Waldschnepfe (Scolopax rusticola L.)
EU-Code: A155
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
Zählung balzender Männchen (Balzrufe, Flugrufe) an potenziellen Balzstrecken (z.B. Lichtungen, Waldränder).
- 1. Anfang bis Mitte Mai (Zählung balzender Männchen).
- 2. Ende Mai bis Anfang Juni (Zählung balzender Männchen).
- 3. Mitte bis Ende Juni (Zählung balzender Männchen).
- 1 Stunde vor Sonnenuntergang bis Dunkelheit (optimal ist der Zeitraum von 20 min vor bis 40 min nach Sonnenuntergang).
Wertungsgrenzen: Mitte April bis Anfang Juli.
- Brutverdacht:
- Zweimalige Beobachtung eines balzenden Männchens, davon eine Anfang Mai bis Ende Juni.
- Brutnachweis: insbesondere
- Brütende Altvögel (Zufallsfund).
- Junge führende Altvögel (Zufallsfund).
- Nach Südbeck et al. (2005) ist eine Revierkartierung im herkömmlichen Sinne nicht möglich, da die Männchen Aktionsradien von 20-150 ha haben und zudem verschiedene Männchen auf der gleichen Fläche Balzflüge ausführen.
- Im März und April balzen auch durchziehende Vögel, so dass solche Beobachtungen nur als Hinweise auf Vorkommen gewertet werden können.
- Für halbquantitative Erfassungen sind Synchronzählungen mit mehreren Personen notwendig. Diese werden auf geeignete Beobachtungsstandorte mit möglichst großem Sichtfenster verteilt und protokollieren anschließend die Balzflüge mit sekundengenauer Uhrzeit (vorher Uhren synchronisieren) auf Karten (ggf. noch Anzahl der Individuen bei Verfolgungsflügen). Nach der Erfassung werden die Karten der einzelnen Beobachter zusammengefasst, wobei minutengenau ausgewertet wird (Beispiel in Gaedicke u. Wahl 2007). Mit dieser Methode bekommt man einen Mindestbestand an gleichzeitig aktiven Männchen.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel
Nicht relevant.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.
Literatur
- Gaedicke, L., u. J. Wahl (2007): Für ADEBAR auf "Schnepfenstrich" ‑ Anregung zur Ermittlung von Waldschnepfenbeständen bei Atlaskartierungen. Charadrius 43: 38-45.