Kammmolch (Triturus cristatus (Laur.,1768))
(Syn.: Triton cristatus, Molge cristata)
EU-Code: 1166
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)
„Weite Abgrenzung“
Fortpflanzungsstätte: Als Fortpflanzungsstätte dient das Laichgewässer, einschließlich des unmittelbaren Gewässerumfeldes. Stehen mehrere Gewässer in einem Gewässerkomplex so miteinander in Verbindung, dass regelmäßige Austauschbeziehungen stattfinden, so ist der Bereich zwischen den Gewässern Teil der Fortpflanzungsstätte.
Ruhestätte: Die Ruhestätte umfasst das Laichgewässer und andere, im Sommerlebensraum als Ruhestätten und/oder zur Überwinterung genutzte Gewässer und die angrenzenden Landlebensräume (bis max. 500 m entfernt), sofern sie eine gute Habitateignung aufweisen (Strukturreichtum).
Lokalpopulation
- Vorkommen: Lokale Reproduktionsgemeinschaft am / im Laichgewässer, ggf. einschl. benachbarter Vorkommen bis 1000 m (Metapopulation; entsprechend bekannter Dismigrationsradien).
- Migrationsdistanzen liegen lt. KUPFER (1998), VON BÜLOW (2001) und ORTMANN (2004) (jeweils zitiert in KUPFER & VON BÜLOW 2011) zwischen 240 und 1290 m. In der Regel liegen Tages– und Winterverstecke aber nicht weiter als 20–100 m von den Gewässern entfernt (vgl. Angaben von VON BÜLOW; KUPFER; MASCHKA & KORDGES; jeweils zitiert in KUPFER & VON BÜLOW 2011) Der Median–Wert aller in KUPFER & VON BÜLOW (2011) beschriebenen Migrationen beträgt 275 m. PAN & ILÖK (2010) geben für einen hervorragenden Erhaltungszustand in Bezug auf die Vernetzung eine Entfernung von lt;2000 m zur nächsten Population an.
Habitatanforderungen
- Mind. 100 m² große und i.d.R. über 50 cm tiefe, selten austrocknende, sommerwarme, stehende Kleingewässer (Kleinweiher, Teiche und Tümpel nach der Typisierung von SCHLÜPMANN 1992 und PARDEY et al. 2005), möglichst fischfrei, mit geringer Beschattung und reicher Vegetation.
- Kühlere Staugewässer und Teiche werden gemieden (SCHLÜPMANN et al. 2005, 2006).
- Lt. SCHLÜPMANN (2005) meiden Kammmolche vegetationslose, fischbesetzte Gewässer, da ihre pelagisch schwimmenden Larven der Prädation durch Fische schutzlos ausgesetzt sind. KLEWEN (1988a, zitiert in KUPFER & VON BÜLOW 2011) führt den Rückgang einer Kammmolch–Population in Duisburg direkt auf die Zunahme des Bestandes des Dreistachligen Stichlings zurück. Generell gilt Fischbesatz als bedeutender Gefährdungsfaktor für den Kammmolch (SCHLÜPMANN & GEIGER 1999, SCHLÜPMANN et al. 2011). In der Rheinaue Duisburg–Walsum sind von fast 100 stehenden Gewässern nur wenige fischfreie Gewässer besiedelt (M. SCHLÜPMANN). Von allen Gewässernutzungen wird die Nutzung als Fischteich am stärksten gemieden (SCHLÜPMANN et al. 2006).
- Reich strukturierter Gewässerboden (Äste, Steine, Höhlungen etc.).
- I.d.R. meso– bzw. eutrophe Gewässerbedingungen (reich an Futtertieren im benthischen Bereich und noch gute Wasserqualität) mit einem pH–Wert von >5,5 (BAKER et al. 2011); Gewässer mit guten Puffereigenschaften und kalkreiche bzw. basenreiche Gewässer werden bevorzugt (GROSSE & GÜNTHER 1996).
- Offene Lebensräume (Grünland, Brachen, Ruderalfluren, Abgrabungen) werden bevorzugt angenommen (SCHLÜPMANN et al. 2006).
- Habitatpräferenz für Auwaldstandorte und Abgrabungen.
- Strukturreiche Landlebensräume (extensives (Feucht)Grünland, Säume, Brachen, Gehölze, Hecken, Waldlichtungen) im Umkreis von <500m zum Laichgewässer.
- Tagesverstecke / Winterquartiere unter großen Steinen, Brettern, Höhlungen unter Wurzeln etc. Die Populationsdichte ist positiv mit dem Totholzangebot im Landlebensraum korreliert (LATHAM et al. 1996).
- Wichtig für eine nachhaltige Bestandssicherung ist eine lockere Verbindung zwischen den lokalen Schwerpunktvorkommen, da die Art wenig wanderfreudig ist. JEHLE et al. (2011) geben als durchschnittlichen maximalen Wert >1000 m an, typisch sind jedoch weitaus geringere Entfernungen. In einer Untersuchung in Westfrankreich bewegten sich 50 % der telemetrierten Tiere innerhalb einer räumlichen Entfernung von nur 15 m um das Laichgewässer und 95 % blieben in einem Umkreis bis zu 63 m (JEHLE 2000 zitiert in JEHLE et al. 2011). Entsprechend wird für die Neuanlage von Habitaten eine Entfernung von in der Regel nicht mehr als 275 m (Median–Wert, s.o.) empfohlen.