Schwarzmilan (Milvus migrans (Boddaert,1783))
EU-Code: A073
Artenschutzmaßnahmen
- Nutzungsverzicht von Einzelbäumen (W1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4)
- Entwicklung und Pflege von Nahrungshabitaten (Grünland) (O1.1)
- Gewässerrenaturierung, Entwicklung von Nahrungsgewässern (G6.2)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Nutzungsverzicht von Einzelbäumen (W1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Schwarzmilane brüten meist am Waldrand, in Baumgruppen oder auch in Einzelbäumen, idealerweise in Auwäldern bzw. in Gewässernähe. Als Brutplatz optimal geeignete Gehölzbestände werden für den Schwarzmilan gesichert, um insbesondere in baumarmen Landschaften ein Angebot an störungsarmen Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu gewährleisten.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Spaziergänger etc.) zu achten.
- Gehölzbestand mit für den Schwarzmilan geeigneten potenziellen Brutbäumen, in der Regel mit mind. mittlerem Baumholz (Brusthöhendurchmesser > 35 cm). Die Baumart ist von untergeordneter Bedeutung, die Auswahl orientiert sich nach dem vorhandenen Angebot (GELPKE & STÜBING 2010, ORTLIEB 1998, S. 62). Idealerweise Auwaldbereiche bzw. Nähe von Gewässern im Umkreis von max. 1 km (SERGIO et al. 2003) o. a. Nahrungshabitate. In baumarmen Landschaften mit Schwarzmilanvorkommen jedoch auch übrige potenzielle Brutstandorte (Waldränder, Feldgehölze, Baumgruppen bis hin zu Einzelbäumen).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Brutpaar: Schwarzmilane verfügen in der Regel über mehrere, jahrweise unterschiedlich genutzte Wechselhorste (s. o.). Daher muss die Maßnahmenfläche ausreichend groß sein oder aus mehreren verteilten Einzelflächen im Aktionsraum des Paares bestehen.
- Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Orientierungswerte: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen.
- Die Maßnahme kann umgesetzt werden über einen Nutzungsverzicht (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen) oder die Erhöhung des Erntealters (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen).
- Erhalt aller anderen ggf. vorhandenen Bäume mit Großhorsten.
- Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein
- Bei Erhöhung des Erntealters: Bei der Ernte muss gewährleistet sein, dass inzwischen andere Gehölze geeignete Strukturen ausgebildet haben. Solange geeignete Altbäume ein limitierender Faktor sind, dürfen bestehende Altbäume nicht eingeschlagen werden.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Konflikte, die dem Zielzustand u. a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Sofort bzw. in der nächsten Brutperiode.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Schwarzmilane können sich ihre Horste selbst bauen. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie als hoch eingeschätzt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor und sind mit derzeitigen Methoden für konkrete Flächen nur begrenzt und mit hohem Aufwand nachweisbar, da Schwarzmilane große Aktionsräume haben und innerhalb ihres Aktionsraumes ggf. flexibel verschiedene geeignete Bruthabitate nutzen können (Wechselhorste). Die Zerstörung von (Brut-) Lebensräumen gilt jedoch als eine der Gefährdungsursachen des Schwarzmilans, so dass Maßnahmen zum Erhalt / Pflege von Altholzbeständen z. B. von BAUER et al. (2005), MEBS & SCHMIDT (2006 S. 339), ORTLIEB (1998, S. 159), SCHUMANN et al. (2007 S. 20) empfohlen werden.
- Von der Artökologie her erscheint es plausibel, dass Schwarzmilane bei Mangel an geeigneten Brutgehölzen ein bestehendes, konkretes Angebot nutzen können. Daher besteht grundsätzlich eine hohe Eignung der Maßnahme.
- Der Schwarzmilan hat in NRW in beiden Regionen einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand (rot). Daher ist bei Maßnahmen für den Schwarzmilan ein begleitendes Monitoring durchzuführen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall klären)
2. Entwicklung und Pflege von Nahrungshabitaten (Grünland) (O1.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Neben Gewässerflächen für die Fischjagd sind für den Schwarzmilan offene, kurzrasige oder lückige Bereiche für die Nahrungssuche wichtig, die den Zugriff auf die Nahrungstiere ermöglicht. Die Maßnahme stellt günstige Nahrungshabitate bereit, indem ein stetiges Angebot kurzrasiger Bereiche innerhalb eines strukturierten Grünlandes zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes des Schwarzmilans und der meist gemeinschaftlichen Nutzung der Nahrungshabitate durch benachbarte Paare ist eine flächendeckende Neuanlage / Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann aber durch mehrere punktuelle, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
- Umsetzung vorzugsweise in grünlandgeprägten Gebieten
- Standort mit Potenzial zur Besiedlung durch Kleinnager (z. B. keine staunassen Standorte)
- Möglichst zentral im Aktionsraum der betroffenen Paare.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen (möglich in Kombination mit Gewässerrenaturierung, Entwicklung von Nahrungsgewässern
- Bei streifenförmiger Anlage Breite der Streifen mind. 6 m (LANUV 2010), idealerweise > 10 m.
- Grundsätzlich gelten die allgemeinen Vorgaben zur Herstellung und Pflege von Extensivgrünland (siehe Maßnahmenblatt Extensivgrünland).
- Die Grünlandflächen weisen bei Mahd je nach Wüchsigkeit regelmäßig neu gemähte „Kurzgrasstreifen“ und höherwüchsige, abschnittsweise im mehrjährigen Rhythmus gemähte Altgrasstreifen / Krautsäume auf. Die Form von Alt- und Kurzgrasstreifen richtet sich nach den lokalen Bedingungen (gerade oder geschwungene Streifen). Die Streifenform ist wegen des hohen Grenzlinieneffekts wichtig (BOSSHARD et al. 2007, FUCHS & STEIN-BACHINGER 2008, MÜLLER & BOSSHARD 2010, Schweizer Vogelschutz SVS & BirdLife Schweiz 2010, SIERRO & ARLETTAZ 2007). Die Mindestbreite einzelner Streifen beträgt > 6 m, idealerweise > 10 m. Die „Altgrasstreifen“ sollen als Kleinsäuger- und Insektenhabitat dienen, während die „Kurzgrasstreifen“ für die Zugriffsmöglichkeit auf Kleinsäuger wichtig sind. Da in den ersten Tagen nach der Mahd die Nutzungsfrequenz und der Jagderfolg von Greifvögeln besonders hoch sind (ASCHWANDEN et al. 2005 für Turmfalke und Waldohreule, SZENTIRMAI et al. 2010 für die Wiesenweihe, MAMMEN et al. 2010 für den Rotmilan bei Luzerne, PEGGIE et al. 2011 für den Turmfalken), sollen die Flächen in der Vegetationsperiode ca. alle 2-3 Wochen (Anpassung an die Wüchsigkeit erforderlich) gemäht werden, möglich ist auch eine Staffelmahd innerhalb einer Fläche (PEGGIE et al. 2011 S. 397) oder über verschiedene Flächen hinweg.
- Bei einer Beweidung ist die Beweidungsintensität so zu wählen, dass der Fraß ein Muster von kurzrasigen und langrasigen Strukturen gewährleistet.
- Je nach Ausgangsbestand kann es sich anbieten, die den Anteil der Kräuter zu erhöhen, um das Nahrungsangebot für Mäuse und andere Nahrungstiere des Schwarzmilans zu erhöhen.
- Idealerweise werden unbefestigte Feldwege mit geringer Störungsfrequenz in die Maßnahme einbezogen. Bei gering frequentierten Wegen, die im Laufe der Vegetationsperiode zuwachsen, sollen dann die Fahrspuren o. a. Streifen offen / kurzrasig gehalten werden.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die Maßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein, dass während der Vegetationsperiode insbesondere in der Zeit der Jungenaufzucht des Schwarzmilans (Mitte Mai bis Ende Juli) bzw. bis zum Erntebeginn der Hauptfeldfruchtart kurzrasige / lückige Strukturen in den Maßnahmenflächen vorhanden sind, die eine optische Lokalisierung der Beute und deren Zugriff erlauben (d. h. bei Mahd regelmäßiger Schnitt).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Ein hoher Besatz von Mäusen kann negative Auswirkungen auf angrenzende Kulturen haben.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren (Pflege / Herstellung von Grünland und Besiedlung durch Kleinnager).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die Bedeutung von kurzrasigen Bereichen bzw. von Extensivgrünland für die Nahrungssuche des Schwarzmilans wird z. B. von WALZ (2005) und SERGIO et al. (2003) hervorgehoben.
- Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor, jedoch zahlreiche Beobachtungen, wie Schwarzmilane Grünlandflächen intensiv nach der Mahd nutzen (BIVER & CONZEMIUS 2010, HAGGE & STUBBE 2006, WALZ 2005). Die Plausibilität der Maßnahme wird daher als hoch eingestuft.
- Der Schwarzmilan hat in NRW in beiden Regionen einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand (rot). Daher ist bei Maßnahmen für den Schwarzmilan ein begleitendes Monitoring durchzuführen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
3. Gewässerrenaturierung, Entwicklung von Nahrungsgewässern (G6.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Fischreiche Gewässer besitzen in der Regel eine besondere Bedeutung als Nahrungsquelle für den Schwarzmilan. In der Maßnahme werden durch Gewässerrenaturierung oder Entwicklung von ehemaligen Nutzteichen für den Schwarzmilan günstige Nahrungsgewässer hergestellt oder optimiert.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
- Möglichst zentral im Aktionsraum der betroffenen Paare.
- Stillgewässer: bei Neuanlage Gewährleistung eines für Fischreichtum notwendigen Wasserstandes;.
- Zur Renaturierung geeignete Fließgewässer ab ca. 5 m Breite
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar folgende Werte empfohlen:
- Stillgewässer (Neuanlage oder Entwicklung von z. B. ehemaligen Fischteichen):Mmind. 2 Einzelgewässer mit > (500-) 1000 qm besonnter Wasserfläche. Es gelten die allgemeinen Angaben zur Herstellung oder Renaturierung von Stillgewässern. Optimierung z. B. bei Dominanz von Ufergehölzen (Beschattung, fehlende Überflugmöglichkeit) durch Gehölzauflichtung in Teilbereichen. Bei Neuanlage oder geringem Fischvorkommen Besatz mit für den Schwarzmilan günstigen Fischarten: Wichtige Beutefische des Schwarzmilans sind z. B. Plötze, Karpfen, Karausche, Rotfeder, Güster, Brachsen, Ukelei, Schlammpeitzger (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1989 S. 131).
- Renaturierung von Fließgewässer (ab ca. 5 m Breite, Mindestlänge 500 m) inklusive der dazugehörigen Aue: Z. B. Reaktivierung von ehemaligen Flutrinnen, Rückbau von Uferbefestigungen, Zulassen von Gewässerdynamik, Anlage von Uferstreifen (Puffer zu angrenzenden Nutzflächen), bei durch Gehölzwuchs stark beschatteten Gewässern Auflichtung in Teilbereichen;
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Gewährleistung der Überflugmöglichkeit und Besonnung der Gewässer zumindest in Teilbereichen
Weitere zu beachtende Faktoren
- Ein hoher Fischbesatz kann z. B. für Libellen und Amphibien negativ wirken.
- Wird die Maßnahme im Rahmen von Fließgewässerrenaturierungen durchgeführt, ist die „Blaue Richtlinie“ (MULNV 2010b) zu beachten.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Renaturierung von Fließgewässern: Die Zeitdauer bis zur Wirksamkeit hängt stark von den lokalen Ausgangsbedingungen ab. Unter günstigen Bedingungen ist eine Wirksamkeit innerhalb von bis zu 5 Jahren nach Umsetzungsbeginn möglich.
- Stillgewässer: Die Maßnahme ist innerhalb von bis zu 2 Jahren wirksam.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Strukturen sind kurzfristig herstellbar. Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Der Maßnahmentyp wird z. B. von SCHUMANN et al. (2007 S. 20) vorgeschlagen. Die Bedeutung von Gewässern als Nahrungshabitat für den Schwarzmilan wird z. B. von GELPKE & STÜBING (2010) und WALZ (2005) hervorgehoben.
- Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen zu diesem Maßnahmentyp nicht vor, jedoch wird die Plausibilität aufgrund der Artökologie als hoch eingestuft.
- Der Schwarzmilan hat in NRW in beiden Regionen einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand (rot). Daher ist bei Maßnahmen für den Schwarzmilan ein begleitendes Monitoring durchzuführen. Bei der Renaturierung von Fließgewässern ist in der Regel aufgrund der Komplexität der Maßnahme ein Monitoring durchzuführen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
4. Fazit
Für den Schwarzmilan stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Sicherung von Bruthabitaten und zur Pflege von Nahrungshabitaten zur Verfügung.Die Art hat in NRW in beiden Regionen einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand (rot). Daher ist bei Maßnahmen für den Schwarzmilan ein begleitendes Monitoring durchzuführen. Dies gilt auch für die Renaturierung von Fließgewässern, da dies in der Regel eine großflächige und komplexe Maßnahme ist.
Angaben zu Priorisierung:
Gewässerrenaturierung, Entwicklung von Nahrungsgewässern: Die Renaturierung von Fließgewässern stellt natürliche Habitate bereit und ist daher zu favorisieren. Die Anlage von Stillgewässern als Nahrungsteiche, insbesondere der Besatz mit Nahrungsfischen, hat eine geringere Priorität, kann aber z. B. zur temporären Überbrückung von Nahrungsengpässen eingesetzt werden.