Zippammer (Emberiza cia L.,1766)
EU-Code: A378
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
Überwiegend Kartierung singender, balzender Männchen, daneben Erfassung von Futter oder Nistmaterial tragenden Weibchen bzw. Altvögeln, Kopula, Revierverteidigung und Familien mit gerade flüggen Jungen. Einsatz von Klangattrappe notwendig (neben Gesang auch Rufe abspielen).
- 1. Ende März bis Anfang April (Gesang, Balz).
- 2. Mitte April bis Ende April (Gesang, Nestbau).
- 3. Anfang Mai bis Mitte Mai (Gesang, Futter oder Kotballen tragende Altvögel).
- In den frühen Morgenstunden (mit Brutbeginn singt das Männchen nur noch in der Morgendämmerung intensiv).
- Erfassung bei möglichst windstillen, trockenen Bedingungen.
Wertungsgrenzen: Anfang März bis Anfang Juni.
- Brutverdacht:
- Zweimalig singendes Männchen im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Ende März bis Mitte Mai.
- Einmalige Feststellung eines singenden Männchens und eine Beobachtung eines Altvogels im Abstand von 7 Tagen, davon eine Feststellung Ende März bis Mitte Mai.
- Einmalige Feststellung eines Paars und eines Altvogels im Abstand von 7 Tagen, davon eine Ende März bis Mitte Mai.
- Weibchen trägt Nistmaterial.
- Brutnachweis: insbesondere
- Futter oder Kotballen tragende Altvögel.
- Familie mit gerade flüggen Jungen.
- Zur Brutzeit relativ großes Streifgebiet, lange Distanzflüge.
- Der nicht weit tragende Reviergesang wird leicht überhört.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel
Nicht relevant.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.