Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia (Fourcroy, 1785))
(Syn.: Grüne Keiljungfer)
(Syn.: Ophiogomphus serpentinus, O. serpentinus, Gomphus serpentinus)
EU-Code: 1037
FFH-Anh. II, FFH-Anh. IV
Rote Liste 2010 NRW: 1
Rote Liste D: *
Erhaltungszustand in NRW (ATL): G↑
Erhaltungszustand in NRW (KON): G↑
Die Grüne Flussjungfer hat wie alle Flussjungfern einen gekielten Hinterleib, und erreicht eine Körperlänge von 50 bis 55 mm.
Als typische Fließgewässerart besiedelt die Grüne Flussjungfer langsam fließende Bäche und Flüsse mit sandig-kiesigem Substrat und geringer Wassertiefe. Die Ufer sollten abschnittsweise sonnig oder nur gering durch Ufergehölze beschattet sein. Die Flugzeit reicht je nach Schlupfbeginn von Mai bis Mitte/Ende August (selten bis Oktober). Die Eier werden im Flug auf der Wasseroberfläche verteilt. Nach etwa einem bis drei Monaten schlüpfen die Larven und graben sich in das Bodensubstrat ein. Während der anschließenden 3 bis 4-jährigen Entwicklung halten sich die Larven am Gewässergrund auf. Die Larven verlassen je nach Gewässertemperatur von Mitte Mai bis Juli das Gewässer, um sich an Totholz, Steinen oder in der Ufervegetation zur flugfähigen Libelle zu häuten.
In Nordrhein-Westfalen galt die Grüne Flussjungfer viele Jahrzehnte als ausgestorben. Erst seit Ende der 1990er-Jahre wurde die Art wieder nachgewiesen. Seitdem breitet sich die Grüne Flussjungfer langsam wieder in geeigneten Bereichen entlang von Rur, Rhein, Lippe und Sieg aus. Insgesamt sind bis zu 10 bodenständige Vorkommen bekannt (2015).