Baumfalke  (Falco subbuteo L.)

EU-Code: A099

Artenschutzmaßnahmen

  1. Nutzungsverzicht von Einzelbäumen (W1.1), Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4)
  2. Anlage von Kunsthorsten (Av1.1)
  3. Entwicklung und Pflege von Nahrungshabitaten: Strukturierung ausgeräumter Offenlandschaften (G1.1, O3.1.2, O2.1, O2.2, W4.1)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Nutzungsverzicht von Einzelbäumen (W1.1), Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Baumfalke nutzt vorhandene Nester anderer Vogelarten, v. a. von Rabenkrähen. Bei Mangel an natürlichen Brutmöglichkeiten (z. B. baumarme Landschaften) werden in der Maßnahme potenziell als Brutplatz geeignete Gehölzbestände gesichert, um ein Angebot an störungsarmen Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu gewährleisten.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Spaziergänger etc.) zu achten.
  • Vorkommen von nestbauenden Arten (v. a. Rabenvögel; alternativ kann die Maßnahme auch mit der Anlage von Kunsthorsten kombiniert werden, s. u.)
  • Nähe zu geeigneten Nahrungshabitaten mit hohem Kleinvogel- und Großinsektenvorkommen.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Baumfalken verfügen in der Regel über mehrere, jahrweise unterschiedlich genutzte Horste (s. o.). Daher muss die Maßnahmenfläche ausreichend groß sein oder aus mehreren verteilten Einzelflächen im Aktionsraum des Paares bestehen.
  • Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Orientierungswerte pro Brutpaar: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Es ist zu beachten, dass die Art auf Horste / Nester anderer Arten angewiesen ist.
  • Die Maßnahme kann umgesetzt werden über einen Nutzungsverzicht (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen) oder die Erhöhung des Erntealters (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen). Maßnahmenbestandteil können auch Baumreihen (inklusive Pappelreihen) sein (FIUCZYNSKI & SÖMMER 2011 S. 147).
  • Erhalt aller anderen ggf. vorhandenen Bäume mit Großhorsten.
  • Gewährleistung freien An- und Abfluges zu den potenziellen Horstbäumen.
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein

  • Bei Erhöhung des Erntealters: Bei der Ernte muss gewährleistet sein, dass inzwischen andere Gehölze geeignete Strukturen ausgebildet haben. Solange geeignete Altbäume ein limitierender Faktor sind, dürfen bestehende Altbäume nicht eingeschlagen werden.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Konflikte, die dem Zielzustand u. a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Sofort bzw. in der nächsten Brutperiode.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie als hoch eingeschätzt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor und sind mit derzeitigen Methoden für konkrete Flächen nur begrenzt und mit hohem Aufwand nachweisbar, da Baumfalken große Aktionsräume haben und innerhalb ihres Aktionsraumes ggf. flexibel verschiedene geeignete Bruthabitate nutzen können (Wechselhorste). Die Maßnahme zum Schutz von Bruthabitaten wird z. B. von FIUCZYNSKI & SÖMMER (2011 S. 336) empfohlen.
  • Von der Artökologie her erscheint es plausibel, dass die Baumfalken bei Mangel an geeigneten Brutgehölzen und Vorkommen nestbauender Arten ein bestehendes, konkretes Angebot nutzen können. Daher besteht grundsätzlich eine hohe Eignung der Maßnahme.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall klären)

2. Anlage von Kunsthorsten (Av1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Baumfalke nutzt vorhandene Nester anderer Vogelarten, v. a. von Rabenkrähen. Durch die Maßnahme werden in geeigneten Gehölzbeständen oder Hochspannungsmasten bei Mangel an natürlichen Brutmöglichkeiten artspezifische Kunsthorste angebracht und so das Angebot an Fortpflanzungsstätten erhöht.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Spaziergänger etc.) zu achten.
  • Baumreihen, Bäume am Waldrand bzw. Gittermasten oder Feldgehölze; lückige Bestände, idealerweise mit Kiefer und in wärmebegünstigter, exponierter Lage; günstige An- und Abflugmöglichkeit. Mind. 1 Aussichts- und Ruhebaum soll in der Nähe und vom Horst aus einsehbar sein. Die Anbringung am Baum muss so erfolgen, dass der Horst sicher befestigt ist und dass Äste vom Horstrand weggehen, die von den Ästlingen später benutzt werden können. Bei Sturm stark schwankende Bäume sollten nicht genutzt werden, damit die Jungen nicht abstürzen, wie in einem Fall geschehen. Der Horstrand muss griffsicher für die Jungfalken sein (HASTÄDT & FIEDLER 1991).
  • Nähe zu geeigneten Nahrungshabitaten mit hohem Kleinvogel- und Großinsektenvorkommen muss gegeben sein, keine Anlage von Kunsthorsten im Waldesinneren.
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (Bäume, an denen Kästen angebracht werden).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Von Kunsthorsten für den Baumfalken können auch andere Greifvögel (Waldohreule, Turmfalke) profitieren. Um dieser Konkurrenzsituation vorzubeugen, sind pro Paar mind. 3 Horste anzubringen.
  • Aufhängung in Bäumen, bevorzugt in stabilen Kiefern, Pappeln oder Eichen, im oberen Kronendrittel. Verwendung von Weidenkörben, Durchmesser ca. 40-50 cm, Höhe 10-15 cm (HASTÄDT & FIEDLER 1991, REUSSE 1993). In der Krone ist der Horst so anzubringen, dass er von oben und dem Bestandesinneren durch Zweige geschützt ist, d. h. Anflug nur von der angrenzenden Freifläche (als Schutz vor dem Habicht, REUSSE 1993).
  • Hinweise für die Gestaltung: Auspolsterung mit einem in Größe des Nistkorbes ausgestochenen Rasenstückes mit dichtem Feinwurzelgeflecht (trocken, Erde ausgeklopft, Unterseite nach oben; alternativ auch festgebundenes, langhalmiges Gras, aber Gefahr des Herauswehens). Horstmulde nur so tief anlegen, dass ein brütender Falke über den Horstrand sehen kann. Anlage eines aus langhalmigen Gräsern gewickelten Ringes am Korbrand, um Wegrollen der Eier zu verhindern (Befestigung mit Draht). Anbringen von waagerecht vom Horst wegführenden Zweigen für die Ästlinge (falls nicht vorhanden) (FIUCZYNSKI 1986, HASTÄDT & FIEDLER 1991, REUSSE 1993).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflegedauer: Einmal jährlich Kontrolle auf Funktionstüchtigkeit außerhalb der Brutzeit. Die Kunsthorste müssen so lange funktionsfähig bleiben, bis geeignete Gehölzbestände natürliche Niststätten bieten bzw. bis nestbauende Arten das Gebiet besiedelt haben.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Der Maßnahmentyp ist nicht notwendig, wenn im Raum aufgrund des Vorkommens von nestbauenden Arten (v. a. Rabenvögel) das Angebot von Horsten kein limitierender Faktor ist. Die Kunsthorste erfüllen dann lediglich die Aufgabe eines stützenden und ergänzenden Angebotes. (Langjährig) verwaiste und krähennesterfreie Gebiete werden nicht notwendigerweise durch Angebot von Kunsthorsten neu besiedelt, wenn andere Faktoren als das Angebot geeigneter Horste die Besiedlung verhindern (FIUCZYNSKI 1986). In besetzten Gebieten hingegen, in denen die Baumfalken nach Rückkehr aus dem Winterquartier durch forstliche Maßnahmen, Kahlschlag etc. nur noch (krähennesterfreie) Restbestände an Wald vorfinden, können selbst kurzfristig aufgehängte Kunsthorste eine entscheidende und günstige Rolle spielen (FIUCZYNSKI 1986).
  • Kunsthorste können positive Auswirkungen auf den Baumfalken haben, da die Rabenvögel Bindegarn in ihre Nester einbauen können, was für Baumfalken ein Strangulationsrisiko nach sich zieht (FIUCZYNSKI et al. 2009, KLAMMER 2006, LANGEMACH et al. 2009).
  • Von dem Maßnahmentyp können auch andere, früher brütende Arten (z. B. Turmfalke, Waldohreule) profitieren (siehe oben, Konkurrenzsituation beachten). Diese „Fremdbenutzung“ kann durch Ausbringung neuer Kunsthorste Anfang / Mitte Mai reduziert werden (REUSSE 1993) oder eventuell durch einen Holzdeckel, der erst im Mai geöffnet wird (KLAMMER 2006), da der Baumfalke später als Waldohreule und Turmfalke mit der Brut beginnt.
  • Die Anwesenheit von Habichten kann sich negativ auf den Baumfalken auswirken, direkt als potenzieller Prädator, indirekt über die Vertreibungswirkung auf die nestbauenden Krähenvögel (ELLENBERG 1985, FIUCZYNSKI 1991).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Kunsthorste sind sofort bzw. ab der nächsten Brutperiode wirksam. Um den Falken eine Raumerkundung und Eingewöhnungszeit zu ermöglichen, sollen sie mit einer Vorlaufzeit von mehr als 1 Jahr aufgehängt werden.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei Planung und Durchführung durch Art-Experten.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar. Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Die Annahme von Kunsthorsten ist z. B. nachgewiesen bei FIUCZYNSKI (1986), FIUCZYNSKI & SÖMMER (2011), REUSSE (1993).
  • Nach Experteneinschätzung (Workshop LANUV 7.11.2011) wird die Maßnahmeneignung mit „mittel“ eingeschätzt. Es bestehen Zweifel, ob die allgemein angenommene Wirksamkeit auf die Verhältnisse in NRW übertragbar ist. Es bestehen keine Anwendungserfahrungen in NRW.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: mittel

3. Entwicklung und Pflege von Nahrungshabitaten: Strukturierung ausgeräumter Offenlandschaften (G1.1, O3.1.2, O2.1, O2.2, W4.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Für den Baumfalken spielen Kleinvögel und Großinsekten eine wichtige Rolle als Nahrungstiere. In ausgeräumten Offenlandschaften erfolgt eine Verbesserung der Nahrungshabitate für den Baumfalken, indem für seine Nahrungstiere günstige Strukturen (Kleinvögel: z. B. Hecken, Waldrandgestaltung, Brachen; Libellen: Kleingewässer) geschaffen werden. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes des Baumfalken ist eine flächendeckende Neuanlage / Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann aber punktuell durch mehrere, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Acker-Maßnahmen und Brachen: keine Umwandlung von Grünlandstandorten
  • Möglichst zentral im Aktionsraum der betroffenen Paare.
  • Gewässer-Maßnahmen: Räumliche Nähe zu großen und artenreichen Libellenvorkommen sinnvoll, da nur so eine hinreichend schnelle Besiedlung der Gewässer gewährleistet ist (RÜCKRIEM et al. 2009, S. 92). Orientierungswert max. 2 km (STERNBERG 1999, S. 124; je näher desto besser). Wasserhaltiger oder wasserundurchlässiger Boden (keine Folienteiche). Zeitweise wasserführende Kleingewässer werden am besten in zu Vernässung neigenden Bodensenken angelegt. Kein (starker) Besatz mit Fischen (Prädation auf Libellenlarven), besonders bei kleinen Gewässern. Windgeschützte Lage.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen.
  • Die folgenden Maßnahmen, die idealerweise in Kombination untereinander durchgeführt werden, erhöhen das Angebot an für den Baumfalken relevanten Nahrungstieren.
  • Anlage / Optimierung von Gewässern (G1.1): Größe der gesamten Wasserfläche > 500 qm, Aufteilung in mehrere Kleingewässer ist möglich. Bezüglich der Neuanlage / Optimierung gelten die allgemeinen Hinweise zur Gestaltung von (Libellen-) Kleingewässern (z. B. JEDICKE 1988, MAmS 2000, BANSE & BANSE 1985, PRETSCHER 1976, Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz 2006, STERNBERG et al. 1999, S. 62). Wesentlich sind: Gewährleistung einer dauerhaften Wasserführung in der Zeit der Anwesenheit des Baumfalken (April bis September) auch bei Trockenzeiten; Vorhandensein von Flachwasserbereichen für eine schnelle Erwärmung; Gewährleistung einer ausreichenden Besonnung (> 80 % des Gewässers); Gewährleistung der Flugjagd / Überflugmöglichkeit, Fischfreiheit. Bei angrenzender landwirtschaftlicher Intensiv-Nutzung mind. 10 m breite Pufferstreifen zur Verminderung des Nährstoffeintrags angrenzender Flächen, extensive Nutzung (Mahd) der Pufferflächen
  • Anlage und Pflege von Hecken (O3.1.2): Orientierung an bestehenden Hecken, sofern vorhanden. Die Heckenbreite soll variierend zwischen 5 und 10 m angelegt werden. Zusammen mit der Hecke ist ein mind. (3-) 5 m breiter Saumstreifen anzulegen und zu pflegen. Abstand der Hecken idealerweise lt; 300m zueinander (PFISTER et al. 1986). Der Saum ist einmal pro Jahr oder alle 2 Jahre abschnittsweise ab August zu mähen mit Abtransport des Schnittgutes. Durch die Lage der Hecke soll keine Gefährdung der Kleinvögel oder des Baumfalken durch Kollisionen erfolgen (d. h. nicht entlang von befestigen Wegen oder in Richtung auf Straßen, Eisenbahntrassen o. a.).
  • Erhalt und Pflege von Baumreihen und Solitärbäumen (O3.1): Entsprechend den Hecken mit mind. (3-) 5 m breitem Saumstreifen anzulegen und zu pflegen. Um Solitärbäume Pflege einer Saumfläche mit (3-) 5 m breitem Radius.
  • Aufbau und Pflege von gestuften Waldrändern (W4.1). Das folgende Schema nach RICHERT & REIF (1992) bzw. KÖGEL et al. (1993) ist je nach lokaler Situation (Baumartenzusammensetzung, Exposition o. a.) anzupassen (vom Wald in Richtung Nutzungsgrenze): 1. Buchtige Auflichtung des Ausgangsbestandes bis auf 30-50 m; Förderung von Lichtbaumarten (ggf. Anpflanzung von Laubhölzern bei Ausgangsbestand Nadelholz). 2. Strauch- und Baummantel auf (6-) 10 m Breite: Sukzession (v. a. bei mehreren bereits vorhandenen geeigneten Sträuchern); alternativ buchtige Anpflanzung standortsheimischer Gehölze unter Ausnutzung ggf. bereits vorhandener Einzelsträucher. Wechsel von sonnigen und schattigen Buchten, mit einzel- und gruppenweiser Anpflanzung sowie Pflanzlücken. 3. Blütenreiche Stauden- und Krautsaum: Mahd in mehrjährigem Abstand zur Verhinderung des Vordringens von Gehölzen, ggf. vorherige Ausmagerung durch häufigeres Mähen.
  • Bei den folgenden Maßnahmen im Acker (Extensivierung O2.1, Brache O2.2) sollen im Regelfall keine Düngemittel und Biozide eingesetzt werden und keine mechanische Beikrautregulierung erfolgen. Ansonsten sind die im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz NRW (LANUV 2010), nach denen sich die im Folgenden aufgeführten Maßnahmentypen richten, angegebenen Hinweise zur Durchführung zu beachten Die Maßnahmen werden idealerweise in Kombination untereinander durchgeführt.
  • Anlage von Getreidestreifen mit doppeltem Saatreihenabstand (Paket 4026 + 4031 + 4034 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz); auch als flächige Maßnahme möglich.
  • Anlage von Ackerstreifen oder Parzellen durch Selbstbegrünung – Ackerbrache (Paket 4041 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz)
  • Anlage von Ackerstreifen oder –flächen durch dünne Einsaat mit geeignetem Saatgut (Paket 4042 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz; in den meisten Fällen sind selbstbegrünende Brachen, insbesondere auf mageren Böden, Einsaaten vorzuziehen)
  • Für die Hellwegbörde können zudem die differenzierten Maßnahmenvorschläge von BRABAND et al. (2006) herangezogen werden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Gewässer: Es gelten die allgemeinen Hinweise zur Gestaltung / Pflege von (Libellen-) Gewässern (s. o.). Insbesondere ist auf eine ausreichende Besonnung (Pflegeschnitte) und eine Fischarmut (ggf. Elektrobefischung) zu achten, weiterhin ggf. abschnittsweise Entkrautung bei starkem Wasserpflanzenaufkommen.
  • Hecken: Abschnittsweise (nicht mehr als 1/3 der Gesamtlänge bzw. Abschnitte lt; 50 m) Hecke auf den Stock setzen, wenn diese „durchwächst“. Schnellwüchsige Arten können alle 5-15 Jahre auf den Stock gesetzt werden (z. B. Hasel, Esche, Zitterpappel). Langsam wachsende Arten und Dornensträucher sollen durch selteneren Schnitt gefördert werden. Ggf. vorhandene Steinhaufen o. a. sollen freigestellt werden. Regelmäßige Pflege der Saumstreifen ab August. Beachtung der im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz (LANUV 2010, Paket 4400) angegebenen Hinweise.
  • Waldränder: In den ersten Jahren Pflegearbeiten zur Etablierung der Sträucher. Ggf. je nach Wüchsigkeit abschnittsweises Auf-den-Stock – Setzen der Waldmäntel, um eine Überalterung der Bestände zu verhindern (RICHERT & REIF 1992 S. 152). Regelmäßige Pflege der Saumstreifen ab August je nach Aufkommen von Gehölzen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • In großflächig offenen Bereichen (z. B. Börden) im Regelfall Strukturierung mit niedrigwüchsigen Strukturen, nicht mit hohen Baumreihen o. a.
  • Strukturierungen mit Gehölzen können in großflächigen Offenlandschaften auch negative Wirkungen auf andere Arten (z. B. Feldlerche) oder das Landschaftsbild haben. Weiterhin können durch Gehölzanreicherung auch Prädatoren von Zielarten profitieren (z. B. Rabenkrähe in Bezug auf den Kiebitz).
  • Die sorgsame Verwendung von Bindegarn bei Maßnahmendurchführung bzw. das Aufsammeln von herumliegenden Bindegarnresten in besetzten Baumfalkenrevieren verringert das Strangulationsrisiko (FIUCZYNSKI & SÖMMER 2011 S. 337).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Bei Gewässerneuschaffung innerhalb von 2 (bis 5) Jahren: Insbesondere Pionierarten und euryöke Arten (z. B. Aeshna cyanea, Libellula depressa, L. quadrimaculata, Orthetrum cancellatum) können schon in den ersten Jahren nach Gewässeranlage auftreten (z. B. JUNCK & SCHOOS 1987, NLWKN & Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 2009, SCHLEGEL & WEBER 2005, WILDERMUTH 1986, ZETTELMEYER 1986). Eine Bodenständigkeit der Libellen (mehrjähriger Entwicklungszyklus der Larven) ist für die Wirksamkeit nicht zwingend notwendig, sondern die Anwesenheit von adulten Libellen (u. a. Großinsekten). Daher kann bei Neuanlage innerhalb von 2 (bis 5) Jahren mit einer signifikanten Aufwertung als Nahrungshabitat für den Baumfalken gerechnet werden. Bei Optimierungen bestehender Gewässer ist eine Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren anzunehmen, da bereits ein Ausgangsbestand von Ufervegetation etc. vorhanden ist.
  • Ackerbrachen: Die Strukturen sind innerhalb eines Jahres herstellbar. Um eine Besiedlung mit Nahrungstieren und eine Anpassung durch den Baumfalken zu ermöglichen, soll die Maßnahme mit 1 Jahr Vorlaufzeit durchgeführt werden.
  • Hecken, Baumreihen, Waldränder: Die Zeitdauer bis zur Wirksamkeit hängt vom vorhandenen Bestand und (bei Anpflanzungen) den verwendeten Pflanzqualitäten ab. Bei Vorhandensein geeigneter Gehölzstrukturen wird für die Entwicklung und Pflege der krautigen Vegetation eine Zeitdauer von bis zu 2 Jahren veranschlagt. Für die Gehölze wird bei Anpflanzung eine Wirksamkeit innerhalb von bis zu 5 Jahren angenommen (bei Verwendung höherer Pflanzqualitäten auch weniger). Die kurzfristige (innerhalb von ca. 5 Jahren) Besiedlung von angepflanzten Gehölzstrukturen zumindest durch allgemein häufige Vogelarten (z. B. Amsel, Goldammer, Dorngrasmücke) ist z. B. bei FISCHER & ZEIDLER (2009), FLÖTER (2002) GRUTTKE & WILLECKE (1993) und PLATH (1990) beschrieben.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die Habitatansprüche des Baumfalken sind gut bekannt. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie als hoch eingeschätzt. SCHÄFER (2010 S. 33) berichtet, dass nach Neuanlage / Optimierung ehemaliger Tongruben sich Großlibellen einstellten, die von 1-2 Baumfalken bejagt wurden. BRABAND et al. (2006 S. 141 ff.) wiesen in der Hellwegbörde positive Effekte von extensivierten Ackerstreifen und Brachen auf Kleinvögel (potenzielle Nahrungstiere des Baumfalken) nach. (Weitere) wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen bezogen auf den Baumfalken nicht vor und sind mit derzeitigen Methoden nur begrenzt und mit hohem Aufwand nachweisbar, da die lokale Bestandsentwicklung auch von maßnahmenunabhängigen Faktoren (z. B. Jagd auf dem Zugweg, BAUER et al. 2005 S. 357) abhängt. Das Fehlen geeigneter Nahrungshabitate gilt jedoch als eine der Rückgangsursachen des Baumfalken, so dass Maßnahmen zur Optimierung und Förderung von Nahrungshabitaten häufig empfohlen werden (z. B. BAUER & BERHOLD 1996, S. 124, BAUER et al. 2005 S. 357, FIUCZYNSIKI & SÖMMER 2001, S. 85, RÜCKRIEM et al. 2009, S. 92).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

4. Fazit

Für den Baumfalken stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Erhöhung des Angebotes an Fortpflanzungsstätten und zur Anlage / Optimierung von Nahrungshabitaten zur Verfügung.

Angaben zu Priorisierung:

Maßnahme 1: Nutzungsverzicht ist gegenüber Erhöhung des Erntealters zu favorisieren. Ebenso ist ein flächiger Schutz gegenüber dem Schutz von Einzelbäumen zu favorisieren.