Flussregenpfeifer  (Charadrius dubius Scop.,1786)

EU-Code: A136

Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)

„Weite Abgrenzung“

Fortpflanzungsstätte: Der Flussregenpfeifer benutzt als Nistplatz eine Bodenmulde auf grobkörnigem Substrat. Das „Nest“ wird jedes Jahr neu gebaut. Die Ortstreue kann hoch ausgeprägt sein, wenn die Lebensraumbedingungen optimal und konstant sind (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1999 S. 177). Wegen natürlicher Habitatveränderungen (Sukzession) kann es jedoch auch zu kurzfristigen Umsiedlungen kommen. Da Flussregenpfeifer Nestflüchter sind, ist auch der zur Jungenaufzucht notwendige Bereich der Fortpflanzungsstätte hinzuzurechnen. Daher umfasst die Fortpflanzungsstätte den brutzeitlichen Aufenthaltsraum bis zum Flüggewerden der Jungtiere. Hilfsweise kann eine strukturell geeignete Fläche von > 0,4 ha um den Neststandort / das Revierzentrum abgegrenzt werden (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1999 S. 176 nennen 0,4 ha als Minimalbereich für die Besiedlung in Kiesgruben; BAUER et al. 2005 S. 428 0,2 ha als Extremfall).

Ruhestätte: Flussregenpfeifer ruhen am Boden. Außerhalb der Brutperiode werden vor allem nahrungsreiche und vegetationsarme Uferbereiche von Fließ- oder Stillgewässern aufgesucht, auch Flut- oder Klärbecken. Die Abgrenzung der Ruhestätte von Brutvögeln ist in der Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte enthalten. Bei Rastvögeln werden nur regelmäßig von Gruppen genutzte Standorte als Ruhestätte aufgefasst.

Lokalpopulation

  • Vorkommen im Gemeindegebiet

Habitatanforderungen

  • Der Flussregenpfeifer benötigt für die Brutansiedlung vegetationsarme Flächen mit grobkörnigem Substrat (grobe Krümelung der Bodendecke oder durch Pflanzenteile usw. aufgelockerte und unterbrochene Stellen auf homogenem Untergrund) als Nist- und Schlafplatz und eine nahegelegene flachgründige Süßwasserstelle als Nahrungsgebiet. Feinkörnige Böden sind ungeeignet, was möglicherweise mit der abnehmenden Tarnwirkung der Gelege- und Gefiederzeichnung zusammenhängt (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1999 S. 174 ff.).
  • Als ursprüngliche Brutbiotope gelten Schotter-, Kies- und Sandufer sowie –inseln von Flüssen. Typische „anthropogene“ Biotope sind z. B.: vegetationsarme Schotter- und Kiesgruben, Steinbrüche, abtrocknende Ufer von Fisch- und Klärteichen, Filterbecken, Schlämmteiche (Erzbergbau, Zuckerfabriken), Rieselfelder, Talsperren, Schlacken- und Abraumhalden, Aufschüttungsgelände mit Wassertümpeln von Braunkohlen-Tagebaugruben, Ruderalgelände, Planierungsflächen, Großbaustellen, Deponien, Halden, Spülflächen (ALBRECHT et al. 2005, GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1999 S. 175, MILDENBERGER 1982, S. 274, HAMANN in NWO 2002, S. 102). Bei anthropogenen Biotopen können die Nester auch auf Flachdächern, Betonfundamenten o. a. angelegt werden (ebd. S. 178, Biologische Station Rieselfelder Münster 1981), jedoch fehlen hier Nahrungshabitate in unmittelbarer Nähe. Auch nasse, vegetationsarme Äcker können besiedelt werden (OPITZ 1996 S. 142). Die Nahrungsflächen können bis zu 3 km von den Nistplätzen entfernt liegen (MILDENBERGER 1982, S. 274).
  • Nach der Brutzeit werden vegetationsarme, nahrungsreiche Flachufer stehender oder fließender Gewässer aufgesucht (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1999 S. 176).

  • Während der Brutzeit ist der Flussregenpfeifer territorial. Bei lokaler Häufung von Brutpaaren können die Territorien sehr klein sein bis hin zu kolonieartigem Brüten (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1999 S. 183). Auf einer 10 ha großen Kiesgrube in Kaarst (Rheinkreis Neuss) brüteten 1971 und 1972 jeweils etwa 20 Paare (BESER 1977).