Uhu  (Bubo bubo (L.))

EU-Code: A215

Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)

1. Bestandserfassung (Ersterhebung)

1.1. Bestandserfassung Brutvögel

1.1.1. Kartiermethode: Revierkartierung

Kartierung singender Männchen (und rufender Weibchen). Verwendung einer Klangattrappe (Balzruf Männchen) ist zur Kontrolle der Anwesenheit bzw. zum Erstnachweis sinnvoll. Abfolge: bis zu dreimal je 1 Minute locken, 3 Minuten warten; sofortiger Abbruch bei Reaktion; optische Kontrolle potenzieller Nistplätze aus Distanz am Tage. Da einige Uhus kaum auf die Klangattrappe antworten, ist eine Suche nach indirekten Nachweisen (Nahrungsreste, Mauserfedern, weiße Kotflecken an Felswand) im vermuteten Horstbereich sinnvoll. Nach Möglichkeit sollen lokale „Uhubetreuer“, Steinbruchbesitzern etc. befragt werden.

1.1.2. Termine:
  • 1. Mitte Januar bis Anfang Februar (Gesang).
  • 2. Mitte Februar bis Ende Februar (Gesang).
  • 3. Mitte April bis Mitte Juni (optische Kontrolle potenzieller Nistplätze aus Distanz, Bettelrufe von Jungen zur Erfassung erfolgreicher Bruten).
  • (Der Uhu ist Standvogel mit hoher Ortstreue. Daher können auch Einzelnachweise mit revieranzeigendem Verhalten innerhalb der genannten Zeitspanne als Reviernachweis gelten; weitere Kontrollen können dann an dieser Stelle entfallen (unter Beachtung des großen Aktionsraumes der Art)).
1.1.3. Günstige Tageszeit:
  • Ab Sonnenuntergang bis 3 Stunden nach Sonnenuntergang.
1.1.4. Auswertung der Bestandserfassung:

Wertungsgrenzen: Anfang Januar bis Ende Juli.

  • Brutverdacht:
    • Zweimalige Feststellung von Reviergesang im Abstand von mindestens 7 Tagen (möglichst längerer Abstand), eine davon Mitte Januar bis Mitte Juni.
    • Einmalige Feststellung von Reviergesang und eine weitere Feststellung eines Altvogels im Abstand von mindestens 7 Tagen, eine davon Mitte Januar bis Mitte Juni.
    • Einmalige Feststellung von Männchen und Weibchen (Duettgesang).
    • Nistplatzbesuche durch Altvögel (jeweils Mitte Januar bis April).
    • Charakteristische Rupfungsfunde und Kotflecken während der Brutperiode in aus Vorjahren bekanntem Revier.
  • Brutnachweis: insbesondere
    • Nistplatz mit brütendem Weibchen oder Jungen.
    • Fütternde Altvögel.
    • Bettelnde Jungvögel.
1.1.5. Hinweise:
  • Sind in einem Gebiet neben dem Uhu auch andere Eulenarten zu erwarten, sollen die Kontrollen mit Klangattrappe (sofern sich die Kartierzeiten überschneiden) für den Uhu an einem anderen Abend durchgeführt werden als für die übrigen Eulenarten.
  • Männchen, die noch nach Mitte April singen, sind i. d. R. unverpaart (LfU u. LBV 2003).
  • Große Aktionsräume erschweren oft die Zuordnung von Rufaktivität zu Nestbereich / Revierzentrum, daher hohe Beobachtungskapazität erforderlich. Tagesruheplätze befinden sich oft in Sichtkontakt zum Nistplatz. Oft weisen „gedüngte“ Stellen in Felswänden auf längjährig genutzte Nistplätze hin (saftiges Gras in spärlich bewachsenem Umfeld). Funde von Gewöllen, Nahrungsresten (exponierte Rupfungen, Igelhäute), Mauserfedern und auffällig große Kotflecke geben Hinweise auf Vorkommen.
  • An besetzten Brutplätzen kann – besonders bei eingespielten Paaren – Reviergesang ausbleiben, fehlende Reaktion bei Klangattrappeneinsatz bedeutet nicht zwangsläufig Fehlen des Uhus; Rufrepetoire muss bekannt sein. Insbesondere bei Paaren mit geringer Rufaktivität und fehlendem Bruterfolg kann der Nachweis schwer zu erbringen sein (LfU u. LBV 2003).
  • In unsicheren Fällen zudem akustische Kontrolle während der Herbstbalz (Oktober / November, LfU u. LBV 2003).
  • Je nach Fragestellung kann eine Horstbaumbaumkartierung (bei potenziellen Baumbrütern) erforderlich sein (siehe Anhang 6).
  • Eine Brutplatzsuche kann sehr zeitaufwändig sein, da neben „klassischen“ Felsnischen, auch Baumbruten (Greifvogelhorste), Bodenbruten (Wald, Abbruchkanten) und Gebäudebruten (Industriegebäude, Kirchtürme) bekannt sind.
  • Reagiert empfindlich auf Störungen in Nistplatznähe, v. a. während Eiablage und Bebrütung.
  • Nistplätze werden oft von Personen „betreut“, um unnötige Erfassungen zu vermeiden, ist eine Befragung dieser und weiterer Personen (aus Forstverwaltung, Naturschutzverbänden etc.) bzw. eine Absprache mit Genehmigungsbehörden sinnvoll bzw. erforderlich.
  • Der Uhu breitet sich in NRW derzeit stark aus, so dass bald mit einer nahezu flächendeckenden Besiedlung aller geeigneten Lebensräume und einem weiteren Vordringen in den Siedlungsraum gerechnet werden kann.

1.2. Bestandserfassung Rastvögel

Nicht relevant.

1.3. Bestandserfassung Zugvögel

Nicht relevant.

Literatur

  • LBV u. LfU (2003): Artenhilfsprogramm Uhu. Informationen für Horstbetreuer, Stand Juni 2003.
  • Robitzky, U. (2009): Methodische Hinweise zur Brutbestandserfassung beim Uhu Bubo bubo im bewaldeten Flachland Norddeutschlands. Eulen-Rundblick 59: 33-41.
  • Von Lossow, G. (2010): Der Uhu Bubo bubo am Mittleren Lech 2003 bis 2009. Entdeckung der erfolgreichsten bayerischen Uhu-Population. Ornithologischer Anzeiger 49 (1): 1-24.