Silbermöwe (Larus argentatus Pont.)
EU-Code: A184
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
Kontrolle der Kolonie: Zählung der Gelege bei günstiger Witterung.
- Von außen einsehbare Kolonie: Zählung besetzter Nester (Nest bauende Paare, im Nest sitzende Weibchen, unbesetzte Nester mit Gelege) einer Kolonie.
- Nichteinsehbare Kolonie: Individuenzählung der bei einer Störung auffliegenden Altvögel (z.B. bei Greifvogelüberflug) während des Tages bei günstiger Witterung.
- 1. Anfang Mai (Zählung balzender, kopulierender, Nest bauende und brütende Altvögel; Warnverhalten bei Einzelpaaren; auffliegende Individuen).
- 2. Mitte bis Ende Mai (Zählung balzender, kopulierender, Nest bauende und brütende Altvögel; Warnverhalten bei Einzelpaaren; auffliegende Individuen).
- 3. Anfang bis Mitte Juni (brütende Altvögel, Nester mit Gelege bzw. Küken, fütternde Altvögel).
- Alternativ einmalige Nesterzählung Mitte Mai.
- Eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang.
Wertungsgrenzen: Mitte April bis Ende Juni.
- Brutverdacht:
- Bei Einzelpaaren zweimalige Feststellung eines Paares oder Individuums im potenziellen Brutgebiet innerhalb des Erfassungszeitraumes mit Warnverhalten.
- Einmalig Nest bauende Altvögel.
- Brutnachweis: insbesondere
- Nest mit brütendem Weibchen.
- Gelegefund.
- Fütternde Altvögel.
- Nicht flügge Jungvögel.
- Angreifende Altvögel.
- Bestandsangabe:
- Koloniekontrolle: Anzahl der Gelege.
- Zählung von außen: Anzahl der besetzten und in Anlage befindlichen Nester.
- Zählung auffliegender Vögel auf größeren Inseln: Maximalzahl und Multiplikation mit dem Faktor 0,7 (i.d.R. sind 30 % der Altvögel auf Nahrungssuche).
- Koloniekontrollen dürfen nur bei günstiger Witterung (kein Regen oder starker Wind aber auch kein starker Sonnenschein (Überhitzung der Eier) durchgeführt werden und sollten maximal eine Stunde dauern (behördliche Genehmigung erforderlich).
- In Mischkolonien sind die Gelege der einzelnen Großmöwenarten nicht unterscheidbar.
- Auf Hallendächern stattfindende Bruten lassen sich am besten von einem höheren Gebäude aus kontrollieren.
- Einzelbruten sind mitunter sehr unauffällig.
- Hybridisierung mit Mittelmeer- und Heringsmöwe kommt vor.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel (Rastplätze)
Von der Silbermöwe sind nur Rastbestände planungsrelevant, die oberhalb des Schwellenwertes für eine landesweite Bedeutung (2 % des landesweiten Rastbestandsmaximums) liegen:
- Silbermöwe: 90
- Erfasst werden nur die Schlafgewässer.
Die bereits auf dem Wasser rastenden Silbermöwen werden ausgezählt. Danach werden die einfliegenden Möwen notiert. Bei größeren Gewässern ist die Beteiligung von mehreren Zählern notwendig, um die verschiedenen Einflugrichtungen abzudecken. Wenn die Beobachtung von Einflügen nicht möglich ist (zu unübersichtliches Gelände, zu große einfliegende Trupps), dann sind die rastenden Möwen mehrfach bis zur absoluten Dunkelheit durchzuzählen. Da auch spät noch Möwen eintreffen ist das Maximum als Ergebnis zu werten.
- Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte März.
- Kartierintensität: Halbmonatszählungen.
- 2,5 Stunden vor Sonnenuntergang bis zur absoluten Dunkelheit.
- Angabe der Tageszählungen (Bestandsgrafik).
- Maximalwertbetrachtung.
- Zeitraum der Anwesenheit der Möwen im Rastgebiet.
- Ein Verzeichnis der Schlafplätze führt die AG Möwen der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft (NWO). Diese koordiniert auch Synchronzählungen im Dezember und Januar eines jeden Winters.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.
Literatur
- https://www.sovon.nl/ (Zählanweisung Möwen; Abruf 18.11.2014).
- http://www.nw-ornithologen.de (Abruf 18.11.2013).