Teichhuhn (Gallinula chloropus (L.))
EU-Code: A123
Rote Liste 2021 NRW (Brutvogelarten): 3
Rote Liste 2016 NRW (Wandernde Vogelarten): V
Rote Liste D: V
Status in NRW: B;
Erhaltungszustand in NRW (ATL): G
Status in NRW: B;
Erhaltungszustand in NRW (KON): G
- Teichhuhn (Gallinula chloropus)
© Foto: Martin Woike, Haan
Das Teichhuhn (auch Teichralle genannt) ist eine schwarzbraune Ralle mit auffallend rotgelbem Schnabel. Charakteristisch für diesen Rallenvogel ist die rote Stirn. Die Oberseite ist dunkel olivbraun, Kopf, Hals und Körperunterseite sind grauschwarz gefärbt. Die Art ist deutlich kleiner als das verwandte Blässhuhn Fulica atra. Typisch sind ihre Schwimmbewegungen mit lebhaftem Kopfnicken und Zucken des gehobenen Schwanzes. Die Nahrung ist sowohl pflanzlich als auch tierisch mit jahreszeitlichen Unterschieden. Es werden Samen von Sumpf- und Wasserpflanzen, Insekten, Mollusken sowie andere Wirbellose verzehrt.
In Nordrhein-Westfalen brütet das Teichhuhn vorwiegend an nährstoffreichen Gewässern. Besiedelt werden beispielsweise Teiche, Tümpel, langsam fließende Flussabschnitte, Altarme, Gräben, Regenrückhaltebecken und im Siedlungsbereich auch Parkgewässer. In der Brutzeit werden strukturreiche Ufer- und Verlandungszonen aufgesucht. Das Nest wird meist verdeckt in der Ufervegetation angelegt. Die Eiablage beginnt ab Mitte April, Zweitbruten sind häufig. Spätestens im Juli sind die letzten Jungen flügge.
Das Teichhuhn ist in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen mit einem Schwerpunkt im Tiefland verbreitet. Die Hauptvorkommen befinden sich im Niederrheinischen Tiefland und Westfälischen Bucht. Der Bestandstrend zeigt in den letzten Jahren eine starke Abnahme. Insgesamt wird der Gesamtbestand auf 4.000 bis 7.500 Reviere geschätzt (2017).