Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus (Leach, 1825))
Artenschutzmaßnahmen
- Neuschaffung von Spaltenquartieren an / in Gebäuden als Sommerquartier (FL1.1)
- Anlage von Spaltenquartieren an Jagdkanzeln und -hütten (FL2.4)
- Neuschaffung von Spaltenquartieren an / in Gebäuden als Winterquartier (FL1.1.2)
- Installation von Fledermauskästen (FL2.1)
- Entwicklung / Förderung von Baumquartieren (W1.1, W1.4, W5.2, W.5.3)
- Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)
- Strukturanreicherung von Wäldern und Anlage / Optimierung von Gewässern (W6.1, W2.5, W2.1, G1)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Neuschaffung von Spaltenquartieren an / in Gebäuden als Sommerquartier (FL1.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Die Maßnahme ist nur für gebäudebewohnende Kolonien / Populationen der Mückenfledermaus geeignet.
Durch die Anlage von Spalten / Hohlräumen als Hangplätze in störungsarmer Umgebung sollen Quartierverluste kompensiert werden. Durch die Maßnahme werden Hangplätze für Fledermäuse entweder durch die Schaffung von Hohlräumen entwickelt oder der Zugang zu bestehenden Hohlräumen geschaffen.
Entwicklung von neuen Quartierstrukturen: Anbringung von Verschalungen, Flachkästen, Fassadenkästen, Anlage von spaltenreichen Strukturen an Wänden / Mauern / Löchern in Hohlblockwänden, Anlage von Spalten / Hohlräumen in Brückenhohlkästen.
Optimierung von Quartierstrukturen: Öffnung von Dachböden / Schaffung von Einflugmöglichkeiten (in Verbindung mit den anderen Maßnahmenbestandteilen), Sanierung von Ausweichquartieren (Optimierung von Hang- / Versteckmöglichkeiten).
Die Maßnahme ist geeignet bei der Zerstörung nur eines (lokalen) Quartiers, nicht bei der Beeinträchtigung des Quartierverbundes. Bei großen Abrissvorhaben können u.U. eine Vielzahl an Quartieren und Quartierstrukturen verloren gehen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Neugeschaffene Quartiere sollten, falls nicht bereits vorhanden, mittels linienhaften Gehölzstrukturen (vgl. Maßnahme 4) mit Nahrungshabitaten verbunden werden.
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Maßnahme sollte sich 1:1 an den Standortbedingungen der verloren gehenden Struktur orientieren (Exposition, Besonnung, klimatische Gegebenheiten etc.).
- Es sollte möglichst das Quartierpotenzial in direkter Umgebung zu verloren gehenden Strukturen optimiert werden.
- Die Maßnahme Neuschaffung sollte nur geprüft werden, soweit (vorher) keine Ausweichquartiere mit Optimierungsmöglichkeiten im räumlich-funktionalen Zusammenhang festgestellt wurden (ggf. Telemetrie erforderlich).
- Neu zu schaffende Quartiere (Einflug) sollten mindestens 3 m hoch angelegt werden, um Eingriffe durch Personen oder Haustiere zu vermeiden. Nach Möglichkeit sollten Quartiere nach Süden oder Osten exponiert werden; eine Anflugöffnung nahe einer Hausecke oder einer anderen auffälligen Struktur am Gebäude (Giebel, Erker, Fensterbank) erleichtern den Tieren das Auffinden des Quartiers.
- Anlage möglichst im Wald, am besten in Gewässernähe.
- Quartier und Anflugbereiche sollte unbeleuchtet sein.
- Anbindung an sonstige Leitstrukturen.
- Vermeidung von Kollisionsgefahren (Ein-/Ausflugbereich nicht in unmittelbarer Nähe zu Straßen / in Ausrichtung auf eine Straße).
- Werden Fledermauskästen (s.u.) aufgehängt, sollen diese Gruppen von 10 Kästen bilden. Da zur Paarungszeit auch territoriale Fledermausmännchen die Kästen belegen können, sollte der kleinste Abstand zwischen den Kästen nicht unter 5 m liegen.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Quartierverlust: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Ersatz entsprechend beeinträchtigtem Bestand. Je Verlust eines Quartiers muss mindestens die fünffache Menge an Angebot geschaffen werden. Fledermauskästen sollten gruppenweise (10 Kästen) aufgehängt werden. Durch ein höheres Angebot besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Individuen das Quartierangebot schnell wahrnehmen; Wahlmöglichkeiten unter verschiedenen Angeboten steigern vermutlich die Akzeptanz.
- Je nach örtlicher Situation müssen spezifische Rahmenbedingungen bezüglich der Bauausführung und der verwendeten Materialien eingehalten werden (s. die allgemeinen Zusammenstellungen in DIETZ & WEBER 2000, DIETZ & KIEFER 2014, FAIRON et al. 2002, REITER & ZAHN 2006, LfU BAYERN 2019, LUBW 2018:21ff).
- Gehen durch den Eingriff Spaltenquartiere z.B. hinter Fensterläden, in Rollladenkästen und vergleichbaren Strukturen verloren, können diese durch Fledermauskästen ersetzt werden.
- Als Wochenstubenquartiere werden nach Erfahrungswerten (DIETRICH 1994, 1998, DIETRICH & DIETRICH 1991, LFULG 2017:53 und eigenen Daten) folgende Kastentypen angenommen: Rundkästen (z.B. die Typen Fa. Schwegler Typ 2F, 2FN; Fa. Strobel: Rundkasten; Fa. Hasselfeldt: Typ FLH - Bayrischer Giebelkasten) und Flachkästen verschiedener Bauart (z.B. der Fledermausspaltenkasten FSPK der Fa. Hasselfeld). Lt. Herstellerangaben ebenso „Einbausteine“ verschiedener Bauart (Kastentypen, die in die Wände integriert werden oder auf Wände aufgeschraubt werden).
- Bauanleitungen zur Schaffung von Fledermausquartieren an und in Gebäuden (u.a. Fledermausbrett) z.B. in LFULG https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/22958/documents/32722 oder https://all-about-bats.net/dversand/info/buecher/baubuch.php .
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die Vorrichtungen sind alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Weitere Unterhaltungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Werden Gebäudequartiere durch Baumaßnahmen beansprucht, sollten zunächst die Lage des Quartiers sowie die Einflugmöglichkeiten in das Quartier abgeklärt werden. So kann geprüft werden, ob das Quartier bzw. wesentliche Quartiereigenschaften nicht erhalten bleiben können, beispielsweise durch eine Modifikation des geplanten Umbaus bzw. der Bauausführung.
- Grundsätzlich erreicht diese Maßnahme (vorrangig an Privathäusern) eine höhere Akzeptanz, wenn die Planung mögliche Konflikte von vornherein ausschließt: z.B. Vermeidung von Kotansammlungen an Eingängen und Fenstern.
- Beachtung der von REITER & ZAHN (2006) aufgestellten Richtlinien für die Sanierung von Quartieren der Mückenfledermaus. Da kaum einschlägige Erfahrungen vorliegen, sollte man sich bei Sanierungen an den Verhaltensweisen und Reaktionen anderer spaltenbewohnender Arten (Zwergfledermäuse, Bartfledermäuse) orientieren (REITER & ZAHN (2006:84).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 2 Jahren (1-5 Jahre), Belege s.u.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind allgemein bekannt. Die Erkenntnisse insbesondere bezüglich spezieller Abweichungen von den Ansprüchen der Zwergfledermaus sind aber noch lückenhaft (die Art wird erst seit wenigen Jahren als solche unterschieden).
- Der Maßnahmentyp wird häufig vorgeschlagen. Es liegen aber kaum artspezifische Erfahrungen vor; Sanierungen mussten sich an den Verhaltensweisen und Reaktionen anderer spaltenbewohnender Arten (Zwergfledermäuse, Bartfledermäuse) orientieren, vgl. REITER & ZAHN (2006:84).
- Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nur wenige vor: Kontrollen im Zusammenhang von Sanierungsmaßnahmen angelegter Ersatzquartiere ergaben, dass diese von wenigen Mückenfledermaus-Individuen schon im ersten Jahr nach der Anlage besiedelt wurden (MARNELL & PRESETNIK 2010:40).
- Es existieren keine dem Maßnahmentyp widersprechenden Hinweise. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Lücken in Bezug auf Artökologie und Empfehlungen in der Literatur als mittel eingeschätzt.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Ja
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit
Eignung: mittel
2. Anlage von Spaltenquartieren an Jagdkanzeln und -hütten (FL2.4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Durch das Ausbringen von Fledermauskästen sollen Quartierverluste im Waldbereich kurzfristig kompensiert werden. Quartierverluste an Gebäuden können mit dieser Maßnahme nicht kompensiert werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Die Anbringung von Quartieren darf nicht an mobilen Jagdkanzeln durchgeführt werden. Die dauerhafte Sicherung des Maßnahmenstandorts muss sichergestellt werden.
- Das Anbringen der Kästen / Spaltenquartiere soll - wenn in größerer Anzahl - mit unterschiedlicher Exposition (von schattig bis sonnig) und in unterschiedlichen Höhen (je nach Voraussetzung > 3 - 4 m als Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Störungen) erfolgen.
- Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).
- In einer Pufferzone von 100 m um den Maßnahmenstandort muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet werden oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Quartierverlust: je Verlust eines (pot.) Quartiers hat sich in der Praxis ein Ersatz durch 10 Fledermauskästen etabliert. Daher muss die Maßnahmenfläche ausreichend groß sein oder aus mehreren verteilten Einzelflächen im Aktionsraum der Kolonie bestehen. (Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen die genannten Orientierungswerte unter dem Aspekt geringerer Lebensdauer und - thermischer und im Hinblick auf Parasitenbefall - eingeschränkter Funktionalität gegenüber natürlichen Baumhöhlen).
- Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren sind 10 Kästen / Spaltenquartiere pro Hektar (in Anlehnung an ABC-Bewertung, LANUV 2010) in Gruppen zu je 10 Stck. ggf. auch im Umkreis des Maßnahmenstandorts im Wald anzubringen.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Flachkästen müssen mindestens alle 5 Jahre auf Funktionsfähigkeit geprüft werden (keine Reinigung notwendig).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Diese Maßnahme eignet sich nicht für die Kompensation von verloren gehenden Gebäudequartieren.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksam innerhalb von im Allgemeinen ≤ 2 Jahren (1-5 Jahre).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen im Einzelfall vor (WOHLFART et al. 2010), jedoch auch keine, dem Maßnahmentyp widersprechenden Hinweise. Lt. LUBW 2018:20 zog in den Rheinauen eine große Wochenstubenkolonie der Mückenfledermaus in solche Kästen ein.
- Das Anbringen von Fledermausbrettern an Jagdkanzeln wird empfohlen (z.B. BfN: https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/mueckenfledermaus-pipistrellus-pygmaeus/erhaltungsmassnahmen.html, 15.04.2020).
- Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie als hoch eingeschätzt.
- Nach MESCHEDE & HELLER (2000b, F&E-Vorhaben des BfN: „Untersuchungen und Empfehlungen zur Erhaltung der Fledermäuse in Wäldern“) ist der Einsatz von Nistkästen nicht geeignet, um langfristig den Mangel an natürlichen Höhlen auszugleichen. (Ebenso: BRINKMANN et al. 2008). In der Regel sollte die Maßnahme eingebettet sein in eine Maßnahme: Nutzungsaufgabe von Bäumen / Waldbereichen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
3. Neuschaffung von Spaltenquartieren an / in Gebäuden als Winterquartier (FL1.1.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Durch den Einbau von Spaltenquartieren in Gebäude, Brücken und ähnliche Strukturen sollen Quartierverluste von Winterquartieren kurzfristig kompensiert werden. Folgende Maßnahmentypen sind denkbar: Ausbringung von bedingt Frost geschützten Großraumkästen an Außenfassaden oder vergleichbaren Strukturen (s. http://www.fledermauskunde.de/fsch-kas.htm, Abruf am 15.04.2020), Einbau von Hohlblocksteinen an Decken und Seitenwänden, Anbringen von Fledermausbrettern oder Fledermauseinbausteinen (https://hamburg.nabu.de/imperia/md/content/hamburg/geschaeftsstelle/70.pdf, Abruf am 15.04.2020).
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
- Das Anbringen der Kästen soll in unterschiedlichen Höhen (> 3-4 m als Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Störungen) und mit geschützter Exposition (schattig) außen bzw. ggf. innerhalb der Gebäude / Bauwerke erfolgen.
- Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Das Anbringen der Kästen soll in unterschiedlichen Höhen (> 3-4 m als Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Störungen) und mit geschützter Exposition (schattig) außen bzw. ggf. innerhalb der Gebäude / Bauwerke erfolgen.
- Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Als Winterquartiere werden nach Erfahrungswerten Flachkästen bzw. Spaltenquartiere mit nur 1-2 cm Spaltenbreite (Eigenbau) in Brückenbauwerken angenommen (FUHRMANN, HEUSER mündl.). Auch Kastentypen (Einbausteine, Fassadenkästen, Großraumhöhlen) sind auf dem Markt, die den Anforderungen entsprechen.
- Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren sind ≥3 Kästen im räumlichen Verbund erforderlich (in Anlehnung an die ABC-Bewertung). Es gibt keine anderen begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern). Flachkästen müssen mindestens alle 5 Jahre auf Funktionsfähigkeit geprüft werden (keine Reinigung notwendig).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksam innerhalb von im Allgemeinen ≤ 2 Jahren (1-5 Jahre).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Die Unterbrechung der Tradition eines Winterquartiers durch Entnahme / Zerstörung birgt das Risiko der Aufgabe des gesamten Quartierstandortes, auch wenn „Neuschaffungen“ im näheren Umfeld erfolgen. Quartierwissen und Eignung als Winterquartier (durch positiven Überwinterungserfolg) werden in der Population weitergegeben. Deswegen ist zweifelhaft, ob bei einer „Neuschaffung von Winterquartieren“ eine Annahme erwartet werden kann, jedenfalls nach einer kurzen Zeitphase von weniger als fünf Jahren.
- Es bestehen Kenntnisdefizite: Ob der Umsiedlungserfolg in ein neues Quartier von einer sehr geringen Entfernung vom alten positiv beeinflusst wird und ob eine große bzw. eine kleine Ausgangspopulation günstig für die Erfolgsaussicht ist, ist bislang nicht untersucht. Nach Gutachtereinschätzung bergen geringe Individuenzahlen die Gefahr, dass ein Quartierstandort vollständig aufgegeben wird, da diese wenigen Tiere nur ein geringes Potenzial haben, ein „neu geschaffenes potenzielles Winterquartier“ zu entdecken, jedenfalls dann, wenn die „Neuschaffung“ mehr als 20-100 m von dem genutzten Winterquartier entfernt liegt. Möglicherweise werden „Neuschaffungen“ von (einzelnen) Mückenfledermäusen eher entdeckt, wenn sich viele Tiere im Bereich des zerstörten bzw. neu geschaffenen Winterquartiers aufhalten (weil es sich um ein besonders individuenstarkes Winterquartier handelt). Jedoch ist dies bislang nicht durch Untersuchungen abgesichert.
- Positive Beurteilungen von „Neuschaffungen“ von Winterquartieren sind in der Literatur nicht belegt. Der Maßnahmentyp wird auch in der Literatur nicht vorgeschlagen.
- Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen in der Literatur als gering eingeschätzt. Daher besteht keine Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Ja
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
- Entwickelbarkeit der Strukturen: mittelfristig
- Belege / Plausibilität: gering
Fazit
Eignung: gering
4. Installation von Fledermauskästen (FL2.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Die Maßnahme ist nur für baumbewohnende Kolonien/Populationen der Mückenfledermaus geeignet.
Durch das Ausbringen von Fledermauskästen sollen Quartierverluste kurzfristig kompensiert werden. Die Maßnahme bezieht sich neben der Schaffung von Zwischenquartieren (Balzquartieren) auch auf die Schaffung von potenziellen Wochenstubenquartieren. Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Quartiere / Quartierhabitate im Wald im räumlichen Zusammenhang an anderer Stelle zu fördern und zu entwickeln.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Maßnahme ist in Kombination mit Maßnahme 5, Entwicklung / Förderung von Baumquartieren durch Nutzungsverzicht (W1.1), Erhöhung des Erntealters (W1.4) und aktive Förderung von Totholz (W5.2), umzusetzen.
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Für die Maßnahmendurchführung wird ein Wald ausgewählt, der eine hohe Eignung als Nahrungshabitat aufweist und aufgrund des vorhandenen (Höhlen-)Entwicklungspotenzials mittel- bis langfristig auch als Quartierwald (s. Maßnahme 5) in Betracht kommt.
- Die Nähe (<1 bis max. 2 km) zu ggf. nährstoffreichen Gewässern (Seen, Teiche, Flussauen) ist günstig für die Auswahl des Maßnahmenstandorts. Eine Anbindung an vorhandene Gewässer kann durch Gehölzstrukturen optimiert werden (vgl. Maßnahme 6, Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen).
- Die Ausbringung der Kästen soll im Aktionsraum der betroffenen Kolonie erfolgen. Geeignete Maßnahmenstand-orte liegen i.d.R. im Radius ≤ 3 km um den Aktionsraummittelpunkt.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu weiteren potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Quartierverlust: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Je Verlust eines Quartiers hat sich in der Praxis ein Ersatz durch 10 Fledermauskästen etabliert. Plausibel erscheinen die genannten Orientierungswerte unter dem Aspekt geringerer Lebensdauer und - thermischer und im Hinblick auf Parasitenbefall - eingeschränkter Funktionalität gegenüber natürlichen Baumhöhlen).
- Der Flächen- / Maßnahmenbedarf ist entsprechend den Sollwerten für einen günstigen Erhaltungszustand zu entwickeln: >15 Kästen / ha in einem Radius in der Regel ≤ 3 km um die Wochenstube (in Anlehnung an ABC-Bewertung des LANUV NRW).
- Als Wochenstubenquartiere der Mückenfledermaus werden nach Erfahrungswerten (eigenen Daten) folgende Kastentypen angenommen: Rundkästen (z.B. die Typen Fa. Schwegler Typ 1FS und bauähnliche Typen wie 2F, 2FN; Fa. Strobel: Rundkasten, Fa: Hasselfeld: FLH-DV) und Flachkästen verschiedener Bauart (z.B. der Fledermausspaltenkasten FSPK der Fa. Hasselfeld).
- Das Anbringen der Kästen soll in unterschiedlichen Höhen (>3-4 m als Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Störungen) und mit unterschiedlicher Exposition (von schattig bis sonnig, am Bestandsrand / im Bestand) erfolgen.
- Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).
- Kasten tragende Bäume sind dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen.
- In einer Pufferzone von 100 m um den Kastenstandort muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu reinigen (Entfernen von alten Wespen- und Vogelnestern, etc.). Flachkästen müssen mindestens alle 5 Jahre auf Funktionsfähigkeit geprüft werden (keine Reinigung notwendig).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (Kennzeichnung aus der Nutzung genommene Bäume bzw. Bäume, an denen Kästen angebracht werden).
- Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 1-5 Jahren (nach allgemeinen Erfahrungswerten, sofern ein Bedarf an zusätzlichen Quartieren gegeben ist).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen des Besatzes mit Mückenfledermäusen liegen vereinzelt vor (FÖA unveröff., WOHLFART 2010). Diese belegen eine Annahme als Ausweich- und Männchen- sowie Balzquartier (ebd.).
- Es liegen keine dem Maßnahmentyp widersprechenden Hinweise vor; das strukturell bezüglich des Quartiertyps vergleichbare Anbringen von Fledermausbrettern an Jagdkanzeln wird vom BfN empfohlen (z.B. BfN: https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/mueckenfledermaus-pipistrellus-pygmaeus/erhaltungsmassnahmen.html, 15.04.2020). Hinweise darauf, dass die Wirksamkeit abhängig davon sei, dass die betroffene Kolonie bereits Kästen als Quartiere „kennt“, sind nicht bekannt.
- Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und vorliegender Nachweise über kurzfristige Annahmen als hoch eingeschätzt.
- Nach MESCHEDE & HELLER (2000b, F&E-Vorhaben des BfN: „Untersuchungen und Empfehlungen zur Erhaltung der Fledermäuse in Wäldern“) ist der Einsatz von Nistkästen nicht geeignet, um langfristig den Mangel an natürlichen Höhlen auszugleichen. (Ebenso: BRINKMANN et al. 2008). In der Regel sollte die Maßnahme eingebettet sein in eine Maßnahme: Nutzungsaufgabe von Bäumen / Waldbereichen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
5. Entwicklung / Förderung von Baumquartieren (W1.1, W1.4, W5.2, W.5.3)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Die Maßnahme ist für baumbewohnende Kolonien/Populationen der Mückenfledermaus geeignet. Entwicklung / Förderung von Höhlenbäumen durch Nutzungsverzicht / waldbauliche Maßnahmen:
- Nutzungsverzicht ausgewählter Einzelbäume (W1.1)
- Erhöhung des Endnutzungsalters von Waldbeständen (W1.4)
- Aktive Förderung von Totholz (Ringeln von Bäumen, Kronenabschuss, baumchirurgische Maßnahmen) (W5.2)
- Nutzungsaufgabe und / oder Förderung von Totholz, Nutzungsverzicht als „Altholzinseln“ (W5.3).
Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Quartiere / Quartierhabitate im räumlichen Zusammenhang an anderer Stelle zu fördern und zu entwickeln.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Maßnahme ist nach Möglichkeit in Kombination mit Maßnahme 7 (Strukturanreicherung von Wäldern und Anlage / Optimierung von Gewässern zur Schaffung von Nahrungshabitaten) umzusetzen.
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Besonders günstig (Ausgangsbestand / Sollzustand) sind alte, ggf. feuchte Laub(Misch)-Altholzbestände, Auwälder sowie Waldrandbereiche.
- Als Maßnahmenstandort eignen sich vorrangig geschlossene Wälder bzw. Waldinseln ab einer Größe von mind. 3-5 ha.
- Auch ist Nähe (<1 bis max. 2 km) zu ggf. nährstoffreichen Gewässern (Seen, Teiche, Flussauen) günstig für die Auswahl des Maßnahmenstandorts. Eine Anbindung an vorhandene Gewässer kann durch Gehölzstrukturen optimiert werden. Anlage von Waldtümpeln, kleinräumigen Lichtungen und strukturreichen Wegrändern, siehe die weiteren Maßnahmen 7f.) führen zu einer höheren Insektendichte und damit zur Erhöhung des Nahrungsangebotes).
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur angegeben. Der Maßnahmenbedarf entspricht der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche. Werden die Ersatzhabitate für die Fledermäuse nicht durch zusätzliche Habitate, sondern durch Aufwertung geschaffen, muss dies durch Flächenaufschläge berücksichtigt werden.
- Die Maßnahmen / Maßnahmenflächen sind geeignet, wenn sie folgende Umsetzung auf denselben Flächen oder eng räumlich benachbart erlauben:
- Erhalt einer hohen Dichte von Höhlenbäumen (>10 / ha) (in Anlehnung an die ABC Bewertung, vergleiche auch MESCHEDE & HELLER 2000, FRANK 1997).
- Nutzungsverzicht ausgewählter Einzelbäume einschließlich eines Pufferbereiches (insbesondere vorgeschädigte Bäume, z.B. durch Blitzschlag auf Kuppen, durch Wind- und Schneebruch), ab BHD >40cm (DIETZ & PIR 2009:332), 8-10 Bäume / ha (DIETZ & PIR 2011:19, 78, MESCHEDE & HELLER 2000a, DIETZ & KRANNICH 2019). Mindestens: Erhöhung des Erntealters von Waldbeständen ≥ 180 Jahre für Buchen-, ≥ 250 Jahre für Eichen.
- Strukturierung der oberen Baumschicht: Bei vollständig geschlossenem Kronendach kann zur Förderung besonnter Flächen eine geringe Auflichtung durchgeführt werden (Zielwerte Laubwald: Deckungsgrad 80-90 %, Mischwald: Deckungsgrad 60-80 %), in Anlehnung an GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1991:1215).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein
- Die aus der Nutzung genommenen Flächen / Bäume sind eindeutig und individuell zu markieren.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
- Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Kurzfristig: Nutzungsverzicht ausgewählter Einzelbäume (insbesondere vorgeschädigter Bäume, z.B. durch Blitzschlag auf Kuppen, durch Wind- und Schneebruch).
- Unbekannt: Aktive Förderung von Totholz (z.B. Ringeln von Bäumen).
- Mittel- bis langfristig (je nach Zustand und Alter des Ausgangsbestandes): Nutzungsaufgabe.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Die benötigten Strukturen sind z.T. kurz- bis mittelfristig entwickelbar. Z.T. ist die Veränderung eher mittel- bis langfristig zu erwarten. Die Zielhabitate entsprechen den Anforderungen der Art in besonderer Weise.
- Obwohl keine wissenschaftlichen Nachweise i.e. Sinn vorliegen, wird die Plausibilität der Maßnahmen mehrheitlich als hoch eingestuft. Die Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen in der Literatur, vgl. z.B. BfN: https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/mueckenfledermaus-pipistrellus-pygmaeus/erhaltungsmassnahmen.html, 15.04.2020).
- Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und vorliegender Nachweise über kurzfristige Annahmen als hoch eingeschätzt.
- Maßnahmen, deren Wirksamkeit als langfristig oder unbekannt beurteilt wurden, sollten im Regelfall nicht als CEF-Maßnahme Anwendung finden, sind aber als FCS-Maßnahme geeignet. Der Nutzungsverzicht, d.h. Sicherung von bereits vorhandenem günstigen Potenzial, soll als Ergänzung / in Kombination mit weiteren (vorgezogen möglichen) CEF-Maßnahmen durchgeführt werden.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch (als FCS-Maßnahme oder in Kombination mit kurzfristig wirksamen CEF-Maßnahmen).
6. Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Mückenfledermäuse jagen in einem Radius von bis zu 3 km um das Quartier. Die Jagdgebiete werden entlang von linearen Strukturen aufgesucht und bejagt (VERBOOM & HUITEMA 1997, SCOTT et al. 2010:374). Entsprechend kann durch Pflanzung von Gehölzen der Zugang der Fledermäuse zu vorhandenen oder zusätzlichen Jagdhabitaten erschlossen werden. Durch das Schließen von (größeren) Lücken in Gehölzsystemen wird ein vergleichbarer Effekt erzielt.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Um die Pflanzung dauerhaft zu machen, sollten die geplanten Heckenstandorte mit den Flächeneigentümern (Landwirtschaft, Gemeinden) abgestimmt werden.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
- Je nach Standortbedingungen (Nährstoff- und Wasserversorgung) ist im Einzelfall das Pflanzgut auszuwählen und im Idealfall schnellwüchsige Arten, deren Pflanzung relativ dicht durchzuführen ist, damit sich eine funktionale Leitstruktur für Fledermäuse relativ schnell entwickeln kann.
- Ideal sind unbeleuchtete Dunkelkorridore.
- Ergibt sich aus Telemetrie- oder Detektoruntersuchungen, dass die Flugwegeverbindungen eine unterschiedliche Funktion / Bedeutung haben, muss dies Berücksichtigung finden.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Für jeweils eine als Flugweg verloren gehende Struktur muss mindestens eine neue entsprechende entwickelt werden.
- Empfehlungen für die Maßnahmenkonzeption (u.a. BERTHE 2010, DIETZ & KRANNICH 2019, NACHTaktiv / SWILD 2008, TOFFOLI 2016):
- Pflanzung von ein-, besser zweizügigen Baumhecken. Baumpflanzungen im Abstand von 7 (-10) m in der Reihe.
- Gepflanzt werden ausreichend stark vorgezogene Hecken-/ Strauch-Pflanzen, ggf. auch Hochstämme, damit die Verbund- und Nahrungsfunktionen sich zeitnah entfalten.
- Um den Insektenreichtum zu fördern, werden fruktifizierende Gehölze mit einem Anteil von 10 - 30% gepflanzt. Verwendung von ausschließlich heimischen (insektenreichen) Strauch- und Baumarten (Artenzusammenstellung z.B. in DIETZ & KRANNICH 2019:153).
- Um den Insektenreichtum zu erhöhen und eine Gefährdung der Heckenpflanzung durch die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen zu unterbinden, ist ein Kraut- oder Staudenstreifen mit ≥ 3 m Breite vorzusehen, der nicht gedüngt oder gespritzt und alle 1-2 Jahre gemäht wird.
- Fachliche Einschätzung: Eine Wirksamkeit dieser Maßnahme wird bei einer Gehölzhöhe von 2-3 m erreicht sein.
- Ergibt sich aus Telemetrie- oder Detektoruntersuchungen, dass die Flugwegeverbindungen eine unterschiedliche Funktion / Bedeutung haben, muss dies Berücksichtigung finden.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Gehölzpflege alle 10-15 Jahre (Erhaltung der geschlossenen Struktur) durch begrenzte Pflegereingriffe (s. u.).
- Saumstreifenmahd alle 1-2 Jahre im Frühherbst (kein Mulchen).
- Eine regelmäßige Pflege des Maßnahmenstandorts durch Gehölzschnitt sollte nicht erfolgen. Ist dies nötig, sollte jedoch sowohl ein zeitliches als auch räumlich getrenntes Zurückschneiden / „auf den Stock setzten“ stattfinden, sodass die Maßnahme ihre Eigenschaft als Leitstruktur nicht verliert.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Schnellwachsende Gehölze (z.B. Weiden) an gut wasserversorgten Standorten sorgen kurzfristig für eine dichte, und ausreichend hohe Leitstruktur. An mageren Standorten ist eine kurzfristige Eignung nur mit einem räumlich dichten Einsetzen von Heisterpflanzungen zu erreichen. Ansonsten ist nur eine mittelfristige Wirksamkeit der Maßnahme zu erreichen.
- Bei der Planung einer Neuanlage von Gehölzstrukturen sind die möglichen (negativen) Auswirkungen auf andere Arten (u.a. Offenlandbrüter) zu berücksichtigen und ggf. naturschutzfachlich gegeneinander abzuwägen.
- Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.
- Um die Pflanzung dauerhaft zu machen, sollten die geplanten Heckenstandorte mit der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahme ist - je nach Standort - kurzfristig (1-5 Jahre) wirksam.
- Schnellwachsende Gehölze (z.B. Weiden) an gut wasserversorgten Standorten sorgen kurzfristig für eine dichte, und ausreichend hohe Leitstruktur. An mageren Standorten ist eine kurzfristige Eignung nur mit einem räumlich dichten Einsetzen von Heisterpflanzungen zu erreichen (ansonsten nur mittelfristige Wirksamkeit der Maßnahme wahrscheinlich).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen sind unter günstigen Bedingungen kurzfristig entwickelbar.
- Die Habitatansprüche der Art sind vergleichsweise gut bekannt (u.a. DIETZ et al. 2016:296).
- Wissenschaftliche Belege existieren nicht. Die Plausibilität der Maßnahme wird trotzdem im Analogieschluss als hoch eingestuft, zumal eine direkte Kausalbeziehung zwischen Nutzung durch die Fledermausart und Maßnahme herstellbar ist.
- Die Maßnahme findet sich in den einschlägigen Empfehlungen, auch artbezogen (KYHERÖINEN et al. 2019:61; BfN: https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/mueckenfledermaus-pipistrellus-pygmaeus/erhaltungsmassnahmen.html, Abruf am 16.04.2020).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
7. Strukturanreicherung von Wäldern und Anlage / Optimierung von Gewässern (W6.1, W2.5, W2.1, G1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Optimierung von Jagdhabitaten durch waldbauliche Maßnahmen:
- Auflichten dichter Gehölzbestände (W2.1)
- Freistellen älterer Bäume (insbesondere eingewachsene Eichen) (W.2.5)
- Entnahme von Fremdgehölzen, insbesondere Fichten, in Laubwaldbeständen (W6.1)
- Anlage von Stillgewässern (G1).
Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Nahrungshabitate zu ersetzen. Bei Anlage von Gewässern im Offenland ist auf eine geeignete Anbindung über Gehölzstrukturen (Maßnahme 6) zu achten. Die Maßnahme muss in der Regel mit Maßnahmen zur Erhöhung des Quartierangebotes kombiniert werden (Maßnahme 5: Nutzungsaufgabe und/oder Förderung von Totholz, W1.1/W.5.2).
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Die Maßnahme muss in der Regel mit Maßnahmen zur Erhöhung des Quartierangebotes kombiniert werden (Maßnahme 5: Nutzungsaufgabe und/oder Förderung von Totholz, W1.1/W.5.2).
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
- Die waldbaulichen Maßnahmen sind nur bei größeren Waldflächen (die eine Innenstrukturierung zulassen) geeignet.
- Gewässer sind vorzugsweise innerhalb oder am Rand von geeigneten Wäldern oder Gehölzen anzulegen. Wahl der Standorte, an denen eine (Mindest-)Wasserversorgung der Gewässer in trockenen Sommern gesichert ist.
- Wald- und Gewässermaßnahmen sollen innerhalb des Aktionsraumes der lokalen Population (Kolonie) liegen (<3 km Radius).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Der Maßnahmenbedarf entspricht der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche. Werden die Ersatz-habitate für die Fledermäuse nicht durch zusätzliche Habitate, sondern durch Aufwertung geschaffen, muss dies durch Flächenaufschläge berücksichtigt werden.
- Die Maßnahmen / Maßnahmenflächen sind geeignet, wenn sie folgende Umsetzung auf denselben Flächen oder eng räumlich benachbart erlauben (vgl. JUNG et al. 2012:523, DIETZ 2012, DIETZ & KRANNICH 2019; BfN: /ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/, Abruf am 30.04.2020): Bewirtschaftung des Waldes als Mosaik aus verschiedenen Entwicklungsstufen, Altersklassen, Baumarten und Sonderbiotopen (Gewässer, s.o.), Einzelbaumentnahmen, Belassen von älteren Bäumen und Totholz im Bestand, punktuelle Auflichtungen. (Ziel ist ein Wechsel aus lückigen bis dichteren Beständen), Schaffung von strauch- und baumfreien Bereichen innerhalb des Bestandes (10%) zur Erhöhung der Strukturvielfalt sowie zur Schaffung zusätzlicher horizontaler und vertikaler Grenzlinien, Erhöhung des Anteils sehr alter Eichen und Buchen (z.B. durch Schaffung nutzungsfreier Waldbestände / Einzelbäume oder Heraufsetzung des Endnutzungsalters (Buchen ≥ 180 Jahre, Eichen ≥ 250 Jahre).
- Möglichst: Anreicherung mit zusätzlichen Gewässern (LINTON 2011): Schaffung von Kleinstwasserflächen, je nach Örtlichkeit 1,5 m - 5 m breit in vorzugsweise linearer Erstreckung (Mulden, Rinnen, „Pfützen“), oder Komplexe aus mehreren Kleingewässern / Teichen (flächenhaft größer, 150 - 1500m²).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Nach Bedarf: Freistellen von Einzelbäumen (Eiche).
- Nach Bedarf: Freischneiden der Gewässer.
- Sicherung der (Mindest-)Wasserversorgung der Gewässer in trockenen Sommern.
- Ggf. nach Bedarf Reduzierung des Laubfalls in die Gewässer, Regulierung des Fischbesatzes (hoher Fischbesatz reduziert die Insektendichte, vgl. EBENAU 1995).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Ggf. können die Maßnahmen / Maßnahmenflächen im Zielkonflikt mit Maßnahmen stehen, welche lichtere Waldstadien benötigen. Bspw. benötigt das Große Mausohr Hallenwaldbestände mit einer allenfalls schwachen Gehölzunterbauung.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Wirksamkeit wird im Allgemeinen kurzfristig (1-5 Jahre) erwartet:
- Kurzfristig: Anlage / Optimierung von Stillgewässern: die Zahl / Dichte an Insekten erhöht sich schon nach wenigen Wochen spürbar. Neue / optimierte Stillgewässer werden von Fledermäusen bereits nach kurzer Zeit aufgesucht und bejagt.
- Kurzfristig / unbekannt: Entnahme von Fremdgehölzen, insbesondere Fichten, in Laubwaldbeständen.
- Kurzfristig: Auflichten von dichten Beständen: die entsprechenden Habitate werden durch die Auflichtung erst bejagbar.
- Kurzfristig / unbekannt: Freistellen von älteren, eingewachsenen Eichen.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen zumeist (je nach Rahmenbedingungen vor Ort) kurzfristig bereit.
- Die Ansprüche der Art an ein Jagdhabitat sind gut bekannt.
- Von einer Eignung zur (kurzfristigen) Herstellung von Nahrungshabitaten wird grundsätzlich ausgegangen. Die Maßnahmen werden zum Schutz der Fledermäuse allgemein empfohlen (vgl. LINTON 2011 und LEITL 2013 für die Gewässerentwicklung, Waldentwicklung in ASCHOFF 2006, DIETZ 2012, KYHERÖINEN et al. 2019; BfN: https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/mueckenfledermaus-pipistrellus-pygmaeus/erhaltungsmassnahmen.html, Abruf am 16.04.2020).
- Wissenschaftliche Belege existieren nicht. Die Plausibilität der Maßnahme wird trotzdem im Analogieschluss als hoch eingestuft, zumal eine direkte Kausalbeziehung zwischen Nutzung durch die Fledermausart und Maßnahme herstellbar ist.
- Für die Gewässerentwicklung, die Auflichtungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Förderung der Baumschicht (Lichtstellung von Eichen) besteht eine gute Eignung. Die Maßnahme wird aufgrund hoher bioökologischer Plausibilität als hoch eingestuft, obwohl eine direkte Beziehung zwischen Nutzung durch die Fledermausart und Maßnahmenumfang bei vielen Maßnahmen nicht ohne Weiteres herstellbar ist (insoweit ist dann auch der Maßnahmenerfolg nicht eindeutig feststellbar).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
8. Fazit
Für die Mückenfledermaus stehen geeignete Maßnahmen zur Herstellung / Sicherstellung eines Quartierangebotes sowie zur Herstellung von Flugrouten sowie Nahrungshabitate zur Verfügung.