Breitflügelfledermaus  (Eptesicus serotinus (Schreb.,1774))

EU-Code: 1327

Artenschutzmaßnahmen

  1. Erweiterung des Quartierangebotes im Siedlungsbereich (FL1)
  2. Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)
  3. Anlage von artenreichem Grünland (inklusive Brachflächen) (O1, O1.1.2, O1.2.3, O3.1.3, O4.1, O4.1.2, O4.1.4)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Erweiterung des Quartierangebotes im Siedlungsbereich (FL1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Durch Neuschaffung von quartiergeeigneten Strukturen im Siedlungsbereich sollen Quartierverluste kompensiert werden (diese Maßnahme gilt nur für den Fall, dass bestehende Quartiere im Siedlungsbereich, beispielsweise auf Dachböden oder sonstige Spaltenquartiere verloren gehen).Möglichkeiten Gebäudestrukturen zu erhalten sind bei DIETZ & WEBER (2000) und REITER & ZAHN (2006) dargestellt. Die Maßnahmen müssen ortspezifisch festgelegt werden und können nicht allgemein beschrieben werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Je nach Örtlicher Situation müssen spezifische Rahmenbedingungen eingehalten werden (s. die allgemeinen Zusammenstellungen in DIETZ & WEBER 2000, REITER & ZAHN 2006, LfU BAYERN 2008).
  • In der Regel sollen verschiedene Hangmöglichkeiten entsprechend der unterschiedlichen Präferenz (temperaturabhängig) bereitstehen.
  • Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (fledermausgerechte Öffnungen, die anderen konkurrierenden Arten keinen Zutritt erlauben).
  • Bei allen Arbeiten an Gebäuden ist es sehr wichtig, dass vorhandene Ein- und Durchflugöffnungen erhalten bleiben, da neue Öffnungen meist nur zögerlich oder gar nicht angenommen werden.
  • Öffnung des Zuganges (Die vorhandenen Öffnungen in Türmen und Dachböden der Gebäude sind im Allgemeinen fast hermetisch geschlossen worden und können deshalb nicht mehr von Fledermäusen besucht werden. Die potenziellen Zugänge eines Kirchenraumes (Schalllöcher, Fenster, Rüstlöcher), eines Dachbodens (Lüftungsöffnungen um die Fußpfette, Rüstlöcher, Luken, Lüftungsziegel oder-öffnungen) sowie der verschiedenen Giebel (Fenster, Rüstlöcher) sind oft abgedichtet worden, um eine -Besiedlung durch Tauben zu vermeiden): Schaffung von mehreren Zugangsmöglichkeiten, beispielsweise durch Fledermausluken (Trichterförmige Lüftungsöffnung, die in die Dachschräge eingebaut wird, mit mindestens ca. 40 cm Breite und höchstens 7 cm, bei Gefahr des Taubensatzes 6 cm Höhe (siehe FAIRON et al. 2002).
  • Weitere Vorschläge und nähere Angaben u.a. in FAIRON et al. (2002).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Je nach örtlicher Situation müssen spezifische Rahmenbedingungen eingehalten werden (s. die allgemeinen Zusammenstellungen in DIETZ & WEBER 2000, FAIRON et al. 2002, REITER & ZAHN 2006, LfU BAYERN 2008).
  • Generell: Bauarbeiten sind bei Wochenstubenquartieren von Mitte August (Auflösung der Wochenstube meist bereits abgeschlossen) bis Anfang April und bei Winterquartieren von Mitte April bis Ende Juli möglich. Renovierungen bei ganzjährig genutzten Quartieren sind im Einzelfall nach den Empfehlungen der örtlichen Experten zu planen, der günstigste Zeitpunkt ist meistens der April.
  • Weitere Optimierungsmöglichkeiten
  • Einbau von taubensicheren Durchflugmöglichkeiten für Fledermäuse (LfU BAYERN 2008) in Dach- und / oder Giebelfenster oder Schleppgauben. Dadurch können verschlossene Dachböden zugänglich gemacht werden. Beispiele in LfU 2008: http://www.fledermaus-bayern.de/content/fldmcd/schutz_und_pflege_von_fledermaeusen/fledermausquartiere-gebaeuden-lfu-broschuere.pdf:
  • Anbringen von zusätzlichen Hangplätzen (Schemazeichnungen aus DIETZ & WEBER 2000 über NABU Hessen): http://hessen.nabu.de/imperia/md/content/hessen/fledermaeuse/3.pdf: Neben Hangmöglichkeiten im Giebel von Dachböden sowie in engen Nischen / Spalten von Deckenbohlen können geeignete Spaltenverstecke zum Beispiel mittels im Abstand von 5–7 cm parallel verlaufenden Dachlatten geschaffen werden).
  • Spalten als Giebelverkleidung http://hessen.nabu.de/imperia/md/content/hessen/fledermaeuse/4.pdf.
  • Weitere erhältlich beim NABU Hessen, Friedenstr. 26, 35578 Wetzlar.
  • Es ist darauf zu achten, dass keine für Fledermäuse giftigen Holzschutzmittel verwendet werden. Bei allen Holzteilen, mit denen die Fledermäuse direkt in Kontakt kommen, ist auf chemischen Holzschutz zu verzichten.
  • Fledermausverträgliche Holzschutzmittel: http://www.fledermausschutz.ch/DOWNLOAD/PDF/Holzschutzmittelliste.pdf
  • Alternativ können Heißluftverfahren, die alle Holzschädlinge abtöten, angewendet werden.
  • Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Art und Umfang sowie sonstige Eigenschaften des neuen Wochenstubenquartiers; müssen sich an den verloren gehenden Strukturen und Quartiereigenschaften orientieren. (Es wird empfohlen, von den Fledermäusen genutzte Strukturen aus dem verloren gehenden Quartier auszubauen und für die Neugestaltung des neuen Quartiers zu nutzen).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Das Quartier ist regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Beratung durch erfahrene Fledermausexperten bei baulichen Veränderungen.
  • Bei der Breitflügelfledermaus ist der Kot vergleichsweise auffällig. Verschmutzungen durch Fledermauskot können nicht vermieden werden. Darüber sollte im Vorfeld aufgeklärt werden, damit Nutzungskonflikte vermieden werden.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Aufgrund unzureichender Erfahrungen können keine zeitlichen Angaben gemacht werden.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Im Grundsatz liegen positive Experteneinschätzungen vor (s.o.). Es sind jedoch Kenntnisdefizite zu den artspezifischen Ansprüchen / Präferenzen vorhanden. Es ist bislang nicht bekannt, welche funktionale Rolle einzelne Quartiere innerhalb des Quartiersystems haben. Entsprechend kann auch nicht mit hoher Sicherheit beurteilt werden, ob der Verlust einzelner (Teil-)quartiere von der betroffenen Wochenstubenkolonie kurzfristig kompensiert wird (sofern Ersatzquartiere bereitstehen).
  • Die benötigten Quartierstrukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Der Maßnahmentyp Sanierung wird in der Literatur als allgemeine Zielsetzung häufig benannt (z. B. NLWKN 2010). Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen (neue Einrichtung eines Quartiers für die Breitflügelfledermaus) liegen nicht vor. Hinweise, die den Maßnahmentyp infrage stellen, beziehen sich darauf, dass die Traditionsbindung der Fledermaus-Individuen nicht unterschätzt werden darf und der Maßnahmenerfolg ungewiss bleibt, wenn ein Quartier nicht spiegelbildlich zu den verlorengehenden Strukturen hinsichtlich der Hangplatzqualität und der Lage der Öffnungen für den Einflug hergestellt werden kann; die Maßnahme als solche wird nicht in Frage gestellt.
  • Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt, sofern die genannten Rahmenbedingungen gewahrt werden können. Sind wesentliche Änderungen in der Quartierbeschaffenheit unvermeidbar oder soll ein Quartier neu geschaffen werden, besteht dagegen eine geringe Prognosesicherheit.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • keine Angabe
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel

2. Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Fledermäuse, auch die im Allgemeinen als eher schwach strukturgebunden geltenden Breitflügelfledermäuse, profitieren von Linealelementen, durch welche sie sich Jagdhabitate besser erschließen können (VERBOOM 1998). Entsprechend kann durch Pflanzung von Baumreihen / Gehölzen der Zugang der Fledermäuse zu vorhandenen oder zusätzlichen Jagdhabitaten erschlossen werden, bzw. kann die Struktur selbst als Nahrungshabitat dienen. Als Jagdhabitate nutzt die Breitflügelfledermaus ein breites Spektrum an Lebensräumen: Streuobstbestände, locker mit Bäumen bepflanzte Flächen, fragmentierte Wälder mit einem hohen Anteil an Waldrandstrukturen, Lichtungen, Schneisen, aber auch unterholzreiche, mehrschichtige, lichte Laub- und Nadelwälder (SIMON et al. 2004, S.177; MESCHEDE & HELLER 2000, S.214, MESCHEDE et al. 2002, S.169, BRAUN & DIETERLEN 2003, S. 502).

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Als verbindendes Element zwischen Standort der Wochenstubenkolonie und günstigen (potenziellen oder nachgewiesenen) Jagdhabitaten.
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Da die Breitflügelfledermaus ihre Quartiere meist in Siedlungen wählt, müssen die Abstandsempfehlungen ggf. diesbezüglich (entsprechend der auch vor dem Eingriff bestehenden Gegebenheiten) modifiziert werden.
  • Die Art ist relativ unempfindlich gegen diffuse Lichteinflüsse.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur.
  • Um zusätzliche oder vorhandene Jagdhabitate durch Pflanzung von Baumreihen / Gehölzen für die Breitflügelfledermaus zu erschließen, sind zusammenhängende vernetzende Strukturen von ausreichender Länge erforderlich, die mind. >0,5 km pro Einzelmaßnahme erfordern.
  • Je nach Standortbedingungen (Nährstoff- und Wasserversorgung) ist im Einzelfall das Pflanzgut auszuwählen und im Idealfall schnellwüchsige Arten, deren Pflanzung relativ dicht durchzuführen ist, damit sich eine funktionierende Leitstruktur für Fledermäuse entwickeln kann.
  • Die Art ist weniger empfindlich gegen diffuse Lichteinflüsse (z.B. Straßenlaternen, Siedlungsraum) als andere Fledermausarten. Siedlungsbereiche scheiden daher als Maßnahmenstandort nicht grundsätzlich aus.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Gehölzpflege alle 10-15 Jahre (Erhaltung der geschlossenen Struktur) durch begrenzte Pflegereingriffe (s. u.)

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Um die Pflanzung dauerhaft zu machen, sollten die geplanten Gehölzstandorte mit der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden.
  • Schnellwachsende Gehölze (z.B. Weiden) an gut wasserversorgten Standorten sorgen kurzfristig für eine dichte, und ausreichend hohe Leitstruktur. An mageren Standorten ist eine kurzfristige Eignung nur mit einem räumlich dichten Einsetzen von Heisterpflanzungen zu erreichen. Ansonsten ist nur eine mittelfristige Wirksamkeit der Maßnahme zu erreichen.
  • Umfangreiche Pflegeeingriffe (zum Beispiel „auf den Stock setzen“) können auf größerer Länge nur durchgeführt werden, sofern Ersatzstrukturen (z.B. eine andere Hecke in der Nähe) die Verbindungsfunktion auch während der Pflege bzw. des Wiederanwachsens aufrechterhalten können. Andernfalls muss die Pflege / die Unterhaltung abschnittsweise und kleinteilig erfolgen.
  • Bei der Planung einer Neuanlage von Gehölzstrukturen sind die möglichen (negativen) Auswirkungen auf andere Arten (u.a. Offenlandbrüter) zu berücksichtigen und ggf. naturschutzfachlich gegeneinander abzuwägen.
  • Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahme ist – je nach Standort – kurz- bis mittelfristig (<5 Jahre) umsetzbar. Die Gehölzpflanzungen müssen eine Höhe von (vermutlich) mindestens 4 m haben, um funktional voll wirksam zu sein (Heisterpflanzung).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind unter günstigen Bedingungen kurz- bis mittelfristig entwickelbar.
  • Die Habitatansprüche der Art sind vergleichsweise gut bekannt.
  • Wissenschaftliche Belege existieren nur mittelbar in der o.g. Literatur zur Artökologie. Die Plausibilität der Maßnahme wird als hoch eingestuft, zumal eine direkte Kausalbeziehung zwischen Nutzung durch die Fledermausart und Maßnahme herstellbar ist. (Insoweit wäre ggf. auch der Maßnahmenerfolg durch ein Maßnahmen bezogenes Monitoring eindeutig feststellbar).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

3. Anlage von artenreichem Grünland (inklusive Brachflächen) (O1, O1.1.2, O1.2.3, O3.1.3, O4.1, O4.1.2, O4.1.4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Anlage, Wiederherstellung und langfristige Pflege von landschaftstypisch ausgeprägten artenreichen Grünlandbereichen, wenn diese in entsprechender Qualität und Quantität fehlen. In Betracht kommen (am besten im Verbund): Anlage von extensiv beweidetem Grünland und FeuchtwiesenAnlage / Entwicklung von Streuobstwiesen Anlage von blütenreichen Säumen Anlage von Hochstaudenfluren Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Nahrungshabitate zu ersetzen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Möglichst nahe der Kolonie / im Aktionsraum.
  • Feuchtgrünland, Auenbereiche oder das Umfeld von Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) sind bei der Auswahl als Maßnahmenfläche bevorzugt auszuwählen. Ihre Eignung / ihr Entwicklungspotenzial ist i.d.R. sehr hoch.
  • Extensive Weidetierhaltung wirkt sich positiv auf die Funktionalität als Nahrungshabitat für die Art aus.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte: Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur.
  • Fachliche Einschätzung: Der Maßnahmenbedarf entspricht mindestens der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche bei Anlage auf Ackerflächen. Werden Maßnahmenflächen aus anderen Biotopflächen als Ersatzhabitate aufgewertet, entwickelt oder wiederhergestellt, muss dies durch Flächenaufschläge entsprechend berücksichtigt werden.
  • Eine Maßnahmenfläche sollte 10 ha zusammenhängende Fläche nicht unterschreiten.
  • Maßnahmen die mehrere Teilflächen umfassen, sollten mittels Gehölzstrukturen vernetzt werden (vgl. die Maßnahme Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Extensive Beweidung (falls nicht möglich, mindestens extensive Nutzung durch Mahd zur Offenhaltung / Strukturerhaltung).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Bei der Weidetierhaltung sollte auf den Einsatz von Entwurmungsmittel o.ä. Präparaten (u.a. Antibiotika) nach Möglichkeit verzichtet oder auf ein veterinärmedizinisch unumgängliches Maß beschränkt werden, da sich ihre Anwendung negativ auf die Nahrungstierdichte der Breitflügelfledermaus und somit auch die Funktionalität / Eignung der Maßnahmenfläche auswirken kann.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahme ist kurzfristig umsetzbar und – bei entsprechendem Entwicklungspotenzial – kurzfristig wirksam.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind unter günstigen Bedingungen kurz- bis mittelfristig entwickelbar.
  • Die Habitatansprüche der Art sind vergleichsweise gut bekannt.
  • Wissenschaftliche Erfolgsbelege für diese Maßnahme existieren nicht. Aufgrund der hinreichend bekannten Artökologie, der kurzfristig zu entwickelnden Strukturen und der als hoch eingestuften Erfolgswahrscheinlichkeit durch die Experten aus NRW besitzt diese Maßnahme eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit.
  • Aufgrund der unzureichenden empirischen Wirkungsnachweise ist ein maßnahmenbezogenes Monitoring durchzuführen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: hoch

4. Fazit

Für die Breitflügelfledermaus stehen kurz- bis mittelfristig wirksame Maßnahmentypen zur Bereitstellung von Quartierpotenzial, zur Entwicklung von Flugrouten zwecks Verbesserung des Habitatverbundes sowie zur Optimierung und Wiederherstellung von Nahrungshabitaten zur Verfügung. Mangels empirischer Wirksamkeitsnachweise soll die Maßnahme Quartiersanierung / -neufassung aber bis auf Weiteres nur als FCS-Maßnahme zur Anwendung kommen. Bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten soll generell ein Monitoring erfolgen.

Angaben zu Priorisierung:

Die Anlage von Gehölzstreifen (Leitstruktur), welche von dieser Art als Orientierungsstrukturen und Nahrungshabitate genutzt werden, und die Anlage von Grünlandflächen, die essenzielle Nahrungshabitate sein können, sind nach Expertenauffassung in NRW von hoher Priorität.