Zauneidechse  (Lacerta agilis Linnaeus,1758)

EU-Code: 1261

Artenschutzmaßnahmen

  1. Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland (O1.1) / Entwicklung von Heideflächen (trockene Standorte) (O4.2) / Offenhaltung / Entwicklung von Sandtrockenrasen und Halbtrockenrasen (O4.3)
  2. Anlage von Steinriegeln / Trockenmauern (O4.4.4) / Gesteins- und Sandaufschüttungen (O4.4.3) / Anlage grabbarer sandiger Rohbodenstandorte (O4.4.1)
  3. Steuerung der Sukzession (O5.4)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland (O1.1) / Entwicklung von Heideflächen (trockene Standorte) (O4.2) / Offenhaltung / Entwicklung von Sandtrockenrasen und Halbtrockenrasen (O4.3)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Durch Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung werden ergänzende und die Teilhabitate untereinander verbindende Strukturen (extensiv genutzte und als Trittstein geeignete Wiesen- oder Grünlandbrachekorridore, Magerrasen und Heiden) geschaffen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Standort sollte innerhalb des für das nächste Vorkommen gut erreichbaren Gebietes liegen (500 m), bestehende Habitate umgeben oder diese verbinden.
  • Magere bis mesophile Standorte sind zu bevorzugen.
  • > 70% der gesamten Fläche muss wärmebegünstigt sein (KORDGES 2006, PAN & ILÖK 2010).
  • Bei Hanglagen ist eine südliche Exposition zu bevorzugen.
  • Die neu zu schaffenden Habitate sollten möglichst auf sandigem Grund oder über Kalk liegen. Der Verlust eines Lebensraumes in Sand- oder Kalkgebieten kann nicht durch Schaffung von Lebensräumen auf Lehm- oder Tonböden oder über Silikatgestein ausgeglichen werden.
  • Der Standort sollte teilweise bzw. randlich bewachsen sein, da die Art Sonnenplätze aufsucht, welche einen gewissen Sicht- und Feindschutz bieten (BRÜGGEMANN 1990).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Eine optimale Habitatgröße beträgt laut ALFERMANN & NICOLAY (2003) mehr als 2 ha. GLANDT (1979) schlägt eine Mindestgröße von 1 ha Offenland vor.
  • Mindestbreite von Extensivierungsstreifen > 3 m , Lage angrenzend an bestehende Habitate, Mindestbreite von Extensivierungskorridoren zwischen Habitaten > 10 m.
  • Verzicht auf Düngung
  • Verzicht auf Biozide
  • Mahd während der Aktivitätszeit (März – Oktober) nur mit dem Balkenmäher (Schnitthöhe 15 cm) und „von Innen nach Außen“ um den Tiere eine Fluchtmöglichkeit zu geben.
  • Belassen von Säumen (Korridore / Böschungen), die nicht bzw. nur im Winter gemäht werden (Versteckmöglichkeiten).
  • Anreicherung (Erhaltung / Neuschaffung) mit Strukturen (Gebüsche, Steinhaufen, Reisighaufen) auf den Streifen.
  • Ideale Struktur des Gesamthabitates laut BRÜGGEMANN (1990): 19% vegetationsfreie Flächen (nach BLAB et al. 1991: 10 – 40%), 70% Krautvegetation (10 – 40%; Gras- und Krautschicht) und 17% Strauch- und Baumschicht (10 – 45%).
  • Die Schaffung von vegetationslosen, gut besonnten Rohbodenstandorten für die Eiablage ist zwingend erforderlich (SCHLÜPMANN et al. 2011b).
  • Zusätzliche Ausbringung von Baumstubben und sonnenexponierten Totholzhaufen (die Zauneidechse präferiert für die Thermoregulation Holzstrukturen, aufgrund der guten Wärmeabsorption dieses Materials (BRÜGGEMANN 1990).
  • Offenhaltung des Lebensraumes vorrangig durch extensive Beweidung mit maximal 1-2 GVE/ha, so dass mosaikartige, kleingegliederte Lebensraumstrukturen entstehen.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Entfernung der Vegetation bei zu starker Beschattung und Sicherstellung des Strukturreichtums des Habitats.
  • Freihaltung der vegetationslosen, gut besonnten Rohbodenstandorte für die Eiablage.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die Anwesenheit von sonnenexponierten Rohbodenstellen (Eiablage), Gesteinsschüttungen (Versteckmöglichkeit) und sonnenexponierten Steinen und Holzstrukturen (Wärmeregulation) innerhalb des Maßnahmengebietes ist unabdingbar für das Vorkommen der Zauneidechse (vgl. Maßnahmen Gesteins- und Sandaufschüttungen und Steuerung der Sukzession).
  • Sandhaufen (1 m hoch und 3 - 4 m breit) sollten zur Sicherung der Stabilität nicht gänzlich ohne Aufwuchs bleiben.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Strukturen sind kurzfristig entwickelbar und je nach vorausgehender Nutzung auch kurzfristig wirksam.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Artökologie ist hinreichend bekannt.
  • Die Strukturen sind kurzfristig entwickelbar und kurz- bis mittelfristig wirksam. Aufgrund der Ortstreue der adulten Individuen ist u.U. von einem mittleren Zeitraum bis zum Eintritt des Erfolges auszugehen, weil nur die abwandernden Jungtiere das neue Habitat besiedeln (GLANDT 1988; SPELLERBERG 1988; ELBING et al. 1996).
  • Ergebnisse wissenschaftlicher Nachkontrollen sind nicht publiziert. Jedoch wird diese Maßnahme sehr häufig als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für die Zauneidechse vorgeschlagen (s.o.). Aufgrund der bekannten Ökologie der Art ist bei dieser Maßnahme eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit plausibel. Im Gegensatz zu RUNGE et al. (2010), welche dieser Maßnahme eine sehr hohe Eignung zusprechen, wird die Eignung mit hoch bewertet.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: mittelfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: hoch

2. Anlage von Steinriegeln / Trockenmauern (O4.4.4) / Gesteins- und Sandaufschüttungen (O4.4.3) / Anlage grabbarer sandiger Rohbodenstandorte (O4.4.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Schaffung von Eiablage- und Ruheplätzen sowie Winterquartieren durch Anlage von Hang- und Stützmauern / Trockenmauern, Gesteins- und Sandaufschüttungen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Entfernung zum nächsten Vorkommen lt; 500 m.
  • In der unmittelbaren Umgebung der Maßnahmenfläche müssen weitere Teillebensräume (Jagdhabitate, Eiablageplätze, d.h. locker grabbare, sonnenexponierte und sandige Substrate von 70 cm Tiefe und 1 – 2 m² Größe (ÖKOPLAN 2006)) vorhanden sein oder entwickelt werden. Erhaltung oder Anlage von lockerem Erdreich (Sand, grabbares Eiablagesubstrat) in der Nähe der Trockenmauern.
  • Der Standort muss vegetationsfrei sein (keine Beschattung) und eine gute Drainage aufweisen (Vermeidung von Wasserstau), da feuchte Stellen zur Überwinterung gemieden werden.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro lokalem Bestand (überlebensfähige Teilpopulation ? 30 Individuen)
  • Mauern:
  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Auskofferung des Maßnahmenstandortes auf 1 m Tiefe (zur Gewährleistung der Frostsicherheit der Winterquartiere). Zudem verhindert die Entfernung des nährstoffreichen Mutterbodens das schnelle Überwachsen der Steinschüttung. Eventuell kann eine großflächige Ausbringung von nährstoffarmem Substrat (Sand, Kies) um den Maßnahmenstandort durchgeführt werden.
  • Verwendung von Steinen mit großer Kantenlänge damit die Fugen langfristig substratlos und vegetationslos bleiben.
  • Schaffung von Gesimsen und Vorsprüngen als ideale Sonnenplätze.
  • Gesteinsschüttungen:
  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • 2 - 3 m Breite, 5 – 10 m Länge und ca. 1 m Höhe.
  • Es ist autochthones Gesteinsmaterial zu verwenden.
  • GRENZ (2010) empfiehlt auf einer Länge von 60 – 80 m circa 8 Steinhaufen inklusive Sandkranz anzulegen.
  • 60 % der Steine sollten eine Körnung von 20 bis 40 cm aufweisen, so dass sich das gewünschte Lückensystem einstellt (SCHWEIZER VOGELSCHUTZ SVS 2004).
  • Im Inneren sollten gröbere Steine verwendet werden (20 - 40 cm) und mit kleineren Gesteinen bedeckt werden (10 – 20 cm).
  • Im Randbereich kann ein Sandkranz von 30 cm Breite und 20 cm Höhe aufgetragen werden.
  • Sandhaufen / Flächen mit grabfähigem Substrat (Eiablageplätze) auf mind. 2% der Gesamtfläche der Maßnahme (MOULTON & CORBETT zitiert in BLANKE 2010)
  • Alternativ oder zusätzlich können Versteckmöglichkeiten durch die Ausbringung von Totholz ausgebracht werden.
  • Totholzhaufen, Baumstubben und Wurzelteller werden laut BLAB et al. (1991) gegenüber Gestein sogar präferiert, da Holz hervorragend Wärme absorbiert und gleichzeitig isoliert.
  • Anlage von 5 Flächen / ha mit grabbarem, sandig bis leicht lehmigem Substrat bis mindestens 10 cm Tiefe von jeweils 50 – 100 m² (nach PAN & ILÖK 2010; HARTUNG & KOCH 1988; BERGLIND 2004a, zitiert in BLANKE 2010), oder viele kleinere südwest-exponierte Sandhaufen mit jeweils 1-2 m³. Ideal sind grabbare Sandböden von mehr als 50 cm Mächtigkeit (BLANKE 2010).
  • Anlage in der direkten Umgebung der weiteren Habitatelemente (KORDGES et al. 2006).
  • Einbringen von feinkörnigem Sand, wobei südexponierte Hänge mit ca. 20° Neigung entstehen sollen (HOUSE & SPELLERBERG 1980, zitiert in BLANKE 2010).
  • Die Maßnahmendurchführung sollte während der Winterruhe stattfinden.
  • Alternativ Ausbringen von Gabionen.
  • Eine Population der Zauneidechse in Münster besiedelt am Dortmund-Ems-Kanal Gabionen (schriftl. Mittl. KAISER vom 05.10.2011).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Entfernung von Gebüschen und Gehölzen bei zu starker Beschattung der Gesteinsschüttung.
  • Freistellung der sonnenexponierten Mauerseite zur Sicherstellung von Sonnenstellen für die Wärmeregulation und die Entfernung von hohen Gebüschen und Bäumen im direkten Umkreis der Maßnahmenfläche.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Linienartige Strukturen (Bahnstrecken, lichte Waldsäume, Straßenböschungen usw.) können als Trittsteinbiotope / Korridore fungieren.
  • Die Anlage von Rohbodenflächen sollte während der Aktivitätszeit (Mitte April bis Mitte Mai) stattfinden (MOULTON & CORBETT 1999, zitiert in BLANKE 2010).
  • Vorhandene Trockenmauern sollten nach „altem Vorbild“ saniert werden (kein Verfugen, keine spaltenlosen Betonmauern).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Strukturen sind kurzfristig (lt; 1 Jahr) zu errichten und auch kurzfristig wirksam (2 – 3 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig wirksam.
  • Ergebnisse wissenschaftlicher Nachkontrollen sind nicht publiziert. Jedoch wird dieser Maßnahmentyp häufig als Bestandteil von Artenschutzmaßnahmen für die Zauneidechse empfohlen (s.o., GRENZ 2010) und im „Action Plan for the Conservation of the Sand Lizard“ beschrieben (EDGAR & BIRD 2006).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: hoch

3. Steuerung der Sukzession (O5.4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Entwicklung / Vergrößerung bestehender Zauneidechsenhabitate durch routierende Pflegemaßnahmen zur Schaffung eines Flächenmosaiks mit unterschiedlichen Sukzessionsstadien.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Mögliche Habitate die durch Steuerung der Sukzession aufgewertet werden können sind: Böschungen, Straßenränder, Abbaugebiete, Bahndämme (vor allem an stillgelegten Strecken), Brachflächen, Heideflächen, extensiv genutzte Wiesen und Weiden, Magerrasen und sonnige Wald-/Gehölzränder.
  • Entfernung zum nächsten Vorkommen lt; 500 m.
  • Besonders geeignet sind Resthabitate, welche aktuell noch besiedelt sind, aber aufgrund von Sukzession ihre Habitateignung zu verlieren drohen.
  • Der Maßnahmenstandort sollte mager bis mesotroph sein, um eine zu schnelle Verbuschung zu vermeiden.
  • Die Vorbelastung mit Bioziden sollte möglichst gering sein, um eine direkte und indirekte (über Nahrungstiere) Toxizität zu vermeiden.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Vergrößerung des vorhandenen Habitates entsprechend der anzustrebenden Habitatgröße und Verteilung der notwendigen Habitatelemente (s. Maßnahme Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland / Entwicklung von Heideflächen (trockene Standorte) / Offenhaltung / Entwicklung von Sandtrockenrasen und Halbtrockenrasen):
  • Entfernung der Streuauflage durch Abharken (BLANKE 2010).
  • Ggf. Abschieben oder Abplaggen des Oberbodens zur Schaffung von Eiablageplätzen (BLANKE 2010) (dann: Anlage von linienhaften Strukturen die von Westen nach Osten angelegt werden, wobei das abgetragene Material in Norden der offensandigen Bereiche abzulagern ist (CORBETT & TAMARIND, zitiert in BLANKE 2010)). Erdbewegungen sollten laut GLANDT (1995b, zitiert in WILLIGALLA et al. 2011) nur nach Beendigung der Winterruhe und vor Beginn der Paarungszeit durchgeführt werden.
  • Ausbringung von Gesteinsschüttungen oder Anlage von Rohböden (s. Maßnahmen Anlage von Steinriegeln / Trockenmauern / Gesteins- und Sandaufschüttungen / Anlage grabbarer sandiger Rohbodenstandorte), um Gehölze zurückzudrängen und Schlüsselhabitate anzubieten (z.B. BLANKE 2011, S. 150).
  • Entfernung von zu stark beschattenden Gehölzen (vgl. CORBETT 1988).
  • Auflichtung von Waldrändern von 10 – 20 m Breite (BLANKE 2011, S. 151).
  • Partielle Mahd (alternativ: Beweidung der Standorte mit Schafen, BFN 2011).
  • Die Mahd darf nicht das gesamte Habitat auf einmal betreffen, es müssen immer Stellen mit hohen Gräsern bzw. Stauden als Unterschlupfmöglichkeit vorhanden sein.
  • Einmalige Mahd (bei wüchsigen Standorten zweischürige Mahd) im Winter.
  • Bei der Sommermahd Einsatz von Balkenmähern (BLANKE 2010) mit einer Mahdhöhe von > 15 cm.
  • Kein Mulchen des Mahdguts (aufgrund der hohen Verletzungsgefahr, BLANKE 2010).
  • Eine zeitlich gestaffelte Mahd von kleineren Teilflächen oder einzelnen Streifen sollte vorgenommen werden, sodass stets auch hochwüchsige Standorte verfügbar sind (BLANKE 2010).
  • Eine Beweidung mit Ziegen und Schafen wird von BLANKE (2006, zitiert in WILLIGALLA et al. 2011) empfohlen, wobei die Beweidung nicht zu intensiv sein darf, da kurzrasige Vegetationsbestände für Zauneidechsen ungeeignet sind.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Regelmäßige Entbuschung bzw. Mahd zur Sicherstellung des Habitatcharakters.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Mit Eingriffen in den Boden / die Vegetation verbundene Maßnahmen zur Vergrößerung vorhandener Habitate sollten während der größten Aktivität im Zeitraum Mitte April – Mitte Mai erfolgen (MOULTON & CORBETT 1999 in BLANKE 2011, S. 152).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Strukturen sind kurzfristig entwickelbar (lt; 1 Jahr) und auch kurzfristig wirksam (1-3 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Strukturen sind überwiegend kurzfristig wirksam.
  • Ergebnisse wissenschaftlicher Nachkontrollen sind noch vergleichsweise wenig publiziert (KORDGES et al. 2006). Jedoch wird dieser Maßnahmentyp als Bestandteil von Artenschutzmaßnahmen für die Zauneidechse häufig empfohlen (CORBETT & TAMARIND 1979 und BERGLIND 2000, zitiert in BLANKE 2010; GRENZ 2010; WILLIGALLA et al. 2011). Der Maßnahmentyp wird auch im „Action Plan for the Conservation of the Sand Lizard“ des EUROPARATES beschrieben (EDGAR & BIRD 2006).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

4. Fazit

Für die Zauneidechse stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherstellung der Sommer und Winterhabitate, sowie der Eiablageplätze zur Verfügung.

Angaben zu Priorisierung: