Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

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Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Flussseeschwalbe  (Sterna hirundo L.)

EU-Code: A193

Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)

1. Bestandserfassung (Ersterhebung)

1.1. Bestandserfassung Brutvögel

1.1.1. Kartiermethode:

Kontrolle der Kolonie: Zählung der Gelege bei günstiger Witterung.

  • Von außen einsehbare Kolonie: Zählung besetzter Nester (Nest bauende Paare, im Nest sitzende Weibchen, unbesetzte Nester mit Gelege) einer Kolonie.
  • Nichteinsehbare Kolonie: Individuenzählung der bei einer Störung auffliegenden Altvögel (z.B. bei Greifvogelüberflug) während des Tages bei günstiger Witterung.
1.1.2. Termine:
  • 1. Anfang bis Mitte Mai (Paarzählung oder Zählung auffliegender Individuen).
  • 2. Ende Mai (Paarzählung oder Zählung auffliegender Individuen); alternativ einmalige Gelegezählung (mitunter sind schon die ersten Küken geschlüpft).
1.1.3. Günstige Tageszeit:
  • Eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang.
1.1.4. Auswertung der Bestandserfassung:

Wertungsgrenzen: Anfang Mai bis Ende Juni.

  • Brutverdacht:
    • Innerhalb von Kolonien: einmalige Beobachtung von Balz, Balzfütterung oder Warnverhalten bzw. während der Brutzeit auffliegende Individuen (s.u.).
    • Außerhalb von Kolonien gibt es keine eindeutigen Hinweise, da Balz, Balzfütterung und Warnverhalten auch weitab der Brutplätze stattfinden.
  • Brutnachweis: insbesondere
    • Nest mit brütendem Weibchen.
    • Gelegefund.
    • Fütternde Altvögel.
    • Nicht flügge Jungvögel.
  • Bestandsangabe:
    • Koloniekontrolle: Anzahl der Gelege und Nester mit bereits geschlüpften Küken.
    • Zählung von außen: Anzahl der Paare und besetzte Nester.
    • Zählung auffliegender Vögel: Maximalzahl und Multiplikation mit dem Faktor 1,1, da bei den in NRW genutzten Brutplätzen (Flöße, kleine Inseln) Platzmangel herrscht und die Paarpartner und Nichtbrüter nicht anwesend sind. Zudem hat sich gezeigt, dass etwa 10 % der Gelege bei gutem Wetter nicht bebrütet werden, also nur etwa 90 % der Gelege besetzt sind (Meyer u. Sudmann unpub.).
1.1.5. Hinweise:
  • Koloniekontrollen dürfen nur bei günstiger Witterung (kein Regen oder starker Wind aber auch kein starker Sonnenschein (Überhitzung der Eier) durchgeführt werden und sollten maximal eine Stunde dauern.
  • Die Zählung von auffliegenden Vögeln darf nur bei guter Witterung durchgeführt werden, da die Vögel bei starkem Regen nicht auf Nahrungssuche fliegen und vermehrt in der Brutkolonie rasten.
  • Umsiedlungen, erneuter Nestbau und Nachgelege sind nach Zerstörung von Gelegen durch Hochwasser oder Prädation möglich, so dass es auch im Juni noch zu Kolonieneugründungen an Ersatzstandorten kommen kann; diese werden durch die o. g. Erfassungstermine nicht erfasst.
  • Im Juni kommt es teilweise noch zu Erstbruten von Rekruten in bestehenden Kolonien, die bei vorangehenden Kontrollen nicht miterfasst werden (spielt für Artenschutzprüfungen weniger eine Rolle, da hier der räumliche Umfang des Koloniestandortes bewertet wird und weniger die exakte Paarzahl).
  • Am Unteren Niederrhein wird seit 1991 ein ehrenamtliches Monitoring des Brutbestands durchgeführt.

1.2. Bestandserfassung Rastvögel

Nicht relevant.

1.3. Bestandserfassung Zugvögel

Nicht relevant.

Literatur