Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus (Linnaeus, 1758))
EU-Code: A295
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
Überwiegend Kartierung singender Männchen , daneben Erfassung Nest bauender, Futter oder Kotballen tragender sowie warnender Altvögel.
- 1. Anfang Mai (Gesang).
- 2. Mitte Mai (Gesang).
- 3. Ende Mai bis Anfang Juni (Gesang, Fütterungen).
- Ab 1 Stunde vor bis 3 Stunden nach Sonnenaufgang und 1 Stunde vor bis 2 Stunden nach Sonnenuntergang.
- Wetter: möglichst windstill bis windarm, mild, ggf. eher trüb als sonnig.
Wertungsgrenzen: Ende April bis Mitte Juni.
- Brutverdacht:
- Zweimalige Feststellung eines singenden Männchens im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Mitte Mai bis Anfang Juni.
- Einmalige Gesangsfeststellung und eine weitere Feststellung eines Altvogels im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Mitte Mai bis Anfang Juni (wichtig, da aufgrund der kurzen Gesangsphase oft nur eine Gesangsregistrierung erfolgt).
- Warnende Altvögel.
- Brutnachweis: insbesondere
- Fütternde und führende Altvögel.
- Auf auffällige Singflüge achten. Bei verpaarten Individuen lässt Gesangsaktivität nach; unverpaarte Männchen singen weiter.
- Ab Ende Juni ist mit Zweitbruten und damit verstärkt mit Umsiedlungen zu rechnen. Umsiedlungen und Folgebruten werden durch die o. g. Erfassungstermine ggf. nicht erfasst.
- Aufteilung der flüggen Jungen auf Eltern beachten (zwei führende Altvögel entsprechen also nicht unbedingt zwei Bruten).
1.2. Bestandserfassung Rastvögel
Nicht relevant.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.