Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus (Pall.))
(Syn.: Dunkelwasserläufer)
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)
„Weite Abgrenzung“
Ruhestätte: Dunkle Wasserläufer ziehen sowohl entlang der Küste wie auch quer über das Binnenland von den Überwinterungs- in die Brutgebiete (DELANY et al. 2009: 312). Während des Frühjahrs- und Herbstzuges rasten die Vögel einzeln oder in kleinen Trupps an geeigneten Plätzen, i. d. R. auf Schlammflächen und in Flachwasserbereichen an Gewässerufern sowie auf gewässernahen überschwemmten Grünlandflächen. Der Nahrungserwerb erfolgt bevorzugt im Flachwasser mit 6-7 cm Tiefe (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1985: 369). Neben fakultativ und nur sporadisch genutzten Rastplätzen (die z. B. auch in zeitweise überschwemmten Ackerflächen liegen können) gibt es regelmäßig von Individuengruppen genutzte traditionelle Rastplätze. Diese traditionellen Rastplätze sind jeweils als Ruhestätte abzugrenzen, wobei jährliche Verlagerungen innerhalb der Ruhestätte aufgrund von Wasserstandschwankungen und landwirtschaftlicher Nutzung auftreten können. Die Ruhestätte besteht aus den Schlafplätzen sowie den regelmäßig für die Nahrungssuche genutzten Flächen.
Lokalpopulation
- Vorkommen in einem Schutzgebiet, Einzelvokommen.
Habitatanforderungen
- Zusammenstellung aus BAUER et al. (2005), BORNHOLDT (2000), DIETZEN in DIETZEN et al. 2016, GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1985: 526f, LANUV (2010), MILDENBERGER (1982) in der Reihenfolge der Priorität in Nordrhein-Westfalen.
- Flachufer mit Schlickbereichen (z.B. Altarme, Absetzbecken, Rieselfelder, Kiesgruben).
- Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand und Blänken.
- Flussufer mit Schlickbereichen.
- Hoch- und Niedermoore.
- Überschwemmte Äcker.
- Schlaf- und Nahrungshabitate können räumlich identisch sein, ansonsten sollen sie in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen (umso näher, desto günstiger).