Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Raufußkauz  (Aegolius funereus (Linnaeus, 1758))

EU-Code: A223

Artenschutzmaßnahmen

  1. Erhalt höhlenreicher Altholzbestände (Nutzungsverzicht von Einzelbäumen (W 1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4))
  2. Anbringung von Nisthilfen (Av1.1)
  3. Strukturierung einförmiger Altersklassen-Nadelholzbestände (W2)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Erhalt höhlenreicher Altholzbestände (Nutzungsverzicht von Einzelbäumen (W 1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4))

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Raufußkäuze brüten natürlicherweise in Baumhöhlen. In als Brutplatz optimal geeigneten Gehölzbeständen werden für den Raufußkauz potenzielle Höhlenbäume gesichert, um insbesondere Landschaften mit Mangel an Nistmöglichkeiten ein Angebot an störungsarmen Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu gewährleisten.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Gehölzbestand mit für den Raufußkauz geeigneten potenziellen Brutbäumen, d. h. Vorkommen von (Schwarzspecht-) Baumhöhlen. Alternativ kann die Maßnahme mit der Anlage von Nistkästen kombiniert werden (Anbringung von Nisthilfen).
  • Innerhalb eines großflächigen Waldbestandes > 3 ha und lt; 1 km zum nächsten Raufußkauz-Vorkommen
  • Unmittelbare Nähe zu deckungsreichen Tageseinständen (v. a. Fichtengruppen) und zu Nahrungshabitaten.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Art auf Höhlen anderer Arten angewiesen ist.
  • Die Maßnahme kann umgesetzt werden über einen Nutzungsverzicht (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen) oder die über die Erhöhung des Erntealters (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen).
  • Erhalt aller anderen ggf. vorhandenen Bäume mit Raufußkauz geeigneten Höhlen.
  • Die Maßnahme ist ggf. mit dem Aufhängen von Nistkästen zu kombinieren.
  • Markierung und Sicherung der (potenziellen) Höhlenbäume. Gewährleistung freien An- und Abfluges zu den Höhlenbäumen.
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein

  • Bei Erhöhung des Erntealters: Bei der Ernte muss gewährleistet sein, dass inzwischen andere Gehölze geeignete Strukturen ausgebildet haben. Solange geeignete Altbäume ein limitierender Faktor sind, dürfen bestehende Altbäume nicht eingeschlagen werden.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Konflikte, die dem Zielzustand u. a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Sofort bzw. in der nächsten Brutperiode.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie als hoch eingeschätzt. Die Maßnahme wird z. B. von BAUER et al. (2005 S. 699) und LWF (2009 S. 9) genannt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor.
  • Von der Artökologie her erscheint es jedoch plausibel, dass Raufußkäuze bei Mangel an geeigneten Brutgehölzen ein bestehendes, konkretes Angebot nutzen können. Ist die Durchführung von aktiven Komponenten zur Gestaltung des Brutplatzangebotes nicht möglich oder nicht sinnvoll, ist in Abstimmung mit der zuständigen Behörde zu klären, ob die Maßnahme unter Berücksichtigung der Situation vor Ort als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme gelten kann (z. B. in Kombination mit der Maßnahme zur Anbringung von Nisthilfen oder der Maßnahme zur Strukturierung einförmiger Altersklassen-Nadelholzbestände).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall klären)

2. Anbringung von Nisthilfen (Av1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Raufußkauz brütet in nicht selbst angelegten Höhlen. In höhlenarmen Gebieten wird durch Anbringung artspezifischer Nistkästen das Angebot an Brutmöglichkeiten erhöht.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Großflächiger Waldbestand > 3 ha und lt; 1 km zum nächsten Raufußkauz-Vorkommen
  • Unmittelbare Nähe zu deckungsreichen Tageseinständen (v. a. Fichtengruppen) und zu Nahrungshabitaten.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Von Nisthilfen für den Raufußkauz können auch andere Höhlenbrüter wie die Hohltaube profitieren. Um dieser Konkurrenzsituation vorzubeugen und um dem Kauz einen Höhlenwechsel z. B. bei Störungen zu ermöglichen, sind pro Paar mind. 3 artspezifische Nisthilfen anzubieten. Die Nisthilfen werden in räumlicher Nähe (50-100 m) zueinander angebracht. Die Siedlungsdichte und Abstände benachbarter Brutbäume kann jährlich stark schwanken. Die Maßnahme ist ggf. mit dem Erhalt höhlenreicher Altholzbestände kombinierbar (Erhalt höhlenreicher Altholzbestände (Nutzungsverzicht von Einzelbäumen / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen).
  • Orientierungswerte für die Maße: Brettstärke 2cm, Höhe 45 cm, Breite 33 cm. Die Bodenplatte sollte eine Größe von 30x29cm haben Die Tiefe der Nisthilfe sollte 30 cm betragen. Das Einflugloch braucht einen Durchmesser von 8 cm. Der Deckel oder das Dach hat eine Größe von 43x43 cm (http://www.eulenmanie.de). Nistkästen aus Holzbeton erwiesen sich bei PFENNIG (1997, Ebbegebirge) als graduell weniger geeignet als solche aus Holz.
  • Gewährleistung freier Anflugmöglichkeit, Höhe > 4-5 m (MEYER 1997).
  • Die Bäume sind im Regelfall mit einem Marderschutz zu versehen (z. B. Manschette) und die Nisthilfen alle 3-4 Jahre umzuhängen, um Gewöhnungseffekte für den Baummarder zu reduzieren (HUNKE 2011, UPHUES 2010). Nachbarbäume sollten zum Trägerbaum eines mardersicheren Nistkastens einen Mindestabstand von 4 m haben, um ein Hinüberspringen des Marders an den Nistkasten zu verhindern. Äste des Trägerbaumes oberhalb und unterhalb des Nistkastens, von denen aus der Marder ebenfalls an den Nistkasten springen kann, müssen beseitigt werden (MEYER 1997).
  • Da der Kauz ein großes Sicherheitsbedürfnis hat, soll der Nistkasten in unmittelbarer Nachbarschaft einer Dickung (z. B. Fichtengruppe) aufgehängt werden. Das Flugloch soll dabei parallel, schräg oder direkt zur Dickung zeigen, damit Jung- und Altkäuze schützende Deckung außerhalb der Höhle möglichst schnell erreichen können. Wird der Nistkasten in einer Dickungsnische aufgehängt, muss das Flugloch aus der Nische herauszeigen. Günstig hat sich Fichtenjungwuchs unter dem Trägerbaum erwiesen, da ausfliegende Jungvögel dadurch nicht so leicht auf den Boden gelangen können (Gefahr durch Marder oder Fuchs, MEYER 1997).
  • Die Durchführung und das Anbringen von Nisthilfen ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Sofern kein hohes Prädationsrisiko z. B. durch Baummarder zu erwarten ist, können auch Kästen ohne Marderschutz angebracht werden (bessere Annahme von Kästen ohne Marderschutz bei PFENNIG 1997, Ebbegebirge).
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (Bäume, an denen Kästen angebracht werden).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen außerhalb der Brutzeit. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern). Die Nisthilfen müssen so lange funktionsfähig bleiben, bis geeignete Gehölzbestände natürliche Baumhöhlen vorhanden sind.
  • Nisthilfen sind zum Schutz gegen den Marder alle 3-4 Jahre umzuhängen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Nisthilfen sind ab der nächsten Brutperiode wirksam. Raufußkäuze zeigen eine Präferenz für neue Bruthöhlen (UPHUES 2003).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar. Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Der Raufußkauz zeigt eine Bevorzugung für die Besiedlung neuer Höhlen (UPHUES 2003, 2006). Die Annahme von Nisthilfen kann für den Raufußkauz als gesichert gelten (z. B. HUNKE 2011, KÄMPFER-LAUENSTSEIN & LEDERER 2010, MEBS & SCHERZINGER 2000, S. 308, UPHUES 2003, 2004).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

3. Strukturierung einförmiger Altersklassen-Nadelholzbestände (W2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Für den Raufußkauz weisen aufgelockerte Nadel- und Mischwälder mit Schneisen und Lichtungen eine hohe Bedeutung als Nahrungshabitat auf, wobei die umgebenden Nadelholzbestände als bevorzugte Tageseinstände dienen. Die Art jagt von einem Ansitz aus und ist auf offene Flächen angewiesen, auf denen sie kleine Säugetiere (Wühlmäuse) findet (MEBS & SCHERZINGER 2000; in lückigen Kulturen und Jungwuchs etwa bis Kronenschluss: HEIDRICH 1990, S. 9). Bei der Maßnahme werden einschichtig ausgeprägte Nadelholz-Altersklassenbestände, die eine geringe Krautschicht und daher auch ein geringes Kleinsäugeraufkommen haben, durch Strukturierungen in ihrer Eignung erhöht. Aufgrund der (stark schwankenden) Größe des Aktionsraumes des Raufußkauzes ist eine flächendeckende Optimierung von Nahrungshabitaten nicht (immer) möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann aber durch mehrere punktuelle, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Einschichtiger, relativ dichter, struktur- und artenarmer Bestand mit fehlender oder geringer Krautschicht, Hauptbaumart Fichte, ferner auch Kiefer oder europ. L.ärche.
  • Der Maßnahmenstandort gewährleistet eine grundsätzliche Stabilität von Fichte, Kiefer oder Lärche (d. h. kein Erhalt von Fichte auf Auenstandorte o. a.).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 1 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen. Bei kompletter Neuschaffung von Nahrungshabitaten ist nach HEIDRICH (1990, S. 13) pro Paar von mind. 2 ha Nahrungshabitat (d. h. offene, zur Nahrungssuche geeignete Fläche) auszugehen (Verteilung auf mehrere einzelne Flächen möglich).
  • Innerhalb der Maßnahmenfläche Strukturierung der bisher artenarmen, einschichtigen und dichten Bestände durch Anlage von besonnten kleinen Lichtungen für die Nahrungssuche. Mindestgröße Lichtung 300 qm. Die Freiflächen dürfen jedoch nicht so groß werden, dass der Grenzlinieneffekt verloren geht und Witterungseinflüsse (Wind, Regen) die Erreichbarkeit der Beute herabsetzen bzw. sich die Prädationsgefahr durch den Aufenthalt auf einer großen Freifläche erhöht (HEIDRICH 1990, S. 9).
  • Weiterhin Strukturierung durch truppweise Beimischung weiterer heimischer, standortsgemäßer Arten (insbesondere Laubholz inklusive Pionierbaumarten) unter Berücksichtigung ggf. kleinflächig bereits vorhandenen (Laubholz-) Bestandes. Der Nadelholzanteil (aktuell meist 100 %) soll je nach lokalen Bedingungen mittel- bis langfristig zwischen 40 und 60 % liegen (auf eine vollständige Räumung von z. B. Fichten reagierte der Raufußkauz bei einer Renaturierung in der Rhön mit Bestandsabnahmen, MÜLLER 1989 S. 186); alternativ können auch Nadelholzreinbestände altersgemischt angebaut werden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Sicherung einer (Natur-) Verjüngung der Zielarten
  • Pflegearbeiten (Freistellung) zur Sicherstellung der sonnigen Lichtungen und Schneisen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Starker Mäusebesatz und sich ausbreitende Vergrasungen können negative Auswirkungen auf angrenzende Flächen haben, insbesondere bei angepflanztem Jungwuchs.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksam innerhalb von bis zu 2 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes ist nach anfänglicher Auflichtung mit einem Aufkommen von krautiger Vegetation und Kleinsäugern zu rechnen.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Ansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird im Analogieschluss jedoch als hoch eingeschätzt: So zeigte sich z. B. bei UPHUES (2006, S. 578, Niedersachsen), dass Gebiete ohne hohe Brutplatzdichten des Kauzes neben einem geringeren Höhlenangebot auch eine ungünstige Waldstruktur (überwiegend dichtes Stangenholz, wenig Beutetiere durch kaum vorhandene krautige Vegetation) aufwiesen. Gebiete mit hohen Siedlungsdichten zeichneten sich dagegen durch einen hohen Altholzanteil und damit verbundener großer Höhlendichte sowie gras- und krautreichem Waldboden mit entsprechender Kleinsäugerfauna aus. Der Maßnahmentyp orientiert sich an den Untersuchungsergebnissen von HEIDRICH (1990), der unter Ausschluss des Faktors „Höhlenmangel“ keinen Einfluss des Altholz-Anteils bei der Auswahl der Brutreviere feststellte und die Bedeutung günstiger Nahrungshabitate herausstellt. Auch LWF (2006, S. 159) und NLWKN (2010, S. 4) empfehlen Erhalt und Schaffung strukturreicher Nadel- und Mischwälder mit Lichtungen, Schneisen etc. als Maßnahmentyp für den Raufußkauz.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

4. Fazit

Für den Raufußkauz stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Schaffung von Brutstätten und zur Pflege von Nahrungshabitaten zur Verfügung.

Angaben zu Priorisierung:

Erhalt höhlenreicher Altholzbestände (Nutzungsverzicht von Einzelbäumen / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen: Nutzungsverzicht ist gegenüber Erhöhung des Erntealters zu favorisieren. Ebenso ist ein flächiger Schutz gegenüber dem Schutz von Einzelbäumen zu favorisieren. Weiterhin hat Erhalt höhlenreicher Altholzbestände (Nutzungsverzicht von Einzelbäumen / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen eine höhere Priorität als Anbringung von Nisthilfen.Anbringung von Nisthilfen (Nahrungshabitate): geringe Priorität (wegen meist vorhandener Wegetrassen)