Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

  • Status und Habitat
  • Maßnahmen
  • Quellen

Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Flussufer-Wolfspinne  (Arctosa cinerea )

(Syn.: Sand-Wolfspinne)

Gefährdungen und Beeinträchtigungen

  • Verlust oder Entwertung von störungsarmen, kiesig-sandigen Flussufern mit schütterer Vegetation (z.B. durch Abgrabung, Uferverbau, Bebauung, Fließgewässerregulierung).
  • Veränderung der Fließgewässerdynamik durch Ausbau und Regulierung (v.a. Beseitigung von Schotter- und Überschwemmungsflächen mittlerer und größerer Fließgewässer).
  • Verlust oder Entwertung von Sekundärhabitaten wie Sand- und Kiesabgrabungen und Klärteichen (v.a. Verfüllung, Nutzungsänderung, Trockenlegung, Anpflanzungen, Bebauung).
  • Sukzession der Lebensräume (v.a. Verschilfung, Verbuschung, Gehölzaufwuchs).
  • Fehlende Pflege- und Entwicklungskonzepte.
  • Intensive Freizeitnutzung (z.B. Badebetrieb, Ufernutzung).

Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen

  • Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von störungsfreien, vegetationsarmen Kies- und Schotterbänken an Flüssen, Seen, Sand- und Kiesgruben.
  • Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Auenbereichen sowie Förderung einer intakten Flussmorphologie mit einer naturnahen Überflutungs- und Geschiebedynamik.
  • Umsetzung von Rekultivierungskonzepten in Abbaugebieten nach den Ansprüchen der Art.
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Gewässerumfeld durch Anlage von Pufferzonen bzw. Nutzungsextensivierung (keine Düngung, keine Biozide).
  • Habitaterhaltende Pflegemaßnahmen:Freistellen von zu stark beschatteten Standorten (alle 5 Jahre)Abtransport des Schnittgutesbehutsames maschinelles Offenhalten von Rohbodenstellen und vegetationsarmen Flächen durch Abschieben des Oberbodens.
    • Freistellen von zu stark beschatteten Standorten (alle 5 Jahre)
    • Abtransport des Schnittgutes
    • behutsames maschinelles Offenhalten von Rohbodenstellen und vegetationsarmen Flächen durch Abschieben des Oberbodens.
  • Vermeidung von Störungen an Kies- und Schotterufern (v.a. Lenkung der Freizeitnutzung).