Europäischer Biber  (Castor fiber Linnaeus, 1758)

Artenschutzmaßnahmen

  1. Naturnahe Gestaltung von Fließgewässerabschnitten (G5, G6.2.1) / Anlage / Entwicklung von Ufergehölzen (G3.6)
  2. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Naturnahe Gestaltung von Fließgewässerabschnitten (G5, G6.2.1) / Anlage / Entwicklung von Ufergehölzen (G3.6)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Im Rahmen der Renaturierung von Fließgewässern werden neue Möglichkeiten zur Anlage von Biberburgen geschaffen, weiterhin wird das Nahrungsangebot durch die Anlage / Entwicklung von Ufergehölzen optimiert.

Folgende Maßnahmenelemente wirken positiv auf den Biber:

  • Entwicklung naturnaher Auenlandschaften mit geeigneten Gehölzen (s.o.), Flachmulden und Altwasser mit längerer Wasserführung sowie störungsarmen, grabbaren Ufern.
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes und der Gewässerstruktur sowie Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern z.B. durch Rückbau von Uferbefestigungen (Steinschüttungen, Spundwände.).
  • Entwicklung von weichholzreichen Uferrandstreifen.
  • Wesentlich für einen Maßnahmenerfolg wird von den ortsansässigen Experten nicht zwingend die Naturnähe oder die Verbesserung des Wasserhaushaltes und der Gewässerstruktur gesehen, sondern die Tatsache, dass ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden und potenzielle (Nutzungs-)Konflikte dauerhaft ausgeschlossen werden (schriflt. Mittl. Lutz Dalbeck), da der Biber auch naturferne Gewässerbereiche selbständig und rasch in einen entsprechenden Zustand überführen kann („Ökosystem-Ingenieur“).

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen (z.B. Straßen) ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Störungsfreiheit / -armut muss ggf. gewährleistet werden, z.B. durch
    • Einrichtung von Jagdruhezonen bzw. Einschränkung der Bisam- und Nutriajagd zwischen 15.5. und 30.9. (DENK et al. 2004: 43) bzw. auf Lebendfallen (Dahlbeck schriftl. Mitt.).
    • Sicherstellung der Fernhaltung von Hunden (DENK et al. 2004: 43).
    • Bei Angeltätigkeiten Mindestabstand von 50m von Bauen und Burgen (MUNR 1999: 31)
    • Ggf. Reduktion von Motorbootverkehr.
  • Das direkte Umfeld muss die Wiederherstellung eines naturnahen Fließgewässerabschnittes mit hoher Eigendynamik mit den evtl. daraus folgenden Konsequenzen erlauben (z.B. Anhebung des Wasserstandes, Flächeninanspruchnahme durch die Änderung des Fließgewässerverlaufes, Unterminierung von Ufern durch Biberröhren, Gehölzverbiss und Fraßschäden in angrenzenden landwirtschaftlichen Bereichen).
  • Eine Anwanderung des Bibers muss gewährleistet sein (keine Barrieren zu besetzten Revieren im Gewässersystem; Entfernung zu besiedeltem Revier max. 25 km entsprechend des Ausbreitungspotenzials, s.o.).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Mindestbreite der Uferrandstreifen wird in der Literatur mit Werten zwischen <10m und 30m (SCHULTE 2005: 2; DENK et al. 2004: 42; SCHWAB et al. 1994: 22, LfU Bayern 2009: 41, MUNR 1999: 25, BfN-Internethandbuch) angegeben. Bei angrenzenden forstlich genutzten Flächen ist ein breiterer Randstreifen (Sukzessionsstreifen) von mindestens 30 -50m erforderlich (NLWKN 2011: 30m; BfN-Internethandbuch: 50m).
  • Es werden beidseitige Uferrandstreifen empfohlen. Im Übergang zur Intensivlandwirtschaft sollte sich idealerweise ein Bereich extensiver Nutzung anschließen (LfU Bayern 2009: 41).
  • An den Ufern ist der Gehölzaufwuchs zu erhalten / zu entwickeln zur Verbesserung der Nahrungshabitate und zur Optimierung von Rückzugs- / Deckungsräumen. Die Maßnahme dient auch dazu, den Biber in Gewässernähe zu halten und insbesondere in den Wintermonaten von der Nahrungssuche in Äckern, Gärten und forstwirtschaftlichen Bereichen abzuhalten.
  • Neupflanzungen können als flächenhafte Bepflanzungen oder Initialpflanzungen in kleinen Gruppen erfolgen. In Frage kommen in NRW neben Weidenstecklingen (u.a. FRITSCH 1997, KAISER et al. 2002), Ulmen, Zitterpappeln (SCHULTE 2005) Eichen, Buchen. Hainbuchen, Birken, Hasel (schriftl. Mittl. Lutz Dalbeck)..
  • Je nach Zustand sind weitere Maßnahmen erforderlich, z.B. Entfernung von Sohl- / Uferbefestigungen (Steinschüttungen, Spundwände), Umgestaltung des Flussbettes.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Verzicht oder starke Einschränkung der Gewässerunterhaltung; vom Biber gefällte Gehölze sollten nicht entfernt werden (s. DENK et al. 2004: 42).
  • Reduktion von Eingriffen in den Wasserstand (keine schnelle Wasserabsenkung, kein Schwallwasser; vgl. DENK et al. 2004: 42).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Eine wesentliche Bedeutung für den Maßnahmenerfolg ist neben der konkreten Ausgestaltung der Maßnahme die Tatsache, dass angrenzende Flächeneigentümer (Landwirte etc.) keine Nachteile durch entsprechende Biberaktivitäten zu verzeichnen haben. So nutzen Biber im Sommer z.B. Mais und Zuckerrüben als Nahrungspflanzen (schriftl. Mittl. Lutz Dalbeck).
  • Vorhandene Wanderbarrieren entlang des Gewässers sind zu beseitigen, z.B. durch Rückbau von Wehren oder Schaffung von Umgehungsgerinnen. Bibergerechte Gestaltung von bestehenden / neu angelegten Querungshilfen (Prinzipskizzen in FGSV 2008: 23).
  • Unter Kreuzungsbauwerken an Gewässern benötigt der Biber trockene Passagen (z.B. in Form von Bermen); nur schwimmend passierbare Durchlässe und Bauwerke werden in der Regel nicht angenommen (MIR 2008: 7).
  • Sinnvoll ist eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Informationstafeln, Presseartikel) zur Entschärfung von Konflikten und Schaffung von Akzeptanz. Lenkung der Freizeitnutzung im Umfeld der Vorkommen.
  • Kein Einsatz von Fallen für den Totfang von Bisam und Nutria in Gebieten mit Bibervorkommen. Ausschließlicher Einsatz von Fischreusen, die ein Einschwimmen des Bibers sicher verhindern.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Je nach Zustand der Gewässerstruktur (Verbauungsgrad, Degradation der natürlichen Vegetation im Uferbereich) und Maßnahmenelement kurz- bis mittelfristige Wirksamkeit.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Die benötigten Strukturen stehen je nach Örtlichkeit kurz- bis mittelfristig bereit.
  • Die Wirksamkeit ist in Bezug auf die Artökologie plausibel: Die Maßnahmen werden in DENK et al. (2004), GENSSLER & KLAUS (2007), NLWKN (2011), MEßLINGER (2014) und KAISER et al. (2002) vorgeschlagen. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen mit Bezug zu konkreten Schutzmaßnahmen für den Biber liegen in Einzelfällen vor: Im Rahmen des Monitorings von Biberrevieren in Westmittelfranken (MEßLINGER 2014) ist dokumentiert, dass der ehemals begradigte Wannenbach (Landkreis Ansbach) 11 Jahre nach der Renaturierung im Jahr 1983 (Aufweitung, Anlage von Inseln, Pflanzung bachbegleitender Gehölze) besiedelt wurde und seitdem ununterbrochen besetzt ist. Die diesbezüglichen Rahmenbedingungen (Entfernung zur Quellpopulation) sind nicht bekannt.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig, mittelfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit

Eignung: mittel-hoch. Als CEF-Maßnahme geeignet (ggf. erst mittelfristige Wirksamkeit bei Neupflanzung von Gehölzen beachten)

2. Fazit

Für den Biber stehen kurz- bis mittelfristig wirksame Maßnahmen zur Anlage von Fortpflanzungs- / Ruhestätten sowie zur Optimierung von Nahrungshabitaten zur Verfügung.