Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

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Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Schwarzkopfmöwe  (Ichthyaetus melanocephalus Temm.,1820)

Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)

1. Bestandserfassung (Ersterhebung)

1.1. Bestandserfassung Brutvögel

1.1.1. Kartiermethode:
  • Kontrolle der Kolonie: Zählung von balzenden, kopulierenden oder brütenden Altvögeln sowie der Gelege bei günstiger Witterung.
  • Von außen einsehbare Kolonie: Zählung besetzter Nester (Nest bauende Paare, im Nest sitzende Weibchen, unbesetzte Nester mit Gelege) einer Kolonie.
  • Nichteinsehbare Kolonie: Zählung der bei einer Störung auffliegenden Altvögel (z.B. bei Greifvogelüberflug) während des Tages bei günstiger Witterung. Ist die Kolonie zugänglich, kann alternativ eine einmalige, kurze Begehung mit Nester- und Individuenzählung stattfinden (dabei möglichst Zählung der Individuen durch eine zusätzliche Person außerhalb der Kolonie).
Termine / Wiederholungen / Zeitraum:
  • 1. Ende April/Anfang Mai (Zählung balzender, kopulierender, Nest bauende und brütende Altvögel; Warnverhalten bei Einzelpaaren).
  • 2. Mitte Mai (brütende Altvögel, Nester mit Gelege bzw. Küken; Warnverhalten bei Einzelpaaren).
  • 3. Ende Mai bis Anfang Juni (brütende Altvögel, Nester mit Gelege bzw. Küken; Warnverhalten bei Einzelpaaren).
  • Alternativ bei nicht einsehbaren, jedoch zugänglichen Kolonien einmalige Nesterzählung Mitte Mai (parallel zu Lach- und oder Sturmmöwe) durch Begehung der Kolonie.
Günstige Tageszeit:
  • Eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang.
Auswertung der Bestandserfassung:
  • Wertungsgrenzen: Anfang April bis Ende Juni.
  • Brutverdacht:
    • Bei Einzelpaaren zweimalige Feststellung eines Paares oder Individuums im potenziellen Brutgebiet innerhalb des Erfassungszeitraumes mit Warnverhalten.
    • Einmalige Nest bauende Altvögel.
    • Einmalig balzende Paare von Anfang Mai bis Anfang Juni.
  • Brutnachweis: insbesondere
    • Nest mit brütendem Weibchen.
    • Gelegefund.
    • Fütternde Altvögel.
    • Nicht flügge Jungvögel.
  • Bestandsangabe:
    • Koloniekontrolle: Anzahl der Gelege.
    • Zählung von außen: Anzahl der besetzten und in Anlage befindlichen Nester sowie balzende und kopulierende Paare.
Hinweise:
  • Begehungen der Kolonie dürfen nur bei günstiger Witterung (kein Regen oder starker Wind aber auch kein starker Sonnenschein wegen Überhitzung der Eier) durchgeführt werden und sollten maximal eine Stunde dauern, wobei eine sichere Unterscheidung von Gelegen und Küken von Schwarzkopf- und Lachmöwe nur durch Spezialisten möglich ist.
  • Eine Bestandserfassung ohne Nesterzählung bedarf einer intensiven Beobachtung mittels Spektiv, um Einzelpaare innerhalb der viel größeren Lach- oder Sturmmöwenkolonie zu identifizieren.
  • Bei Fehlen artgleicher Partner kann es zu Mischpaaren mit Lach- oder Sturmmöwen kommen.
  • Ein- bis zweijährige Vögel beteiligen sich mitunter an der Balz im Brutgebiet ohne zu brüten.
  • Umsiedlungen, erneuter Nestbau und Nachgelege sind nach Zerstörung Gelegen durch Hochwasser oder Prädation möglich, wenn auch sehr selten; diese werden durch die o. g. Erfassungstermine nicht unbedingt erfasst.

1.2. Bestandserfassung Rastvögel

  • Nicht relevant.

1.3. Bestandserfassung Zugvögel

  • Nicht relevant.

Literatur

  • Hornman M., Hustings F., Koffijberg K. u. Klaassen O. (2012): Handleiding Sovon Watervogel- en slaapplaatstellingen. Sovon Vogelonderzoek Nederland, Nijmegen.
  • Sudmann S.R., Herkenrath P., Jöbges M.M. u. Weiss J. (2017): Wasservogelrastgebiete mit landesweiter und regionaler Bedeutung: Schwellenwerte für Nordrhein-Westfalen festgelegt. Natur in NRW 3/2017: 23-25.
  • http://www.nw-ornithologen.de/index.php/aktivitaeten/arbeitsgruppen/ag-moewen (Abruf 18.12.2019).