Knoblauchkröte (Pelobates fuscus (Laur.,1768))
(Syn.: Landunke, Wasserkröte, Brauner Krötenfrosch, Braune Protze)
(Syn.: Bufo fuscus, Rana fusca, Bombinator fuscus, Bombina marmorata, Cultripes minor)
Artenschutzmaßnahmen
- Anlage von (Still)Gewässern (G1)
- Entwicklung von Ackerbrachen / Schwarzbracheparzellen oder Nutzungsextensivierung von Äckern O2.2 O2.1
- Gewässerpflege (G6)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Anlage von (Still)Gewässern (G1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Neuschaffung von möglichst sonnenexponierten, dauerhaft wasserführenden Stillgewässern (vorrangig des Typs Kleinweihers) mit Wasserpflanzen und ausgedehnten Flachwasserzonen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Die Maßnahme muss, wenn nicht am Maßnahmenstandort entsprechend vorhanden, in Kombination mit der Schaffung von Landhabitaten (vgl. Maßnahme 2) durchgeführt werden.
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
- Gewässerneuanlagen sollten in einer maximalen Entfernung von 125 m zu einer bestehenden Population errichtet werden, um eine Spontanbesiedlung zu ermöglichen (u.a. zur Berücksichtigung der von CHMELA & KRONSHAGE (2011: 578) geschilderten schlechten Ausgangssituation /Bestandssituation der Art in NRW).
- In direkter Umgebung (< 100 m) sollten geeignete Landlebensräume zur Verfügung stehen, da die Wanderungen innerhalb der Vorkommen in der Regel <100 m betragen.
- Das Wasserhaltepotenzial des Gewässerstandortes sollte ausreichend sein bzw. getestet werden (BAKER et al. 2011).
- Der Wasserzufluss sollte aus sauberem und unbelastetem Wasser bestehen (BAKER et al. 2011).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
- Es sollte ein enger Laichgewässerverbund aufgebaut werden. Hierbei ist die Anlage von Gewässern mit >100m² zu empfehlen, da der (Nach-)Pflegeaufwand aufgrund des geringeren Verlandungsprozesses deutlich kleiner ausfällt (CHMELA & KRONSHAGE 2011: 578).
- Konkrete Angaben zur Menge an anzulegenden Gewässern sind in der Literatur nicht benannt. Eine Mindestzahl von drei entsprechenden Gewässern scheint sinnvoll.
- Die Gewässer sollten flache Ufer (Neigungen < 1:10) und ausgedehnte Flachwasserzonen aufweisen und ausreichend besonnt sein (RÜCKRIEM et al 2009:84).
- Sumpf- und Wasserpflanzenvegetation sind zur Ablage der Laichschnüre unabdingbar (DGHT 2007: 20).
- Für ein hervorragendes Habitat ist ein Anteil an Flachwasserbereichen >50%, volle Besonnung (bis < 30% Beschattung) sowie eine Deckung von submerser Vegetation >50% zu entwickeln (NLWKN 2011:8).
- Die Gewässer müssen frei von Fischbesatz bleiben. Gelegentliches Austrocknen ab Mitte August kann dies gewährleisten (vgl. CHMELA & KRONSHAGE (2011: 578)).
- Da aufgrund der langen Entwicklungszeit der Larven z.T. eine Überwinterung dieser innerhalb der Gewässer stattfindet, muss gewährleistet sein, dass die Gewässer im Winter nicht bis zum Grund durchfrieren. So empfehlen WEDDELING & STEINHEUER (2016: 157) eine Tiefe in Teilbereichen von 1,5 m.
- Schaffung eines 10 m breiten ungenutzten Pufferstreifens im Umfeld von Laichgewässern, dabei wird ein einmaliges Eggen ab Oktober/November empfohlen, um Offenbodenstellen zu schaffen (pfluglose Bodenbewirtschaftung).
- Angrenzend an einen 10 m breiten ungenutzten Pufferstreifen im Umfeld von Laichgewässern ist ein ca. 50-100 m breiter Streifen mit extensiver Ackernutzung zu etablieren, in welchem vollständig auf Düngung verzichtet wird oder Schwarzbrachen (vgl. unten) in unmittelbarer Nähe der Laichgewässer etabliert werden.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Pflegerische Maßnahmen wie Entschlammung und Vertiefung der Gewässer sollen das Risiko eines Durchfrierens im Winter verringern. Zudem müssen die Laichgewässer von einer zu hohen Beschattung freigehalten werden, indem Gehölze am Gewässerrand (vorrangig auf der südlichen Uferhälfte; vgl. NLWKN 2011:8) entfernt werden. Falls nötig, muss Fischbesatz wiederholt entfernt werden (vgl. die Maßnahme 3 „Gewässerpflege“ einschließlich des Umfeldes).
- Bei der Entschlammung ist auf die Abfolge und Lage der wasserspeisenden und wasserstauenden Schichten zu achten, damit die für Kleingewässer wichtige Stauschicht nicht durchstoßen wird (BERGER et al. 2011).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Einrichtung eines Pufferstreifens von 50-100 m in Form weitgehend unbewachsener Brachflächen (DGHT 2007: 23) um die Gewässer (v.a. auf Ackerbrachen), u.a. zwecks einer Minimierung diffuser Stoffeinträge (ACKERMANN et al. 2016: 8). Dabei wird ein einmaliges Eggen ab Oktober/November empfohlen, um Offenbodenstellen zu schaffen (pfluglose Bodenbewirtschaftung).
- Werden die Gewässer im Bereich von genutzten Äckern errichtet, muss auf eine extensive Nutzung mit schonender Bearbeitung geachtet werden; zu empfehlen ist hier eine vertragliche Regelung mit den Landwirten zwecks einer pfluglosen Bodenbearbeitung und ein Verzicht auf Rüben- und Maisanbau, um eine zu starke Verdichtung des Bodens zu vermeiden (vgl. CHMELA & KRONSHAGE 2011: 579).
- Schaffung eines Biotopverbundes aus vegetationsarmen Ödlandflächen und Ackerbrachen mit sandigen, „grabbaren“ Böden bzw. extensiv bewirtschafteten Flächen (DGHT 2007: 22).
- Im Falle einer nicht selbstständigen Besiedlung der neuen Gewässer kann eine aktive Umsiedlung der Population bzw. eines Teils der Population notwendig sein. Wenn hierbei eine Vermischung dieser Population mit anderen nicht ausgeschlossen werden kann, ist unter Hinzuziehung von Spezialisten auf Befall mit dem Chrytridpilz zu untersuchen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Anlage der Gewässer lässt sich kurzfristig durchführen, wobei die Besiedlung mit Pflanzen und Wirbellosen mindestens eine Vegetationsperiode benötigt.
- Knoblauchkröten bevorzugen Gewässer mittlerer bis später Sukzessionsstadien. Demnach ist eine Vorlaufzeit von mindestens 1-2 Jahren zu empfehlen, damit ein neu angelegtes Laichgewässer seine volle ökologische Funktion erfüllen kann.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Habitatansprüchen vor.
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig, d.h. innerhalb von 1-2 Jahren entwickelbar und in Abhängigkeit von der Entfernung zum ursprünglichen Habitat, von der Populationsgröße und der strukturellen Eigenschaft des neuen Standortes, beginnend 2 Jahre nach der Gewässeranlage, wirksam.
- Lt. RÜCKRIEM et al. (2016: 186) zeigt sich, dass durch die durchgeführten Maßnahmen die Größe der entsprechenden Populationen deutlich verbessert werden konnten. Auch aufgrund des Kenntnisstands der artspezifischen Habitatansprüche ist ein Maßnahmenerfolg plausibel. Aufgrund des schlechten Erhaltungszustands der Art in NRW https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/ampelbewertung_planungsrelevante_arten.pdf, Stand: 30.04.2020) sind alle Maßnahmen, unabhängig von deren Prognosesicherheit stets maßnahmen- und populationsbezogen zu monitoren (vgl. hierzu Aussagen in CHMELA & KRONSHAGE 2011: 579).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Ja
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit
Eignung: hoch
2. Entwicklung von Ackerbrachen / Schwarzbracheparzellen oder Nutzungsextensivierung von Äckern O2.2 O2.1
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Da die Vorkommensschwerpunkte der Art in NRW in der offenen Feldflur liegen (vgl. CHMELA & KRONSHAGE 2011: 566), ist die Anlage von Ackerbrachen, Schwarzbracheparzellen oder eine Nutzungsextensivierung von Äckern, direkt angrenzend zu den Laichgewässern, als prioritäre Maßnahme zum Erhalt / Entwicklung des Landlebensraums durchzuführen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Die Maßnahme muss in Kombination mit der Schaffung von Laichgewässern (vgl. Maßnahme 1) durchgeführt werden
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
- Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche im direkten Umfeld der Laichgewässer angelegt werden (Max. Entfernung von 125 m).
- Der Maßnahmenstandort sollte möglichst einer sehr geringen Störung unterliegen.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
- Entsprechend den Angaben von CHMELA & KRONSHAGE (2011: 578f) und ACKERMANN et al. (2016) werden folgende (Teil-)Maßnahmen empfohlen, welche u.U. im Rahmen des Vertragsnaturschutzes umgesetzt/gefördert werden können (vgl. THIELE 2016):
- Innerhalb der gesamten angrenzenden Ackerfläche ist auf den Einsatz von Bioziden, v. a. Insektizide aber auch Rodentiziden, zu verzichten (vgl. THIELE 2016:107); da sich die Art von Käfern bzw. verschiedensten Bodenarthropoden ernährt.
- Im weiteren Umfeld muss auf Tiefpflügen und den Einsatz sehr schwerer Maschinen verzichtet werden (da sich die Tiere tagsüber und zum Winterschlaf selbstständig in den Boden eingraben). Bodenschonende Bodenbearbeitung (Grubbern statt Pflügen) bis 30 cm Tiefe ist ggf. zulässig (THIELE 2016: 106).
- Bevorzugung bestimmter Feldfruchtarten (z. B. Kartoffeln, Winter-, Sommergetreide); auf Zuckerrüben- und Maisanbau sollte verzichtet werden, da der Boden zu sehr verdichtet wird.
- Doppelter Saatreihenabstand in den Ackerflächen (ggf. Förderung über Vertragsnaturschutz), um wandernden Tieren das Passieren der Felder zu erleichtern und um Licht zum Boden durchzulassen.
- Flächige Bodenbearbeitung ausschließlich im Zeitraum Mitte Mai bis Mitte Juli.
- Organische Düngung statt mineralischer Düngung.
- Förderung von jungen Brachestadien (vgl. THIELE 2016: 107) mit jährlicher Bodenbearbeitung.
- Anlage von Blüh- und Schutzstreifen oder -flächen durch Einsaat mit geeignetem Saatgut (vgl. THIELE 2016: 107).
- Bei Anlage von Schwarzbracheparzellen sollte nur 1-2 mal jährlich oberflächig gegrubbert werden. Zur Minimierung von Ackerbeikräutern ist eine Flächenrotation sinnvoll (ACKERMANN et al. 2016: 11).
- Nach Angaben des NLWKN (2011:8) ist die Habitatqualität mit >50% geeigneten, steppenartigen Biotopen im direkten Umkreis bis 100 m um die Laichgewässer und einem lockeren und grabfähigen Boden mit einem Tongehalt von < 20% als hervorragend anzusehen.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Bei nutzungsextensivierten Flächen sollte der Lebensraum je nach Bedarf im Turnus von 3-5 Jahren weitgehend vegetationsfrei gehalten werden.
- Bei Brachen ist eine lückige Vegetation anzustreben, Dichtwuchs und starke Verbuschung sind zu verhindern. Entsprechend können die Brachen einjährig bis ca. 5jährig angelegt werden.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Es können Zielkonflikte mit anderen Arten oder Lebensraumtypen auftreten.
- Flankierend kann eine Teilumsiedlung von bestehenden und intakten Populationen den Maßnahmenerfolg unterstützen. In NRW werden im Rahmen des EU-Projektes „LIFE - Artenschutzprojekt zum Schutz der Knoblauchkröte“ seit 2012 Erhaltungszuchten durchgeführt (vgl. GÖCKING & MENKE 2016: 26).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die zeitliche Entwicklungsdauer ist abhängig von der Beschaffenheit der Ausgangsfläche. Bei nicht zu intensiv genutzten Ausgangsflächen ist eine kurzfristige Wirksamkeit der Maßnahme nach 1-3 Jahren gewährleistet.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Ökologie der Art in Bezug auf die Landhabitate ist hinreichend bekannt.
- Die erforderlichen Qualitäten werden kurzfristig wirksam.
- Dokumentierte Nachuntersuchungen bezüglich der Wirksamkeit fehlen in der Literatur. Aufgrund des Kenntnisstands der artspezifischen Habitatansprüche ist ein Maßnahmenerfolg plausibel. Aufgrund des schlechten Erhaltungszustands der Art in NRW (https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/ampelbewertung_planungsrelevante_arten.pdf, Stand: 30.04.2020) sind alle Maßnahmen, unabhängig von deren Prognosesicherheit, stets maßnahmen- und populationsbezogen zu monitoren (vgl. hierzu Aussagen in CHMELA & KRONSHAGE 2011: 579).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Ja
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit
Eignung: hoch
3. Gewässerpflege (G6)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Durchführung pflegerischer Maßnahmen an Gewässern, um den typischen Charakter bestehender bzw. potenzieller Knoblauchkrötengewässer zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Das Umfeld bis zu 100 m ist einzubeziehen. Einzusetzende Maßnahmen sind die Entbuschung und damit die Freistellung zu stark beschatteter Gewässer, die Offenhaltung der angrenzenden Landlebensräume über eine extensive landwirtschaftliche Bodennutzung, die Entfernung von Fischbesatz und eine ggf. erforderliche Entschlammung.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Die Maßnahme muss in Kombination mit der Schaffung bzw. Pflege von Landhabitaten (vgl. Maßnahme 2) durchgeführt werden
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
- Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche nicht weiter als 125 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein, wenn die Gewässer nicht bereits besiedelt sind.
- Eine Gewässeroptimierung macht nur Sinn, wenn sich in der direkten (< 100 m) Gewässerumgebung ein optimales Landhabitat befindet bzw. zeitgleich geschaffen wird (vgl. Maßnahme 2 zur Schaffung oder Verbesserung des Landhabitats).
- Das Wasserhaltepotenzial des Gewässerstandortes sollte ausreichend sein bzw. getestet werden (BAKER et al. 2011).
- Der Wasserzufluss sollte aus sauberem und unbelastetem Wasser bestehen (BAKER et al. 2011).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
- Entbuschung und Entfernung der Ufergehölze im direkten Gewässerumfeld (GÖCKING & MENKE 2016: 17); vorrangig auf der südlichen Uferhälfte; vgl. NLWKN 2011:8).
- Entfernung des Fischbesatzes über Abfangen / Abkeschern /elektrisches Abfischen.
- Schutz vor dem Eintrag von Düngemitteln und Insektiziden mittels eines 50 - 100 m (je nach Stoffeintragsgefährdung) breiten extensiv genutzten Uferrandstreifens bzw. absoluter Düngungsverzicht in unmittelbarer Umgebung (BERGER et al. 2011).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Entfernung von eingesetzten Fischen (CHMELA & KRONSHAGE 2011: 578). Nach Angaben von SPOLWIND et al. (2001; zitiert in LAUFER & WOLLENZIN (2017: 62) meidet die Art Gewässer mit Fischbesatz.
- Ggf. Entbuschung der Gewässerränder bei zu starker Beschattung (alle 5-10 Jahre).
- Bei stärkerer Verschlammung und Eutrophierung Entschlammung des Gewässers in Teilbereichen durch lokales Ausbaggern vom Gewässerufer.
- Regelmäßige ökologische Flutungen in Rückhalteräumen können die Flussdynamik simulieren (GROSSE & SEYRING 2015: 2019).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Es können Zielkonflikte mit anderen Arten oder Lebensraumtypen auftreten.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahme ist innerhalb von 1 - 3 Vegetationsperioden wirksam.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche hinsichtlich der Laichgewässer der Art sind hinreichend bekannt.
- Die Maßnahme ist kurzfristig wirksam.
- GÖCKING & MENKE (2016: 19) sowie RANNAP (2016) berichten von einer Bestandsverbesserung durch Pflegemaßnahmen an bestehenden Gewässern. Aufgrund des Kenntnisstands der artspezifischen Habitatansprüche ist ein Maßnahmenerfolg plausibel. Aufgrund des schlechten Erhaltungszustands der Art in NRW https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/web/babel/media/ampelbewertung_planungsrelevante_arten.pdf, Stand: 30.04.2020), sind alle Maßnahmen, unabhängig von deren Prognosesicherheit stets maßnahmen- und populationsbezogen zu monitoren (vgl. hierzu Aussagen in CHMELA & KRONSHAGE 2011: 579).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Ja
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
4. Fazit
Für die Knoblauchkröte stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Sicherstellung der Laichgewässer sowie Landhabitat zur Verfügung.
Angaben zu Priorisierung:
Die Maßnahme: Anlage neuer (Still)Gewässer besitzt wie bei allen Amphibien die höchste Priorität, muss aber i.d.R. stets mit einer Maßnahme zur Schaffung von Landlebensräumen gekoppelt werden.