Braunkehlchen (Saxicola rubetra (Linnaeus, 1758))
EU-Code: A275
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
In der Hauptsache Kartierung singender Männchen, einzelner und verpaarter Individuen, daneben Warnen in Nestnähe, Futter tragende Altvögel und Familien.
- 1. Mitte Mai (Gesang, Nestbau).
- 2. Ende Mai (Gesang, Nestbau, warnende und fütternde Altvögel).
- 3. Anfang Juni bis Mitte Juni (Gesang, warnende und fütternde Altvögel).
- Ab Sonnenaufgang bis 3 Stunden nach Sonnenaufgang und von 3 Stunden vor Sonnenuntergang bis Sonnenuntergang.
Wertungsgrenzen: Ende April bis Anfang Juli.
- Brutverdacht:
- Zweimalige Feststellung eines singenden Männchens, einzelner oder verpaarter Individuen im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Feststellung Ende Mai bis Anfang Juni.
- Altvögel mit Nistmaterial.
- Warnende Altvögel.
- Brutnachweis: insbesondere
- Fütternde Altvögel.
- Familie mit flüggen Jungvögeln im vorher erfassten Revier.
- Zeitlich versetztes, z.T. verspätetes Eintreffen der einzelnen Paare im Brutgebiet beachten, aber auch starke zeitliche Überlappung von Durchzug und Brut; Durchzügler oft in kleinen Trupps vergesellschaftet bis Ende Mai.
- Auch Durchzügler verhalten sich mitunter territorial und können singen.
- Schon während des Heimzuges paarweise zusammen, deshalb keine Wertung als Brutverdacht bei einmaliger Beobachtung eines Paares.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel
Nicht relevant.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.