Asiatische Keiljungfer (Stylurus flavipes (Charp.,1825))
(Syn.: Gomphus flafipes, Gomphus flavipes, Gomphus flaripes, Stylurus flavipes, Gomphus flafipes, Gomphus flavipes, Gomphus flaripes, Stylurus flavipes)
Artenschutzmaßnahmen
- Gewässersanierung (G6.2), Rückbau von Uferbefestigungen (G6.2.1) / Freistellen beschatteter Gewässerstrukturen / Entbuschung (G6.3), Extensive Gewässerunterhaltung (G6.4)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Gewässersanierung (G6.2), Rückbau von Uferbefestigungen (G6.2.1) / Freistellen beschatteter Gewässerstrukturen / Entbuschung (G6.3), Extensive Gewässerunterhaltung (G6.4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Durch den Rückbau von Uferbefestigungen wird eine naturnahe Fließgewässerdynamik wiederhergestellt und damit die Strukturvielfalt im / am Fließgewässer mit für die Art geeigneten Entwicklungshabitaten erhöht. Durch gezielte Entwicklung von Flutrinnen, die Reaktivierung von Altarmen und Entwicklung der Vegetation am Gewässerufer und im nahen Umfeld werden wichtige Habitatbestandteile gesichert und für die Art aufgewertet.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen wie z.B. Freizeitaktivitäten (Bootsverkehr, Badestellen) oder Abwassereinleitungen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden).
- Die Maßnahmenfläche befindet sich im von der Art besiedelten Fließgewässer, eignet sich in Bezug auf die Wasserführung / Substratverhältnisse prinzipiell für eine Neubesiedlung und ist nicht weiter als 2 km vom betroffenen Vorkommen entfernt (RUNGE et al 2010, für die diesbezüglich vergleichbare Grüne Keiljungfer).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Die funktionale Mindestgröße der Maßnahme sollte 5 km Gewässerlänge umfassen, darin können anteilig bereits für die Art günstige Gewässerabschnitte enthalten sein (WERZINGER & WERZINGER 1994 zitiert in STERNBERG & BUCHWALD 2000).
- Entwicklung eines naturnäheren Zustands und damit einer erhöhten Strukturvielfalt (Wechsel besonnter und beschatteter Abschnitte, variierender Fließgeschwindigkeit durch Mäander, Auenbereiche mit naturnaher Überflutungs- und Geschiebedynamik und Sedimentablagerungsbereichen) durch Rückbau von Gewässerverbauungen / Uferbefestigungen soweit möglich (WILDERMUTH & KÜRY 2009, NLWKN 2011).
- Extensivierung der Gewässerunterhaltung: Sohlräumungen erfolgen im Maßnahmenbereich höchstens abschnittsweise und nur nachdem die oberste Sedimentschicht abgetragen und an anderer Stelle wieder ausgebracht wurde (STERNBERG & BUCHWALD 2000).
- Verzicht von Ausbaggerungen in Zwischenbuhnenfeldern (BfN 2019).
- Förderung des (liegenden) Totholzanteils: Totholz bzw. Treibholzaufschwemmungen fördern die Ablagerung unterschiedlich feiner bzw. grober Bodenmaterialien auf kleinstem Raum. Dies schafft günstige Lebensräume für die Larven (BfN 2019).
- Schaffung günstiger Vegetationsstrukturen im Uferbereich (WILDERMUTH & KÜRY 2009):
- Starkes Gehölzaufkommen zur Förderung der Strukturvielfalt selektiv auslichten, über das Wasser ragende Äste als Warten für die adulten Libellen bleiben dabei in ausreichendem Maße bestehen. Ufergehölze sind für die Art vor allem dann förderlich, wenn sie sich auf der sonnenabgewandten Seite befinden und das Gewässer nicht übermäßig beschatten (WILDERMUTH & KÜRY 2009: 24).
- Gleichzeitig sollten auch offene, vegetationsfreie Uferbereiche mit guter Besonnung geschaffen werden.
- Neophytenbewuchs (wie Japanknöterich, Drüsiges Springkraut und Goldruten-Arten) wird generell entfernt (WILDERMUTH & KÜRY 2009).
- Breite und Nutzungen von Uferbrachen und Gewässerrandstreifen sind im Einzelfall festzulegen. Das BfN-Internethandbuch empfiehlt die Einrichtung von beidseitigen Uferrandstreifen mit einer Breite von mindestens 10 m, die nicht oder lediglich einschürig genutzt werden sowie zusätzlich die Einrichtung von Pufferzonen von 30-50 m Breite zu intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen (z.B. Äcker, Grünland mit Düngung, die deutlich über die Nährstoffentnahme hinausgeht).
- Vernetzung der einzelnen Teilhabitate mit ganztägig besonnten, möglichst kurzen, kontinuierlichen Leitlinien / Korridoren mit höherer Vegetation (z.B. Grabenbrachen, Acker- und Wiesenrandstreifen, Wegraine, etc.) (STERNBERG & STERNBERG 2004).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein
Weitere zu beachtende Faktoren
- Keine ufernahe Mahd (bis 20 m Entfernung vom Ufer) während der Flugzeit (Anfang Juni bis Mitte August) (BfN 2019).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Keine ufernahe Mahd (bis 20 m Entfernung vom Ufer) während der Flugzeit (Anfang Juni bis Mitte August) (BfN 2019).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt mit Ausnahme der Lebenssituation der Art in Kanälen (Ersatzbiotop), die noch weitgehend unbekannt ist (CONZE schriftl. Mitt, 02.10.20).
- Die Maßnahme wird von Experten empfohlen (WILDERMUTH & KÜRY 2009, NLWKN 2011, BfN 2019). Negative Beurteilungen fehlen. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor.
- Die Wirksamkeit ist aus der Artökologie plausibel, daher ist eine hohe Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme plausibel. Entsprechende Maßnahmen sind wegen der o.g. Einschränkung aber an Kanälen nicht anwendbar. Auch (oder gerade) entlang des Rheins, dessen Habitatentwicklungspotenzial aufgrund der intensiven Nutzung als internationale Wasserstraße unter den Bedingungen von Erwärmung und Niedrigabflüssen eingeschränkt ist, ist vor allem die Entwicklung von (dauerhaft angebundenen) Flutrinnen oder die Reaktivierung von Altarmen eine gute Möglichkeit zur Förderung der Art, da hier entsprechende Störeffekte wie Wellenschlag und Durchwirbelung des Sohlsubstrates unterbleiben (CONZE schriftl. Mitt, 02.10.20).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch, als CEF-Maßnahme geeignet
2. Fazit
Für die Asiatische Keiljungfer besteht eine geeignete vorgezogene Ausgleichsmaßnahme in Form von Gewässersanierung insbesondere in Verbindung mit der Entwicklung von (dauerhaft angebundenen) Flutrinnen oder der Reaktivierung von Altarmen (Ausnahme: Maßnahmen an Kanälen).