Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Kleinspecht  (Dryobates minor (L.))

(Syn.: Dendrocopos minor)

EU-Code: A240

Artenschutzmaßnahmen

  1. Nutzungsverzicht (W1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4) / Förderung von stehendem Totholz (W5.2, W5.3)
  2. Förderung von weichholzigen, grobborkigen Baumarten (W7)
  3. Anlage von Höhleninitialen (Av3.4)
  4. Anbringen von künstlichen Nisthilfen (Av 1.1), Fräsen von Baumhöhlen (Av3.2)
  5. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Nutzungsverzicht (W1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4) / Förderung von stehendem Totholz (W5.2, W5.3)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Kleinspecht bevorzugt parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder mit alten, hohen Laubbäumen, insbesondere mit Weichhölzern wie Pappeln und Weiden sowie Bäumen mit rissiger Rinde (z. B. Auwälder, Erlen- oder Weidenreihen an Gewässern, Parks, Streuobstbestände, Ufergehölzstreifen). Wichtige Habitatelemente sind weichholzige, morsche Stellen oder abgestorbene Seitenäste und stehendes Totholz. Durch Erhalt von aktuell geeigneten Beständen und anschließende Pflege wird das Habitatangebot für den Kleinspecht dauerhaft gesichert und entwickelt. Der Totholzreichtum kann je nach Ausgangsbestand und Erfordernis z. B. durch Ringeln oder Belassen von Hochstümpfen bei Durchforstungen erhöht werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Bestände mit aktuell hohem Habitatpotenzial für den Kleinspecht (Totholzanteil kann ggf. im Rahmen der Maßnahme erhöht werden).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen.
  • Erhalt von aktuell geeigneten Beständen und anschließende Pflege: Die Maßnahme kann umgesetzt werden über einen Nutzungsverzicht (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen) oder die Erhöhung des Erntealters (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen)
  • Maßnahmen zur Erhöhung von stehendem Totholz (insbesondere Laubholz). Die Laubbäume sollen bevorzugt weichholzige Arten sein (z. B. Birke, Erle, Pappel), da für diese Arten eine schnellere Zersetzung bzw. ein schnellerer Besatz mit Nahrungstieren des Kleinspechts anzunehmen ist. Neben der Förderung von mittlerem bis starkem Baumholz (OLSSEN et al. 1992) ab ca. 35 cm Brusthöhendurchmesser ist für den Kleinspecht auch die Förderung von schwächeren Qualitäten relevant (z. B. tote Seitenäste von ca. 5- 10 cm Durchmesser (STEVERDING 2003, S. 145) für die Nahrungssuche und ca. 15-20 cm für die Anlage der Bruthöhle, Höntsch 2001). Die Maßnahme kann flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen umgesetzt werden.
  • Belassen von abgestorbenen Bäumen bei Durchforstungen
  • Belassen von abgestorbenen Seitenästen bei Durchforstungen
  • Ringeln des Stamms
  • Belassen von mind. 2 m hohen „Hochstümpfen“ bei Durchforstungen.
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein

  • Bei Erhöhung des Erntealters: Bei der Ernte muss gewährleistet sein, dass inzwischen andere Gehölze geeignete Strukturen ausgebildet haben. Solange geeignete Altbäume ein limitierender Faktor sind, dürfen bestehende Altbäume nicht eingeschlagen werden.
  • Auf den Maßnahmenflächen ist ein stetiges Habitatangebot zu erhalten. Dies kann ggf. die Förderung von weichholzigen Pioniergehölzen einschließen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Konflikte, die dem Zielzustand u. a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters: kurz- bis mittelfristige Wirksamkeit.
  • Förderung Totholz: Bei einem Ausgangsbestand mit hohem Anteil an Weichhölzern besteht nach fachgutachterlicher Einschätzung eine Wirkdauer innerhalb von bis zu 5 Jahren, ansonsten von bis zu 10 Jahren.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Erhalt von Alt- und Totholz: Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit bzw. sind bereits vorhanden. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Der Erhalt von bestehenden Altholzbeständen wird z. B. von BAUER et al. (2005 S. 798), CONZ (1997) und NLWKN (2009) vorgeschlagen. Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.
  • Förderung Totholz: Die benötigten Strukturen stehen kurz- bis mittelfristig bereit. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor und sind mit derzeitigen Methoden nur begrenzt und mit hohem Aufwand (Telemetrie) nachweisbar, da Kleinspechte große Aktionsräume haben. Die Maßnahme wird vom Typ her in der Literatur für den Kleinspecht oft genannt (z. B. BAUER et al. 2005 S. 798, CONZ 1997, NLWKN 2010). OLSSON et al. (1992) weisen für Schweden auf die hohe Bedeutung von Hochstümpfen („snags“) für Nahrungssuche und Bruthöhlenanlage des Kleinspechtes hin. HÖNTSCH (2001 S. 116) empfiehlt das Belassen von abgebrochenen Stümpfen bei Pappel und Birke, da diese häufig zur Höhlenanlage genutzt werden. Die Maßnahme ist grundsätzlich plausibel. Aufgrund von noch bestehenden Kenntnisdefiziten insbesondere zur Zeitdauer der Zersetzung nach Durchführung der Maßnahme (in Abhängigkeit von Baumart, Dicke, Standort) ist für die Maßnahme ein Monitoring durchzuführen (Kontrolle auf Fortschritt der Zersetzung).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall klären)

2. Förderung von weichholzigen, grobborkigen Baumarten (W7)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Kleinspecht bevorzugt parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder mit alten, hohen Laubbäumen, insbesondere mit Weichhölzern wie Pappeln und Weiden sowie mit hohem Totholzanteil (z. B. Auwälder, Eichen-Hainbuchenwälder, Erlen- oder Weidenreihen an Gewässern, Parks, Streuobstbestände, Ufergehölze). Zur Verbesserung des Habitatangebotes werden die entsprechenden Baumarten gezielt gefördert.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Siehe Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen / Förderung von stehendem Totholz.
  • Waldränder, lichte Wälder, Parks (nicht im Inneren dichter, geschlossener Wälder)
  • Mittelfristig ist aufgrund der klimatischen und bodenkundlichen Verhältnisse eine Entwicklung zu günstigen Strukturen zu erwarten.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen.
  • Die Maßnahme kann als flächenhafter Bestand, als Baumgruppe oder als Einzelbäume umgesetzt werden.
  • Förderung der Verjüngung geeigneter Baumarten (insbesondere Weichhölzer wie Weide, Birke, Erle) durch Neuanpflanzung; Duldung weichholzreicher Vorwaldstadien bei Durchforstungen / der Waldpflege.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Bei Pionierbeständen z. B. mit Birke und Pappel ist mittel- bis langfristig durch Auflichtungsmaßnahmen ein Fortschreiten der Sukzession / eine Veränderung der Baumartenzusammensetzung zu verhindern. Alternativ können die weichholzigen Pionierstadien auf andere, benachbarte Flächen verlagert werden, wenn die Ausgangsfläche aus dem Pionierstadium hinausgewachsen ist. Bei anstehenden Durchforstungen Belassen von Hochstubben zur Erhöhung des Totholzanteils (vgl. Anbringen von künstlichen Nisthilfen, Fräsen von Baumhöhlen).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Auch für schnellwachsende Pionierbaumarten wird eine signifikante Aufwertung in der Habitatqualität für den Kleinspecht erst langfristig (ab > 10 Jahren) erwartet.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind mittel- bis langfristig wirksam.
  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Die Maßnahme wird in der Literatur z. B. von BAUER et al. (2005 S. 798), CONZ (1997) und NLWKN (2010) empfohlen. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird entsprechend der Artökologie als hoch angesehen, jedoch besteht aufgrund der langfristigen Wirksamkeit lediglich eine Eignung als FCS-Maßnahme.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: mittelfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (FCS)

3. Anlage von Höhleninitialen (Av3.4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Kleinspecht bevorzugt zur Anlage seiner Höhlen weichholzige, morsche Stellen in lebenden Bäumen sowie abgestorbene Bäume und Seitenäste. In der Maßnahme werden bei Mangel an potenziellen Höhlenbäumen gezielt weichholzige Stellen („Höhleninitialen“) angelegt durch Verletzung des Baumes oder Impfung mit holzzersetzenden Pilzen in schon vorgeschädigten Bäumen. Gesunde Bäume überwallen dagegen Stammverletzungen oft schnell.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Siehe Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen / Förderung von stehendem Totholz
  • Grundsätzlich geeignete Waldbestände mit (wenigen) potenziellen Höhlenbäumen (Anforderungen siehe oben)

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Als Orientierungswerte wird pro Paar die Anlage von mind. 20 Höhleninitiale empfohlen.
  • Anlage von Höhleninitialen durch gezielte Verletzung von aus der Nutzung zu nehmenden Bäumen (z. B. Fräsen, Bohren von Höhleninitialen, Impfung mit holzzersetzenden Pilzen). Anlage der Höhleninitialen in (weichholzigen, lebenden) Laubbäumen. Der Kleinspecht legt seine Höhlen meist in Höhen von 2-8 m an (BAUER et al. 2005, S. 799). Als Mindesthöhe für die Höhleninitialen werden 3 m empfohlen.
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommenen Bäume).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Höhleninitiale müssen (bis natürlicherweise weichholzige Stellen entstehen) immer wieder neu angelegt werden, da Kleinspechte oft (auch) jedes Jahr eine neue Höhle bauen und fertige Höhlen in weichholzigem, moderndem Holz nicht lange halten (PASINELLI 2007 für den Mittelspecht).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • BRANDEIS et al. (2002) untersuchten an Douglasien in Oregon verschiedene Methoden zur Förderung von Totholz, darunter auch das „Impfen“ mit holzzersetzenden Pilzen (weiterhin: Abschneiden der Krone, Ringeln, Verwendung von Silviziden). Die Douglasien starben je nach Methode 1-3 Jahre nach Anwendung ab. Zwischen den Methoden gab es 4 Jahre nach Behandlung keine erkennbaren Unterschiede auf die Spechtaktivität (Dryocopus pileatus und Picoides villosus), wesentlicher Faktor für die Nutzung der Spechte war die Zeit, die der Baum bereits abgestorben war. Abschneiden der Krone und Ringeln führten zu erhöhter Nahrungssuche für beide Spechtarten. Brutnachweise gelangen nicht, jedoch waren erste Höhleninitiale erkennbar.
  • Ausgehend von diesen Ergebnissen wird im günstigen Fall eine Wirksamkeit von bis zu 10 Jahren veranschlagt (Weichhölzer mit kürzerer Zeitspanne als Harthölzer).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei Planung und Durchführung durch Art-Experten.
  • Die benötigten Strukturen stehen im günstigen Fall kurz- bis mittelfristig bereit.
  • Die für den Maßnahmentyp relevanten Ansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Der Maßnahmentyp wird in der Literatur für den Kleinspecht nicht genannt. In Anbetracht der Artökologie ist die Maßnahme plausibel, es bestehen jedoch Prognoseunsicherheiten bezüglich einer kurzfristigen Wirksamkeit innerhalb von 10 Jahren sowie der Erfolgswahrscheinlichkeit (keine wissenschaftlichen Belege) insbesondere bei Baumarten mit härterem Holz. Weiterhin liegen bisher keine Erfahrungen in Mitteleuropa mit dem Maßnahmentyp vor. Lt. Bewertung im Expertenworkshop (7..11.2011, LANUV Recklinghausen) besteht daher lediglich eine geringe Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: gering

4. Anbringen von künstlichen Nisthilfen (Av 1.1), Fräsen von Baumhöhlen (Av3.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Kleinspechte brüten in Baumhöhlen. In der Maßnahme werden in ansonsten geeigneten Baumbeständen a) Baumhöhlen in abwärts gerichteter Bohrung gefräst oder b) Nistkästen angebracht.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Siehe Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen / Förderung von stehendem Totholz.
  • Grundsätzlich für den Kleinspecht geeignete Gehölzbestände (siehe oben) mit wenig potenziellen Brutbäumen.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Als Orientierungswert wird empfohlen, pro Paar mind. 3 Höhlen in zu fräsen (Bäume aus der Nutzung zu nehmen) / Kästen anzubringen (mind. 1 Bruthöhle und 2 Schlafhöhlen).
  • Die Nisthöhle ist natürlicherweise meist 10–18 cm tief und (8–) 10–12 cm weit und hat ein mehr oder weniger kreisrundes oder ovales Einschlupfloch von etwa 32 mm Durchmesser (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1994, S. 1107). Der Kleinspecht legt seine Höhlen meist in Höhen von 2-8 m an (BAUER et al. 2005, S. 799). Als Mindesthöhe für die künstlichen Höhlen werden 3 m empfohlen.
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume / Bäume, an denen Kästen angebracht werden).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen außerhalb der Brutzeit. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern).
  • Baumhöhlen: keine, Neuanlage ca. alle 3-5 Jahre, da sonst die Höhle aufgrund des Baumwachstums unbrauchbar wird, v. a. im Weichholz.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die künstlichen Baumhöhlen / Nistkästen können auch von anderen Arten bezogen werden (Konkurrenzsituation beachten, HÖNTSCH & PRINZINGER 2001).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Sofort bzw. innerhalb der nächsten Brutperiode. Um den Spechten eine Raumerkundung und Eingewöhnungszeit zu ermöglichen, sollen die Kästen mit einer Vorlaufzeit von > 1 Jahr aufgehängt werden.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Die Maßnahmen werden in der Literatur für den Kleinspecht nicht genannt. Nach PASINELLI (2007) werden in den USA für den Kokardenspecht Picoides borealis erfolgreich künstliche Höhlen eingesetzt. Im Gegensatz zum Kleinspecht benutzt diese Art ihre Höhlen jedoch regelmäßig für mehrere Jahre. Entsprechende Daten für den Kleinspecht liegen nicht vor. Das Anlegen von Höhlen gehört zum natürlichen Verhaltensrepertoire des Kleinspechts, Höhlen anderer Arten werden eher selten bezogen. Selbst bei grds. Annahme von künstlichen Baumhöhlen wäre daher wahrscheinlich nur eine temporäre Wirksamkeit gegeben. Nachweise von Kleinspechten in Nistkästen können als Ausnahme gelten (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1994, S. 1107).
  • Nach Bewertung im Expertenworkshop (7.11.2011, LANUV Recklinghausen) weist der Maßnahmentyp keine Eignung für den Kleinspecht auf (auch THOMAS et al. 1979 S. 77 für Spechte allgemein).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: gering

Fazit Eignung: keine

5. Fazit

Für den Kleinspecht sind der Erhalt und die Pflege aktuell geeigneter Bestände sowie die Erhöhung des Totholzanteils in weichholzigen Beständen kurzfristig wirksame Maßnahmen (Eignung der Altholzmaßnahme als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall klären). Die übrigen Maßnahmen dauern länger, sind mit Unsicherheiten behaftet bzw. weisen keine Eignung auf.

Angaben zu Priorisierung:

Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen / Förderung von stehendem Totholz: Nutzungsverzicht ist gegenüber Erhöhung des Erntealters zu favorisieren. Ebenso ist ein flächiger Schutz gegenüber dem Schutz von Einzelbäumen zu favorisieren.