Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

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Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Bartmeise  (Panurus biarmicus (Linnaeus, 1758))

EU-Code: A323

Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)

1. Bestandserfassung (Ersterhebung)

1.1. Bestandserfassung Brutvögel

1.1.1. Kartiermethode: Revierkartierung

Erfassung rufender oder über dem Schilf fliegender Altvögel, daneben Erfassung Nest bauender oder Futter tragender Altvögel; in ausgedehnten Röhrichten von erhöhten Punkten aus (ca. 1 m über Schilfniveau, z.B. Deiche, Beobachtungstürme, Stehleitern). Einsatz von Klangattrappe nur zur Überprüfung der Anwesenheit sinnvoll, vor allem in wenig untersuchten bzw. dünn besiedelten Gebieten.

1.1.2. Termine:
  • 1. Ende März bis Anfang April (Beobachtung / Rufe Altvögel).
  • 2. Mitte April bis Ende April (Beobachtung / Rufe Altvögel, ggf. Fütterungen).
  • 3. Anfang Mai bis Mitte Mai (Beobachtung / Rufe Altvögel; ggf. Fütterungen).
1.1.3. Günstige Tageszeit:
  • Ab Sonnenaufgang bis 5 Stunden nach Sonnenaufgang bei windarmer, trockener Witterung.
1.1.4. Auswertung der Bestandserfassung:

Wertungsgrenzen: Mitte März bis Anfang Juni.

  • Brutverdacht:
    • Zweimalige Feststellung rufender / über dem Schilf fliegender Vögel im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Mitte April bis Mitte Mai.
  • Brutnachweis: insbesondere
    • Fütternde bzw. Kotballen tragende Altvögel.
    • Familienverband in Bereichen, wo zuvor mind. 1x rufende / fliegende / Nahrung suchende Altvögel festgestellt wurden.
1.1.5. Hinweise:
  • Schwierige Erfassung. Wegen hoher Mobilität der Art Gebiet möglichst an einem Tag vollständig erfassen. Möglichst Unterscheidung nach Männchen und Weibchen vornehmen. Reviere werden nicht verteidigt, daher auch kein regelmäßiger Gesang. Verwechslungsgefahr mit gleichartigen Rufen bereits flügger Junge beachten. Größere Schilfbereiche längere Zeit beobachten, bisweilen geringe Rufaktivität. Fliegt mit Futter zum Nest lautlos, Flüge vom Nest mit kurzen Rufen. Nester oft kolonieartig verteilt, dann oft gemeinsame Nahrungsgebiete (in 500 bis max. 800 m Entfernung, daher Vorsicht bei Interpretation von Flugbeobachtungen). Nach Möglichkeit Ort des Aufflugs bzw. Einflugs genau einzeichnen. Zuordnung der Befunde möglichst für einen näher umgrenzten Bereich (ca. 50 x 50 m) treffen. Bei unübersichtlichen Schilfgebieten per Luftbild Strukturen wie Büsche/Masten/Gräben lagegetreu auf Kartierunterlagen einzeichnen.
  • Bereits ab Mai Bildung von Jungvogelgruppen. Junge sind auffällig kurzschwänzig und ab Ende August durchgemausert. Statusangabe Brutvogel sollte möglichst abgesichert werden z.B. über Nachweise von Jungvögeln, ggf. auch aus späteren Bruten.
  • Wegen des erheblichen Störpotentials dürfen weglose Schilfgebiete nicht durchquert werden.
  • In NRW ist derzeit nur ein Brutvorkommen in den Rieselfeldern Münster bekannt.

1.2. Bestandserfassung Rastvögel

Nicht relevant.

1.3. Bestandserfassung Zugvögel

Nicht relevant.

Literatur