmittelbare Funktionalität einschränken könnten).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Spaltenquartiere sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern). Flachkästen müssen mindestens alle 5 Jahre auf Funktionsfähigkeit geprüft werden (keine Reinigung notwendig).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Diese Maßnahme eignet sich nicht für die Kompensation von verloren gehenden Gebäudequartieren.
  • Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksam innerhalb von im Allgemeinen ?2 Jahren (1-5 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind nur teilweise bekannt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen aus NRW nicht vor, jedoch auch keine dem Maßnahmentyp widersprechenden Hinweise.
  • Das Anbringen von Fledermausbrettern an Jagdkanzeln wird von Expertengremien allgemein empfohlen (z.B. http://www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/naturschutz/fledermaus/nistkaesten/ content.html, 27.07.2011). Ein wissenschaftlich begleitetes Projekt „Ersatzquartiere für Fledermäuse an Jagdkanzeln“ fand in Österreich statt (KFFÖ 2010) (s.http://www.netzwerk-naturschutz-le.at/projekte/select.php?id=121). Das Projekt ist abgeschlossen, erste wissenschaftliche Ergebnisse belegen eine Annahme der Spaltenquartiere durch Einzeltiere bereits nach wenigen Wochen / Monaten. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund als hoch eingeschätzt. Daher besteht eine gewisse Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel

4. Sanierung von Winterquartieren (FL4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Winterquartiere können im Allgemeinen nicht neu geschaffen werden. Gehen Winterquartiere verloren, kann Ersatz geschaffen werden, indem vorhandene Strukturen (Keller, Stollen, Tunnel, Bunkeranlagen), die bislang nicht besiedelt sind, in Bezug auf die von der Art geforderten Quartiereigenschaften optimiert bzw. saniert werden (zum Beispiel durch Schaffung von Hangstrukturen, Verbesserung der klimatischen Eigenschaften des Quartierraumes).vorhandene, als Winterquartier genutzte, Strukturen hinsichtlich ihrer Quartiereigenschaft optimiert werden, indem zum Beispiel vorhandene Störungen (Zugang für störende Menschen, Zugang für Fressfeinde) eliminiert werden.Vgl. die Spezialpublikationen (u.a. MITCHELL-JONES et al. 2007). Die Maßnahmen müssen ortspezifisch festgelegt werden und können nur rahmenhaft allgemein beschrieben werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Die Maßnahme ist beschränkt auf sporadische Vorkommen von Einzeltieren und nur dann anzuwenden, wenn einzelne Quartiere von einzelnen Individuen verloren gehen. Traditionelle Dauerquartiere müssen stets als Einzelfall betrachtet werden.
  • Hangmöglichkeiten mit unterschiedlichen Temperatur- und Hangeigenschaften (frostfrei, raue Decken, 2 cm breite Spalten oder Bohrlöcher).
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (fledermausgerechte Öffnungen, die Fressfeinden keinen Zutritt erlauben).
  • Bei allen Sanierungen ist es sehr wichtig, dass vorhandene Ein- und Durchflugöffnungen erhalten bleiben, da neue Öffnungen meist nur zögerlich oder gar nicht angenommen werden.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahmen müssen ortspezifisch festgelegt, von Spezialisten begleitet und können nur rahmenhaft allgemein beschrieben werden.
  • Die neuen Strukturen sollten möglichst den verloren gehenden 1:1 entsprechen, bzw. diesen soweit möglich in Größe, Gegebenheiten etc. ähneln.
  • Vorrangig zu ergreifende Optimierungsmöglichkeiten (MITCHELL-JONES et al. 2007: 15 ff.):
  • Sicherung der Zugänge vor unbefugtem Betreten
  • Steuerung von Luftströmung und Temperatur
  • Wiedereröffnung verschlossener unterirdischer Quartiere
  • Anbringen von zusätzlichen Hangplätzen
  • Je nach örtlicher Situation müssen spezifische Rahmenbedingungen eingehalten werden (s. die allgemeinen Zusammenstellungen in MITCHELL-JONES et al. 2007, DIETZ 2005, REITER & ZAHN 2006).
  • Generell: Bauarbeiten sind bei Winterquartieren von Mai bis Ende Juli möglich. Renovierungen bei ganzjährig genutzten Quartieren sind im Einzelfall nach den Empfehlungen der örtlichen Experten zu planen, der günstigste Zeitpunkt ist meistens nur über eine Einzelfallprüfung ermittelbar.
  • Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Art, Umfang und sonstige Eigenschaften des neuen Wochenstubenquartiers müssen sich an den verloren gehenden Strukturen und Quartiereigenschaften orientieren.
  • In einer Pufferzone von 100 m um das Quartier muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Das Quartier ist dauerhaft alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Es ist stets zu beachten, dass meist auch weitere Arten in unterirdischen Winterquartieren betroffen sind, die möglicherweise andere mikroklimatische Bedingungen präferieren.
  • Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei der Planung und Durchführung durch Art-Experten. Beratung durch erfahrene Fledermausexperten ist v.a. bei baulichen Veränderungen erforderlich.
  • Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 1-5 Jahren (sofern ein bestehendes Quartier saniert wurde bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem bestehenden Quartier neu entsteht).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Es sind Kenntnisdefizite zu den artspezifischen Ansprüchen vorhanden (siehe http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de).
  • Artbezogene Wirksamkeitsbelege sind nicht vorhanden.
  • Der Maßnahmentyp Sanierung wird naturschutzfachlich als allgemeine Zielsetzung häufig benannt (z. B. Erhaltung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren (v.a. Einrichtung von einbruchsicheren Verschlüssen bzw. Fledermausgittern, Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Besucherlenkung, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung, s. http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de)). Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen aber nicht vor.
  • Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt. Sind wesentliche Änderungen in der Quartierbeschaffenheit unvermeidbar, besteht allerdings eine geringe Erfolgswahrscheinlichkeit. Nach Erfahrungen der Experten aus NRW ist die Umzugswahrscheinlichkeit in neue Winterquartiere bei dieser Art eher gering.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel

5. Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Bartfledermäuse erschließen sich den Raum vorrangig entlang von Leitstrukturen, welche von Hecken, Alleen, Waldrändern und anderen Vegetationselementen gebildet werden (ARBEITSGEMEINSCHAFT QUERUNGSHILFEN 2003; DENSE & RAHMEL 2002). Entsprechend kann durch Pflanzung von Hecken / Gehölzen der Zugang der Fledermäuse zu vorhandenen oder zusätzlichen Jagdhabitaten erschlossen werden. Durch das Schließen von größeren Lücken in Heckensystemen wird ein vergleichbarer Effekt erzielt.Eine besondere Attraktivität für Bartfledermäuse haben hierbei Gehölzstrukturen in Gewässernähe, wie z.B. Galeriewälder an Fließgewässern oder Gehölzbestände am Uferbereich von Seen und Teichen sowie Auwaldbereiche, die häufig von Bartfledermäusen als Jagdhabitat genutzt werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Als verbindendes Element zwischen Standort der Wochenstubenkolonie und günstigen (potenziellen oder nachgewiesenen) Jagdhabitaten.
  • Der Fokus dieser Maßnahme liegt auf der Schaffung von Gewässer begleitenden Strukturen (Galeriewälder), welche sowohl als Leitstrukturen, als auch als Jagdhabitate genutzt werden können, wenn diese fehlen.
  • Ergibt sich aus Telemetrie- oder Detektoruntersuchungen, dass die Flugwegeverbindungen eine unterschiedliche Funktion / Bedeutung haben, muss dies Berücksichtigung finden.
  • Der Maßnahmenstandort darf keine nächtliche Beleuchtung aufweisen. Hierbei kann Dunkelheit auch als Lenkmaßnahme gezielt eingesetzt werden.
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur vorhanden. Für jeweils eine(n) Flugweg / verloren gehende Struktur muss ein(e) neue(r) im Umfeld der Kolonie / Wochenstube als Leitstruktur und Jagdhabitat entwickelt werden. Ein räumlich-funktionaler Zusammenhang ist aufgrund der relativ geringen Aktionsräume bis max. 2 km möglich.
  • Ergibt sich aus Telemetrie- oder Detektoruntersuchungen, dass die Flugwegeverbindungen eine unterschiedliche Funktion / Bedeutung haben, muss dies Berücksichtigung finden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Gehölzpflege alle 10-15 Jahre (Erhaltung der geschlossenen Struktur) durch begrenzte Pflegereingriffe (s. u.).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Um die Pflanzung dauerhaft zu machen, sollten die geplanten Heckenstandorte mit der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden. Insbesondere sind breitere Zufahrten (>10 m) im Hinblick auf die Artanforderungen abzustimmen.
  • Umfangreiche Pflegeeingriffe (zum Beispiel „auf den Stock setzen“) können auf größerer Länge nur durchgeführt werden, wenn die Individuen nicht präsent sind (Winter) bzw. sofern Ersatzstrukturen die Verbindungsfunktion auch während der Pflege bzw. des Wiederanwachsens aufrechterhalten können.
  • Je nach Standortbedingungen (Nährstoff- und Wasserversorgung) ist das Pflanzgut im Einzelfall auszuwählen und es sind schnellwüchsige Arten zu bevorzugen, deren Pflanzung relativ dicht durchzuführen ist, um somit eine Leitstruktur für Fledermäuse zeitnah entwickeln zu können. Schnellwachsende Gehölze (z.B. Weiden) an gut wasserversorgten Standorten sorgen kurzfristig für eine dichte, und ausreichend hohe Leitstruktur. An mageren Standorten ist eine kurzfristige Eignung nur mit einem räumlich dichten Einsetzen von Heisterpflanzungen zu erreichen. Ansonsten ist nur eine mittelfristige Wirksamkeit der Maßnahme zu erreichen.
  • Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahme ist – je nach Standort – kurz- bis mittelfristig (1-5 Jahre) umsetzbar. Die Gehölzpflanzungen müssen eine Höhe von mindestens 2-3 m haben, um funktional wirksam zu sein (Nachweise Struktur gebundener Fledermausarten an 2-3 m hohen neuen Heckenstrukturen im Zuge wissenschaftlicher Nachkontrollen an der A 17 bei Dresden; NACHTaktiv / SWILD 2008).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind unter günstigen Bedingungen kurzfristig entwickelbar. Die Habitatansprüche der Art sind (insoweit) vergleichsweise gut bekannt.
  • Wissenschaftliche Belege existieren nicht. Die Plausibilität der Maßnahme wird aber als hoch eingestuft, zumal eine direkte Kausalbeziehung zwischen Nutzung durch die Fledermausart und Maßnahme herstellbar ist. (Insoweit wäre ggf. auch der Maßnahmenerfolg durch ein maßnahmenbezogenes Monitoring eindeutig feststellbar).
  • Aufgrund der bekannten Ökologie dieser Art und der Anpassung an linienhafte und gewässernahe Strukturen, besitzt diese Maßnahme eine hohe Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

6. Strukturanreicherung von Wäldern (W8.1, W6.1, W2.1, W1.1/W5.2/W5.3, W4, G1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Optimierung von Jagdhabitaten zwecks Erhöhung des Nahrungsangebotes an Insekten (ENTWISTLE et al. 2001: 29, RICHARZ 1997: 298, 299) durch waldbauliche Maßnahmen (Schaffung von Feuchtwäldern) sowie durch Schaffung von feuchten Kleinstrukturen / Gewässern: Erhaltung und Entwicklung von feuchtem Laubwald, insbesondere im Verbund mit GewässernEntnahme von Fremdgehölzen, insbesondere Fichten, in Laubwaldbeständen Auflichten von dichten Beständen Nutzungsaufgabe und / oder Förderung von Totholz Anlage von Stillgewässern Extensivierung an inneren und äußeren Grenzlinien des WaldesAls Kernmaßnahme wird von den meisten Autoren zur Förderung der Großen Bartfledermaus die Entwicklung feuchter Habitate, die Anlage von Gewässern oder die Renaturierung Bestehender empfohlen (ENTWISTLE et al. 2001: 29, RICHARTZ 1997: 297 f.).Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Nahrungshabitate zu ersetzen. Hinweis: Wegen der Flexibilität der Art bezüglich der Nahrungshabitate sind diese nur in Ausnahmefällen bestandslimitierend.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Lt. Angaben der Experten aus NRW ist diese Maßnahme bei Waldflächen >1 ha geeignet.
  • Je nach Maßnahme besteht eine Abhängigkeit zum Beispiel von der Wasserverfügbarkeit.
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Vor dem Hintergrund, dass die Art als empfindlich gegenüber Barrieren und gegenüber Kollisionen gilt, sollten Nahrungshabitate und Quartierhabitate zueinander räumlich zugeordnet sein und nicht durch Barrieren bzw. Kollision verursachende Infrastruktur, wie zum Beispiel eine breite Straße, zerschnitten sein.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte: Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur.
  • Aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung von Nahrungshabitaten entspricht der Maßnahmenbedarf auch bei Betroffenheit von Jagdgebieten mehrerer Individuen der flächenhaft verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Wirksamkeit tritt – je nach Maßnahmentyp – kurz-, mittel- oder langfristig ein. Da eine unmittelbare kausale Beziehung zwischen Maßnahme und Auswirkung auf die Fledermäuse bei einigen Maßnahmen nicht ohne weiteres herstellbar ist, ist die zeitliche Dauer bis zur Wirksamkeit bei diesen Maßnahmen unbekannt:
  • Kurzfristig: Anlage von Stillgewässern: die Zahl / Dichte an Insekten erhöht sich schon nach wenigen Wochen spürbar. Neue Stillgewässer werden von Fledermäusen dementsprechend auch bereits nach kurzer Zeit aufgesucht und bejagt.
  • Kurzfristig: Entnahme von Fremdgehölzen – insbesondere Fichten – in Laubwaldbeständen, Auflichten von dichten Beständen (die entsprechenden Habitate werden durch die Auflichtung erst bejagbar).
  • Unbekannt: Nutzungsaufgabe und / oder Förderung von Totholz.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurz- bis mittelfristig, z.T. erst langfristig bereit.
  • Es bestehen noch Kenntnisdefizite zu den artspezifischen Ansprüchen bezüglich der Jagdhabitatnutzung (u.a. weil die Art erst seit einigen Jahren von der Kleinen Bartfledermaus unterschieden wird).
  • Eine unmittelbare kausale Beziehung zwischen Maßnahme und Auswirkung auf die Große Bartfledermaus ist nicht ohne weiteres herstellbar.
  • Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Die vorgeschlagenen Maßnahmen gelten generell als günstig für Waldfledermäuse (ENTWISTLE et al. 2001: 29, RICHARZ 1997: 298, 299). Es liegen positive Experteneinschätzungen vor (lt. Expertenworkshop hat die Umwandlung von Nadel- in Feuchtwälder auf Vorkommen der Art positiv gewirkt).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel (je nach Maßnahmen-Subtyp auch hoch)

7. Fazit

Für die Große Bartfledermaus stehen keine kurzfristig wirksamen Maßnahmentypen zur Neuschaffung von Quartieren zur Verfügung; Sanierungsmaßnahmen dagegen können kurzfristig wirksam sein.

Angaben zu Priorisierung:

Aufgrund der engen Bindung an Leitstrukturen entlang der Flugrouten hat die Anlage von Gehölzen eine hohe Priorität.