Lachmöwe (Larus ridibundus L.,1766)
EU-Code: A179
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
Kontrolle der Kolonie: Zählung der Gelege bei günstiger Witterung.
- Von außen einsehbare Kolonie: Zählung balzender und kopulierender Paare sowie besetzter Nester (Nest bauende Paare, im Nest sitzende Weibchen, unbesetzte Nester mit Gelege) in einer Kolonie.
- Nichteinsehbare Kolonie: Individuenzählung der bei einer Störung auffliegenden Altvögel (z.B. bei Greifvogelüberflug) während des Tages bei günstiger Witterung (evtl. Fotos anfertigen und auszählen).
- 1. Anfang bis Mitte Mai (Paarzählung oder Zählung auffliegender Individuen).
- 2. Ende Mai bis Anfang Juni (brütende Altvögel, Nester mit Gelege bzw. Küken; Warnverhalten bei Einzelpaaren).
- Alternativ einmalige Nesterzählung Mitte bis Ende Mai.
- Eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang.
Wertungsgrenzen: Ende Mai bis Anfang Juni.
- Brutverdacht:
- Bei Einzelpaaren zweimalige Feststellung eines Paares oder Individuums im potenziellen Brutgebiet innerhalb des Erfassungszeitraumes mit Warnverhalten.
- Innerhalb von eindeutigen Kolonien ist eine einmalige Feststellung von Individuen ausreichend.
- Brutnachweis: insbesondere
- Nest mit brütendem Weibchen.
- Gelegefund.
- Fütternde Altvögel.
- Nicht flügge Jungvögel.
- Bestandsangabe:
- Koloniekontrolle: Anzahl der Gelege.
- Zählung von außen: Anzahl der besetzten und in Anlage befindlichen Nester sowie der balzenden und kopulierenden Paare.
- Zählung auffliegender Vögel auf größeren Inseln: Maximalzahl und Multiplikation mit dem Faktor 0,7 (i.d.R. sind 30 % der Altvögel auf Nahrungssuche).
- Koloniekontrollen dürfen nur bei günstiger Witterung (kein Regen oder starker Wind aber auch kein starker Sonnenschein (Überhitzung der Eier) durchgeführt werden und sollten maximal eine Stunde dauern (behördliche Genehmigung erforderlich).
- Umsiedlungen, erneuter Nestbau und Nachgelege sind nach Zerstörung Gelegen durch Hochwasser oder Prädation möglich, wenn auch selten, diese werden durch die o. g. Erfassungstermine nicht erfasst.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel (Rastplätze)
Von der Lachmöwe sind nur Rastbestände planungsrelevant, die oberhalb des Schwellenwertes für eine landesweite Bedeutung (2 % des landesweiten Rastbestandsmaximums) liegen:
- Lachmöwe: 1100
- Erfasst werden nur die Schlafgewässer.
Die bereits auf dem Wasser rastenden Lachmöwen werden ausgezählt. Danach werden die einfliegenden Möwen notiert. Bei größeren Gewässern ist die Beteiligung von mehreren Zählern notwendig, um die verschiedenen Einflugrichtungen abzudecken. Wenn die Beobachtung von Einflügen nicht möglich ist (zu unübersichtliches Gelände, zu große einfliegende Trupps), dann sind die rastenden Möwen mehrfach bis zur absoluten Dunkelheit durchzuzählen. Da auch spät noch Möwen eintreffen ist das Maximum als Ergebnis zu werten.
- Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte März.
- Kartierintensität: Halbmonatszählungen.
- 2,5 Stunden vor Sonnenuntergang bis zur absoluten Dunkelheit.
- Angabe der Tageszählungen (Bestandsgrafik).
- Maximalwertbetrachtung.
- Zeitraum der Anwesenheit der Möwen im Rastgebiet.
- Ein Verzeichnis der Schlafplätze führt die AG Möwen der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft (NWO). Diese koordiniert auch Synchronzählungen im Dezember und Januar eines jeden Winters.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.
Literatur
- https://www.sovon.nl/ (Zählanweisung Möwen; Abruf 18.11.2014).
- http://www.nw-ornithologen.de (Abruf 18.11.2013).