Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Nachtigall  (Luscinia megarhynchos Brehm,1831)

EU-Code: A271

Artenschutzmaßnahmen

  1. Entwicklung von strukturreichen Gehölzbeständen (W2.1, W4.2, O3.1)
  2. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Entwicklung von strukturreichen Gehölzbeständen (W2.1, W4.2, O3.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Wichtige Habitate der Nachtigall sind unterholzreiche Laubwälder mit Strauchschicht, Verlandungszonen von Stillgewässern, Weidendickichte, Erlenbruchwälder, Verlandungszonen von Stillgewässern, gebüschreiche Waldränder, Feldgehölze, Hecken und Gebüsche sowie verwilderte Gärten, Parkanlagen, Friedhöfe, Bahndämme und Industriebrachen. Entscheidend für die Wahl des Bruthabitats sind eine dichte Strauchschicht mit Falllaubdecke am Boden als Nahrungsraum und ausreichende Deckung für Neststandorte und Jungenverstecke durch krautige oder am Boden rankende Pflanzen. In der Maßnahme werden geeignete Habitate für die Nachtigall entwickelt.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Die Standortverhältnisse müssen ein Aufkommen der für die Nachtigall benötigen Vegetation ermöglichen. Idealerweise frische und nährstoffreiche Standorte (z. B. Auwälder oder Gehölzstreifen entlang von Gewässern), da hier eine große Individuendichte an Arthropoden (Nahrungstiere der Nachtigall) zu erwarten ist (GRIMM 1995 S. 14).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mind. im Umfang der lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 1 ha mit mind. 600 qm Strauchfläche (GRÜLL 1981zit. bei GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1988 S. 172) sowie mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Mindestbreite bei linerarer Ausprägung (Hecke, Gehölzstreifen) 6 m: Nach BARKOW (2001 S. 36 ff., Untersuchungen bei Göttingen) bevorzugen Nachtigallen Hecken mit Breiten > 6 m, Höhen lt; 8 m und einem Alter von lt; 20 Jahren (zur Breite ähnlich bei SCHEMMANN 2000 S. 45). Bei linearer Ausprägung Mindestlänge 200 m. Entscheidend für die Wahl des Bruthabitats sind eine dichte Strauchschicht mit Falllaubdecke am Boden als Nahrungsraum und ausreichende Deckung für Neststandorte und Jungenverstecke durch krautige oder am Boden rankende Pflanzen (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1988 S. 171 ff).
  • Entwicklung von unterholzreichen Laub- oder Mischwäldern durch Auflichtung aktuell dichter Bestände ohne ausreichenden Unterwuchs. Bäume sollen nur so locker stehen, dass ein dichter Unterwuchs aufkommen kann (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1988 S. 171 ff.).
  • Entwicklung von dichten Gebüschen / Gebüschstreifen an Dämmen, Böschungen, Gräben, Parkanlagen, Waldrändern o. a. durch Sukzession, Neupflanzung oder Pflegeschnitte (bei älteren Beständen mit fehlender Krautschicht). Möglich ist auch die Sukzession zu Gebüschen z. B. auf (vorhandenen) Kahlschlagflächen (HOLT et al. 2010).
  • Innerhalb der Flächen keine Mahd von Stauden (z. B. Brennnesseln) innerhalb der Brutzeit, da diese (auch) potenzielle Brutstandorte darstellen (FISCHER & BERCK 1997).
  • Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksamkeit innerhalb von 5-10 Jahren: Nach STUTTGARD & WILLIAMSON (1971 zit. bei GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1988 S. 172) besiedelt die Nachtigall in Kent (Südost-England) regelmäßig zurückgeschnittene sommergrüne Hecken im Alter von 5-8 Jahren in höchster Dichte, ältere werden wegen zu dichter Kronen und entsprechend fehlender Krautschicht ungeeignet. Nach HOLT et al. (2010) sowie FULLER et al. (1989) und FULLER & HENDERSON (1992, beide zit. bei HOLT et al. 2010) besiedelt die Nachtigall 3-8jährige Gebüschbestände (Aufkommen von Gebüschen nach flächigem Kahlschlag).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurz- bis mittelfristig innerhalb von bis zu 10 Jahren entwickelbar. Konkrete Maßnahmenempfehlungen liegen für die Art in der Literatur kaum vor, da die Nachtigall bisher meistens als ungefährdete Art galt. SCHEMMANN (2000, S. 48) und WAGNER (1995) empfehlen u. a. das Anpflanzen neuer Heckenstreifen mit standortgerechten Sträuchern. Holt et al. (2010S. 340) belegen eine hohe Annahme von (gegen Rehe ausgezäunten) Kahlschlagflächen mit aufkommendem Gebüsch ab dem 6. Jahr (beginnende Besiedlung ab 3. Jahr).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

2. Fazit

Für die Nachtigall bestehen Möglichkeiten zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Brut- und Nahrungshabitaten.

Angaben zu Priorisierung: