Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus L.)
EU-Code: A224
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
Kartierung singender Männchen (auch Rufe und Flügelklatschen beachten) wobei die Verwendung einer Klangattrappe („Schnurren“) insbesondere bei Einzelvorkommen notwendig ist: 2-3 Mal je 30 s locken und 2 min warten (sofortiger Abbruch bei Reaktion).
- 1. Ende Mai bis Anfang Juni (singende Männchen).
- 2. Mitte Juni (singende Männchen).
- 3. Ende Juni bis Anfang Juli (singende Männchen).
- Ab 0,5 bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis Mitternacht und ab 2 Stunden vor Sonnenaufgang bis Sonnenaufgang in trockenen, warmen und möglichst windarmen Nächten.
Wertungsgrenzen: Anfang Mai bis Ende Juli.
- Brutverdacht:
- Zweimalige Feststellung von Gesang im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Ende Mai bis Anfang Juli.
- Einmalige Feststellung von Gesang und eine weitere Feststellung im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Ende Mai bis Anfang Juli.
- Einmalige Feststellung von Gesang ab Mitte Juni.
- Brutnachweis: insbesondere
- Fund von Gelege oder Jungen (Zufallsfund).
- Optimale Gesangsaktivität oft nur 1-1,5 Stunden nach Gesangsbeginn, so dass Bestände (>5 Reviere) oder größere Flächen mit mehreren Personen erfasst werden müssen (Flugbewegungen und Uhrzeit notieren).
- Einsatz der Klangattrappe je nach Geländebeschaffenheit alle 200-400 m (auf Nachzieheffekt achten).
- Rufplatzwechsel kann mehrere Vögel vortäuschen.
- In der Morgenphase kann der Gesang durch die Lautäußerungen anderer Vogelarten überdeckt werden, nachts bei größeren Kreuzkrötenvorkommen.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel
Nicht relevant.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.