Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Rebhuhn  (Perdix perdix (L.))

EU-Code: A112

Artenschutzmaßnahmen

  1. Habitatoptimierungen im Acker (O2.1, O2.2)
  2. Habitatoptimierungen im Grünland (O1.1)
  3. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Habitatoptimierungen im Acker (O2.1, O2.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

In intensiv genutzten Ackerkulturen entstehen für das Rebhuhn häufig Probleme durch zu hoch und dicht aufwachsende Vegetation, ein geringes Nahrungsangebot und fehlende Strukturvielfalt. Durch Nutzungsextensivierung von Intensiväckern (O2.1) und Anlage von Ackerbrachen (O2.2) werden für das Rebhuhn günstige Ackerkulturen geschaffen. Günstig ist dabei eine kleinflächig parzellierte Struktur in vielfältig bewirtschafteten Ackerflächen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Dies gilt auch für Abstände zu Siedlungen und Hofanlagen (Prädation durch Hauskatzen) sowie zu stark begangenen Straßen und Wegen (Spaziergänger, frei laufende Hunde).
  • Keine Umwandlung von Grünland für die Maßnahme. Grundsätzlich sollen in ackergeprägten Gebieten (z. B. Börden) vorrangig Maßnahmen im Acker, in grünlandgeprägten Gebieten (z. B. Auen, Mittelgebirge) vorrangig Maßnahmen im Grünland (vgl. Habitatoptimierungen im Grünland) umgesetzt werden.
  • Lage der streifenförmigen Maßnahmen nicht entlang von frequentierten (Feld-) Wegen.
  • Möglichst unzerschnittener Raum aufgrund der geringen Mobilität des Rebhuhns.
  • Keine Nähe zu Waldrändern o. a. dichten Vertikalkulissen mind. >120 m.
  • Bereiche mit zu hoher Bodenfeuchte werden vom Rebhuhn eher gemieden (z.B. EISLÖFFEL 1996, KORN & BERNSHAUSEN 2001), so dass feuchte Standorte für die Durchführung von Maßnahmen für das Rebhuhn nicht geeignet sind.
  • Anordnung bei streifenförmiger Maßnahme (flächige Maßnahmen sind zu bevorzugen): Aus verschiedenen Untersuchungen bestehen Hinweise, dass durch die Anlage von streifenförmigen Maßnahmenflächen ein erhöhtes Prädationsrisiko für das Rebhuhn resultiert (GOTTSCHALK & BEEKE o. J.). BRO et al. (2004) sowie HELFERICH (1987) weisen darauf hin, dass Randstreifen möglicherweise durch Konzentrationseffekte innerhalb ansonsten großflächig ausgeräumter Agrarlandschaften für das Rebhuhn als „ökologische Falle“ wirken können. Streifenförmige Maßnahmen sind daher über den zur Verfügung stehenden Maßnahmenraum zu verteilen, aber nicht isoliert von weiteren Randstrukturen anzulegen, um Konzentrationseffekte innerhalb kleiner isolierter Bereiche („Inselhabitate“, s. BRO et al. 2004) zu vermeiden. Auf die Einhaltung des Nebeneinanders von lückigen und für die Deckung erforderlichen dichtwüchsigen Bereichen ist zu achten.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Habitatangebotes pro Paar insgesamt mind. 1 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen (ggf. in Kombination mit Habitatoptimierungen im Grünland).
  • Breite bei streifenförmiger Maßnahme: GOTTSCHALK & BEEKE (o.J.) empfehlen zum Schutz vor Prädationsverlusten eine Mindestbreite von 10 m für Blühstreifen. Der NABU (2008) empfiehlt aus denselben Gründen eine Mindestbreite von 20 m. SPITTLER (2000) nennt zur niederwildgerechten Flächenstillegung eine erforderliche Gesamtbreite von ca. 18m (davon beidseitig je 3m Schwarzbrachestreifen). Die speziell auf den Schutz des Rebhuhns ausgerichteten Blühstreifen sind daher möglichst breit anzulegen, insbesondere wenn eine unmittelbare Anbindung an weitere Randstrukturen fehlt wird eine Mindestbreite von 15 m für erforderlich gehalten.
  • Grundsätzlich sollen bei den folgenden Maßnahmen im Regelfall keine Düngemittel und Biozide eingesetzt werden und keine mechanische Beikrautregulierung erfolgen. Die Maßnahmentypen werden idealerweise in Kombination miteinander angewendet, um ein vielfältiges Strukturangebot zu erreichen. Ansonsten sind die im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz NRW (LANUV 2010), nach denen sich die im Folgenden aufgeführten Maßnahmentypen richten, angegebenen Hinweise zur Durchführung zu beachten. Zu beachten ist auch die jahreszeitliche Wirksamkeit. Stoppeln / Getreiderückstände sind nur im Winterhalbjahr wirksam und sollen nur in Kombination mit mind. 1 anderem Maßnahmentyp durchgeführt werden.
  • Stehenlassen von Getreidestoppeln (Paket 4024 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz)
  • Ernteverzicht von Getreide (Paket im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz 4025),
  • Anlage von Getreidestreifen mit doppeltem Saatreihenabstand (Paket 4026 + 4031 + 4034 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz); auch als flächige Maßnahme möglich)
  • Anlage von Ackerstreifen oder Parzellen durch Selbstbegrünung – Ackerbrache (Paket 4041 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz)
  • Anlage von Ackerstreifen oder –flächen durch dünne Einsaat mit geeignetem Saatgut (Paket 4042 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz, Hinweis Hybridisierungsgefahr bei Luzerne im Anhang 3 S. 47 beachten). In den meisten Fällen sind selbstbegrünende Brachen, insbesondere auf mageren Böden, Einsaaten vorzuziehen. Bei letzteren besteht die Gefahr, eine für Bodenbrüter wie das Rebhuhn zu dichte Vegetationsdecke auszubilden. Dichtwüchsige Bestände (z. B. dichte Brachen mit Luzerne) sind für das Rebhuhn ungeeignet.
  • Für die Hellwegbörde können zudem die differenzierten Maßnahmenvorschläge von BRABAND et al. (2006) herangezogen werden.
  • Die streifenförmigen Maßnahmen sollen mit Schwarzbrachestreifen kombiniert werden (SPITTLER 2000), wenn keine unbefestigten Wege o. ä. offene Bodenstellen vorhanden sind. So genannte „Kombistreifen“ sind bewährt.
  • Ggf. können bei großräumig fehlenden Gehölzstrukturen an den Parzellenecken kleine Einzelbüsche (Schneeschutz) gepflanzt werden. Größere Gehölzpflanzungen sollen wegen der Förderung von Prädatoren nicht durchgeführt werden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die o. g. Kulturen müssen regelmäßig gepflegt bzw. angelegt werden. Eine Rotation der Maßnahmen auf verschiedenen Flächen ist dabei möglich.
  • Keine Mahd der Flächen innerhalb der Brutzeit des Rebhuhns.
  • Bei der Wahl des Pflegekonzeptes ist auf den dauerhaften Erhalt eines Nebeneinanders lückiger und dichtgewachsener sowie blütenreicher Vegetationsbestände abzustellen.
  • BEEKE & GOTTSCHALK (2007) empfehlen, jährlich ca. die Hälfte der Fläche nach flacher Bodenbearbeitung neu auszusäen, die andere Hälfte bleibt zwei- oder mehrjährig bestehen; alternativ kann die Fläche alle 3 – 5 Jahre bearbeitet und neu angesät werden.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die Maßnahmen können in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden, wenn der Rebhuhnbestand bereits zu Beginn der Maßnahmenumsetzung unterhalb der Größe für eine überlebensfähige Population liegt, insbesondere wenn weitere Faktoren wie ungünstige Witterung hinzukommen (JENNY et al. 2002). Der Populationsdruck ist dann so gering, dass selbst optimale, neu geschaffene Lebensräume nicht oder erst nach langer Zeit besiedelt werden können (BIRRER et al. 2007).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahmen sind unmittelbar nach Etablierung der Vegetation bzw. innerhalb der nächsten Brutperiode wirksam. Sofern die Aussaat erst im April erfolgt ist zu berücksichtigen, dass die Auflösung der Ketten und die Verteilung der Paare auf die „Reviere“ bereits im Februar und März erfolgt, so dass die vollständige Wirksamkeit der Maßnahme erst im Folgejahr gegeben ist.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar. Die Bedeutung der genannten Habitatstrukturen wird z. B. von BÖRNER 2007, GOTTSCHALK & BEEKE O. J., JOEST 2008, ORLOWSKI et al. 2001 und SPITTLER 2000 dokumentiert.
  • Allerdings existieren auch Untersuchungen durch die keine (statistisch signifikanten) Nachweise des positiven Effekts von Blüh- oder Brachestreifen auf die Populationen von Rebhühnern erbracht werden konnten, so z.B. JENNY et al. 2002 (Schweiz) oder BRO et al. 2004 (Frankreich); als Ursachen kommen die geringe Populationsgröße und starke Prädation in Betracht. RUNGE et al. (2009) weisen daher der Anlage von streifenförmigen Extensivierungen / Brachen eine nur mittlere Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für das Rebhuhn zu.
  • Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist nach Auswertung der vorliegenden Literatur in besonderem Maße von der optimalen Ausprägung der Randbedingungen abhängig: Schaffung geeigneter Deckungsstrukturen, einer ausreichenden Breite bei streifenförmigen Maßnahmen sowie der Lage im Maßnahmenraum (keine isolierte Lage innerhalb vollständig ausgeräumter Bereiche. Bei Berücksichtigung aller genannten Faktoren besteht eine Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.
  • Um langfristig wirksam zu sein, bedürfen alle Maßnahmen im Ackerland einer auf den konkreten Fall abgestimmten sorgfältigen Auswahl geeigneter Flächen, in die Landschaftsstrukturen und konkrete Vorkommen eingehen. Gleiches gilt für die Auswahl und Kombination der Maßnahmen und die langfristige Qualitätssicherung der Umsetzung (Pflege zur Initiierung früher Sukzessionsstadien, Rotation, Fruchtfolge, Aufftreten von Problemunkräutern etc.). Daher ist ein maßnahmenbezogendes Monitoring unter Einbeziehung der Landwirte erforderlich.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

2. Habitatoptimierungen im Grünland (O1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Im Bereich intensiv genutzter Grünlandflächen wird die Grünland-Nutzung durch Anpassung von Mahdstrategie, Weidetierdichte, reduzierte Düngergaben etc. für das Rebhuhn optimiert. Alternativ erfolgt auf intensiv genutzten Ackerflächen die Anlage neuer Extensivweiden oder -wiesen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Dies gilt auch für Abstände zu Siedlungen und Hofanlagen (Prädation durch Hauskatzen) sowie zu stark begangenen Straßen und Wegen (Spaziergänger, frei laufende Hunde).
  • Keine wüchsigen Standorte, die im Saisonverlauf eine geschlossene und dichte Vegetationsdecke ausbilden oder vorige Ausmagerungsphase.
  • Grundsätzlich sollen in ackergeprägten Gebieten (z. B. Börden) vorrangig Maßnahmen im Acker, in grünlandgeprägten Gebieten (z. B. Mittelgebirge) vorrangig Maßnahmen im Grünland umgesetzt werden. Sofern möglich, werden jedoch bei der Grünland-Maßnahme auch Elemente von „Habitatoptimierungen im Acker“ umgesetzt zur Erhöhung der Wirksamkeit (KORN & BERNSHAUSEN 2001, RÜCKRIEHM et al. 2009). Es soll dazu jedoch kein Grünlandumbruch stattfinden.
  • Lage der streifenförmigen Maßnahmen nicht entlang von frequentierten (Feld-) Wegen.
  • Möglichst unzerschnittener Raum aufgrund der geringen Mobilität des Rebhuhns.
  • Keine Nähe zu Waldrändern o. a. dichten Vertikalkulissen mind. >120 m.
  • Bereiche mit zu hoher Bodenfeuchte werden vom Rebhuhn eher gemieden (z.B. EISLÖFFEL 1996, KORN & BERNSHAUSEN 2001), so dass feuchte Standorte für die Durchführung von Maßnahmen für das Rebhuhn nicht geeignet sind.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Habitatangebotes pro Paar insgesamt mind. 1 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen (ggf. in Kombination mit Habitatoptimierungen im Acker).
  • Grundsätzlich gelten die allgemeinen Vorgaben zur Herstellung und Pflege von Extensivgrünland (siehe Maßnahmenblatt Extensivgrünland, „Mosaikmahd“ mit Altgrasstreifen, KORN & BERNSHAUSEN 2001). Bei einer Beweidung ist die Besatzdichte so zu wählen, dass der Fraß ein Muster von kurzrasigen und langrasigen Strukturen gewährleistet.
  • Es sollen keine Pflegearbeiten (Mahd) innerhalb der Brutzeit (April bis Juli) durchgeführt werden.
  • Beweidung: Bis zum Abschluss der Jungenaufzucht darf maximal eine Großvieheinheit pro Hektar aufgetrieben werden (optimal geeignet sind Mutterkühe oder Rinder, während Jungviehherden hingegen aufgrund ihres „ungestümen Verhaltens“ eher nicht geeignet sind). Nach dem Abschluss der Aufzuchtzeit (spätestens ab 15. Juli) können die Flächen auch stärker beweidet werden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Jährliche Mahd oder Beweidung entsprechend den o. g. Vorschriften

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Unter günstigen Bedingungen (Optimierung aktuell suboptimaler Habitate) Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren. Bei Neuanlage innerhalb von bis zu 5 Jahren, je nach Wüchsigkeit des Bodens auch mehr (vorherige Ausmagerung erforderlich).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar. Extensivierungsmaßnahmen im Grünland werden z. B. von DWENGER (1991) und HELFERICH (1987) vorgeschlagen.
  • Regional kann Grünland für das Rebhuhn eine hohe Bedeutung als Deckungs-, Nahrungs- und / oder Brutraum aufweisen (KORN & BERNSHAUSEN 2001, RÜCKRIEM et al. 2009, EISLÖFFEL 1996). In solchen Gebieten wird daher von einer hohen Wirksamkeit der Maßnahme ausgegangen, insbesondere wenn eine Kombination mit weiteren Maßnahmentypen erfolgt und ein räumlich enges Nebeneinander von Acker- und Grünlandflächen herstellbar ist.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (bei Notwendigkeit einer Ausmagerung mittelfristige Wirksamkeit beachten)

3. Fazit

Für das Rebhuhn besteht die Möglichkeit zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Brut- und Nahrungshabitaten. Idealerweise werden die Maßnahmen kombiniert mit einem vielseitigen Mosaik aus Extensivgrün- und Extensivackerland mit Randstreifen und kleineren Brachestreifen- oder –flächen. Priorisierung:Maßnahmen im Acker (Habitatoptimierungen im Acker): Flächige Maßnahme mit höherer Priorität als streifenförmige.

Angaben zu Priorisierung: