Blaukehlchen (Luscinia svecica (Linnaeus, 1758))
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
Überwiegend Kartierung singender (schaufliegender) Männchen, daneben Erfassung Nest bauender, Futter oder Kotballen tragender sowie warnender Altvögel; zur Überprüfung der Anwesenheit bei geringen Beständen ist der Einsatz einer Klangattrappe notwendig.
- 1. Mitte April (Gesang).
- 2. Ende April (Gesang, Nestbau).
- 3. Anfang Mai bis Mitte Mai (Gesang, Nestbau, Fütterungen).
- 1 Stunde vor bis 3 Stunden nach Sonnenaufgang, insbesondere auch 30 Minuten vor bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang bei warmer Witterung; leichter Wind und leichter Nieselregen stören nicht.
Wertungsgrenzen: Mitte März bis Mitte Juni.
- Brutverdacht:
- Zweimalige Feststellung eines singenden (schaufliegenden) Männchens im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Ende April bis Mitte Mai.
- Einmalige Gesangsfeststellung und weitere Feststellung eines Altvogels im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Ende April bis Mitte Juni (dabei Zweitbruten nur separat werten, wenn im entsprechenden Teilgebiet vorher noch keine Nachweise).
- Brutnachweis: insbesondere
- Fütternde Altvögel.
- Mit Beginn der Zweitbruten steigt die Gesangsaktivität ab Anfang Juni wieder an.
- Auffällige Schauflüge gelegentlich ohne Gesang; reagiert v.a. zu Anfang der Brutzeit gut auf Klangattrappe (mitunter auch auf im Rhythmus ähnliches Nachpfeifen).
- Teilweise weit verteilte Singwarten in einem Revier, Männchen insbesondere bei Einsatz von Klangattrappen hoch mobil. Gebietsweise auch dichte Besiedlung, daher auf gleichzeitige akustische und optische Feststellungen achten.
- Nicht besonders scheu, daher sind Brutnachweise (z.B. über fütternde Altvögel) oft möglich.
- Zweitbruten werden mit den o. g. Terminen ggf. nicht erfasst.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel
Nicht relevant.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.