Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Turmfalke  (Falco tinnunculus L.)

EU-Code: A096

Artenschutzmaßnahmen

  1. Anbringen von Nisthilfen (Av1.1)
  2. Entwicklung von Nahrungshabitaten: Anlage von Extensiv-Grünland (O1.1)
  3. Entwicklung und Pflege von Extensivacker und Brachen (O2.1, O2.2)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Anbringen von Nisthilfen (Av1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Turmfalken bauen ihre Nester nicht selbst, sondern nutzen Nischen z. B. in hohen Gebäuden oder Nester anderer Arten. Bei Verlust des Brutplatzes und gleichzeitigem Mangel an vorhandenen Brutstätten wird durch das Anbringen von artspezifischen Nisthilfen das Angebot an störungsarmen Fortpflanzungsstätten erhöht.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind im Siedlungsbereich möglich.
  • Brutstätten sind limitierender Faktor
  • Gewährleistung freier An- und Abflugmöglichkeiten, Nähe zu Nahrungshabitaten.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Nisthilfen für den Turmfalken können auch von anderen Arten (z. B. Dohle; Schleiereule bei Innenkästen) angenommen werden. Um dieser Konkurrenzsituation vorzubeugen, sind pro Paar mind. 3 Kästen anzubringen.
  • Orientierungswerte für Nistkästen: Mind. 40 cm Länge, 25 cm Breite und 30 cm Höhe (JUNKER-BORNHOLDT et al. 2001, S. 74), idealerweise > 50 cm lang, 35 cm breit und hoch (PIECHOCKI 1991, S. 84). Mindesthöhe 6 m an Gebäuden (in städtischen Bereichen) oder E-Masten / Baumreihen / Baumgruppen (in der Kulturlandschaft, falls keine geeigneten Gebäude vorhanden sind; keine Kästen in Waldrandnähe: ZERNING (1991, S. 409); Exposition Ost bis Nord; Einlage aus Sägespäne o. a. Anbringung in mardersicherer Lage, andernfalls Marderschutz z. B. durch Beschlag mit Blech (PIECHOCKI 1991, S. 84). Weitere Details / Bauanleitungen z. B. bei PIECHOCKI (1991, s. 83 ff.), RUGE (1989, S. 89), ZERNING (1991, S. 408).
  • Der Turmfalke ist relativ unempfindlich gegenüber regelmäßigen Störungen (Industrie- oder Landwirtschaftsbetrieb, Lärm, PIECHOCKI 1991, S. 73). Trotzdem soll der Standort grundsätzlich so weit wie möglich störungsarm gelegen sein, v. a. in der Fortpflanzungszeit (April bis Mitte Juli), z. B. an der ruhigen Rückseite eines Gebäudes.
  • Vor Maßnahmendurchführung ist zu prüfen, ob vor Ort eine Betreuung von Turmfalkenkästen durch Lokalbetreuer stattfindet. Das Aufhängen der Kästen ist dann ggf. mit den Lokalbetreuern abzustimmen und von einer fachkundigen Person durchzuführen.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen außerhalb der Brutzeit. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern).
  • PIECHOCKI (1991, S. 84) weist darauf hin, dass ein bestehender Kasten bei Reparaturen möglichst an demselben Standort hängen bleiben sollte und die Erneuerungen nicht den „gewohnten Anblick“ des Kastens verändern sollten.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Der Turmfalke nimmt sowohl Kunsthorste als auch Nistkästen in Bäumen gut an, wobei letztere offenbar bevorzugt werden (DIETRICH 1974 zit. bei PIECHOCKI 1991, S. 85). Wegen besserer Kontrollmöglichkeiten und dem Marderschutz werden als kurzfristig wirksame Maßnahme Kästen an Gebäuden empfohlen. Kunsthorste in Bäumen können im Wechsel mit der Waldohreule genutzt werden (RUGE 1989, S. 114). In der strukturierten Kulturlandschaft mit Mangel an geeigneten Gebäuden / Felsen sind insbesondere Rabenvögel als Nistplatzlieferanten von Bedeutung für den Turmfalken, Überprüfung der ggf. stattfindenden Bejagung von Rabenvögeln (BAUER et al. 2005, S. 371).
  • Falls im Einzelfall eine Anbringung von Kunsthorsten in Bäumen erforderlich ist, können die Ausführungen zur Waldohreule zur Orientierung für Turmfalken-Kunsthorste in Bäumen herangezogen werden: Aufhängung in stabilen, deckungsbietenden Bäumen in > 4 m Höhe im oberen Drittel der Bäume, idealerweise in Kiefer oder Fichte (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994, S. 404, BLOCK & BLOCK 1987). Der Horst ist windfest so anzubringen, dass er von oben und dem Bestandesinneren durch Zweige geschützt ist, d. h. Anflug nur von der angrenzenden Freifläche (als Schutz vor Prädatoren). Verwendung von Weiden- oder Plastikkörben (letzte mit Löchern im Boden), Durchmesser ca. 30 cm, Füllung mit Reisig, Auspolsterung mit altem Gras o. a. (RUGE 1989, S. 114). Angrenzend Zweige als Sitzmöglichkeiten für die ausgeflogenen Jungvögel.
  • Auf Konkurrenzsituationen mit Dohle und Schleiereule achten (PREUSCH & EDELMANN 2010).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Nisthilfen sind ab der nächsten Brutperiode wirksam. Um den Falken eine Raumerkundung und Eingewöhnungszeit zu ermöglichen, sollen die Kästen mit einer Vorlaufzeit von > 1 Jahr aufgehängt werden.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Nisthilfen stehen kurzfristig bereit. Die Annahme von Nisthilfen kann für den Turmfalken als gesichert gelten (PIECHOCKI 1991, S. 68 ff., SIMON et al. 2010, ZERNING 1991). Insbesondere in der Kulturlandschaft bei Mangel von Nistmöglichkeiten ist eine kurzfristige Annahme zu erwarten, während in Stadtgebieten die Kästen nicht immer (kurzfristig) angenommen werden (SIMON et al. 2010, ZERNING 1991), was wahrscheinlich mit dem höheren Angebot an sonstigen Nistgelegenheiten zusammenhängt.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

2. Entwicklung von Nahrungshabitaten: Anlage von Extensiv-Grünland (O1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Bei der Jagd auf Kleinsäuger ist der Turmfalke auf offene, kurzrasige oder lückige Bereiche angewiesen, die den Zugriff auf die Nahrungstiere ermöglicht. Die Maßnahme stellt günstige Nahrungshabitate bereit, indem ein stetiges Angebot kurzrasiger Bereiche innerhalb eines strukturierten Grünlandes zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes des Turmfalken ist eine flächendeckende Neuanlage / Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann bereits durch mehrere punktuelle, verteilt liegende Maßnahmenflächen, qualitativ erhöht werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind im Siedlungsbereich möglich.
  • Umsetzung vorzugsweise in grünlandgeprägten Gebieten
  • Standort mit Potenzial zur Besiedlung durch Kleinnager (z. B. keine staunassen Standorte)
  • Möglichst zentral im Aktionsraum der betroffenen Paare.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen (möglich in Kombination mit Maßnahme „Entwicklung und Pflege von Extensivacker und Brachen“). Bei streifenförmiger Anlage Breite der Streifen > 6 m (LANUV 2010); idealerweise > 10 m.
  • Grundsätzlich gelten die allgemeinen Vorgaben zur Herstellung und Pflege von Extensivgrünland (siehe Maßnahmenblatt Extensivgrünland).
  • Die Grünlandflächen weisen bei Mahd je nach Wüchsigkeit regelmäßig neu gemähte „Kurzgrasstreifen“ und höherwüchsige, abschnittsweise im mehrjährigen Rhythmus gemähte Altgrasstreifen / Krautsäume auf. Die Form von Alt- und Kurzgrasstreifen richtet sich nach den lokalen Bedingungen (gerade oder geschwungene Streifen). Die Streifenform ist wegen des hohen Grenzlinieneffekts wichtig (BOSSHARD et al. 2007, FUCHS & STEIN-BACHINGER 2008, MÜLLER & BOSSHARD 2010, Schweizer Vogelschutz SVS & BirdLife Schweiz 2010, SIERRO & ARLETTAZ 2007). Die Mindestbreite einzelner Streifen beträgt > 6 m, idealerweise > 10 m. Die „Altgrasstreifen“ sollen als Kleinsäuger- und Insektenhabitat dienen, während die „Kurzgrasstreifen“ für die Zugriffsmöglichkeit auf Kleinsäuger wichtig sind. Da in den ersten Tagen nach der Mahd die Nutzungsfrequenz und der Jagderfolg von Greifvögeln besonders hoch sind (ASCHWANDEN et al. 2005 für Turmfalke und Waldohreule, SZENTIRMAI et al. 2010 für die Wiesenweihe, MAMMEN et al. 2010, PEGGIE et al. 2011 für den Turmfalken), sollen die Flächen in der Vegetationsperiode ca. alle 2-4 Wochen (Anpassung an die Wüchsigkeit erforderlich) gemäht werden, möglich ist auch eine Staffelmahd innerhalb einer Fläche (PEGGIE et al. 2011 S. 397) oder über verschiedene Flächen hinweg.
  • Je nach Ausgangsbestand kann es sich anbieten, den Anteil der Kräuter zu erhöhen, um das Nahrungsangebot für Mäuse und andere Nahrungstiere des Turmfalken zu erhöhen.
  • Pro Fläche > 2 Sitzwarten, um ggf. junge Gehölzanpflanzungen im Umfeld vor Schäden zu bewahren, sofern keine sonstigen geeigneten Strukturen vorhanden sind (z. B. Zaunpfähle > 2 m Höhe) und sofern durch die Sitzwarten das Prädationsrisiko für andere Zielarten (Bodenbrüter) nicht gesteigert wird.
  • Idealerweise werden unbefestigte Feldwege mit geringer Störungsfrequenz in die Maßnahme einbezogen. Bei gering frequentierten Wegen, die im Laufe der Vegetationsperiode zuwachsen, sollen dann die Fahrspuren o. a. Streifen offen / kurzrasig gehalten werden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Maßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein, dass während der Vegetationsperiode insbesondere in der Zeit der Jungenaufzucht des Turmfalken (April bis Juli) bzw. bis zum Erntebeginn der Hauptfeldfruchtart kurzrasige / lückige Strukturen in den Maßnahmenflächen vorhanden sind, die eine optische Lokalisierung der Beute und deren Zugriff erlauben (d. h. bei Mahd regelmäßiger Schnitt).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Ein hoher Besatz von Mäusen kann negative Auswirkungen auf angrenzende Kulturen haben.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren (Pflege / Herstellung von Grünland und Besiedlung durch Kleinnager.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die Bedeutung von kurzrasigen Bereichen für die Nahrungssuche ist bekannt (MEBS & SCHMIDT 2006, S. 461). Die hohe Bedeutung eines Wechsels von hoch- und kurzrasigen Bereichen für die Nahrungssuche ist z. B. von ASCHWANDEN et al. (2005) und GARRETT et al. (2011) nachgewiesen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

3. Entwicklung und Pflege von Extensivacker und Brachen (O2.1, O2.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Bei der Jagd auf Kleinsäuger ist der Turmfalke auf offene, kurzrasige oder lückige Bereiche angewiesen, die den Zugriff auf die Nahrungstiere ermöglicht. Die Maßnahme zur Herstellung von extensiv bewirtschafteten Ackerkulturen und Ackerbrachen stellt günstige Nahrungshabitate bereit, indem ein stetiges Angebot lückiger, grenzlinienreicher Strukturen zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes des Turmfalken ist eine flächendeckende Neuanlage / Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann bereits durch mehrere punktuelle, verteilt liegende Maßnahmenflächen, qualitativ erhöht werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind im Siedlungsbereich möglich.
  • Umsetzung vorzugsweise in ackergeprägten Gebieten
  • Standort mit Potenzial zur Besiedlung durch Kleinnager (z. B. keine staunassen Standorte)
  • Möglichst zentral im Aktionsraum der betroffenen Paare
  • Keine Flächen mit starker Vorbelastung von „Problemkräutern“ (z. B. Ackerkratzdistel, Quecke, Ampfer)
  • Kein Umbruch von Grünland für die Maßnahme
  • Lage der streifenförmigen Maßnahmen nicht entlang von frequentierten (Feld-) Wegen

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen (möglich in Kombination mit Maßnahme „Entwicklung von Nahrungshabitaten: Anlage von Extensiv-Grünland“). Bei streifenförmiger Anlage Breite der Streifen > 6 m (LANUV 2010); idealerweise > 10 m.
  • Grundsätzlich sollen bei den folgenden Maßnahmen im Regelfall keine Düngemittel und Biozide eingesetzt werden und keine mechanische Beikrautregulierung erfolgen. Ansonsten sind die im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz NRW (LANUV 2010), nach denen sich die im folgenden aufgeführten Maßnahmentypen richten, angegebenen Hinweise zur Durchführung zu beachten Die Maßnahmen führen zu besseren Jagdmöglichkeiten für Mäusejäger wie den Turmfalken. Sie werden idealerweise in Kombination untereinander durchgeführt, zudem ist eine Kombination mit Maßnahmen 2.1 möglich. Zu beachten ist die jahreszeitliche Wirksamkeit (z. B. Stoppeln nur im Winterhalbjahr wirksam).
  • Stehenlassen von Getreidestoppeln oder Rapsstoppeln (Paket 4024 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz). Rapsstoppeln stellen wegen ihrer Länge und Härte eine ernsthafte Verletzungsgefahr für Greifvögel dar (KRETSCHMER 2005). Deshalb sind die Rapsstoppeln abzuhäckseln.
  • Ernteverzicht von Getreide (Paket 4025),
  • Anlage von Getreidestreifen mit doppeltem Saatreihenabstand (Paket 4026 + 4031 + 4034 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz); auch als flächige Maßnahme möglich.
  • Anlage von Ackerstreifen oder Parzellen durch Selbstbegrünung – Ackerbrache (Paket 4041 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz)
  • Anlage von Ackerstreifen oder –flächen durch dünne Einsaat mit geeignetem Saatgut (Paket 4042 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz, Hinweis Hybridisierungsgefahr bei Luzerne im Anhang 3 S. 47 beachten; in den meisten Fällen sind selbstbegrünende Brachen, insbesondere auf mageren Böden, Einsaaten vorzuziehen)
  • Für die Hellwegbörde können zudem die differenzierten Maßnahmenvorschläge von BRABAND et al. (2006) herangezogen werden.
  • Pro Fläche > 2 Sitzwarten, um ggf. junge Gehölzanpflanzungen im Umfeld vor Schäden zu bewahren, sofern keine sonstigen geeigneten Strukturen vorhanden sind (z. B. Zaunpfähle > 2 m Höhe) und sofern durch die Sitzwarten das Prädationsrisiko für andere Zielarten (Bodenbrüter) nicht gesteigert wird.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Erhalt der Kulturen entsprechend den Pflegevorgaben.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Ein hoher Besatz von Mäusen kann negative Auswirkungen auf angrenzende Kulturen haben.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Strukturen sind innerhalb eines Jahres herstellbar. Um eine Besiedlung mit Nahrungstieren und eine Anpassung durch den Turmfalken zu ermöglichen, soll die Maßnahme mit 1 Jahr Vorlaufzeit durchgeführt werden.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar. Die Bedeutung von kurzrasigen Bereichen für die Nahrungssuche ist bekannt (MEBS & SCHMIDT 2006, S. 461). Die Ergebnisse von ASCHWANDEN et al. (2005) belegen eine hohe Habitateignung von gemähten kurzrasigen Flächen, die an Buntbrachen / Krautsäume angrenzen. BRABAND et al. (2006 S. 162) fanden im Kreis Soest eine hohe Annahme entsprechender Maßnahmenflächen. Für mehrere andere Greifvogelarten / Eulen mit ähnlicher Jagdweise ist eine hohe Bedeutung von lückigen Brachen und Extensivacker bekannt (z. B. WUNDKE & SCHNEIDER 2003: Schleiereule; MAMMEN et al. 2010: Rotmilan; KRACHER 2008: Wiesenweihe). HÖTKER et al. (2004) sowie HIRSCHFELD & HEYD (zit. bei WENZEL & DALBECK 2011 S. 77) beschreiben die Bedeutung von Stoppeläckern mit Ackerbegleitflora für Greifvögel (inklusive Turmfalken) im Winter.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

4. Fazit

Für den Turmfalken stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Schaffung von Brutstätten und zur Pflege von Nahrungshabitaten zur Verfügung.

Angaben zu Priorisierung:

Anbringen von Nisthilfen: geringe Priorität. In der Regel nur als Übergangslösung geeignete Maßnahme.Entwicklung von Nahrungshabitaten: Anlage von Extensiv-Grünland sowie Entwicklung und Pflege von Extensivacker und Brachen: Im Gegensatz z. B. zum Mäusebussard sind die Maßnahmen im Grünland und Acker für den Turmfalken gleichwertig, da der Turmfalke nicht in demselben Maß auf die Möglichkeit zur Bodenjagd angewiesen ist (z. B. häufigere Nutzung von Maßnahmenflächen im Acker bei BRABAND et al. 2006).