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Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Kranich  (Grus grus (L.))

EU-Code: A127

Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)

1. Bestandserfassung (Ersterhebung)

1.1. Bestandserfassung Brutvögel

1.1.1. Kartiermethode: Revierkartierung

Ortung von trompetenartigen Balzrufen (Duettrufen); Beobachtung territorialer, balzender oder gemeinsam Nahrung suchender Paare; sichernder einzelner Altvögel im potenziellen Bruthabitat sowie Junge führender Altvögel.

1.1.2. Termine:
  • 1. Mitte bis Ende März (Balz, sichernde oder Nahrung suchende Altvögel).
  • 2. Anfang bis Mitte April (Balz, sichernde oder in möglicher Brutplatznähe Nahrung suchende Altvögel).
  • 3. Anfang bis Ende Mai (Junge führende Paare, in den frühen Morgenstunden räumliche Zuordnung des Nistplatzes meist möglich).
1.1.3. Günstige Tageszeit:
  • 1 Stunde vor bis 2 Stunden nach Sonnenaufgang.
1.1.4. Auswertung der Bestandserfassung:

Wertungsgrenzen: Anfang März bis Ende Juli.

  • Brutverdacht:
    • Zweimalige Feststellung balzender oder verpaarter Altvögel (Paarbindung) im Abstand von mindestens 7 Tagen.
    • Einmalige Beobachtung einzelner (sehr aufmerksamer) Altvögel bei der Nahrungssuche in der Kernbrutzeit von Anfang April bis Ende Mai in bekannten Brutgebieten (s. Hinweise).
    • Einmalige Beobachtung in Deckung sichernder Altvögel insbesondere in der Aufzuchtperiode von Anfang Mai bis Ende Juli (in dieser Zeit sehr heimlich).
  • Brutnachweis: insbesondere
    • Nest mit brütendem Altvogel (Zufallsfund).
    • Nicht flügge Junge führender Altvogel.
1.1.5. Hinweise:
  • Altvögel mit nicht flüggen Jungvögeln nutzen zum Schlafen den (ungestörten) Nistplatz.
  • Bei Bruten im Waldinnern kann es zusätzliche „Schlafnester“ am Waldrand geben.
  • Teilweise wandern Paare früh mit ihren (ab eine Woche alten) Jungen 1 km und weiter vom Brutplatz weg.
  • Nach Mitte April laut und anhaltend trompetende Paare sind meist Nichtbrüter.
  • Potenzielle Bruthabitate sind während der besonders störungsempfindlichen Zeit der Paarbildung, Balz, Eiablage und Aufzucht nur aus großer Entfernung oder aus sicherer Deckung heraus zu kontrollieren. Dabei ist eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Regionalbetreuern zu suchen, da in NRW bislang nur Bruten in Vogelschutzgebieten aufgetreten sind (Ansprechpartner: Michael Jöbges, VSW im LANUV).
  • NRW liegt am Rande eines expandierenden Verbreitungsareals, so dass mit weiteren Brutansiedlungen zu rechnen ist. Es treten aber auch unverpaarte Übersommerer auf.

1.2. Bestandserfassung Rastvögel

Während die Nahrungssuche auf einer großen Fläche durchgeführt wird, sammeln sich Kraniche die Nacht über an Schlafplätzen (in Flachwasserbereichen insbesondere in Mooren und stark vernässten Feuchtwiesengebieten).

1.2.1. Kartiermethode:

Die Identifizierung von Schlafplätzen erfolgt durch die Beobachtung gerichteter Abflüge aus den Nahrungsgebieten. Mitunter befinden sich die Schlafplätze sehr versteckt in nicht frei zugänglichen Gebieten (Vorsicht Störungsgefahr!). Da Kraniche sehr ruffreudig sind, sind die Schlafplätze meist schon auf große Distanz zu hören. Bei der Zählung werden alle einfliegenden und rastenden Vögel notiert, wobei bei großen Schlafplätzen mehrere Zähler benötigt werden (insbesondere wenn die Plätze nicht komplett einsehbar sind und nur Anflüge notiert werden können).

1.2.2. Termine:
  • Zeitraum von Mitte Oktober bis Ende November.
  • Kartierintensität: 5 Dekadenzählungen.
1.2.3. Günstige Tageszeit:
  • 2 Stunden vor Sonnenuntergang bis zur Dunkelheit.
  • 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 0,5 Stunden danach (Abflug sehr plötzlich).
1.2.4. Auswertung der Bestandserfassung:
  • Angabe der Tageszählungen (Bestandsgrafik).
  • Maximalwertbetrachtung.
  • Zeitraum der Anwesenheit der Individuen im Rastgebiet.
1.2.5. Hinweise:
  • Die Schlafplätze sind der Vogelschutzwarte im LANUV größtenteils bekannt. Zusätzlich sind Recherchen bei Naturschutzverbänden und Biologischen Stationen sinnvoll.

1.3. Bestandserfassung Zugvögel

Nicht relevant.

Literatur

  • https://www.sovon.nl/nl/soort/4330 (04.12.2013).