Girlitz (Serinus serinus (L.,1766))
Artenschutzmaßnahmen
Maßnahmen im Einzelnen
1. Entwicklung von Nahrungshabitaten (O4.1.3)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Girlitze benötigen für die bevorzugte Nahrungssuche am Boden offene, lückige Flächen mit samentragender Krautschicht. In der Maßnahme werden samenreiche Nahrungshabitate für den Girlitz entwickelt. Die Verfügbarkeit von samentragenden, krautreichen Flächen stellt in der Regel den Schlüsselfaktor dar. (Bruthabitate sind im Allgemeinen ausreichend vorhanden).
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
- Geeignete Nistmöglichkeiten (s. o.) sind im Umfeld von < 100m (in Anlehnung an eine Reviergröße bis 3 ha, s. o.) vorhanden.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Revier: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mit Bezug zur lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 1,0 ha. Bei Anlage als Streifen Breite zwischen 6 und 25 m (in Anlehnung an LANUV 2018: 12).
- Entwicklung von Brachen mit Einsaat einer standortsangepassten Kräutermischung mit hohem Anteil an samentragenden Pflanzen. Das Spektrum der als Girlitznahrung nachgewiesenen Samenpflanzen reicht von Kräutern / Stauden über Gräser bis zu Koniferen-, Birken-, Ulmen- und Erlensamen (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1997: 400). Zu den krautigen Nahrungspflanzen gehören neben Gräsern (Poaceae) Kreuzblütler (z. B. Capsella bursa-pastoris, Erophila verna, Brassica, Sinapis arvensis, Raphanus), Korbblütler (Artemisia, Senecio, Lactuca, Cichorium, Taraxacum, Sonchus, Matricaria), Nachtkerzengewächse (Epilobium, Circaea), Knöterichgewächse (Rumex, Polygonum, Fagopyrum), Vogelmiere (Stellaria), Wegerich (Plantago), Vergißmeinnicht (Myosotis), Primeln (Anagallis), Brennnesseln (Urtica) (FOLZ 2017: 904, GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1997: 400).
- Vegetationsstruktur mit Wechsel aus a) weitgehend offenen bis lückigen Stellen oder Stellen mit niedriger Vegetation (< ca. 10 cm) und b) inselartigen, dichteren Bereichen mit Stauden.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Mahd / Fräsen zur Erhaltung lückiger bis offener Bereiche je nach Wüchsigkeit im ein- oder mehrjährigen Rhythmus nach der Brutzeit ab Mitte August. Die höherwüchsigen Bereiche mit Stauden werden abschnittsweise alle ca. 4 bis 6 Jahre zur Hälfte gemäht (in Abhängigkeit des Aufkommens von Gehölzen) ab Mitte August, so dass auch nach Mahd die andere Hälfte als Altkrautbestand zur Verfügung steht.
- Im Regelfall keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngern.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- 1 Jahr bzw. innerhalb einer Vegetationsperiode (Ausbildung von Samen).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
- Nahrungsmangel gilt als Rückgangsursache des Girlitz (z. B. FOLZ 2017: 904). Die Maßnahme wird vom Typ her von BAUER et al. (2005: 532) und GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2013: 430) genannt. Nachweise zur Wirksamkeit liegen nicht vor, die Maßnahme ist jedoch aus der Artökologie plausibel.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch, als CEF-Maßnahme geeignet
2. Fazit
Für den Girlitz bestehen Möglichkeiten zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Nahrungshabitaten, welche Schlüsselfaktor für die Vorkommen sind. Bruthabitate sind im Allgemeinen ausreichend vorhanden.