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Verbreitungskarten

Goldregenpfeifer  (Pluvialis apricaria (L.))

EU-Code: A140

Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)

„Weite Abgrenzung“

Fortpflanzungsstätte:

Ruhestätte: Bei den Arten handelt es sich um Zug- und Rastvögel, die während der Frühjahrs- und/oder Herbstrast in der Regel in Trupps an strukturell geeigneten Plätzen rasten. Neben fakultativ und nur sporadisch genutzten Rastplätzen gibt es regelmäßig von größeren Gruppen genutzte traditionelle Rastplätze, die für die Auffrischung der Fettreserven von Bedeutung sind. Diese traditionellen Rastplätze sind jeweils als Ruhestätte abzugrenzen, wobei jährliche Verlagerungen aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung auftreten können. Die hier behandelten Arten rasten vorwiegend auf Grünland, jedoch treten Überschneidungen zu den vorwiegend im Umferbereich rastenden Limikolen auf (siehe Formblatt für Alpenstrandläufer, Bekassine, Bruchwasserläufer, Dunkler Wasserläufer, Flussuferläufer, Grünschenkel, Rotschenkel, Uferschnepfe, Waldwasserläufer und Zwergschnepfe). Insbesondere der Kampfläufer kann auch auf Schlammflächen rasten.

Lokalpopulation

  • Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Kampfläufer, Kiebitz (Rast/Wintervorkommen): Vorkommen in einem Schutzgebiet, Vorkommen im Kreisgebiet
  • Großer Brachvogel (Brutvorkommen): Vorkommen in einem Schutzgebiet, Einzelvorkommen
  • Kiebitz (Brutvorkommen): Vorkommen im Gemeindegebiet

Habitatanforderungen

  • Goldregenpfeifer: Grünland und Feuchtwiesen mit geringer Vegetationshöhe sowie Äcker in der weitgehend offenen Landschaft (LANUV 2010b)
  • Großer Brachvogel: Grünland mit niedriger Vegetation, Feuchtgrünland mit Nasswiesen, Rieselfelder (LANUV 2010b), Schlafplätze auch auf Kiesbänken in Abgrabungen (SUDMANN unpub.).
  • Kampfläufer: Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand und Blänken, versumpfte Flächen, Hoch- und Niedermoore, offene Stellen mit Schlammboden (LANUV 2010b)
  • Kiebitz: Grünland und Feuchtwiesen mit geringer Vegetationshöhe sowie Äcker in weitgehend offener Landschaft (LANUV 2010b). Schlafplätze auch auf Kiesbänken in Abgrabungen (SUDMANN unpub.).

  • Schlaf- und Nahrungshabitate können räumlich identisch sein, ansonsten sollen sie in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen (umso näher, desto günstiger).