Alpenstrandläufer (Calidris alpina (L.))
Rastvögel
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)
„Weite Abgrenzung“
Ruhestätte: Alpenstrandläufer ziehen vor allem entlang der Küsten von den Überwinterungs- in die Brutgebiete (DELANY et al. 2009: 395). Ein kleiner Teil der Population zieht durch das Binnenland und rastet während des Frühjahrs- und Herbstzuges in der Regel einzeln oder in kleinen Trupps an geeigneten Plätzen, i. d. R. auf Schlammflächen und in Flachwasserbereichen an Gewässerufern sowie auf gewässernahen überschwemmten Grünlandflächen. Selten kommt es auch zur Überwinterung. Neben fakultativ und nur sporadisch genutzten Rastplätzen (die z. B. auch in zeitweise überschwemmten Ackerflächen liegen können) gibt es regelmäßig von größeren Individuengruppen genutzte traditionelle Rastplätze. Diese traditionellen Rastplätze sind jeweils als Ruhestätte abzugrenzen, wobei jährliche Verlagerungen innerhalb der Ruhestätte aufgrund von Wasserstandschwankungen und landwirtschaftlicher Nutzung auftreten können. Die Ruhestätte besteht aus den Schlafplätzen sowie den regelmäßig für die Nahrungssuche genutzten Flächen.
Lokalpopulation
- Vorkommen in einem Schutzgebiet, Vorkommen im Kreisgebiet.
Habitatanforderungen
- Zusammenstellung aus BAUER et al. (2005), DIETZEN in DIETZEN et al. 2016, ENDERLEIN (2000), MILDENBERGER (1982) in der Reihenfolge der Priorität in Nordrhein-Westfalen.
- Flachufer mit Schlickbereichen (z.B. Altarme, Absetzbecken, Rieselfelder, Kiesgruben).
- Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand und Blänken.
- Flussufer mit Sand- oder Schlickbereichen.
- Überschwemmte Äcker.
- Schlaf- und Nahrungshabitate können räumlich identisch sein, ansonsten sollen sie in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen (umso näher, desto günstiger).