Uhu (Bubo bubo (L.))
EU-Code: A215
Artenschutzmaßnahmen
- Optimierung von Brutstandorten / Anlage von Nistnischen in Felsen (Av1.5)
- Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland (O1.1)
- Strukturierung ausgeräumter Offenlandschaften (G1.1, O3)
- Entwicklung von Brachen (02.2)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Optimierung von Brutstandorten / Anlage von Nistnischen in Felsen (Av1.5)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Der Uhu baut keine eigenen Nester, sondern brütet meistens in Felswänden mit Höhlungen, daneben in Baumnestern anderer Arten, an Bauwerken oder am Boden. Bei Mangel an Nistmöglichkeiten wird durch die Optimierung von vorhandenen Felswänden (Freischneidung zugewachsener Felswände, Anlage von Horstnischen) oder Anbringen von Kunsthorsten in Bäumen bzw. Bauwerken je nach „Bruttypus“ das Angebot an Fortpflanzungsstätten erhöht.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Touristen, Spaziergänger, Kletterer etc.) zu achten. (Sofern es sich um eine höhere Felswand handelt, spielen Spaziergänger keine Rolle). Beim Uhu ist v.a. die Kollisionsgefahr an Straßen und Schienen zu berücksichtigen.
- Je nach betroffenem „Bruttypus“: Zugewachsene natürliche Felswände (Optimierung von Fortpflanzungsstätten) oder glatte anthropogen entstandene Felswände ohne Nischen (im Regelfall keine Anlage von Nischen bei Naturfelsen); Höhe der Felswände mehr als 10 m; Bäume mit Eignung als potenzieller Horstbaum (mind. mittleres Baumholz).
- Der Untergrund soll nicht zur Vernässung neigen (GÖRNER 1983) (Dieser Faktor spielt bei Horstnischen in wettergeschützter Lage keine Rolle). Tonsteine werden in der Regel gemieden (BERGERHAUSEN et al. 1989, S. 165).
- Gewährleistung freier An- und Abflugmöglichkeiten, Nähe zu Nahrungshabitaten, Entfernung zu geeigneten Tageseinständen bis 500 m (BERGERHAUSEN et al. 1989, S. 166).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Paar bei Felsbrütern: Anlage von mind. 3 geeigneten Nischen. Tiefe ca. 1 m, Breite 2-3 m, Boden möglichst eben (EGE o. J.). Bei Maßnahmen in Steinbrüchen: uhuverträgliches Folgekonzept mit Erhalt von Steilwänden (keine Verfüllung oder Abflachung aller Steilwände). Bei „Kantenbruten“ (Bruten an der Oberkante von Felswänden) Anbringen eines Schutzzaunes, sofern noch nicht vorhanden (gegen Wildschweine u. a. Säugetiere). Ggf. Freistellung von zugewachsenen, ansonsten geeigneten Brutnischen durch Entfernung von Gehölzaufwuchs (EGE 2014: 8).
- Orientierungswerte pro Paar bei Baumbrütern: Schaffung von 3 künstlichen Horstplattformen (Maße und Durchführung in Absprache mit Experten).
- Details zur Durchführung und zur Auswahl der Standorte sind bei allen Maßnahmen von fachkundigen Personen vorzunehmen.
- Hinweis: Passive Umsiedlungen von Uhus, z. B. wenn der Brutplatz aus einer projektbedingten Gefahrenzone verlagert werden soll, sind nicht Gegenstand vorliegender Maßnahme. Uhus können am bisherigen Brutplatz festhalten, wenn dieser weiterhin Eignung aufweist.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Gewährleistung eines freien Anfluges: ggf. Freischneiden in Abhängigkeit vom Aufkommen von Gehölzen.
- Pflegearbeiten an Nisthilfen nach Absprache mit Experten (Hinweise z. B. in ROBITZKY & DETHLEFS 2012).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Der Uhu tritt als Prädator der übrigen Eulenarten und von Greifvögeln auf, daher sind mögliche Zielkonflikte zu beachten.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Horstnischen sind grundsätzlich ab der nächsten Brutperiode wirksam. Um dem Uhu eine Eingewöhnung zu ermöglichen, sollen die Maßnahmen mind. bis Oktober fertiggestellt werden zur Wirksamkeit im Folgejahr (in Anlehnung an ROBITZKY & DETHLEFS 2012: 64).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei Planung und Durchführung durch Art-Experten.
- Die Nisthilfen sind kurzfristig herstellbar. Die für den Maßnahmentyp relevanten Ansprüche der Art sind gut bekannt, weiterhin ist der Uhu bei der Wahl seiner Brutplätze relativ flexibel. Der Maßnahmentyp wird z. B. von BAUER et al. (2005, S. 721), EGE (o. J.) und NABU RLP (2004) empfohlen. Nachweise über die Annahme von künstlichen Nistnischen liegen vor (z. B. GÖRNER 1983, BROSSETTE 2003). Ebenso bestehen jedoch auch (unveröffentlichte) Fälle, bei denen die Maßnahmen nicht vom Uhu angenommen wurden (Expertenworkshop 7.11.2011, LANUV Recklinghausen). Trotzdem besteht nach Bewertung im Expertenworkshop eine „hohe“ Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.
- Bei umfangreicher Maßnahmenplanung (z. B. uhuverträgliches Folgekonzept, Gewährleistung von Störungsfreiheit durch Kletterer) ist grundsätzlich ein Monitoring durchzuführen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
2. Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland (O1.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Bei der Jagd auf Kleinsäuger ist der Uhu auf offene, kurzrasige oder lückige Bereiche angewiesen, die ihm einen Zugriff auf die Nahrungstiere ermöglichen (SITKEWITZ 2005, S. 169). Die Maßnahme stellt günstige Nahrungshabitate bereicht, indem ein stetiges Angebot kurzrasiger Bereiche innerhalb eines strukturierten Grünlandes zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes des Uhus ist eine flächendeckende Neuanlage / Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann aber punktuell durch mehrere, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden. Sofern zugleich die Anforderungen an Nisthabitate nicht erfüllt sind, soll die Maßnahme in Kombination mit Maßnahme 1 durchgeführt werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Beim Uhu ist v.a. die Kollisionsgefahr an Verkehrswegen zu berücksichtigen.
- Umsetzung vorzugsweise in grünlandgeprägten Gebieten
- Standort mit Potenzial zur Besiedlung durch Kleinnager.
- Möglichst zentral im Aktionsraum von 2,5 km um den Horst der betroffenen Paare (LEDITZNIG 1996).
- Offenland, idealerweise mit Waldrandnähe (SITZKEWITZ 2005, S. 167) oder Gebiete mit Einzelbäumen / Baumgruppen als Ansitzmöglichkeiten.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen (möglich in Kombination mit Maßnahme 3 oder 4).
- Im Regelfall keine Anwendung von Pestiziden und Düngern
- Mosaikmahd / Staffelmahd von Teilflächen oder Streifen, so dass ein möglichst hoher Grenzlinieneffekt zwischen kurzrasigen und höherwüchsigen Beständen entsteht (in Anlehnung an BOSSHARD et al. 2007, FUCHS und STEIN-BACHINGER 2008, MÜLLER und BOSSHARD 2010, Schweizer Vogelschutz SVS und BirdLife Schweiz 2010, SIERRO und ARLETTAZ 2007). Da in den ersten Tagen nach der Mahd die Nutzungsfrequenz und der Jagderfolg von Greifvögeln besonders hoch sind (ASCHWANDEN et al. 2005 für Turmfalke und Waldohreule, SZENTIRMAI et al. 2010 für die Wiesenweihe, MAMMEN et al. 2010 für den Rotmilan bei Luzerne, PEGGIE et al. 2011 für den Turmfalken), sollen in der Vegetationsperiode ca. alle 2-3 Wochen (Anpassung an die Wüchsigkeit erforderlich) Teilflächen / Streifen neu gemäht werden (Mahdturnus zum Vergleich: 10-30 Tage Steinkauz, 3-5 Wochen Schleiereule. Schleiereule jagt mit längeren Fängen eher auch in höherer Vegetation, Steinkauz braucht v. a. für Regenwurmfang kurze Vegetation.) Abtransport des Mahdgutes frühestens ab dem Folgetag (nicht sofort, da sonst auch Beutetiere abtransportiert werden), besser nach 2-3 Tagen. Ca. 10 % der Fläche sollen als zweijähriger Altgrasanteil angelegt werden, damit Wirbellose ihre Entwicklungszyklen vollenden können.
- Bei einer Beweidung ist die Beweidungsintensität so zu wählen, dass der Fraß ein Muster von kurzrasigen und langrasigen Strukturen gewährleistet. Keine Verwendung von Stacheldraht (vgl. HORMANN 2012) zur Abzäunung.
- Idealerweise werden unbefestigte Feldwege in die Maßnahme einbezogen. Bei gering oder nicht befahrenen Wegen, die im Laufe der Vegetationsperiode zuwachsen, sollen dann die Fahrspuren o. a. Streifen offen / kurzrasig gehalten werden.
- Pro Fläche mehr als 2 Sitzwarten, sofern keine sonstigen geeigneten Strukturen vorhanden sind (z. B. Zaunpfähle und / oder Einzelbäume pflanzen) (SITZKEWITZ 2005) und sofern durch die Sitzwarten das Prädationsrisiko für andere Zielarten (Bodenbrüter) nicht gesteigert wird.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die Maßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein, dass während der Vegetationsperiode bzw. bis zum Erntebeginn der Hauptfeldfruchtart kurzrasige / lückige Strukturen in den Maßnahmenflächen vorhanden sind, die eine Lokalisierung der Beute und deren Zugriff erlauben (d. h. bei Mahd regelmäßiger Schnitt).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Siehe Maßnahme 1
- Ein hoher Besatz von Mäusen kann negative Auswirkungen auf angrenzende Kulturen haben.
- Bei Mahdterminen im Grünland ggf. Konflikte mit Bodenbrütern beachten.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren (Pflege / Herstellung von Grünland und Besiedlung durch Kleinnager).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Die Maßnahmengestaltung orientiert sich an den Präferenzen des Uhus bei der Nahrungssuche (SITKEWITZ 2005). Entsprechende Maßnahmen werden vom Typ her („extensive Grünlandbewirtschaftung“) z. B. von BAUER et al. (2005) und NLWKN 2010 empfohlen. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Die Plausibilität der Maßnahme wird vor dem Hintergrund der Artökologie einerseits als hoch eingeschätzt, andererseits sind die schwerpunktmäßig mit der Maßnahme geförderten Kleinnager nicht die Hauptbeutetiere des Uhus (z. B. Ratten, Kaninchen, Tauben, Krähen). Daher besteht nur eine mittlere Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (Online-Expertenkonferenz 02.11.2020).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: mittelfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit Eignung: mittel
3. Strukturierung ausgeräumter Offenlandschaften (G1.1, O3)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Für den Uhu spielen Vögel bis Taubengröße und Säuger bis Kaninchen / Hasengröße eine wichtige Rolle als Nahrungstiere. In ausgeräumten Offenlandschaften erfolgt bei Betroffenheit von für seine Nahrungstiere wichtigen Strukturierungselementen (z. B. Hecken, strukturierte Waldränder) eine entsprechende Aufwertung. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes des Uhus ist eine flächendeckende Neuanlage / Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann aber punktuell durch mehrere, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden. Sofern zugleich die Anforderungen an Nisthabitate nicht erfüllt sind, soll die Maßnahme in Kombination mit Maßnahme 1 durchgeführt werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Beim Uhu ist v.a. die Kollisionsgefahr an Verkehrswegen zu berücksichtigen.
- Möglichst zentral im Aktionsraum im Umkreis von 2,5 km zum Horst der betroffenen Paare.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Revier: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Revier insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen. Die Maßnahme dient als Ergänzung zu Maßnahme 2 oder 4, d. h. sie soll mit Schwerpunkt auf Elementen von Maßnahme 2 oder 4 durchgeführt werden.
- Die folgenden Maßnahmen, die idealerweise in Kombination untereinander durchgeführt werden, erhöhen das Angebot an für den Uhu relevanten Nahrungstieren.
- Anlage und Pflege von Hecken: Orientierung an bestehenden Hecken, sofern vorhanden. Die Heckenbreite soll variierend zwischen 5 und 10 m angelegt werden. Zusammen mit der Hecke ist ein mind. (3-) 5 m breiter Saumstreifen anzulegen und zu pflegen. Abstand der Hecken idealerweise lt; 300m zueinander (PFISTER et al. 1986). Dieser ist einmal pro Jahr ab August zu mähen mit Abtransport des Schnittgutes. Durch die Lage der Hecke soll keine Gefährdung der Kleinvögel oder des Habichts durch Kollisionen erfolgen (d. h. nicht entlang von befestigen Wegen oder in Richtung auf Straßen, Eisenbahntrassen o. a.).
- Erhalt und Pflege von Baumreihen und Solitärbäumen: Entsprechend den Hecken mit mind. 3 m breitem Saumstreifen anzulegen und zu pflegen. Um Solitärbäume Pflege einer Saumfläche mit 3 m breitem Radius.
- Aufbau und Pflege von gestuften Waldrändern. Das folgende Schema nach RICHERT & REIF (1992) bzw. KÖGEL et al. (1993) ist je nach lokaler Situation (Baumartenzusammensetzung, Exposition o. a.) anzupassen (vom Wald in Richtung Nutzungsgrenze): 1. Buchtige Auflichtung des Ausgangsbestandes bis auf 30-50 m; Förderung von Lichtbaumarten (ggf. Anpflanzung von Laubhölzern bei Ausgangsbestand Nadelholz). 2. Strauch- und Baummantel auf (6-) 10 m Breite: Sukzession (v. a. bei mehreren bereits vorhandenen geeigneten Sträuchern); alternativ buchtige Anpflanzung standortsheimischer Gehölze unter Ausnutzung ggf. bereits vorhandener Einzelsträucher. Wechsel von sonnigen und schattigen Buchten, mit einzel- und gruppenweiser Anpflanzung sowie Pflanzlücken. 3. Blütenreicher Stauden- und Krautsaum: Mahd in mehrjährigem Abstand zur Verhinderung des Vordringens von Gehölzen, ggf. vorherige Ausmagerung durch häufigeres Mähen.
- Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.
- Gewässer: Rückbau von Uferbefestigungen, Abflachung von dominierenden Steilufern, Entwicklung von Uferrandstreifen; Neuanlage von Kleingewässern. Sofern noch nicht vorhanden, Anlage von Sitzwarten am Gewässerrand. Besonnung auf mind. 50 Prozent des Gewässers.
- Anlage von Altgrasstreifen (vgl. Maßnahme 2) oder Ackerbrachestreifen / Blühstreifen entlang von Parzellenrändern, Gräben etc. zur Erhöhung des Grenzlinienanteils. Breite der Streifen 6-25 m (in Anlehnung an LANUV 2018: 12).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Gehölzstreifen / Hecken: Abschnittsweise (nicht mehr als 1/3 der Gesamtlänge bzw. Abschnitte lt; 50 m) Hecke auf den Stock setzen, wenn diese „durchwächst“. Schnellwüchsige Arten können alle 5-15 Jahre auf den Stock gesetzt werden (z. B. Hasel, Esche, Zitterpappel). Langsam wachsende Arten und Dornensträucher sollen durch selteneren Schnitt gefördert werden. Ggf. vorhandene Steinhaufen o. a. sollen freigestellt werden.
- Regelmäßige Pflege der Saumstreifen ab August versetzt zur Hälfte, so dass eine Hälfte alle zwei Jahre geschnitten wird.
- Waldränder: In den ersten Jahren Pflegearbeiten zur Etablierung der Sträucher. Ggf. je nach Wüchsigkeit abschnittsweises Auf-den-Stock – Setzen der Waldmäntel, um eine Überalterung der Bestände zu verhindern (RICHERT & REIF 1992 S. 152).
- Gewässer: Offenhaltung in Abhängigkeit des Aufkommens von Gehölzen.
- Altgrasstreifen / Brachestreifen: vgl. Maßnahme 2 bzw. Maßnahme 4.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Strukturierungen mit Gehölzen können in Offenlandschaften negative Wirkungen auf andere Arten haben. Weiterhin können durch Gehölzanreicherung auch Prädatoren von Zielarten profitieren.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksamkeit (bezüglich der Gehölze bei Verwendung hoher Pflanzqualitäten) innerhalb von bis zu 2 Jahren (Besiedlung durch Beutetiere).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die Habitatansprüche des Uhus sind gut bekannt. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie als hoch eingeschätzt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen bezogen auf den Uhu nicht vor und sind mit derzeitigen Methoden nur begrenzt und mit hohem Aufwand nachweisbar. Entsprechende Maßnahmentypen zur Strukturierung von Offenland werden z. B. von BAUER et al. (2005: 721), DALBECK (2003), GEIDEL (2012: 126) und PIETSCH & HORMANN (2012: 71) empfohlen.
- Die Maßnahme dient als Ergänzung zu Maßnahme 2 oder 4, d. h. sie soll mit Schwerpunkt auf Elementen von Maßnahme 2 oder 4 durchgeführt werden.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: mittel
4. Entwicklung von Brachen (02.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Bei der Jagd auf Kleinsäuger ist der Uhu auf offene, kurzrasige oder lückige Bereiche angewiesen, die ihm einen Zugriff auf die Nahrungstiere ermöglichen (SITKEWITZ 2005: 169). In der Maßnahme werden kleinsäugerreiche Nahrungshabitate im Acker bereit gestellt. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes des Uhus ist eine flächendeckende Neuanlage / Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann aber punktuell durch mehrere, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Beim Uhu ist v.a. die Kollisionsgefahr an Verkehrswegen zu berücksichtigen.
- Offenland, idealerweise mit Waldrandnähe (SITZKEWITZ 2005: 167) oder Gebiete mit Einzelbäumen / Baumgruppen als Ansitzmöglichkeiten.
- Standort mit Potenzial zur Besiedlung durch für den Uhu wichtige Nahrungstiere (z. B. Kleinnager, Igel, Kaninchen, Wasservögel und weitere Vogelarten bis zur Taubengröße).
- Umsetzung vorzugsweise in ackergeprägten Gebieten
- Möglichst zentral im Aktionsraum im Umkreis von 2,5 km zum Horst der betroffenen Reviere
- Keine Flächen mit starker Vorbelastung von „Problemkräutern“ (z. B. Ackerkratzdistel, Quecke, Ampfer)
- Kein Umbruch von Grünland für die Maßnahme.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Revier: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Revier insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen (möglich in Kombination mit Maßnahme 2 oder 3).
- Im Regelfall sollen bei den folgenden Maßnahmen keine Düngemittel und Biozide eingesetzt werden und keine mechanische Beikrautregulierung erfolgen. Die Maßnahmen können innerhalb einer geeigneten Kulisse auf verschiedenen Flächen rotieren. Sie werden idealerweise in Kombination untereinander durchgeführt, zudem ist eine Kombination mit den Maßnahmen 2, 3 und 4 möglich.
- Anlage von Selbstbegrünungen (Brache) oder Einsaat mit geeignetem Saatgut (Blühfläche). Selbstbegrünende Brachen sind insbesondere auf mageren Böden, die nicht zu Dichtwuchs neigen, Einsaaten vorzuziehen. Umbruch je nach Vegetationsstruktur im ein- bis mehrjährigen Rhythmus im Herbst / Winter, um den Charakter mit lückiger Vegetation (Zugriff auf Beutetiere durch den Uhu) zu erhalten. – In den Regionen Niederrheinische Bucht, Weserbergland, Süderbergland, Ballungraum Ruhrgebiet, Westfälische Bucht und Westfälisches Tiefland ist der Anbau von Saatluzerne Medicago x varia, und Medicago sativa aufgrund von Hybridisierungsgefahr mit Sichelklee Medicago falcata nur außerhalb dessen Schwerpunktvorkommen gestattet. Die Schwerpunktvorkommen sind örtlich abzugrenzen, ggf. ist auf andere Alternativen zu Luzerne zurückzugreifen (LANUV 2018: 66).
- Pro Fläche mehr als 2 Sitzwarten, sofern keine sonstigen geeigneten Strukturen vorhanden sind (z. B. Zaunpfähle größer 2,5 m Höhe und / oder Einzelbäume pflanzen) (MEBS & SCHERZINGER 2008: 366) und sofern durch die Sitzwarten das Prädationsrisiko für andere Zielarten (Bodenbrüter) nicht gesteigert wird.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Erhalt der Kulturen entsprechend den Pflegevorgaben.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Günstig sind mehrjährige Brachen aufgrund erhöhter Beutetierdichte. Allerdings nehmen mit zunehmendem Brachealter auch Höhe und Dichtwuchs zu, die den Zugriff auf Beutetiere für den Uhu erschweren.
- Es sind mögliche Zielkonflikte mit bodenbrütenden Feldvögeln der Offenlandschaft zu beachten (Uhu als Prädator).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Strukturen sind innerhalb eines Jahres herstellbar. Um eine Besiedlung mit Nahrungstieren und eine Anpassung durch den Uhu zu ermöglichen, soll die Maßnahme mit 1 Jahr Vorlaufzeit durchgeführt werden.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Wissenschaftliche Nachweise liegen für den Uhu nicht vor. Maßnahmen zur extensiven Ackernutzung für den Uhu werden z. B. von BAUER et al. (2005: 721), GEIDEL (2012: 126) und NLWKN (2010) empfohlen. Es liegen Ergebnisse von Arten mit ähnlicher Ernährungsweise vor. So weisen die Untersuchungen von ASCHWANDEN et al. (2005) auf eine hohe Habitateignung von gemähten kurzrasigen Flächen, die an Buntbrachen / Krautsäume angrenzen, für die Waldohreule hin. Die Bedeutung von einjährigen Brachen ist von WUNDTKE & SCHNEIDER (2003) für die Schleiereule nachgewiesen. Für mehrere andere Greifvogelarten mit ähnlicher Jagdweise ist eine hohe Bedeutung von lückigen Brachen bekannt (z. B. MAMMEN et al. 2010: Rotmilan; KRACHER 2008: Wiesenweihe).
- Die Plausibilität der Maßnahme wird vor dem Hintergrund der Artökologie einerseits als hoch eingeschätzt, andererseits sind die schwerpunktmäßig mit der Maßnahme geförderten Kleinnager nicht die Hauptbeutetiere des Uhus (z. B. Ratten, Kaninchen, Tauben, Krähen). Daher besteht nur eine mittlere Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (Online-Expertenkonferenz 02.11.2020).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit Eignung: mittel
5. Fazit
Für den Uhu besteht die Möglichkeit zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Brut- und Nahrungshabitaten.