Blaukehlchen (Luscinia svecica (Linnaeus, 1758))
EU-Code: A272
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
Überwiegend Kartierung singender (schaufliegender) Männchen, daneben Erfassung Nest bauender, Futter oder Kotballen tragender sowie warnender Altvögel; zur Überprüfung der Anwesenheit bei geringen Beständen ist der Einsatz einer Klangattrappe notwendig.
- 1. Mitte April (Gesang).
- 2. Ende April (Gesang, Nestbau).
- 3. Anfang Mai bis Mitte Mai (Gesang, Nestbau, Fütterungen).
- 1 Stunde vor bis 3 Stunden nach Sonnenaufgang, insbesondere auch 30 Minuten vor bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang bei warmer Witterung; leichter Wind und leichter Nieselregen stören nicht.
Wertungsgrenzen: Mitte März bis Mitte Juni.
- Brutverdacht:
- Zweimalige Feststellung eines singenden (schaufliegenden) Männchens im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Ende April bis Mitte Mai.
- Einmalige Gesangsfeststellung und weitere Feststellung eines Altvogels im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Ende April bis Mitte Juni (dabei Zweitbruten nur separat werten, wenn im entsprechenden Teilgebiet vorher noch keine Nachweise).
- Brutnachweis: insbesondere
- Fütternde Altvögel.
- Mit Beginn der Zweitbruten steigt die Gesangsaktivität ab Anfang Juni wieder an.
- Auffällige Schauflüge gelegentlich ohne Gesang; reagiert v.a. zu Anfang der Brutzeit gut auf Klangattrappe (mitunter auch auf im Rhythmus ähnliches Nachpfeifen).
- Teilweise weit verteilte Singwarten in einem Revier, Männchen insbesondere bei Einsatz von Klangattrappen hoch mobil. Gebietsweise auch dichte Besiedlung, daher auf gleichzeitige akustische und optische Feststellungen achten.
- Nicht besonders scheu, daher sind Brutnachweise (z.B. über fütternde Altvögel) oft möglich.
- Zweitbruten werden mit den o. g. Terminen ggf. nicht erfasst.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel
Nicht relevant.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.